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Das_Gewissen
Beiträge: 6
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Erstellt: 15.06.08, 16:56 Betreff: Re: Wahlboykott - Ja oder Nein?
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Einspruch!!!!
Das stimmt nicht. Es wird nicht unterschieden zwischen ungültig gemachten Wahlzetteln und Nichterscheinen bei der Wahl. Ungültige Wahlzettel werden zwar ausgezählt, aber nur zu Kontrollzwecken der Wahlhelfer.
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 15.06.08, 18:17 Betreff: Re: Wahlboykott - Ja oder Nein?
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Zitat: Das_Gewissen
Es wird nicht unterschieden zwischen ungültig gemachten Wahlzetteln und Nichterscheinen bei der Wahl. |
... das ist zwar korrekt aber nicht unbedingt das Thema, denn es geht im Thread vor allem wohl darum, wie mensch am besten seinen Protest bei Wahlen ausdrücken kann ... Nichtwählen ist passiv, Ungültigmachen dagegen aktiv ... wer also ernsthaft und überzeugt protestiert, will dies in der Regel auch den Verursachern mitteilen und deshalb den Stimmzettel ungültig machen ... ceterum censeo, daß auf jedem Wahlzettel die Möglichkeit bestehen muß, ungültig wählen zu können und diese Stimmen dann gezählt und die entsprechenden Stimmanteile veröffentlicht werden
bjk ALG II-Unterschichtler
Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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