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Urteil aus Karlsruhe in Sachen Online-Durchsuchungen

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 27.02.08, 12:22  Betreff:  Urteil aus Karlsruhe in Sachen Online-Durchsuchungen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2008/02/209016.shtml



Karlsruhe:

Schallende Ohrfeige für den Überwachungsstaat


ra0105 27.02.2008 11:15



Am 27.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht, wie von vielen Kritikern erhofft, die Wünsche der Überwacher negiert. Das Gericht hat für die heimlichen Onlinedurchsuchungen hohe Hürden gestellt. So bedarf es einer Gefährdung eines übergeordneten Rechtsgutes wie etwa Menschenleben oder die Existenz des Staates um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Ob es tatsächlich hinreichende Belege für eine solche Gefährdung gibt wird durch Richtervorbehalt entschieden.

Aktuelle Berichte: Spiegel - Online | Heise | TAZ

Mehr zum Thema im Feature.
Hintergrund: Onlinedurchsuchung wo ist das Problem

In ersten Reaktion gab sich Innenminister Schäuble unbeeindruckt. Nach einer Pressemitteilung will er dem BKA die Onlinedurchsuchung erlauben, da das Bundesverfassungsgericht die Onlinedurchsuchung grundsätzlich als legitime Ermittlungsmethode bewertet habe. Verschwiegen wird dabei jedoch, dass anders als Schäuble ursprünglich beabsichtigt hatte, dieser Ermittlungsmethode nun nur noch stark eingeschränkte Möglichkeiten eingeräumt werden.
Schäuble sieht sich als zweiter Sieger. Dabei hatte niemand erwartet, dass das BVG eine Onlinedurchsuchung grundsätzlich für grundgesetzwidrig erklären wird. Problematisch war von anfang nicht die Durchsuchung an sich, sondern vielmehr deren Heimlichkeit. Folgerichtig wurden entsprechende Bestimmungen der Gesetze aus NRW auch für verfassungswidrig eingestuft.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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Helle171

Beiträge: 2
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 27.02.08, 14:33  Betreff: Re: Urteil aus Karlsruhe in Sachen Online-Durchsuchungen  drucken  weiterempfehlen

Und wer überwacht die Überwachungsorgane ?
Nachträgliches Legalisieren ist bei den Parteibuchrichtern kein Problem .

Wer`s nicht glaubt , sollte Rötger Groß fragen ( ehemaliger Innenminister in Niedersachsen ) . So was funktioniert sogar bei Koalitionswechsel .



# Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 28.02.08, 18:26  Betreff: Re: Urteil aus Karlsruhe in Sachen Online-Durchsuchungen  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2008/02-28/035.php


Onlinedurchsuchungen: Halber Schritt voran

Von Ulla Jelpke



Ein neues Grundrecht ist geboren – und es gilt, wie alle Grundrechte, nur bedingt. So sehr man sich über das Karlsruher Urteil freuen darf: Ein unbeschwerter Erfolg für Demokratie und Bürgerrechte ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht.

Zwar hat nicht nur der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz einen Dämpfer erhalten, sondern die ganze CDU-Riege in der Bundesregierung. Sie hat stets gefordert, das NRW-Modell auf Bundesebene zu übertragen, allen voran, wie immer, wenn es um den Ausbau des Überwachungsstaates geht, Innenminister Wolfgang Schäuble.

Und wie man jetzt sieht: Sie haben damit nichts weniger gefordert als einen eindeutigen Verfassungsbruch. Man kann die Gelegenheiten kaum mehr zählen, bei denen die Bundesregierung und ihre Verbündeten in den Ländern im Zeichen des Kontrollwahns die Grundrechte über den Haufen werfen wollen. Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Unschuldsvermutung, Intimsphäre, politische Freiheiten – all das soll, geht es nach Schäuble und Co., hinter die von ihnen selbst definierte Staatsräson zurücktreten. Gezielte Tötung angeblicher Terrorverdächtiger, totale biometrische Erfassung der Bevölkerung, Speicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten – die verfassungswidrigen Forderungen überschlagen sich, eine Gesetzesverschärfung jagt die nächste. Wer noch etwas auf Grundrechte gibt, wird mit dem Vorwurf überzogen, mit Terroristen zu sympathisieren. Man kommt kaum noch damit hinterher, Klagen vor dem Verfassungsgericht einzureichen.

Die Erfahrung mit diesen Klagen zeigt: Die Überwachungsfanatiker müssen sich von den obersten Bundesgerichten immer häufiger bremsen lassen – was jedoch nicht bedeutet, sie auch ein für allemal gestoppt werden. Schäuble forderte am Mittwoch postwendend, jetzt erst recht und so schnell wie möglich ein Gesetz durchzusetzen.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat am selben Tag ein neues Grundrecht auf die Vertraulichkeit der eigenen Computersphäre postuliert. Das ist zweifellos ein Erfolg gegen die Big-Brother-Gemeinde von Union, SPD und Teilen der FDP. Aber: Kein Grundrecht ohne Einschränkung. So wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis, die freie Meinungsäußerung usw. ist auch die neue Computerfreiheit nicht grenzenlos. Sobald sich ein Staatsanwalt und ein Richter finden, die »überragend wichtige Rechtsgüter« gefährdet sehen, dürfen die Bundestrojaner auf die feindliche Festplatte losgelassen werden. Die Gefährdung von »Leib, Leben und Freiheit der Person« oder der »Bestand des Staates« sind aber nach Ansicht der Sicherheitshardliner allgegenwärtig. So ist die gestern getroffene Entscheidung nur eine Teilniederlage für die Kontrollfraktion. Onlinedurchsuchungen sind jetzt erlaubt, wenn auch längst nicht so ausufernd wie geplant. Ein Schritt vor, ein halber zurück.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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