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zystein


New PostErstellt: 16.06.10, 14:57     Betreff: Demo gegen Bullengewalt und Prügelzei am 19.6. 16h Hermannplatz

dank @Kratzer
OK!
Auch wenn es so kurzfristig sicher keine Riesenkundgebung wird.
So etwas bräuchten wir aber, und mit der Forderung, komplett OHNE Prügelzei, Aufhebung derselben,...mit einem "Schutzwall aus internationaler Presse"...
(Demo ist PROTEST und nicht Widerstand;... denkt daran in verantwortlicher Weise gegenüber MitdemonstrantInnen!!)
Und welche weiteren Konsequenzen fordern, wen und was genau anklagen?
Wir haben es mit wiederholtem Amtsmißbrauch zu tun, auf verschiedenen Ebenen!...
Mit der immer wieder erkennbar eklatanten Unverhätnismäßigkeit der Mittel.
Mit Volksverhetzung bzw. mit der Anstiftung zur Volksverhetzung durch gezielte und geplante Desinformation, von der Verfälschung bis zur schlichten Leugnung/Unterschlagung
von Beweismitteln und Tatsachen.
Mit der Verhinderung bzw Störung von friedlichen Demonstrationen, sprich mit der der gezielten Behinderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
(auch die gerade gehabte bildet da keine Ausnahme, weil die Verursachung jedweder "Auseinandersetzungen", wie es immer so euphemistisch heißt, jedesmal eindeutig von der Polizei ausging, und die Lage sich jedesmal wieder schnell beruhigte, sobald die uniformierten Schlägerhorden abgezogen waren.)
Mit zahlreichen Körperverletzungen an völlig unbeteiligten Demonstranten, ja Passanten, deren Tatsache nicht oder selten den Weg in die Öffentlichkeit findet.
Da geht es ja nicht nur um die möglichst spektakulären Fälle:
Gerade "das abspaltende Einschreiten" in den Demozug stellt verschiedene Verletzungen dar, auch der Körperverletzung! Gerade solche Praktiken und Provokationsmethoden haben immer wieder für Ärger gesorgt, sorgen sollen. Hier nötig: klare Anweisungen bzw Verbote! Klare solidarische Verhaltensweisen und Absprachen mit allen, auch dem Veranstalter!
Zusätzlich haben wir gerade bei politischen Demonstrationen das Problem, das Polizei-Täter und Polizei-Zeugen/Ankläger oft genug in Personalunion als "glaubwürdiges"
Beweismittel vor Gericht auftreten dürfen. Und zwar von Richtern als "glaubwürdiger" vorgezogen als unbeteiligte Passanten etc...

mfg
zystein


[editiert: 16.06.10, 19:45 von zystein]
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