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Autor Beitrag
Micha
New PostErstellt: 02.07.10, 11:52     Betreff: Re: Ist linke Gewalt Notwehr? Was können die Ursachen sein und wie ist unsere Bewertung?

wenn ich mir den "Dialog" mit Hopkins anschaue, kann ich schon verstehen, dass ihm die Lust vergangen ist.
Hopkins begann damit, Dir (bjk) die rechtliche Lage zu erläutern. Diese Lage - und nur diese- ist das was zählt.
Deine Reaktionen waren durchweg polemisch, unterstellend und vom eigenen Rechtsempfinden ausgehend. Soll Hopkins also die Rechtslage gebetsmühlenartig mehrere hundert mal aufzählen bis es verstanden wird? Wohl kaum wenn eigentlich deutlich wird, dass der Diskussionskontrahent von vornherein überhaupt kein Interesse hat, den Sachverhalt zu verstehen geschweige zu akzeptieren.
Und ja, die Polizei setzt auch körperliche Zwangsmittel ein, um friedliche Sitzblockaden zu lösen wenn

a) diese Blockade -wie der Name schon sagt- einen anderen genehmigten Aufzug daran hindert, seinem verfassungsmäßig extrem hochrangigen Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Und nochmal: Inhalte dieser Versammlung spielen dabei nicht die geringste Rolle. Genau diesen Punkt habt Ihr gefälligst zu akzeptieren. Kommt hier auch nicht mit Notwehrrechten oder ähnlichen, mit gefährlichem Halbwissen kreierten Begriffen. Wenns nämlich danach ginge, würdet Ihr ebenso stark blockiert werden. Dazu müsstet Ihr mal die Öhrchen in den Großteil der Bevölkerung stecken.

und

b) die sitzenden Blockierer auch nach dreimaliger Aufforderung, die Blockade zu beeenden und Ankündigung von Zwangsmaßnahmen nicht die geringsten Anstalten machen, dies zu befolgen. Wer will jetzt noch behaupten, nicht gewusst zu haben was als nächste Maßnahme erfolgt?
Das Anheben, Lösen untergehakter Ärmchen und Beinchen kann dabei auch schmerzhaft sein und natürlich als brutaler Übergriff gewertet werden wenn ich als Grundlage meines Denkens die gültige Rechtslage ohnehin nicht akzeptiere.

Diverse Sitzblockaden waren schon Gegenstand juristischer Bewertungen, z.T. höchstrichterlich.
Immer wieder wurde dabei deutlich, dass diese Art von Selbstvollzug rechtswidrig ist, da dieses Verhalten klar dem Recht auf Versammlungsfreiheit untergeordnet ist. So etwas nennt man auch Rechtsgüterabwägung.
Das was Ihr wollt ist: manche dürfen ihre Meinung sagen, manche nicht.
Ihr legt fest was richtig ist und was nicht.
jegliches staatliches Verhalten wird nicht akzeptiert, da wir ja als Diskussionsbasis der Annahme unterliegen, in einem faschistischen Terrorstaat zu leben (Originalzitat eines Users hier).
Wäre dem jedoch tatsächlich so, gäbe es 250 Eurer ca. 300 Veranstaltungen pro Jahr in Berlin erst gar nicht.
Der Teufel steckt also gar nicht mal im Detail sondern in Eurer Grunddenke! Da hilft es dann auch nicht, scheinbar ehrhafte Motive vorzuschieben, denn die eigentliche Antriebsfeder ist eine ganz andere.
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