Ab dem 19.7. werden von den Arbeitsagenturen die ALG II-Anträge verschickt. Wir protestieren an diesem Tag gegen Hartz IV
Arbeitsamtaktionen am Montag, d.19.7. ab 10 Uhr
Arbeitsamt Süd: Neukölln, Sonnenallee 282 (u.a. mit der Erwerbsloseninitiative Piquetero) Arbeitsamt Süd-West: Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92 (u.a. mit ELVIS, Erwerbslosenversammlung in Schöneberg) Arbeitsamt Müllerstr.: Wedding, Müllerstr.16 (u.a. mit der attac-Projektgruppe Agenda 2010 und Gegeninformationsbüro Weg mit der Agenda 2010) Arbeitsamt Nord: Charlottenburg-Wilmersdorf, Königin-Elisabeth-Str. 49 Arbeitsamt Mitte: Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenstr.90 (u.a. IG Bau) Arbeitsamt Ost: Lichtenberg, Gotlindestr. 93 (u.a. IG Metall)
Aktivisten von Anders arbeiten sind verteilt an den Arbeitsämtern Süd, Nord und Müllerstr.
Vor den Arbeitsämtern wird Infomaterial verteilt, Anträge gibt es zur Ansicht, Tips für die Ausfüllung der ALG II-Anträge werden gegeben und Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt.
19.07.2004, 10:00 Uhr Berlin
Selbstverständlich bin ich dabei!
bjk
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Macht Stimmzettel zu Denkzetteln! Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen sondern ungültig wählen!
Deine Gedankengänge sind für die Widerspruchsbegründung in Bezug auf Hartz IV sehr hilfreich! Wie Du ja weißt, bin ich dabei, einen detaillierten Muster-Widerspruch auszuarbeiten. Die Anregung hierzu gab mir die Initiative Anti-Hartz-Bündnis NRW. Deren Muster-Widersprüche hatte ich hier im Thread ja schon eingestellt.
Ich kann jedem Betroffenen wirklich nur empfehlen, unbedingt vorsorglichen Widerspruch gegen AlHi-Leistungs- oder Änderungsbescheide einzulegen, die zum 31.12.2004 auslaufen! Dieser schriftliche Widerspruch muß unbedingt innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Arbeitsamt abgegeben werden. Die detaillierte Begründung kann dann sehr viel später nachgereicht werden.
Hier noch einmal das Musterschreiben vom Anti-Hartz-Bündnis NRW:
Muster eines Widerspruchs-Schreibens zwecks Fristenwahrung, Begründung kann nachgeliefert werden:
Betr.: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom...........
Kunden-Nr.: .......................
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren oben genannten Bescheid lege ich hiermit
Widerspruch ein.
Begründung: Die Streichung der Arbeitslosenhilfe ist rechts- und verfassungswidrig; damit ist auch die Befristung der Bewilligung bis 31.12.2004 rechtswidrig.
Eine ausführlichere Begründung sowie weitere Widerspruchsgründe werden nötigenfalls nachgereicht.
Wegen der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist eine Fülle von Widerspruch- und Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu erwarten. Daher bin ich damit einverstanden, daß Sie das Verfahren bis auf weiteres ruhen lassen.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüssen,
Ort und Datum:...........................
........................... (Unterschrift)
Sobald ich alle relevanten Informationen zur Begründung dieses Widerspruchs zusammengetragen habe, stelle ich sie hier im Forum ein, denn
Widerstand gegen die rotgrünschwarzgelben Sozialräuber
ist allererste Bürgerpflicht!
Gruß bjk
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Macht Stimmzettel zu Denkzetteln! Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen sondern ungültig wählen!
Die gravierenden Veränderungen, welche bei der Arbeitslosenhilfe durch die Zusammenlegung mit der Sozialhilfe entstehen, führen zur faktischen Abschaffung der AH.
Diese AH war aber gebunden an das Arbeitslosengeld, für welches Zwangsbeiträge in einer jeweils festgesetzten Höhe zu bezahlen waren. Es besteht demnach ein "Vertrag" zwischen den Beitragszahlern und der Bundesanstalt für Arbeit (jetzt in Bundesagentur umbenannt). Das bedeutet z.B., daß weder die abhängig Beschäftigten noch der Staat einseitig aus der Arbeitslosenversicherung mit all ihren Regelungen aussteigen können. Die "Vertragspartner" - hier Beitragszahler und Bezugsberechtigte und dort der Staat -, gebunden sind an die bisherigen gesetzlichen Vereinbarungen. Was diese rotgrüne Regierung mit Hartz IV beschließen ließ, ist nicht nur ein Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben sondern m.E. Betrug im ganz großem Stil!
Bei jeder anderen, neuen, belastenden Veränderung in der Gesetzgebung ist es erforderlich, daß es "Übergangsfristen" und Übergangsregelungen gibt, welche die erworbenen "Bestandsrechte" der Betroffenen unangetastet lassen müssen. Analog gesehen, kann es eigentlich m.E. nicht möglich sein, daß die Arbeitslosenhilfe in der bisherigen Forum und in Anknüpfung an das Arbeitslosengeld für alle "alten" Antragsberechtigten und auch für die bisherigen Beitragszahler gestrichen wird ("zusammengelegt wird"). Schließlich haben sich alle Zwangs-Einzahler auf die Regelungen verlassen müssen, weil sie dafür die entsprechenden Leistungen erbringen mußten.
Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn jemand auf Rentenbasis ein Grundstück erwirbt und jahrelang die Rente an den Voreigentümer bezahlt, um das Grundstück zu erwerben, dann kann der ehemalige Eigentümer und Rentenbezieher nicht irgend wann "Ätsch" sagen, es sich anders überlegen und das Grundstück entschädigungslos zurückfordern!
Ich hatte micht schon damals gewundert, als die maximale Bezugszeit für das Arbeitslosengeld gekappt und auf maximal 12 Monate begrenzt wurde, ohne daß man etwas von Prozessen und Klageanträgen der Betroffenen und der Versicherten gehört hatte!
Die neuerliche Begrenzung der Leistungen auf ein Jahr, stellt daher m.E. eine "Zwangsenteignung" dar, für alle, welche bereits in das Beitragssystem einzahlten!
BJK, hast Du irgend wo davon gehört, daß bereits Klagen zur Mißachtung des "Bestandsschutzes" und der mit der Einzahlung erworbenen Rechte gibt?
Diese Klagen müßten m.E. bei den Sozialgerichten anhängig sein, aber ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten (da es um Form- und Vertragsverstöße geht)?
Erstellt: 15.07.04, 14:38 Betreff: ein bemerkenswerter Beitrag aus einem anderen Forum!druckenweiterempfehlen
Die PDS-Senatoren in Berlin sind nun vollends in eine Falle gegangen. Sie haben die Hartz IV-Gesetze als Senatoren für Arbeit und Soziales zu exekutieren. Die Gratwanderung - Regierung und Opposition zugleich - kann nicht mehr durchgehalten werden. Die Senatoren erklären mehr oder weniger verhüllt ihre Bankrotterklärung hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Hartz IV. Und können doch nicht garantieren, daß für alle 30 000 erwerbslosen Bewerber unter 25 Jahren ein konkretes Arbeitsplatzangebot gemacht werden kann. Mit dem 1. Januar 2005 werden die Sozialämter völlig überlastet sein mit den Zehntausenden von Anträgen auf Arbeitslosengeld II., in denen die Bittsteller ihrer gesamte Privatsphäre ausbreiten müssen. Ob die Computerprogramme zur Erfassung der Menschen, die auf Sozialhilfeniveau gebracht werden sollen, überhaupt funktionieren werden, steht in den Sternen.
Hören wir an, was Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner zur Eröffnung eines Interviews über die Umsetzung von Hartz IV zu sagen weiß: "Für mich wäre zumutbar, Miniermottenlaub einzusammeln, weil es einen ökologischen Sinn hat. Unzumutbar ist es meines Erachtens, im Tiergarten den Grill-Dreck anderer Leute aufzusammeln." ("Berliner Zeitung", 15.7. 2004, S. 21) Ist das nicht kläglich? Zur Erläuterung: Die Miniermotte ist der Schädling, der das Kastanienlaub gefressen hat. Im Winter wird das Laub von Schnee bedeckt sein. Im Tiergarten grillen vor allem unsere türkischen Mitbürger -will die Senatorin da an irgendetwas appellieren?
"Und was ist ein angemessener Wohnraum - 60 Quadratmeter?" H. K.-W.: "Das kann ich so pauschal nicht beantworten." Scharping mit seiner Verwechslung von Brutto und Netto war ein Waisenknabe dagegen. Noch ein Zitat: "Wir wissen aber noch nicht, wie viel Geld es gibt und welche Programme wir auf den Weg bringen können."
Mit Verlaub gesagt, und ich habe so ein Wort in diesem Forum noch nie in den Mund genommen und werde wahrscheinlich vom Administrator verwarnt: Das ist Scheiße! Selbst wenn die Senatoren jetzt aus der Koalition ausscheiden würden, würde die Partei in Berlin nicht mehr an politischem Boden gewinnen.
Für die PDS ist es eine historische Niederlage, die man sich nur noch nicht angesichts recht günstiger Wahlergebnisse in Thüringen eingestehen will.
Und was müssen sich nicht all jene Bürger anhören, die gegen den Sozialabbau vorgehen wollen, dabei aber auf die Hemmung der PDS in ihrer Doppelrolle als Regierung und Opposition zugleich verweisen.
Dabei habe ich noch gar nichts geschrieben über die Ursachen und nicht das Wort von der "Machtverliebtheit", weil meines Wissens nicht voll zutreffend, in den Mund genommen. Wie wird die Wahlerinitiative noch von einigen selbstherrlichen PDS-Funktionären beschimpft.
Sicher wurde mit der Senatsbeteiligung in einer bestimmten Situation 2001 dem Wählerwillen entsprochen. Man hätte aber danach erkennen müssen, worin die Gefahren einer solchen Regierungsbeteiligung bestehen und die Grenzen ziehen müssen: bis hierher mit uns und nicht weiter, dann sehen wir unseren Auftrag als überschritten an. Der PDS-Wähler wird gewiß nicht die Exekution von Hartz IV verlangt haben.
Ich sehe mit großer Sorge dem Zeitpunkt entgegen, da die von Hartz IV Betroffenen erwachen. Da kann sich der Senat an diesem Wintertag des 1.1. 2005 warm anziehen und schon einmal seine Polizei in Bereitschaft halten.
Michael
Michaels Analyse und Bestandsaufnahme findet meine volle Zustimmung! Nicht nur was die Berliner Details angeht sondern auch insbesondere was "selbstherrliche" PDS-Funktionäre betrifft! Entsprechenden "Anschuungsunterricht" erhält man leider täglich im PDS-Forum.
Um so mehr gilt gerade für uns Berliner untenstehende Aufforderung:
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SPIEGEL ONLINE: Die "Süddeutsche Zeitung" meldet, bei der Umsetzung von Hartz IV soll beim Arbeitslosengeld II ein ganzer Monatsbeitrag wegfallen. War das ein Thema in der Kanzler-Runde?
Böhmer: Der Bundeskanzler kannte diese Meldung gestern Abend schon und hat darüber berichtet. Man muss nur wissen, dass es sich dabei um einen relativ technischen Vorgang handelt. Es gibt Leistungen, die werden am Ende eines Monats für den abgelaufenen Monat ausgezahlt, andere als Vorauszahlung zu Beginn des Monats.
SPIEGEL ONLINE: Was heißt das konkret?
Böhmer: Wenn jemand am 31. Dezember Leistungen für den vergangenen Monat bekäme und am 1. Januar dann noch einmal, dann würde er sich ja auch über die Mehreinnahmen wundern. Also musste man sich auf einen Modus einigen.
SPIEGEL ONLINE: Der zu Einbußen führt?
Böhmer: Wegen der Umsetzung gibt es eine Zäsur. Daraus würde ich aber kein grundsätzliches Problem machen.
SPIEGEL ONLINE: Also gibt es darüber von Ihrer Seite keinen großen Streit mehr?
Böhmer: Nein. Man darf ja nicht übersehen, dass es sich beim Arbeitslosengeld II um eine steuerfinanzierte, soziale Transferleistung handelt. Jeder hat einen Anspruch darauf, nicht unter die Räder zu kommen. Aber niemand hat einen Anspruch darauf, durch eine technische Umstellung der Auszahlungstermine auch noch begünstigt zu werden.
Zitatende
Welch unglaublich menschenverachtender und höhnischer Zynismus offenbart sich hier bei einem ohne eigene Leistung wohlversorgten Politiker, stellvertretend für die gesamte rotgrünschwarzgelbe Sozialverbrecherbande! Jetzt wird auch noch ganz offen die Menschenwürde der Betroffenen verächtlich mit Füßen getreten und unterschwellig der perfide Versuch unternommen, die Ärmsten der Armen, also Sozialhilfe-Empfänger gegen Langzeitarbeitslose, noch möglichst gegeneinander auszuspielen!
Widerstand und ziviler Ungehorsam
auf allen Ebenen
gegen diese zynische Sozialverbrecherbande
ist die allererste Bürgerpflicht!
bjk
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zu lesen, daß beim Übergang auf Hartz IV die Langzeitarbeitslosen noch zusätzlich um
einen Monatsbeitrag bestohlen werden sollen:
Zitatanfang: >> "Doch offenbar ist schon neuer Ärger im Anzug: Auf der Seite eins der "Süddeutschen Zeitung" prangt heute fett die Überschrift: "Einen Monat kein Geld für Arbeitslose". Dem Bericht zufolge will die Regierung Langzeitarbeitslosen beim Übergang der Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Januar 2005 einen Monatsbeitrag kürzen.
Laut dem Zeitungsbericht sollen die Regierungspläne bei der Klausursitzung in Neuhardenberg für heftigen Streit innerhalb der Koalition geführt haben. So hätten sich SPD-Chef Franz Müntefering und die Grünen gegen die Streichung ausgesprochen. Nach dem Bericht in der "SZ" dürften sich am Dienstag noch einige andere Akteure in diese Diskussionen einmischen - der nächste Krisengipfel im Kanzleramt könnte schon bald anberaumt werden.
Wie groß der Skandal, den die "Süddeutsche" ausgegraben hat, nun wirklich ist, bleibt eine Frage der Betrachtung. Langzeitarbeitslose müssen den Plänen zufolge im kommenden Jahr auf eine Geldrate verzichten, die in der Summe ohnehin niedriger ausfällt als nach der bisherigen Regelung. Andererseits wird die staatliche Finanzhilfe faktisch nicht einen Monat später, sondern einen Tag später ausgezahlt - nämlich nicht Monatsletzten sondern am Monatsersten. Übers Jahr gerechnet verlieren die Betroffenen aber tatsächlich eine Monatsüberweisung." << Zitatende
Angesichts der bisher schon bewiesenen Schamlosigkeit und Skrupellosigkeit der rotgrünen Schweinepriesterbande wundern mich solche heimtückischen und geheimgehaltenen Raub-Vorkehrungen zu den neuerlichen Schand-Plänen ab Januar 2005 schon längst nicht mehr.
Widerstand gegen die Raubzüge
der rotgrünschwarzgelben Sozialverbrecher
ist erste Bürgerpflicht!
bjk
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Betr.: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom...........
Kunden-Nr.: .......................
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren oben genannten Bescheid lege ich hiermit
Widerspruch ein.
Begründung: Die Streichung der Arbeitslosenhilfe ist rechts- und verfassungswidrig; damit ist auch die Befristung der Bewilligung bis 31.12.2004 rechtswidrig.
Eine ausführlichere Begründung sowie weitere Widerspruchsgründe werden nötigenfalls nachgereicht.
Wegen der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist eine Fülle von Widerspruch- und Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu erwarten. Daher bin ich damit einverstanden, daß Sie das Verfahren bis auf weiteres ruhen lassen.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüssen,
Ort und Datum:...........................
........................... (Unterschrift)
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Macht Stimmzettel zu Denkzetteln! Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen sondern ungültig wählen!
Erstellt: 11.07.04, 16:27 Betreff: Wichtige Eil-Info für alle Betroffenen von Hartz IVdruckenweiterempfehlen
Nachfolgende eMail habe ich gestern vom Anti-Hartz-Bündnis NRW erhalten. Alle vom zukünftigen ALG II Betroffenen sollten Widerspruch gemäß des unten anhängenden Musters bei ihren Arbeitsämtern einlegen! Außerdem habe ich einen jW-Link für weiterführenden Widerstand und zivilen Ungehorsams gegen dieses Ausplünderungs- und Verarmungsgesetz der rotgrünschwarzgelben Schweinepriesterbande eingestellt.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Freundinnen und Freunde!
"Entgegen weitverbreiteten anderslautenden Einschätzungen sind die Chancen, Hartz IV zu kippen, gut. Es ist möglich zu erreichen, daß dies Gesetz rückgängig gemacht wird! Dieser Beitrag will mit einer Einschätzung der aktuellen Situation und der nötigen Schritte einen Beitrag dazu leisten, den Weg zur Rücknahme von Hartz IV aufzuzeigen!"
Das ist die Kernaussage des "Thema"-Beitrages in der Jungen Welt von heute, Samstag, 10.Juli 2004. Der Artikel ist entstanden aus der Diskussion um die Hartz-Gesetze und den Widerstand dagegen im Anti-Hartz-Bündnis NRW. Er enthält eine fundierte Einschätzung der aktuellen Situation insbesondere zur Rolle der Gemeinden. Für Initiativen, Sozialforen, Anti-Hartz-Gruppen, Betriebsräte, Vertrauensleute, für alle, die sich gegen den Sozialkahlschlag einsetzen, gibt es viele Hinweise für praktisches Handeln vor Ort.
Also, auf zum Kiosk und die junge Welt von Heute kaufen!
Schöne Grüsse, frohes Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Euch Roswitha vom Anti-Hartz-Bündnis NRW
Bitte schaut auch öften mal auf die Website des Anti-Hartz-Bündnissses NRW:
im Bewilligungsbescheid vom ................... wird der Ablauf des Bewilligungszeitraumes mit dem 31.12.2004 angegeben. Dagegen erhebe ich Widerspruch. Ich erwarte die Weiterbewilligung der Arbeitslosenhilfe auch über den 1.1.2005 hinaus. Ich erwarte ebenfalls die Rücknahme des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ bzw. geeignete Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, die auf Rücknahme dieses Gesetzes noch vor dem 1.1.2005 hinzielen.
Begründung:
Im „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wird die Arbeitslosenhilfe mit Wirkung ab 1.1.2005 abgeschafft und durch das sogenannte Arbeitslosengeld II ersetzt, jedoch ist die praktische Umsetzung in keiner Weise geregelt, bzw. nicht in dem verbleibenden Zeitraum durchzuführen. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung, insbesondere der Kompetenz- und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen, Bund, Ländern und Kommunen, ist abzusehen, dass bis zum 1.1.2005 praktikable Regelungen nicht in Kraft sein werden und dass auch die Höhe der tatsächlichen Geldleistungen nicht geregelt sein wird.
Für mich besteht daher ab dem 1.1.2005 eine unmittelbare, nicht abwendbare Existenzgefahr. Ab Januar 2005 ist eine Grundabsicherung bezüglich Miete, Strom- und Heizkosten, Verpflegung usw. nicht mehr gegeben. Die bisher in einem solchen Fall zuständigen Sozialämter werden ab Januar 2005 organisatorisch und logistisch nicht mehr in der Lage sein werden, die Flut der Sozialhilfe-Anträge zu bearbeiten. Zudem werden die Kommunen nicht in der Lage sein, die dann eintretende Zahllast zu übernehmen.
Binnen weniger Monate werde ich größter Existenznot ausgesetzt sein, da ich die Miete nicht mehr bezahlen kann. Während bei den Arbeitslosen die Enteignung und Beraubung grundlegender Rechte stattfindet, wird gleichzeitig durch die Steuerreform den Einkommensmillionären pro Million Euro Einhunderttausend Euro im Jahr geschenkt. Während die Arbeitslosen gezwungen werden, jeglichen Besitz einschließlich Altersvorsorge zu veräußern, wird nicht einmal eine minimale Vermögenssteuer eingeführt. Das sind gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz. Dasselbe trifft für das geplante Arbeitslosengeld II zu, dessen Höhe so gering sein wird, dass eine menschenwürdige Existenz in Deutschland de facto unmöglich wird und Armut unter dem Existenzminimum bis zum Tod vorprogrammiert ist.
Auch wird ein wirklicher Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit infolge fehlender Finanzmittel faktisch unmöglich gemacht. Die mit der Einführung des Arbeitlosengeldes II verbundenen im „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ direkt verankerten oder mittelbar daraus folgenden Zwangsmaßnahmen wie Annahme von Arbeit bundesweit ganz gleich welcher Art und welcher Vergütung bei Unterlaufen des Sittlichkeitsparagraphen im Strafgesetzbuch, Zwangsumzug bei vorgeblich zu großer und teurer Wohnung, Zwangszuführung zur Gesundheitsuntersuchung Auf Arbeitsfähigkeit, Zwangseinweisung in sogenannte „gemeinnützige“ Arbeit stellen ebenfalls grobe Verstöße gegen die Verfassung dar.
Der ab dem 1.1.2005 drohende Zustand verstößt grundlegend gegen das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik. In Artikel 20 und 28 ist verfassungsrechtlich „die Verpflichtung (festgeschrieben) zur Beachtung der Prinzipien von sozialer Gerechtigkeit (Chancengleichhheit soziale Korrekturen, Subsidaritätsprinzip) in den gesellschaftlichen Verhältnissen. Die Bundesrepublik ist nach dem Grundgesetz ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist also um eine soziale Komponente erweitert. Dies bedeutet, dass der Inhalt der Gesetzgebung und die Auslegung von Gesetzen sich am sozialstaatlichen Auftrag des Grundgesetzes zu orientieren haben.“ (Zitiert nach : W. Rittershofer, Wirtschaftslexikon, 2. Auflage, München 2002, S. 874)
Die geplanten Regelungen verstoßen insbesondere gegen folgende Artikel im Grundgesetz: Artikel 1 Absatz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar Artikel 2 Absatz 1 freie Entfaltung der Persönlichkeit Artikel 3 Absatz 1 Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz Artikel 11 Absatz 1 Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet Artikel 12 Berufsfreiheit und Verbot der Zwangsarbeit Artikel 13 Absatz 1 Unverletzlichkeit der Wohnung Artikel 14 Schutz des Eigentums Artikel 19 Absatz 2 Einschränkung von Grundrechten in ihrem Wesensgehalt Artikel 33 Absatz 1 gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten
Der Bescheid verstößt weiterhin gegen die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen: Artikel 24 Absatz 1 „Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrgang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit. Artikel 24 Absatz 2 Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.“ (Hier sollte mensch prüfen, ob sein Bundesland ebenfalls diese Gesetzes-Passagen enthält und entsprechend korrigieren, Einschub bjk)
Dieser Widerspruch ist auch als Maßnahme nach Artikel 20 Absatz 4 anzusehen, der besagt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ich leite das Widerstandrecht aus der Tatsache ab, dass es sich im Falle des sogenannten Arbeitslosengeldes II und insbesondere beim „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ um Maßnahmen und Handlungen der Bundesregierung selbst handelt, deren Grundgesetzwidrigkeit meinerseits nicht andersweitig abgeholfen werden kann.
Da eine Fülle von Verfahren zu erwarten ist, die bis zu den höchsten Gerichten gehen werden, bin ich bis auf weiteres mit einem Ruhen des Widerspruchs einverstanden.
junge welt vom 10.07.2004 - Sozialraub verhindern!
Wesentliches Element des Hartz-IV-Gesetzes ist die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, verharmlosend und beschönigend dargestellt als »Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe«. Entgegen weitverbreiteten anderslautenden Einschätzungen sind die Chancen, Hartz IV zu kippen, gut. Es ist möglich zu erreichen, daß dieses Gesetz rückgängig gemacht wird. Dieser Beitrag will mit einer Einschätzung der aktuellen Situation und der nötigen Schritte einen Beitrag dazu leisten, den Weg zur Rücknahme von Hartz IV aufzuzeigen.
[ ... ]
Handlungsmöglichkeiten
Handlungsmöglichkeiten gibt es viele, und auch viele Menschen, die zum Handeln aufgerufen sind und jetzt im eigenen Interesse aktiv werden sollten: Hartz IV richtet sich nicht »nur« gegen die Arbeitslosen. Hartz IV richtet sich auch, ja sogar vor allem gegen die Menschen, die eine Arbeit haben. Arbeitslose, die sich an jedem Ort, zu jedem Preis verkaufen müssen, werden knallhart gegen die Beschäftigten ausgespielt. Wenn wir Hartz nicht verhindern, werden in den nächsten Jahren Hunderttausende von jetzt noch Beschäftigten gegen billigere, unter Tarif bezahlte Arbeitslose ausgetauscht. Daher sind Gewerkschaften, gewerkschaftliche Gruppen, Betriebsräte, Vertrauensleute, aktive Beschäftigte aufgerufen, sich im eigenen Interesse gegen Hartz IV zu engagieren. Die Sozialforen, die Anti-Hartz-Gruppen, Arbeitsloseninitiativen, sie alle müssen aktiv werden, um Hartz zu kippen.
Eine wichtige Schiene dabei ist es, durch Presseerklärungen, Leserbriefe, Anfragen an den Stadtrat usw. die Folgen von Hartz IV sowohl den kommunalen Gremien wie der Öffentlichkeit deutlich zu machen. In Nordrhein-Westfalen sind am 26. September Kommunalwahlen. An sehr vielen Orten haben sich kommunale Wahlbündnisse und Wahlalternativen gebildet. Sie alle sind aufgerufen, Hartz IV zum kommunalen Thema zu machen.
Hier einige Anregungen zu Aufforderungen auf örtlicher Ebene:
– Der Verwaltungsbeirat der Agentur für Arbeit kann die Verschiebung von Hartz IV fordern (hat z.B. der Verwaltungsrat der Agentur für Arbeit Göttingen einstimmig getan); ruft Euren lokalen Verwaltungsbeirat, in dem Gewerkschaften, die Gemeinde und die Arbeitgeber vertreten sind, dazu auf! (Auch eine Verschiebung bringt die Möglichkeit, den Widerstand gegen Hartz IV besser zu organisieren.)
– Der Stadtrat, der Oberbürgermeister, der Kämmerer, die Ratsfraktionen sollen bei der Bundesregierung gegen Hartz IV protestieren und die Rücknahme von Hartz IV fordern.
Anregungen zu Fragen, die gestellt werden können und müssen, an den Rat, an die Fraktionen, an die örtliche Presse:
– Wie hoch sind die Kosten und Folgekosten von Hartz IV für den städtischen Haushalt veranschlagt?
– Wie viele Einwohner werden durch Hartz IV völlig verarmen?
– Ist die Einrichtung von Suppenküchen vorgesehen, damit in unserer Stadt wenigstens keiner verhungert?
– Wird die Stadt weiterhin zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Mietschulden übernehmen, auch wenn sie in Zukunft dazu nicht mehr verpflichtet ist?
– Was tut die Stadt, die Gemeinde gegen Hartz IV?
Vor allem ist es wichtig, selbst aktiv zu werden: Macht Informationsstände, verteilt Flugblätter, sprecht mit Freunden, Kolleginnen und Kollegen, mit Verwandten und Bekannten über Hartz und die Auswirkungen. Organisiert Informations- und Protestveranstaltungen gegen Hartz IV!
Seit der Wiedervereinigung gibt es kein Ereignis in Deutschland, das derartige Auswirkungen auf das Leben aller, und vor allem der abhängig Beschäftigten, hat wie die Hartz-Gesetze.
Wehrt Euch, leistet Widerstand gegen den Sozialkahlschlag im Land!
Zur Erinnerung noch einmal das rotgrüne Wahlversprechen aus 2002, mit dem Millionen WählerInnen geködert wurden, der SPD und damit dem Grinsekanzler Gerhard Schröder trotz offensichtlichen Scheiterns in der ersten Legislaturperiode doch noch einmal die Stimme zu geben: "mit der SPD wird es keine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau geben!"
Ein halbes Jahr später, am 14. März 2003 hörte sich das in der Agenda-Rede des skrupellosen Wortbruchkanzlers dann so an: "Ich akzeptiere nicht, daß Menschen, die arbeiten wollen und können, zum Sozialamt gehen müssen, während andere, die dem Arbeitsamt womöglich gar nicht zur Verfügung stehen, Arbeitslosenhilfe beziehen. Ich akzeptiere auch nicht, daß Menschen, die gleichermaßen bereit sind zu arbeiten, Hilfen in unterschiedlicher Höhe bekommen. Ich denke, das kann keine erfolgreiche Integration sein. Wir brauchen deshalb Zuständigkeiten und Leistungen aus einer Hand. Damit steigern wir die Chancen derer, die arbeiten können und wollen. Das ist der Grund, warum wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe - auch das gilt es auszusprechen -, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird."
Und er schämt sich nicht einmal, seine Wähler und Wählerinnen nicht nur bezüglich Hartz IV so perfide belogen und den größten Sozialraub in der Geschichte der BRD eingeleitet zu haben! Und das mit voller Zustimmung der gesamten rotgrünschwarzgelben Schweinepriesterbande, höhnisch jubilierend begleitet von bundesdeutschen globalplayenden Raubtierkapitalisten einschließlich des ehemaligen Weltbank- und jetzigen Bundes-Präsidenten Horst Köhler, der den Armen im Lande nicht etwa menschenwürdig und solidarisch helfen sondern sie am liebsten je nach Laune so "mildtätig" abfüttern möchte, wie rührselige Zoobesucher den Schimpansen im Käfig Bananen und Erdnüsse zuwerfen und das mit stolzgeschwellter Brust, weil sie doch ein so gutes Herz haben.
Jedenfalls hat unser aller neuer BuPrä die übriggebliebenen Reste seiner "Tafel der Demokratie" am nächsten Tag höchstpersönlich und eigenhändig den Armen und Obdachlosen vor dem Berliner Bahnhof Zoo die präsidialen Suppenteller gefüllt - natürlich entsprechend öffentlichkeitswirksam und mediengerecht inszeniert. Da fällt mir doch gleich der bitterböse Vers von Brecht ein:
Reicher Mann und armer Mann standen da und sah'n sich an. Und der Arme sagte bleich: Wär' ich nicht arm, wärst du nicht reich.
Wie auch immer, diese skrupellose rotgrünschwarzgelbe Schweinepriesterbande hat vor ein paar Tagen gemeinsam mit den bundesdeutschen Raubtierkapitalisten (siehe Foto unten) den Sozialstaat zum radikalen Abbruch und die Ärmsten der Armen, andere Bevölkerungsschichten sind längst ebenfalls im Visier, zur Plünderung freigegeben! Die vielen Millionen neuer Sozial-Proleten in diesem unseren Lande werden rabiat erpresst, ° ihre zur Alterssicherung angelegten Ersparnisse wie z.B. Lebensversicherungen bis auf einen kümmerlichen Rest aufzulösen ° einen mindestens 15seitigen Offenbarungseid zu leisten ° persönlich-vertrauliche Daten ihrer Angehörigen bzw. Lebenspartner aber auch Vermieter preiszugeben ° die vor ihren Arbeitgebern in entwürdigender Weise die "Hosen" herunterlassen müssen ° und und und
Nicht nur beim materiellen Lebensunterhalt kehren für das neue Sozial-Proletariat geradezu mittelalterlich-inquisitorische Zustände ein sondern auch die menschliche Würde wird für die künftigen Parias sowieso aber auch zumindest mittelfristig für alle Noch-Arbeitsplatzbesitzer mit Füßen getreten! In diesen Kontext ist auch der neueste Lauschangriffs-Versuch von Zypries und Schily, Grundgesetz und Bürgerrecht auszuhebeln, zu sehen! - Deshalb muß es heißen:
Widerstand und ziviler Ungehorsam
gegen diese rotgrünschwarzgelbe Schweinepriesterbande
sind jetzt erste Bürgerpflicht!
bjk
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