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Forderungen des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig

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New PostErstellt: 30.05.08, 22:32  Betreff: Forderungen des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig  drucken  weiterempfehlen

http://www.rcds-bonn.de/


Forderungen des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig

26. Mai 2008
Der Vorstand

Der Vorstand des RCDS Bonn hat sich nach eingehender Beratung und reiflicher Überlegung entschlossen, sich nicht nur von der Forderung des RCDS Bundesvorsitzenden, Gottfried Ludewig, nach einem doppelten Wahlrecht für Leistungsträger zu distanzieren, sondern auch dessen Rücktritt zu fordern.

Die inhaltliche Forderung nach einem doppelten Wahlrecht für Leistungsträger hält der RCDS Bonn weder mit Grundgesetz noch mit den Grundwerten des RCDS vereinbar. Diese mit dem RCDS nicht abgestimmte Forderung macht eine weitere, notwendige Diskussion über die ursprüngliche Intention leider unmöglich.
Der Alleingang des Bundesvorsitzenden, den er bis heute dem Verband gegenüber nicht gerechtfertigt hat, hat dem RCDS im Ganzen geschadet. Obwohl nach den ersten Veröffentlichungen in der Presse die RCDS-interne Diskussion ein eindeutiges, ablehnendes Meinungsbild der RCDS Mitglieder gezeigt hat, ist Gottfried von seiner Forderung nicht abgerückt oder hat sich dem Verband gegenüber erklärt. Im Gegenteil: In der TV Talkrunde “Anne Will” hat er sich persönlich, den RCDS Bundesverband und damit jedes einzelne Mitglied lächerlich gemacht. Er hat damit jegliche Reputation des RCDS verspielt. Aus diesem bewussten Verhalten, nein es ist kein Fehler, muss Gottfried nun die Konsequenzen ziehen. Um weiteren Schaden vom RCDS fernzuhalten, muss er sein Amt als Bundesvorsitzender niederlegen.
________________________________________
In einem Schreiben an die Vorsitzenden der CDU-Vereinigungen fordert der Bundesvorsitzende des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, Gottfried Ludewig, ein 2-Klassen-Wahlsystem mit doppeltem Stimmrecht für „Leistungsträger“.
Die RCDS Gruppen Bonn und Bochum distanzieren sich klar von diesen indiskutablen Aussagen und verurteilen diese verfassungsfeindlichen Aussagen des RCDS Bundesvorsitzenden auf Schärfste. Was Ludewig fordert ist nicht mehr und nicht weniger als die Etablierung eines Klassenwahlsystems und die Abschaffung der im Grundgesetz garantierten „Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz“ sowie des „Rechts auf allgemeine, freie, GLEICHE und geheime Wahl“.
Verständlich ist das Bestreben, die Leistungsträger der Gesellschaft zu motivieren und zu fördern. Aber waren die heutigen Rentner nicht lange Jahre selbst die Leistungsträger, die Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut und es zu der Wirtschaftsnation gemacht haben, die es heute ist?
Ebenso indiskutabel ist die Abwertung von Arbeitslosen bei Wahlen. Wie viele Arbeitslose würden nur zu gern endlich (wieder) eine Arbeit aufnehmen? Menschen, die nach vielen Jahren ihren Job verloren haben oder Jugendliche, die nie einen Ausbildungsplatz erhalten haben.
Wenn wir, wenn Deutschland auch in Zukunft eine wirtschaftlich starke Nation sein möchten, müssen wir einen Weg finden, die demographischen und sozialen Probleme in unserem Land zu lösen. Das steht außer Frage. Dabei dürfen wir aber keinesfalls unsere urdemokratischen Grundsätze aufgeben. Einer der elementaren Grundsätze christdemokratischer Politik ist die Erkenntnis, dass die Menschen unterschiedlichen Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen, aber gleich an Rechten sind. Dies gilt insbesondere für das Wahlrecht aller deutschen Staatsbürger.
Als Teil der christdemokratischen Basis entschuldigen wir uns daher bei allen Rentnern und Arbeitslosen für diese Ausfälle und fordern Gottfried Ludewig auf, sich von seinen Aussagen zu distanzieren.



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