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Schweizer Armee

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General Schmid
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Ort: Wydimatt 146

Hobby: Schwingen, Schiessen


New PostErstellt: 10.10.05, 19:30  Betreff: Schweizer Armee  drucken  weiterempfehlen

Schweizer Armee

Die Schweizer Armee (Offizielle Bezeichnungen dt: Schweizer Armee; fr: Armée Suisse; it: Esercito Svizzero; rät: Armada Svizra; engl: Swiss Armed Forces) ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe.

Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grossen grenzüberschreitenden Seen (Lac Léman, Bodensee, Lago Maggiore) sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Diese Motorbootkompanie ist funktions-technisch in die Genie (Pioniere) integriert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Auftrag der Schweizer Armee
  • 2 Struktur der Armee
    • 2.1 Armee XXI
  • 3 Dienstpflicht
  • 4 Die Rekrutenschule
    • 4.1 Allgemeine Grundausbildung
    • 4.2 Funktionsbezogene Grundausbildung
    • 4.3 Verbandsausbildung
  • 5 Ausrüstung
    • 5.1 Schusswaffe
    • 5.2 Uniform
  • 6 Mobilmachungen
  • 7 Kontroverse um die Schweizer Armee 

Auftrag der Schweizer Armee

Der Auftrag der Schweizer Armee ist in der Bundesverfassung wie folgt festgelegt:

  1. Raumsicherung und Verteidigung
  2. Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung
  3. Friedensförderung

Raumsicherung und Verteidigung ist der eigentliche Kernauftrag der Armee. Es geht dabei um die Behauptung des Territoriums der Schweiz. Dies soll sowohl durch die abschreckende Wirkung als auch durch die ständige Kampfbereitschaft für den Ernstfall geschehen.

Subsidiäre Einsätze bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Seit November 2002 ist diese Verwendung zum Hauptauftrag geworden. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem WEF, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.

Friedensförderung ist ein für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen wichtiger, personell aber sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit rund 100 Soldaten und seit Herbst 2004 10-20 Soldaten im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.

Struktur der Armee

Die Schweizer Armee wird in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe (früher auch Flugwaffe genannt) aufgeteilt. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden oder Dienststellen verantwortlich.

Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.

Wegen dieses Milizsystems, dem im zweiten Weltkrieg erbauten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre persönliche Waffe mit Munition zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung „Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!“.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde von diesem Massenheer-Prinzip in mehreren Schritten Abstand genommen, allerdings mit wesentlicher Verzögerung auf umliegende europäische Staaten, welche bereits reine Berufsarmeen geschaffen haben. Die Wehrpflicht steht in der Schweiz noch nicht zur Diskussion. De facto wird jedoch die Milizarmee immer mehr zu einer Grundwehrdiener-Armee mit starker Berufskomponente umgebaut, was in etwa dem Modell des österreichischen Bundesheers entspricht.

Armee XXI

Unter dem Namen Armee XXI lief die grossangelegte Armeereform, mit der die Armee an die veränderte sicherheitspolitische Situation angepasst wurde. Nun, da die Reform an sich abgeschlossen ist, soll der Projektname Armee XXI nicht mehr verwendet werden. Die zu verwendende Bezeichnung lautet Schweizer Armee, im Gegensatz zur Armee 95, wo man noch von der Schweizerischen Armee sprach. In den anderen Landessprachen hat sich die Bezeichnung hingegen nicht verändert.

Das dazugehörige neue Militärgesetz wurde am 18. Mai 2003 von Volk und Ständen an einer Volksabstimmung angenommen. Es brachte im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die Mannschaftsstärke wurde von 400'000 (Armee 95) auf rund 200'000 AdA reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.

Diese 120'000 aktiven Verbände leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs. Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei einer veränderten Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss (Exekutive) auch dazu verpflichtet werden.

Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur "auf dem Papier". Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem, aber überschüssigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87/Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen, wie dem Telematik-System IMFS plus, Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Begrenzungen durch das verfügbare Budget werden diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit sein.

Angesicht der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 600'000 AdA verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Erreicht wurde diese Reduktion nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese auch bedingt rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung des Pensums der Diensttage der einzelenen AdA. Dadurch dass der einzelne AdA nun weniger Diensttage erfüllen muss, leistet er weniger Wiederholungskurse und kann so jünger aus dem Aktivdienst in den Reservedienst und aus dem Reservedienst in den Landsturm versetzt werden, um dann am Ende seiner Dienstzeit auch offiziell aus der Armee entlassen zu werden.

Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs (ADF, Ausbildungsdienst der Formationen). Ausserdem leisten nicht mehr alle AdA eine komplette RS.

Neu ist es auch möglich, die gesamte Dienstzeit am Stück zu absolvieren, das heisst, an die Rekrutenschule von 18 resp. 21 Woche wird direkt die VBA 2 angehängt, also die Wiederholungskurse. Dieser Dienst als sogenannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere und 600 Tage für Zugführer. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem in subsidiären Einsätzen eingesetzt, zum Beispiel zum Botschaftenschutz, etc. Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am Obligatorischen Schiessen, das jeder Soldat absolvieren muss, müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.

Die Gleichberechtigung wurde verbessert. Neu können Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich.

Die Aushebung wurde auf mehrere Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.

Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen (neu auch Bussgelder möglich), die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und diverse andere Details.

Dienstpflicht

Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren zur militärischen Musterung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis. Die meisten bestehen die militärische Musterung, d.h. sind diensttauglich. Dienstuntauglich werden Schweizer, welche Behinderungen haben oder ungenügende körperliche, beziehungsweise psychische Leistungen aufweisen. Diese müssen - ausser Behinderte - eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Die meisten Dienstuntauglichen leisten dann Zivilschutz.

Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossen Aufwand durchzusetzen. Häufig sucht der Verweigerungswillige zuerst Alternativen wie zum Beispiel den waffenlosen Dienst in der Armee, wenige wählen den Zivildienst. Dieser ist jedoch mit einer Gewissensprüfung verbunden. Die überwiegende Mehrheit lässt sich daher über den sogenannten "blauen Weg" (Farbe der Militärsanität) ausmustern. In seltenen Fällen wird die Militärjustiz aktiv (sog. "violetter Weg"), was in der Regel mit einer Verurteilung des Verweigerers (Gefängnisstrafe) endet.

Siehe auch: Schiesspflicht

Die Rekrutenschule

Als Rekrutenschule (RS) wird die Grundausbildung in der Schweizer Armee bezeichnet. Sie wird von allen Dienstleistenden, auch Unteroffiziers- oder Offiziersanwärtern absolviert und dauert in der Regel 21 Wochen. Für gewisse Funktionen beträgt die Dauer der RS nur 18 Wochen und für einzelne Spezialfunktionen mehr als 21 Wochen.

Die RS ist in drei Phasen aufgeteilt. Während jeder Phase soll der Rekrut sein Wissen und Können vertiefen und dabei vom Kader aktiv unterstützt werden. Für das Gros der Truppen richtet sich die Rekrutenschule nach folgendem Muster:

Allgemeine Grundausbildung (AGA, 7 Wochen)
Ausbildung im soldatischen Grundhandwerk, speziell in den Bereichen Dienstbetrieb, persönliche Waffe (Sturmgewehr/ Pistole), Sanitätsdienst, ABC-Schutzdienst.
Funktionsbezogene Grundausbildung (FGA, 6 Wochen)
Funktionsspezifische Ausbildung, insbesondere Haupt- (Panzer, Panzerhaubitze etc) bzw. Korpswaffen (Panzerfaust, Maschinengewehr etc)
Verbandsausbildung (VBA1, 5 bzw. 8 Wochen)
Übungen auf Stufe Kompanie oder Batallion

Unteroffiziers- und Offiziersanwärter werden nach der AGA getrennt von den Soldaten ausgebildet.

Vor der Reform zur Armee XXI dauerte die Rekrutenschule 15 (Armee 95) bzw. 17 (Armee 61) Wochen und wurde von allen Dienstleistenden vollständig geleistet. Die Kürzung wird mit der gestrafften Weiterausbildung begründet.

Allgemeine Grundausbildung

In der allgemeinen Grundausbildung (AGA) geht es vor allem darum den Rekruten grundsätzliche Dinge in den Bereichen Dienstbetrieb, Sturmgewehr,  Sanitätsdienst/Kameradenhilfe, ABC-Schutz, Gefechtstechnik und körperliche Konstitution beizubringen. Die AGA dauert je nach Truppengattung drei bis sechs Wochen und wird durch Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt.

Funktionsbezogene Grundausbildung

In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) werden die Rekruten mit dem Hauptaufgabe ihrer Einheit vertraut gemacht. Während der FGA lernt also der Füsilier mit der Panzerfaust umzugehen, der Kanonier sein Geschütz zu bedienen, der Sanitätssoldat Verletzte zu pflegen, der Richtstrahlpionier die Richtschüsseln aufzustellen und die Geräte zu konfigurieren. Dies ist analog zu den anderen Einheiten.

Die FGA dauert sieben bis zehn Wochen und wird wie die AGA-Phase von Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt. Je nach Truppengattung sofort, oder nach vier Wochen, stossen dann die angehenden Unteroffiziere zur Truppe und übernehmen dort Funktionen. Gleichzeitig werden geeignete Rekruten zu Soldaten befördert und in Unteroffiziers- oder Offiziersschulen eingeteilt.

Verbandsausbildung

Von der 13. Woche bis zum RS-Ende in der 18. oder 21. Woche verbringen die Rekruten, welche nun zu Soldaten befördert worden sind, an einem anderem Standort als die AGA/FGA-Phase. Es geht nun darum, die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, welche nun alle aus den Kaderschulen kommen, zusammenzubringen und Leistungen auf der Stufe Kompanie und Bataillon zu vollbringen. Im Vordergrund stehen vor allem realistische Gefechtsübungen, welche alle Beteiligten an die Grenzen ihres Können und Wissens führen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass ein Kompaniekommandant während einer Woche nur 5–10 Stunden schläft, oder die Soldaten unter hohem Druck, mit zuwenig Nahrung und Schlafentzug Aufträge nach wie vor korrekt ausführen.

Ausrüstung

Schusswaffe

 

Der überwiegende Teil der Soldaten ist mit dem Sturmgewehr 90 (SIG 550) als persönlicher Waffe ausgerüstet. Das Stgw 90 Kaliber 5,6 mm ist unter den massenweise hergestellten Handfeuerwaffen eine der präzisesten. Die Offiziere und höheren Unteroffiziere sind mit der Armeepistole 75 (SIG SAUER P220) im Kaliber 9 mm ausgerüstet. Die Angehörigen der Armee nehmen ihre persönliche Waffe zwischen den Dienstleistungen nach Hause, was dazu führt, dass die Schweiz ein hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist. Trotzdem sind Missbräuche dieser Waffen sehr selten.

Uniform

Meist wird im Dienst der Tarnanzug („TAZ“) getragen, das sind Hose und Jacke mit Tarnaufdruck. Mechanisierte Truppen tragen ggf. einen Einteiler, der die Bergung aus Fahrzeugen erleichtert und dessen Taschen mit Reissverschlussen anstatt Knöpfen gesichert sind. Dazu kommen als Kopfbedeckung eine Mütze oder Helm (mit Tarnüberzug), oder das Béret (Barett), dessen Farbe von der Truppengattung abhängt.

Die Rang- und Funktionsabzeichen, aus Metall und rautenförmig, werden auf dem Kragen getragen.

Mobilmachungen

Insgesamt fanden 3 Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee von der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen und der germanophile Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General gewählt. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.

Den Generalsrang (Vier-Sterne-General) gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiell ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General als Oberbefehlshaber der Armee. Der Bundesrat bleibt jedoch auch nach der Wahl des Generals die oberste vollziehende und leitende Behörde.

Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Ansonsten wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft seit ihrer Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräften konfrontiert.

Kontroverse um die Schweizer Armee

Da die militärische Bedrohung im heutigen Europa zurzeit für die Schweiz ziemlich klein ist, wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht. Auch mit den sogenannten Durchdienern ist die Frage aufgetaucht, ob dieses System, also die gesamte Dienstzeit am Stück statt im Verlaufe von zehn Jahren zu absolvieren, nicht das Miliz-System aushöhlt.

Insbesondere eine Organisation, die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), welche das Ziel verfolgt, die Armee abzuschaffen, ist wiederholt mit Vorstössen aufgefallen. Auf GSoA-Initiativen hin konnten die Schweizerinnen und Schweizer bereits zweimal über die Auflösung ihrer Armee abstimmen. Beim ersten Mal 1989 stimmten noch 35.6% der Stimmenden für eine Abschaffung. Das Ergebnis einer zweiten Abstimmung 2001 war mit nur 23.2 % Ja-Stimmen weit deutlicher als jenes 12 Jahre zuvor.

Die GSoA ist auch mit weiteren antimilitärischen Initiativen in Erscheinung getreten. Erwähnt sei hier der Versuch, den Kauf von F/A-18-Kampfflugzeugen zu verhindern. Innerhalb eines Monats sammelte sie 1992 eine halbe Million Unterschriften für eine Initiative, welche sich unter anderem gegen den Kauf der Flugzeuge aussprach. Das Stimmvolk verwarf diese Initiative jedoch mit 57.1% Nein-Stimmen zu 42.9% Ja-Stimmen.

Quelle:Wikipedia




____________________
Dumm ist der der dummes tut


[editiert: 10.10.05, 19:47 von General Schmid]



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