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Gast
New PostErstellt: 02.07.10, 12:17     Betreff: Re: Ist linke Gewalt Notwehr? Was können die Ursachen sein und wie ist unsere Bewertung?

BVerGE 84,203, Beschluss vom 01.06.1991:

Die Schutzwirkung des Art.8 GG als Kommunikationsrecht verlangt die Bereitschaft, eine ggf. missbilligte Versammlung in ihrem Bestand hinzunehmen und abweichende Ziele allein mit kommunikativen Mitteln zu verfolgen. Wer eine Versammlung in der Absicht der Verhinderung durch Eingriffe von außen aufsucht, kann sich nicht auf ein durch Art.8 GG geschütztes Teilnahmerecht berufen. Das gilt auch, wenn sich der Zweck ihres Zusammenwirkens nicht in einer bloßen, wenn auch scharfen und nachdrücklich vorgetragenen Kritik erschöpft, sondern sich vielmehr erkennbar die über eine solche Kritik hinausgehende Absicht ausdrückt, den weiteren Fortgang zu verhindern. Anhaltspunkte hierfür können verbale Äußerungen oder auch Flugblätter sein.
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