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Volksverheizung

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Gonzo


New PostErstellt: 05.05.09, 21:11  Betreff: Volksverheizung  drucken  weiterempfehlen

Leider findet bisher nur der Begriff „Volksverhetzung“ Eingang im Strafrecht. Er dient als Mittel zur Kontrolle einer Meinungsfreiheit, die inzwischen als gefährlich erkannt und daher weitgehend eingeschränkt wird – und erfüllt immer mehr die Funktion eines Maulkorbs, um missliebigen Meinungen den Stempel des Unappetitlichen aufzuprägen. Die politisch korrekte Ausdrucksweise als sanfte Zensur unerwünschter Deutlichkeit? Soo sanft nun auch wieder nicht! Wird dadurch doch möglich, weitgehend die meisten Medien – ob gedruckt, gesprochen, gefilmt oder sonst wie entstanden – mittels juristischer Gewalt in der gewünschten Bahn zu halten. Allein die Androhung rechtlicher Mittel genügt meist, dieses Resultat zu erzielen. Und schlägt der Versuch, vorauseilenden Gehorsam zu erzwingen, doch einmal fehl, so wird ein Exempel statuiert. In vielen, wohl gar den meisten Fällen, ist die Wirkung dann durchschlagend. Äußerungen ohne vorangegangene rechtliche Absicherung werden häufig zum Vabanquespiel – das Regime schlägt zurück!
Dass damit ein gutes Stück Demokratie demontiert wird, ist den Verantwortlichen egal... weiterlesen unter www.kommentarzeitung.de/national/129-1mai.html

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