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U-Bahn-Schläger Urteil 12,5 Jahre und 8,5 Jahre ...

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weltwind


New PostErstellt: 08.07.08, 20:18  Betreff: U-Bahn-Schläger Urteil 12,5 Jahre und 8,5 Jahre ...  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Jeder hats gesehen (von Fernsehzuschauern gehe ich getrost aus) wie
zwei Jugendliche heranwachsende einen Rentner in der Münchner U-Bahn fast tot geschlagen hätten. Das es Ausländer waren stellte sich dann später heraus aber so ganz waren es doch keine Ausländer . Aufgewachsen sind die schon in der Gegend allerdings auch etwas vorbestraft und ohne deutschen Paß soweit ich weiß.--- Versuchter Mord
war die Anklage ich kanns verstehen den das Opfer hatte gegen die zwei
Typen körperlich schon gar keine Chance . Das Urteil lautete auch auf versuchten Mord und trotzdem bleibt in mir ein Unbehagen von der Höhe der Strafe her. Ich im mittleren Alter selbst nicht vorbestraft habe so etwas in meiner Jugend und zwischen 20 und 30 nach Fußballspielen zweite und erste Liga schon so ab und an in Bahnhöfen nicht nur einmal gesehen -nur warens in der Regel die Fans des Gegeners und die sind ja
so im gleichen Alter . Bis die Polizei kam waren die Täter dann längst verschwunden und der Notdienst kümmerte sich um den "Lädierten". Zu der Zeit vor 15 bis 20 Jahren war Überwachungskamera noch nicht überall. Aber solche Anzeigen vesandeten doch bei der Polizei im Papierkorb regelmäßig und daher kommt mein Unbehagen gegen die Höhe der Strafe der U-Bahnschläger möglicherweise.-
Naja das Vorgehen gegen den Rentner war schon schon brutal und das die
Täter verurteilt werden müßten war für mich auch klar aber 12 1/2 Jahre
und 8 1/2 Jahre ich weiß nicht . Ich selbst habe vor dem Urteil so um die
vier Jahre getippt aber das Gericht ging von versuchtem Mord aus was ich auch verstehen kann . Trotzdem Mitleid habe ich mit den Tätern nicht
und wünsche dem Rentner alles Gute und eine gute Gesundheit nach dem
dieser viel mitgemacht hat.
Aber diskutieren könnte ich über diesen Fall schon mehr...

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Gast
New PostErstellt: 23.07.08, 09:52  Betreff: Re: U-Bahn-Schläger Urteil 12,5 Jahre und 8,5 Jahre ...  drucken  weiterempfehlen

Eine "Schlägerei" nach einem Fußballspiel ist das Eine, ein geplanter Mordversuch mit der gezeigten Brutalität und unter Billigung des Todes, zwei gegen einen, hinterrücks - das ist für mich schon eine andere Liga und gehört entsprechend bestraft.
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