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Generalstreik

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
zystein


New PostErstellt: 27.10.06, 14:44  Betreff: Re: Generalstreik  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Riker
    Hallo zystein,

      Zitat:
      Nun 30 Stunden werden aus Nützlichkeitserwägungen NICHT gemacht; "Erwägungen", die nicht wir (Lohnabhängigen und Habenichtse) bestimmen.
      Und wenn "sie" es machen, wird die Arbeit dichter.
    ich möchte hier in diesem Thread keinen sekundärschauplatz eröffen - aber mir ist die Problematik bewußt.

    es ist nur so, daß bei einem Generalstreik nur dann ein Generalstreik verfassungsrechtlich legitim ist, wenn die höchsten Rechtsgüter also unsere Demokratie und die soziale Grundordnung gefährdet sind.
    die Verfassungsrichter werden einen Generalstreik sicher dann nichct für legitim erklären, wenn dabei als Ziel die 35 Stundenwoche deklariert ist - so etwas würde schiefgehen und die Chance mit einem Generalstreik wirklich was zu bewegen wäre vertan...
Lieber Riker,
sicherlich sind 35 Stunden "Erscheinungsebene", da stimme ich dir vollkommen zu.
Der (jeder!) Mensch führt die Hand, mit er er seine Mittel greift bzw. in der er seine Mittel hält. Oder er hält sie "still, bis er nicht länger will. Dann tritt er aus seiner Nacht".(puhdys)
Wir haben keine "Wirtschaftsdemokratie". Wir wollen Wirtschaftsdemokratie. Die allen nützt und nicht nur wenigen.
Reicht das?

PS: Meinst du etwa die gleichen Verfassungsrichter, die die NPD zugelassen und dafür das KPD-Verbot noch nicht wieder aufgehoben haben? Da vermute ich eher, dass wir von diesen Herrschaften nichts zu erwarten haben.

Abgesehen davon, dass das GG erstmal konkret bezüglich Streik überhaupt nüscht regelt: Soviel Schrott auf einem Haufen, wie er zur Zeit bei wiki zum Thema steht, habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
Da sieht man, wohin es führt, wenn man an "Neutralität", "Sachlichkeit", "Objektivität" als den alleinseligmachenden Dogmen festklammert.
Vielleicht wäre es besser eine Erklärung aus Beschäftigtensicht und eine Erklärung aus Kotzbrockensicht dahinzustellen.
Zum Beispiel steht da, dass Streik den "Tatbestand der Nötigung und Erpressung erfüllt". Verweigerung bleibt Verweigerung und hat mit Erpressung nix zu tun. Welcher Rechtsverdreher oder Unternehmer hat diesen Blödsinn geschrieben?? Erpressen kann immer nur der "Mächtigere", in diesem Sinne nur der Pfleger von Abhängigkeiten, wie wir oft genug erleben, und das ist die Unternehmerseite!
Dass nur noch der DGB entscheiden darf, was "wild" ist und was nicht, ist in der Tat ein Problem, ein bürgerlich aufgezwungenes.
Wenn man dieses "Rechtsverständnis" zu Ende denkt, läuft es nämlich darauf hinaus, dass man sich als LOHNABHÄNGIGER noch dafür rechtfertigen oder "entschuldigen" muss, dass man lebt. Darüber steht nämlich auch nix im Grundgesetz, und da regelt auch nichts "Näheres ein Bundesgesetz"...
Das müsste also mal mit Nachdruck, ausdrücklich einseitig und interessegeleitet überarbeitet werden, wenn der Eiertanz ein Ende haben und der Begriff eine FÜR UNSERE INTERESSENLAGE verständliche Grundlage bilden soll.
Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht. Und das wird er nicht nur nach seinen Gunsten auslegen ("sprechen"), sondern - an den entscheidenden Stellen - bereits für seine Zwecke konstruieren ("schöpfen").


[editiert: 27.10.06, 18:11 von zystein]
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matrix555

Beiträge: 356


New PostErstellt: 27.10.06, 18:49  Betreff: Re: Generalstreik  drucken  weiterempfehlen

Verfassungsmäßigkeit ist doch seit 2 Regierungsperioden definitiv nicht gegeben.
Alleine die Beteiligung an Angriffskriegen. Ob ein Nehm die Ermittlungen dazu aus politischen Erwägungen einfach nicht aufgenommen hat ( Anzeigen gab es ja genug ) , spricht doch schon alleine für die Anwendbarkeit von Art. 20, 3 GG.
Diese Beteiligung hält zudem auch heute noch an.
Der Generalstreik soll jaletztlich dazu dienen die Regierung zu stürzen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen. und nicht die Regierung zu Eingeständnissen auf marktwirtschaftlicher Ebene zu bewegen.

Nach Prof. Isenesee beinhaltet das Widerstandrecht auch das Recht auf die Entwaffnung der Exikutive und bedarf ganz und gar nicht der Zustimmung der politischen Entscheidungsträger in Legislative und Jurisdiktion.
Der Artikel 20 GG formuliert die Bedingungen für den Ausruf des Notstandes durch das Volk selber und hebt alle anderen Gestze und Verordnungen bis zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung zeitweise auf.
Da das Streikrecht nachgeordnetes Bundesgesetz ist, sind die Bedingungen des Streikrechts völlig irrelevant.


____________________
Faschistische Regime spielen immer mit einer bestimmten Art von Propaganda. Weil sie die Dummen als Kanonenfutter für ihre Ziele brauchen, müssen sie ihre Botschaften in der Form einfacher Worte und emotionalisierender Muster kleiden, damit die unteren Anteile des Gehirns direkt adressiert werden.


[editiert: 27.10.06, 18:58 von matrix555]
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Riker
New PostErstellt: 28.10.06, 11:51  Betreff: Re: Generalstreik  drucken  weiterempfehlen

Hi Zystein

    Zitat:
    sicherlich sind 35 Stunden "Erscheinungsebene", da stimme ich dir vollkommen zu.
richtig das ist Erscheinungsebene

    Zitat:
    Wir haben keine "Wirtschaftsdemokratie". Wir wollen Wirtschaftsdemokratie. Die allen nützt und nicht nur wenigen.
Das ist genau der Punkt. Die Wirtschaft muß demokratisiert werden. mitunter wollte ich gerade deswegen das ehemalige Demokratieforum in eine wirtschaftsdemokratische Organisationforum überleiten, damit es somit als Kernzelle das totalitäre Wirtschaftssystem von innen heraus transformiert und überlistet.

    Zitat:
    Zum Beispiel steht da, dass Streik den "Tatbestand der Nötigung und Erpressung erfüllt".
Darum muß der Streik auf die Herstellung einer demokratischen Grundordnung ausgelegt sein und die Ziele präzise definieren.
ein Generalstreik löst mit Sicherheit eine enorme gesellschaftliche kontrovers geführte Diskussion aus. Ich hab wenig Lust darauf, daß wir uns da dem Gegner auf dem Präsentierteller zum Abschuß hinstellen und denen selbst die Argumente liefern...



    Zitat:
    Verweigerung bleibt Verweigerung und hat mit Erpressung nix zu tun.
Nein hat es nicht...

    Zitat:
    Dass nur noch der DGB entscheiden darf, was "wild" ist und was nicht, ist in der Tat ein Problem, ein bürgerlich aufgezwungenes.
Tja, daß ist in der Tat ein Problem. Zumal von Funktionärsseite wohl kaum Zustimmung zum Generalstreik zu erwarten ist - würde doch damit der Machtmißbrauch der selbigen gefährdet sein...

der Generalstreik muß ja irgendwie organisiert werden...
a) die Idee und der Forderungskatolog des Gernalstreiks muß public gemacht werden
b) muß die Kommunikation der sich organisierenden gewährleistet sein
c) muß man auf juristische Scharmützel gefaßt sein - denn der Generalstreik wird bei den Mächtigen - vielleicht schon im Vorfeld - auf Widerstand stoßen, denn wir reden hier nicht über die Organisation einer HalloweenParty -mir wurden in diesem Thread schon prügel angedroht bernd hat es aber mittlerweile souverän gelöscht - wenn gleich ich mich davon nicht einschüchtern lasse...

    Zitat:
    Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht. Und das wird er nicht nur nach seinen Gunsten auslegen ("sprechen"), sondern - an den entscheidenden Stellen - bereits für seine Zwecke konstruieren ("schöpfen").
ja ich weiß. darum ist das brd-demokratiesystem mittels Parteien darauf ausgelegt dem totalitären Wirtschaftssystem nützlich zu sein. Aber Geld ist nur bedrucktes Papier, seine Bedeutung erhält es erst durch die gesellschaftliche Akzeptanz, die ja mit dem Generalsteik verweigert wird...

Gruß

Riker
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Riker
New PostErstellt: 28.10.06, 11:59  Betreff: Re: Generalstreik  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Der Generalstreik soll jaletztlich dazu dienen die Regierung zu stürzen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen. und nicht die Regierung zu Eingeständnissen auf marktwirtschaftlicher Ebene zu bewegen.
zustimmung. die regierung muß gestürzt werden und die verfassungsgemäße Ordnung muß wieder hergestellt sein. dazu sollte m.E. aber dann auch der Generalstreik verankerung eines Plebiszits dienen um ein für alle mal den Parteien dem Machtmißbrauch zu verweigern und klarzustellen wer hier der Souverän ist. zumindest sollte man sich Gedanken zum Plebiszit und Basisdemokratie in diesem Zusammenhang machen...
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