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Die neoliberale rotgrünschwarzgelbe Schweinebande

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bjk

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New PostErstellt: 13.08.04, 09:56  Betreff:  Re: Nur gemeinsam sind wir stark!  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2004/08-13/002.php



13.08.2004
Kommentar
Ulrich Schwemin


Kurs Pauperismus

Autisten im Kanzleramt: Kein Rütteln an »Hartz IV«


Außer Spesen nichts gewesen. Der Bundeskanzler hat zwei seiner Minister auf Kosten des Steuerzahlers direkt aus dem Urlaub zu einem Krisengipfel beordert, aber keiner der Beteiligten scheint zu wissen, worin die Krise eigentlich besteht. Oder hat die Herrenriege mit Katrin Göring-Eckardt gedacht, Zehntausende demonstrierten montags durch ostdeutsche Städte, weil die Ausbildungsversicherung ihrer noch nicht 15jährigen Sprößlinge nicht mit einem Freibetrag versehen war? Die Autisten im Kanzleramt mit monatlichen Bezügen nicht unter 20 000 Euro verstehen die Welt nicht mehr, weil sie in einer ganz anderen leben.

Als weiteres »Zugeständnis« wird die Zusage verkauft, daß ALG-II-Anspruchsberechtigte im kommenden Jahr zwölfmal die schmale Stütze kriegen sollen, statt elfmal, wie es Clement wollte. Einer rechtlichen Überprüfung hätte diese Schnapsidee des Wirtschaftsministers unter dem Motto »Wenn schon arm, dann richtig« ohnehin nicht standgehalten. Weitgehend untergegangen ist allerdings, daß Clement manisch an seiner Idee festhält, Arme zu bestehlen: Er will Menschen, die ab Februar 2005 aus dem Bezug von Arbeitslosengeld in das ALG II fallen, einen Monat lang mit Geldentzug bestrafen. Der Beifall des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung dürfte ihm dafür sicher sein. Dessen Präsident Klaus Zimmermann hat nach Schröders Krisensitzung vor weiteren Aufweichungen von »Hartz IV« gewarnt.

Nötig war das nicht. Die Bundesregierung ist zwar nervös geworden, weil ihr spontanes Aufbegehren ebenso fremd wie zuwider ist, denkt aber nicht im Traum daran, ihr Auftragswerk zu relativieren. Die Kursvorgabe hieß Pauperismus, die Umsetzung ist konsequent: Enteignung des Teils der Bevölkerung, der für die Erwirtschaftung der Profite dauerhaft überflüssig geworden ist, direkte Umwandlung der dadurch frei werdenden Milliardenwerte in Industrie- und Finanzkapital. Die Millionen Betroffenen stehen dadurch völlig mittellos für Zwangsdienste jedweder Art zur Verfügung. Weil immer mehr gesellschaftlich notwendige Arbeit wegen mangelnder Profitaussichten gar nicht mehr erbracht wird, ein äußerst willkommener Nebeneffekt der Schröderschen »Agenda 2010«.

Diese Zusammenhänge hergestellt, wird klar, »Hartz IV« könnte nicht einmal zurückgenommen werden, wenn Schröder selbst es wollte. Die sogenannten Reformen sind die erzwungene sozialpolitische Entsprechung der zerstörerischen Wirkung der ökonomischen Gesetze der Gegenwart. Das macht die Krise aus. Ein Widerstand, der das erkennt, hat Aussicht auf Erfolg.

Dieser Artikel war nicht umsonst. Unterstützen Sie dieses Angebot mit einem Online-Abo.[/i] http://www.jungewelt.de/infos/onlineabo.php






Diesem ausgezeichneten Kommentar wünschte ich eine dauerhafte Multiplikator-Rolle nicht nur bei den OrganisatorInnen der Montagsdemos sondern auch eine Aufrüttelfunktion bei allen Betroffenen, die aus Resignation allmählich ihr Selbstbewußtsein zu verlieren drohen!

bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
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[editiert: 08.08.11, 11:45 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 12.08.04, 18:13  Betreff:  So zocken die Arbeitsamt-Schergen ab  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.gegen-hartz4-reform.de/

ich bin Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung einer Arbeitsagentur in Sachsen-Anhalt, möchte aber zwingend anonym bleiben. Wir hatten heute eine erneute Schulung zur Antragsbearbeitung ALG II. Dort wurde angewiesen, daß sämtliche Anträge, die zweifelhaft bzw. unvollständig sind, ABZULEHNEN sind. Das heißt, der Antragsteller erhält einen Ablehnungsbescheid. Man geht davon aus, daß ein Großteil der ALG II-Antragsteller nicht in der Lage ist, einen Widerspruch zu formulieren.

Ich finde das so ungerecht, möchte gerne helfen. Auf jeden Fall werde ich dieses Forum öfter verfolgen (nach Feierabend!!!)

WICHTIG: Für den Fall eines Ablehnungsbescheides UNBEDINGT WIDERSPRUCH einlegen!!!

Lasst euch das nicht gefallen!!!
mehr... http://www.gegen-hartz4-reform.de/phpBB/viewtopic.php?t=270

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bjk

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New PostErstellt: 31.07.04, 11:51  Betreff:  Warum Clement die AlHi-Empfänger bestehlen will  drucken  weiterempfehlen




zitiert aus: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=479124

Eine Lücke wird es im Januar geben - entweder für Langzeitarbeitslose oder für den Bundeshaushalt. Die Januar-Zahlung veranschlagt Minister Clement für den Bund mit 1,3 Milliarden Euro (plus 600 Millionen für die Kommunen).

Wird das Geld ausgezahlt, würde der Haushalt 2005 verfassungswidrig. Daher müsste an anderer Stelle gekürzt werden.

...........................................................................................................




Warum wird nicht die bundesdeutsche Interventionsarmee eingespart?

Warum zahlt der Stuttgarter Hundebesitzer mehr Steuern als Daimler-Chrysler?

Warum wird die Einkommenssteuer für Spitzeneinkommen gesenkt?

Warum ... warum ... warumm ... ... ...

Es kann nur heißen:



Widerstand und ziviler Ungehorsam

auf allen Ebenen

gegen die rot
grünschwarzgelben Sozialräuber

ist allererste Bürgerpflicht!



bjk

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New PostErstellt: 31.07.04, 11:06  Betreff:  Re: Nur gemeinsam sind wir stark!  drucken  weiterempfehlen





Wer zu Hause bleibt , wenn der Kampf beginnt


Wer zu Hause bleibt , wenn der Kampf beginnt
und lässt andere kämpfen für seine Sache,
der muß sich vorsehen : denn
wer den Kampf nicht geteilt hat ,
der wird teilen die Niederlage.
Nicht einmal den Kampf vermeidet,
wer nicht kämpfen will: denn
es wird kämpfen für die Sache des Feinds,
wer für seine eigne Sache nicht gekämpft hat.


Bertolt Brecht (1898-1956)

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New PostErstellt: 31.07.04, 10:25  Betreff:  Bitterernster Satirebeitrag aus einem anderen Forum  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://forum.pds-online.de/phpBB2/viewtopic.php?p=8666#8666



Autor: Obelix

Titel: 80h pro Woche arbeiten ist doch ok...

--------------------------------------------------------------------------------

...denkt sich Wirtschaftskamikaze Clement.

Gerade im Internet gefunden:

Zitat:
Wirtschaftsminister Clement hält Jobs für 1 oder 2 Euro für zumutbar und sinnvoll. In einem Interview sagte er:
„Damit kann z. B. ein Alleinstehender in Ostdeutschland auf 850 bis 1000 Euro im Monat kommen. Gedacht ist an sechs bis neun Monate, im Einzelfall länger. Die Entscheidung trifft der jeweilige Arbeitsvermittler“



Aha...nun wollen wir doch zum Spaß mal nachrechnen:
ALG2 = 331 Euro
mit Zuverdienst: 1000 Euro
Differenz: 1000-331=669€
Man kann also mit solchen Jobs 669€ hinzuverdienen (kann man nicht, aber das hat Clement wohl schon vergessen).
Es werden max. 2 Euro gezahlt.
669€:2€/h = 334,5h
Geht man von 22 Arbeitstagen aus, käme man auf 15,2h pro Tag, um den Reichtum von 1000 Euro in einem Monat zu verdienen. Nun ist es aber so, das etwa 100 Euro gleich wieder von den 669 Euro abgezogen werden, da 15% des Zuverdienstes verrechnet werden. Um die besagten 1000 Euro zu erreichen, wäre nun eine Arbeitswoche von 80 Stunden notwendig. Allerdings nur, wenn diese Arbeit keinerlei Kosten (Verpflegung, Fahrkosten, Arbeitskleidung) verursacht.

Dieses "Hartz4"-Projekt ist ein Segen für die deutsche Wirtschaft und damit automatisch für alle Arbeitslosen! Wir sollten unsere Regierung mit allen Kräften auf ihrem Weg unterstützen. Mit dem eingesparten Geldern vom Januar 2005 könnte man doch Ketten und Kugeln aus Eisen herstellen und den Arbeitslosen ans Bein binden, damit sie nicht so schnell zu den tollen neuen Jobs rennen.
Werden die Eigentumskennzeichen der "Arbeitsagentur" auf die Stirn tätowiert oder bekommen Arbeitslose nächstes Jahr ein Halsband mit "Hundemarke"?
Der olle Marx benutzte früher mal den Begriff "Sklaverei" bei solchen Zuständen.
Ein Nachbar sprach zu mir: "Interressiert mich nicht! Ich habe einen Job und zahle auch noch Steuern für dieses arbeitsscheue Pack. Richtig so, die soll man zur Arbeit zwingen!"
Ich bat ihn daraufhin um Einsicht in die Unterlagen zur lebenslangen Arbeitsplatzgarantie, die er besitzen müsste. Das war vor mehr als 3 Wochen...er hat sie mir bis heute nicht gezeigt.

Disclaimer: Versteckte Ironie und offensichtliche Schreibfehler sind absichtlich hinzugefügt worden, um die Aufmerksamkeit des Lesers zu steigern. Rechenfehler dürfen gern korrigiert werden.


...........................................................................................................


Tja, Obelix hat die ganze bitterböse Perversität der schröderschen Sozialreformitis und der typischen Spießbürgermentalität herausgearbeitet!

Umso mehr gilt:



Widerstand und ziviler Ungehorsam

auf allen Ebenen

gegen diese rot
grünschwarzgelben Sozialräuber

sind allererste Bürgerpflicht!



bjk

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New PostErstellt: 28.07.04, 18:56  Betreff:  Nur gemeinsam sind wir stark!  drucken  weiterempfehlen



Diese Mail ist sicher auch für andere interessant!



Betreff: Mitglied werden !
Absender: "Initiative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit"
Empfänger: bjk
Datum: 28. Jul 2004 14:45

--------------------------------------------------------------------------------

Liebe Freundinnen und Freunde,

allen, die uns bisher unterstützt haben, danken wir sehr dafür.
Wir brauchen auch für den weiteren Weg jede Menge Unterstützung. Im Anhang
findet Ihr unsere Vereinssatzung, das Beitrittsformular sowie weitere
Info´s.

Mit besten Grüssen

Thomas Händel

Geschäftsführendes Bundesvorstandsmitglied
Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit






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der Anhang ist eine pdf-Adobe-Reader-Datei


[editiert: 28.07.04, 19:00 von bjk]
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New PostErstellt: 28.07.04, 17:47  Betreff:  und noch eine Schweinerei! Clement bestiehlt AlHi-Empfänger!  drucken  weiterempfehlen



kopiert aus: http://www.n-tv.de/5355011.html




Arbeiterverräter, Lügenbeutel und Sozialräuber
- so möchte SPD-Clement wohl sicher nicht genannt werden
- - - aber ... ... ...



Pech für Arbeitslose


Clement streicht den Januar


Ungeachtet der Kritik aus den Reihen von SPD und Grünen will Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) den bisherigen Beziehern von Arbeitslosenhilfe die Januar-Auszahlung des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) streichen.

Zur Begründung sagte Clement, dass Arbeitslosenhilfeempfänger Anfang Januar nicht als bedürftig gelten könnten, weil sie Ende Dezember das letzte Mal Arbeitslosenhilfe erhielten. "Er oder sie bekommt dann die Mittel (Arbeitslosengeld II) natürlich zum 1. Februar", so Clement.

Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld werden bislang am Ende eines jeweiligen Monats gezahlt. Dagegen wird das neue ALG II wie die bisherige Sozialhilfe zum Monatsanfang gezahlt. Clement erklärte, die Arbeitslosenhilfe für Dezember werde zwar Ende des Monats gezahlt, diene aber dem Lebensunterhalt im Folgemonat. "Das Geld wird dafür ausgezahlt, dass man damit den Januar bestreitet." Rechtlich stimmt das nicht: Die Arbeitslosenhilfe für den Dezember wird Ende Dezember ausgezahlt.

Hintergrund ist ein Verordnungsentwurf aus dem Haus von Clement. Darin ist vorgesehen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe, die ab Jahresanfang unter das neue ALG II fallen, für Januar keine Zahlung erhalten. In dem Entwurf wird dies damit begründet, dass laufende Einnahmen, "die in den letzten fünf Kalendertagen eines Monats zufließen", dem Folgemonat zuzurechnen seien.

Durch eine "Sonderregelung" soll aber sicher gestellt werden, dass für die Betroffenen trotzdem Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden. Nach dem Gesetz setzt auch dies bislang die Bedürftigkeit voraus. "Alle werden auch durch die Zeit voll versichert sein", sagte Clement.

Über die Nicht-Zahlung des Arbeitslosengeldes II im Januar hatte es bei der Kabinettsklausur in Neuhardenberg eine Kontroverse zwischen SPD-Chef Franz Müntefering und den Grünen einerseits sowie Clement andererseits gegeben. Der Minister wurde beauftragt, eine Lösung vorzulegen. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer hatte bekräftigt, die Grünen und die SPD-Fraktion bestünden auf einer Übergangsregelung, die gewährleiste, dass Arbeitslosenhilfeempfänger keinen Monat einbüßten.

Zum 1. Januar 2005 werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum ALG II auf Höhe der Sozialhilfe zusammengelegt. Davon betroffen sind etwa 2,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe und rund eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger.





Es geht nicht anders:


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[editiert: 28.07.04, 17:56 von bjk]
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New PostErstellt: 28.07.04, 17:21  Betreff:  Neue Schweinerei im Konzept von Hartz IV aufgedeckt!  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,310763,00.html



HARTZ-IV-REFORM


Krankenversicherung nicht inklusive


Die Reform der Arbeitslosenhilfe sorgt weiter für Ärger bei den Betroffenen. Ein Teil der Langzeitarbeitslosen wird vom kommenden Jahr an selbst für die Krankenversicherung aufkommen müssen.

Siegburg/Berlin - Diejenigen, die künftig wegen eigenen Vermögens kein Arbeitslosengeld II erhalten, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern, sagte Michaela Gottfried vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Nach Schätzungen der Bundesregierung werden etwa 469.000 der rund zwei Millionen Bürger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nicht als bedürftig eingestuft werden. Damit bekommen sie laut VdAK auch kein Geld von der Arbeitsagentur und fallen deshalb aus der bisher mit der Finanzhilfe verbundenen Pflichtversicherung heraus.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Sachverhalt mittlerweile bestätigt. Wenn nach Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse fest stehe, dass keine Bedürftigkeit vorliege, "dann ist auch sicher gestellt, dass das Einkommen reicht, um auch die Krankenkassenbeiträge zu zahlen", sagte Ministeriumssprecherin Andrea Weinert. Sie konnte allerdings nicht sagen, wie viele Langzeitarbeitslose voraussichtlich mit der Mehrbelastung rechnen müssen.

Weinert verwies jedoch darauf, dass ein Teil der Arbeitslosen über die Krankenkasse des verdienenden Ehegatten abgesichert sei. Alleinstehende müssten sich allerdings freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, zu einem Mindestbeitrag von 115 Euro im Monat, der bei Einnahmen aus Zinsen oder Mieten noch steigen könne.





Jetzt erst recht:


Widerstand und ziviler Ungehorsam


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New PostErstellt: 28.07.04, 10:44  Betreff:  Neues vom Anti-Hartz-Bündnis NRW  drucken  weiterempfehlen

Betreff: Hartz IV und der Datenschutz. Viele weitere Gruende, H IV zu stoppen.
Absender: "Anti-Hartz-Buendnis NRW"
Empfänger: "Gegen Sozialkahlschlag"
Datum: 28. Jul 2004 10:31


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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Freundinnen und Freunde!

Die folgenden Sätze können wesentlich mit dazu beitragen, daß Hartz IV gestoppt
und zurückgenommen wird:

"Die auf den Fragebögen und Formularen zum ALG II vorliegenden Verstöße gegen
den Datenschutz sind noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Die Auswirkungen
von Hartz IV gehen viel weiter.
Hartz IV bedeutet die strukturelle, systematische und institutionalisierte Aufhebung
des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei vielen Millionen von
Menschen.
Die mit Hartz IV einhergehenden Verletzungen des Rechtes auf informationelle
Selbstbestimmung haben schwerwiegende, äußerst negative Folgen und
Auswirkungen auf die betroffenen Bürger und die gesamte Gesellschaft."

Das ist die Kernaussage eines Papieres der Verbraucherorganisation
"ConsumentenBund e.V." zum Thema Hartz IV. Im Anhang findet ihr das Papier als
rtf-Datei.
Bitte tragt mit dazu bei, diese Überlegungen zu verbreiten. Denn damit wird deutlich,
daß es bei Hartz IV nicht nur um die Verarmung von Millionen geht, sondern auch
um die demokratischen Freiheitsrechte fast aller Bürger. Damit können auch Bürger-
und Menschenrechtsorganisationen zu Verbündeten im Engagement gegen Hartz IV
werden!
In der "jungen Welt" von heute (28.7.) findet Ihr auch eine Zusammenfassung des
Papieres sowie weitere Meldungen zum Thema.
Setzt Euch mit dafür ein, daß Hartz IV gestoppt und zurückgenommen wird!

Schöne Grüsse und einen schönen Tag noch,
Gunnar

Bitte schaut auch immer mal wieder auf die Website des
Anti-Hartz-Bündnisses NRW:

http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de

e-mail:




--------------------------------------------------------------------------------

Der folgende Teil dieser Nachricht enthält einen Anhang im
sogenannten Internet MIME Nachrichtenformat.
Wenn Sie Pegasus Mail oder ein beliebiges anderes MIME-kompatibles
Email-System verwenden, sollte Sie den Anhang mit Ihrem Email-System
speichern oder anzeigen können. Anderenfalls fragen Sie Ihren Administrator.

The following section of this message contains a file attachment
prepared for transmission using the Internet MIME message format.
If you are using Pegasus Mail, or any another MIME-compliant system,
you should be able to save it or view it from within your mailer.
If you cannot, please ask your system administrator for assistance.

---- Datei Information/File information -----------
Datei/File: datenschutz.rtf
Datum/Date: 28 Jul 2004, 10:20
Größe/Size: 14458 bytes.
Typ/Type: MS-Richtext


==============================================================================================


Hartz IV zerstört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung!

Die auf den Fragebögen und Formularen zum ALG II vorliegenden Verstöße gegen den Datenschutz sind noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Die Auswirkungen von Hartz IV gehen viel weiter.
Hartz IV bedeutet die strukturelle, systematische und institutionalisierte Aufhebung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei vielen Millionen von Menschen.

Die mit Hartz IV einhergehenden Verletzungen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung haben schwerwiegende, äußerst negative Folgen und Auswirkungen auf die betroffenen Bürger und die gesamte Gesellschaft.

In unserer Gesellschaft haben wir eine weitgehende Trennung der Lebensbereiche „Arbeiten“ und „Wohnen“, bzw. genaugenommen „Arbeiten“ und „Privatleben“. Diese Trennung ist ein wesentliches Grundmerkmal unserer Gesellschaft und zugleich eine wichtige demokratische Errungenschaft gegenüber den Strukturen der Feudalgesellschaft!

Der Bereich Arbeit ist fremdbestimmt, unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der Privatbereich ist selbstbestimmt. Jeder kann sich die Wohnung suchen, die ihm gefällt, kann mit der Person zusammenziehen, mit der er möchte, kann sein Privatleben so gestalten, wie er
bzw. sie es möchte, und all das geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Wer will, kann die Bereiche „Arbeit“ und „Privatleben“ weitgehend voneinander trennen. Das stimmt auch exakt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung überein.

Bisher findet sich diese Trennung von Arbeit und anderen Lebensbereichen auch in der Struktur der Behörden und Verwaltungen wieder.

Für den Bereich „Arbeit“ war das Arbeitsamt als Bundesbehörde zuständig, für den Bereich „Wohnen“ sind es die kommunalen Wohngeldämter bzw. im Bedarfsfalle die Sozialämter.
Diese Behörden haben bisher vollständig voneinander unabhängig organisierte und im Regelfall auch nicht verknüpfte Datenbestände.
Im Sinne und Interesse des Datenschutzes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ist diese Trennung völlig richtig und darüber hinaus auch bedeutsam und wichtig!

Eben nicht „nur“ per Datenschutzregelungen, sondern institutionell, durch die Verteilung unterschiedlicher Aufgaben auf unterschiedliche Behörden, war bisher für ein hoher Maß an Schutz persönlicher Daten gesorgt.
Die institutionelle Trennung von Sozialamt und Arbeitsamt, die institutionelle Trennung von „Arbeiten“ und „Wohnen“ war und ist bisher noch ein Garant für viele Freiheitsrechte!


Strukturen der Feudalgesellschaft kehren zurück!

Mit Hartz IV aber wird das vollständig anders! Denn alle Daten einer Person, aus dem beruflichen Bereich genauso wie auch aus dem Privatbereich, laufen in Zukunft bei einer Stelle zusammen und werden auf Dauer gespeichert.

Die zukünftigen Arbeitsvermittlungen, egal von wem sie betrieben werden, haben Informationen aus allen Lebensbereichen über die Arbeitssuchenden.

Gerade die Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Bereichen stellt stets eine besondere Bedrohung für den Datenschutz und für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Die sogenannten Fallmanager haben alle, aber auch alle Informationen über einen Menschen. Sei es über Erkrankungen, sei es über Partnerschaften oder sexuelle Vorlieben, sei es über berufliche Qualifizierung oder berufliche Probleme – der „Big Brother“ Fallmanager weiß alles, beobachtet alles, wertet alles aus, und zwar unter dem Gesichtspunkt möglicher Kosteneinsparungen und möglichst des Hinauswurfs aus dem Leistungsbezug!

Die zukünftigen Datenbanken bei den Agenturen für Arbeit, bei den Kommunalen Arbeitsvermittlungen oder den Arbeitsgemeinschaften enthalten Daten sensibelster Art aus allen Lebensbereichen in einem Datensatz!

Damit wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das bisher durch die Trennung der Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen gewährleistet war, für eine großen Teil der Bevölkerung faktisch liquidiert.

Darüber hinaus ist bis heute weitgehend unklar, in welcher Rechtsform zukünftig die Vermittlung und Verwaltung der Bezieher des ALG II stattfinden wird. Je nach Bundesland oder sogar Kommune liegt die Erfassung und Verwaltung und Auswertung der Daten bei den Kommunen, bei Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, teilweise allein bei der Agentur für Arbeit.
Diese Zersplitterung auf unterschiedliche Institutionen, je nach Stadt, je nach Bundesland, macht eine effektive Regelung und Kontrolle des Datenschutzes vollends unmöglich.

Hartz IV bedeutet durch die Aufhebung der institutionellen Trennung der Bereiche Arbeit und Privatleben eine immense Gefahr nicht nur für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hartz IV ist eine riesige Bedrohung für alle demokratischen Freiheitsrechte.

An zwei Beispielen sollen konkrete mögliche Auswirkungen geschildert werden:

Bereich Wohnen / Mietkonflikte:

Wie bereits gesagt, sind in unserer Gesellschaft die Bereiche „Wohnen“ und „Arbeiten“ weitgehend getrennt. Viele Menschen wohnen weit weg von ihrer Arbeitsstelle. Es geht den Arbeitgeber nichts an, wie und wo man wohnt, und es geht den Vermieter (außer evtl. beim Abschluß eines Mietvertrages) nichts an, wo man arbeitet.

Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung kann gerade bei Hartz IV eine Fülle negativer Folgen für die Betroffenen haben. Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben ein berechtigtes Interesse daran, daß gerade der Vermieter nichts vom Status der Arbeitslosigkeit erfährt. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben in dieser Gesellschaft ein sehr negatives Image. Dies hat mit der Realität nichts zu tun, wird aber von den Medien genauso wie von den Politikern systematisch geschürt.

Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, die offiziell als „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ verharmlost und verkauft wird, wird dem Stigma der Arbeitslosigkeit noch das Stigma des Sozialhilfeempfängers draufsetzt.

Konkret bedeutet Hartz IV für Empfänger von ALG II, daß die Vermieter grundsätzlich darüber informiert werden, daß der Mieter bzw. die Mieterin den Status „arbeitslos“ und, schlimmer noch, den Status „Empfänger von ALG II“ (also: „bettelarm“) hat.

Diese Information liegt nicht nur an einem schlecht formulierten oder unglücklich gestalteten Fragebogen, sondern ist systematisch in Hartz IV integriert, ist Kernbestandteil von Hartz IV !

Es gibt – und zwar in jeder Beziehung nachvollziehbar – eine Fülle von Menschen, die in ihrem Umfeld, in der Nachbarschaft, auch und gerade vor allem dem Vermieter gegenüber verschweigen, daß sie arbeitslos sind.

Sie zahlen pünktlich ihre Miete, und es geht es den Vermieter überhaupt nichts an, daß das Geld dafür nicht von einer Firma, sondern in Form von Arbeitslosenhilfe, einer Lohnersatzleistung, vom Arbeitsamt kommt.

Und bisher gab es auch keinerlei Veranlassung und auch keinerlei Grundlage dafür, daß der Vermieter diese Information über den Mieter erhielt.Das Arbeitsamt wußte nicht, wer der Vermieter ist, und es ging das Arbeitsamt auch nichts an.

Auch beim derzeitigen Wohngeld erhält der Vermieter letztlich nur die Information: „Im Verhältnis zur Wohnungsmiete relativ niedriges Einkommen“, was angesichts der Höhe der Wohnungsmieten ja auch für sehr viele Menschen mit Arbeit zutrifft. Diese Daten bezüglich Wohngeld liegen zudem bei den von den Arbeitsämtern völlig getrennten kommunalen Wohnungsämtern.

Gerade vom Vermieter gibt es eine Fülle von Abhängigkeiten. Ein Mietverhältnis beinhaltet ein beträchtliches Konfliktpotential.
Jetzt erhalten die Vermieter institutionalisiert und per gesetzliche Regelung eine zusätzliche, bisher nicht vorhandene Information über die Mieter. Eine Information, die eine Fülle von Diskriminierungs- und Benachteiligungsmöglichkeiten eröffnet.

Das kann schon eine gesprächsweise Mitteilung in die Nachbarschaft sein, der Betroffene sei arbeitslos – und wer kann es denn schon nachweisen, daß es der Vermieter war, von dem diese Information kam? Das kann gehen bis zur Information an das Gericht im Falle eines Kündigungsprozesse. Im Falle von Konflikten zwischen Vermieter und Mieter wird diese Information zur Waffe in der Hand des Vermieters..
Eine Fülle subtilerer, aber genauso wirksamer Diskriminierungen ist denkbar und wird geschehen.


Bereich Sexualität:

Die gerade erreichte Liberalisierung im Bereich Sexualität wird via Hartz IV ausgehebelt. Mit Hartz IV ist die Freiheit, mit wem welchen Geschlechtes man zusammenwohnen möchte, am Ende und faktisch liquidiert.

Mit den sogenannten „Bedarfsgemeinschaften" wird nicht nur eine Haftung bzw. Heranziehung zum Unterhalt von Mitbewohnern gegenüber den bisherigen Regelungen verschärft, vereinfacht und wahrscheinlicher gemacht, darüber hinaus werden penibel Daten erhoben und über Jahre und Jahrzehnte hin gespeichert. In diesem Sinne und in diesem Bereich führt Hartz IV zu einem gesellschaftspolitischen Rollback, den sich bisher niemand auch nur im entferntesten ausmalt.


Fazit:

Mit Hartz IV untrennbar verknüpft sind massive Verletzungen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist sehr konkret und beinhaltet eine Fülle nachteiliger Auswirkungen auf die Betroffenen.

Handeln der Datenschutzbeauftragten erforderlich!

Wir halten es für unbedingt erforderlich, daß die Datenschutzbeauftragten des Bundes und Länder in klarer Form und sehr entschieden gegen Hartz IV Stellung beziehen.

Bei Hartz IV geht es nicht nur um die schlechte Formulierung eines Formulars, sondern Hartz IV bedeutet von seiner ganzen Struktur her die Entziehung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung; potentiell bei den 90% der Bevölkerung, die abhängig beschäftigt sind. Allen Erfahrungen nach werden restriktive Regelungen für Teilgruppen der Gesellschaft nach der Einführung auf immer mehr Menschen ausgedehnt.

Der Arbeitsmarkt ist nicht statisch, sondern in ständiger Bewegung: Jährlich verlieren etwa eine Million Menschen ihren Arbeitsplatz, etwa 800 000 finden einen neuen (zu oft deutlich schlechteren Bedingungen als zuvor). Von Arbeitslosigkeit und von Hartz IV betroffen sind also insgesamt weit mehr Menschen als die Zahl von rund 5 Millionen „offiziell“ Arbeitslosen.

Bezogen auf Hartz IV heißt das, daß sich in wenigen Jahren Datenbestände von mindestens 10 Millionen Menschen ansammeln werden. Datenbestände mit noch weit detaillierteren und geprüfteren Daten, als bei der Volkszählung 1987. Diese ist am Widerstand der Bevölkerung und am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Selbstbestimmung gescheitert.

Hartz IV ist faktisch eine Neuauflage der Volkszählung, mit der ein ganz erheblicher Anteil der Bevölkerung erfaßt werden soll.

Die Verweigerung der Zählung ist zudem diesmal gekoppelt an die Strafe des Hungerns!

Hartz IV trifft qualifizierte, langjährig Beschäftigte!

Hartz IV trifft nicht die traditionell Arbeitslosen – Menschen mit geringer Qualifikation – sondern gerade Menschen aus qualifizierten Berufen, mit hochwertiger Ausbildung und Berufserfahrung. Hartz IV ist unter anderem die staatliche Reaktion auf die Tatsache, daß die Firmen in den letzten Jahren zunehmend immer mehr langjährig Beschäftigte, gut verdienende Mitarbeiter kündigen. Diese haben über viele Jahre hin hohe Beiträge an die Arbeitlosenversicherung bezahlt.

Gerade denen werden mit der Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld diese Versicherungsleistungen vorenthalten!
Hartz IV trifft den Facharbeiter, der dreißig Jahre lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sich mühsam und liebevoll ein Häuschen gebaut und es gerade zum größten Teil abgezahlt hat.

Hartz IV trifft den Angestellten, der 30 Jahre hinterm Ladentisch gestanden hat und sich für ein sorgenfreies Alter viel von seinem Gehalt für eine Lebensversicherung abgeknapst hat. Hartz IV bedeutet Enteignung des mühsam ersparten Hauses, der mühsam ersparten Alterssicherung.

Allenfalls ironisch und als makabre Ergänzung kann man dabei noch sehen, daß es sich bei denen, die von Hartz IV vor allem betroffen sind, um die Stammwählerschaft der SPD handelt.

Breiter Widerstand kann Hartz IV kippen!

Eine breite Widerstandsbewegung, ähnlich wie bei der Volkszählung, hat gute Argumente und gute Aussichten, Hartz IV zu kippen. Die Forderung der Stunde lautet: Hartz IV stoppen und zurücknehmen!

(c) ConsumentenBund e.V. 2004

Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der folgenden Website:
http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de
e-mail:

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!
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bjk

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New PostErstellt: 25.07.04, 18:54  Betreff:  Procedere, wie ALG II um ein halbes Jahr verzögert wird  drucken  weiterempfehlen




Alle Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen, denen ab Januar 2005 der abgrundtiefe Absturz in die politisch gewollte Armutsfalle dank ALG II droht, können ihren bisherigen in der Regel deutlich höheren Leistungsbezug ganz legal noch um ein halbes Jahr verlängern. - Und zwar, wenn sie bei ihrem Arbeitsamt einen Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III stellen.

Resigniert werden einige vielleicht einwenden, sie hätten doch weder die finanziellen Mittel noch die notwendigen Fähigkeiten bzw. fachlichen Voraussetzungen, eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft erfolgreich auszuüben. Nun, das Arbeitsamt verlangt weder eine Erfolgsgarantie noch eine Dauerhaftigkeit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Im Falle des Scheiterns noch innerhalb des ersten halben Jahres meldet man sich rechtzeitig wieder arbeitslos und ist in den "alten neuen" Stand zurückversetzt, das heißt, mensch erhält bei erneuter Arbeitslosen-Meldung bis spätestens am 30.06.05 ab dem 01.07.05 erneuten Leistungsbezug, nämlich auf jeden Fall das ALG II, dessen Beginn mensch so erfolgreich um ein halbes Jahr verzögert hat. Meines Wissens - aber hierüber muß ich mich erst noch genauer informieren - hat jede/r Selbstständige, der wann und warum auch immer aufgeben muß, auch immer Anspruch auf staatliche Fürsorge, zur Zeit nennt sich das ja noch Sozialhilfe (=Fürsorge) und ab 01.01.05 heißt das neue zusammengelegte Sozialgeld dann ALG II (= diskriminierende Fürsorge nunmehr für Millionen), ein staatliches Schandgeld, das zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben ist!

Doch zurück zum oben genannten Überbrückungsgeld-Antrag, kreatives Selbstbewußtsein ist eigentlich die einzige Voraussetzung hierfür. Vielleicht entdeckt der eine oder die andere bei sich darüberhinaus sogar bisher ungeahnte Fähigkeiten, die eine neue berufliche Chance durchaus realistisch werden lassen. Zumindest hat mensch sich aber für ein zusätzliches halbes Jahr den "alten" höheren Leistungsbezug zuzüglich der bisher vom Arbeitsamt gezahlten Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gesichert. Wer über 58 Jahre alt ist, kann sogar überlegen, ob es sich lohnt, in der Selbstständigkeit überhaupt noch Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Auskunft hierüber sollte mensch bei seinem Rentenversicherungsträger einholen. In der Krankenversicherung sollte mensch dann auch den einfachsten Tarif wählen, also keinesfalls etwa einen mit Krankentagegeld. Denn wie überall ist es besonders hier wichtig, vorher stets das Kleingedruckte zu lesen!

Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, gibt es viele, - sogar viele, die keinen Kapitaleinsatz erfordern. Mensch kann Freie/r Journalist/in, Verkaufsberater/in, Job-Trainer/in für alle möglichen Tätigkeiten, Hausverwalter/in und vieles mehr ausüben wollen, die keinerlei Startgeld und auch keine von irgendeiner Stelle geprüfte Qualifikation erfordern. Der kreativen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Das Arbeitsamt will nur wissen, ob und welche "Geschäftsidee" die geplante Selbstständigkeit begründet. Wichtig dabei ist, stets die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber zu verneinen! Denn dann wäre Scheinselbstständigkeit gegeben und das Überbrückungsgeld kann verweigert werden. Das "eigene Auftreten am Markt", also die Unabhängigkeit in örtliche, zeitliche als auch inhaltlich-fachliche Weisung sowie in der Preisgestaltung müssen unbedingt betont und diesbezügliche Fragen auf dem Antragsformular entsprechend werden! Jede/r Selbstständige weiß aber, die Preise wie auch alles andere werden ihm/ihr in der Regel diktiert - - - doch psssst! Übrigens eigene Mitarbeiter sind z.B. gerade bei Freiberuflern nicht zwingend, ebensowenig wie besondere Geschäftsräume außerhalb der eigenen Wohnung.

Außer der Geschäftsidee ist auch eine Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Diese fachkundige Stelle kann die IHK, die Innung oder Handwerkskammer, ein Fachverband, ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ähnliches sein. Wen mensch letztlich wählt, sollte mensch vor allem danach entscheiden, ob und wieviel Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Zu empfehlen sind auch sogenannte Informationsveranstaltungen des Arbeitsamtes bezüglich Existenzgründung. Nicht zu empfehlen sind Geschäftsideen, die nennenswerten Kapitaleinsatz erfordern. Denn dann ist das Risiko des Scheiterns ggfs. auch noch sehr teuer, oft auch leider so teuer, daß man der verhängnisvollen dauerhaften Schuldenfalle aus eigener Kraft nicht mehr entrinnen kann.

Übrigens ganz wichtig ist, die Selbstständigkeit ab dem 31.12.2004 beginnen zu lassen, denn ab dem 1. Januar ist es zu spät, um den Vorteil des "alten" Leistungsbezuges noch nutzen zu können! Der Gesetzgeber hat hinterhältigerweise zum 01.01.05 alle diesbezüglichen Sozialgesetze außer Kraft gesetzt. Nämlich neben dem § 57 und anderen auch den § 428 SGB III, der alle über 58jährigen Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen vom "Arbeitsmarkt" bei AlHi-Bezügen bis zum kürzungsfreien Renteneintritt "freigestellt" hatte. Der Staat hat sich auch hier kraft seiner Macht schändlich und mißbräuchlich aus der sozialen Verantwortung und den geschlossenenen Verträgen hinausgestohlen!

Dieser Beitrag richtet sich also auch insbesondere an alle über 58jährigen, die ihre in langen Arbeitsjahren regulär!!! erworbenen Leistungsansprüche mit Hilfe des vorgestellten Procedere noch ein halbes Jahr länger vor den Sozialräubern "retten" können. Doch noch einmal und ganz wichtig, der Beginn der Selbstständigkeit muß unbedingt der 31.12.2004 sein!


Widerstand gegen

die
rotgrünschwarzgelben Sozialräuber

ist allererste Bürgerpflicht!



bjk

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[editiert: 25.07.04, 18:55 von bjk]
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