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Üben weisungsgebundene Staatsanwälte Gesinnungsjustiz gegen Inge Viett und Thies Gleiss?

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 21.11.11, 17:35  Betreff:  Üben weisungsgebundene Staatsanwälte Gesinnungsjustiz gegen Inge Viett und Thies Gleiss?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

gelesen in: http://perspektive.nostate.net/228




Der Krieg ist das Verbrechen, nicht der Widerstand dagegen!


Freispruch für Inge Viett und Thies Gleiss!



Am 23. November 2011 soll sich Inge Viett, ehemalige Aktivistin der »Bewegung 2. Juni« und der Roten Armee Fraktion (RAF), erneut wegen ihres fortlaufenden Engagements gegen imperialistische Kriege vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin verantworten.

Nachdem Inge Viett bereits 2009 wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt im Rahmen von antimilitaristischen Protesten gegen ein Gelöbnis der Bundeswehr, das am 20. Juli 2008 in Berlin ritualisiert wurde, verurteilt worden war, soll sie nun wegen ihres Beitrags auf der von der Tageszeitung junge Welt im Januar dieses Jahres veranstalteten »Rosa-Luxemburg-Konferenz« kriminalisiert werden.

Aktuell wird ihr von der Berliner Staatsanwaltschaft die »Billigung und Belohnung von Straftaten« vorgeworfen. Inge Viett hatte auf der Konferenz über Perspektiven, Strategien und Widerstand zur Überwindung des Kapitalismus referiert und ist gegen von der Bundeswehr geführte und unterstützte imperialistische Angriffskriege aufgetreten. In diesem Zusammenhang erklärte sie: »Wenn Deutschland Krieg führt und als Anti-Kriegsaktion Bundeswehr-Ausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern. Auch wilde Streikaktionen, Betriebs- oder Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc.«. Das Referat wurde vorweg in der jungen Welt veröffentlicht. Das brachte auch der jungen Welt ein Verfahren ein.

Zeitgleich mit dem Prozeß gegen Inge Viett wird in Berlin in zweiter Instanz auch gegen Thies Gleiss, den stellvertretenden Sprecher der LINKEN.NRW wegen »Beleidigung anderer Personen« verhandelt. Er hatte von »Mördersoldaten« in Afghanistan gesprochen.

Während die herrschende Klasse und ihre eingebetteten Medien die Mord- und Totschlagspolitik von Bundeswehr, Nato und US-Armee begrüßen, bejubeln und anheizen, wird schon verbales Engagement gegen diese Barbarei juristisch verfolgt, wenn es von links kommt. Kriegsverbrechen gehören zum Alltag der imperialistischen Armeen. Wenn sie nicht vertuscht werden können, werden sie als »unvermeidlich« legitimiert.

Die Ermittlungen gegen den deutschen Oberst Klein, der das von US-Kampffliegern verübte Massaker am 4. September 2009 in Kundus (Afghanistan) angeordnet hatte, wurden von der Bundesanwaltschaft eingestellt. Dies, obwohl, Angaben der Nato zufolge, allein dabei 142 Menschen ermordet und mehrere Personen schwer verletzt worden waren.

Die Bilanz des nun seit mehr als zehn Jahren mit deutscher Beteiligung gegen Afghanistan geführten Angriffskrieges ist mörderisch. Er kostete bisher etwa 70 000 Menschen, darunter die Hälfte Zivilisten, Frauen, Kinder und Jugendliche, das Leben. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges hat sich die Situation der Afghaninnen und Afghanen massiv verschlechtert und keineswegs – wie von etablierter Politik und Medien gebetsmühlenartig wider besseren Wissen behauptet – verbessert. Deutschland führt wieder machtbesessene Kriege und schert sich nicht darum, daß dies gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung geschieht.

Wir, die Unterzeichnenden, erklären uns explizit solidarisch mit den vielen Opfern der Bundeswehr in Afghanistan und unseren Mitstreitern Inge Viett und Thies Gleiss! Und wir rufen auf zu den Protesten gegen die Kriegskonferenz Petersberg II. Nach zehn Jahren Krieg gegen Afghanistan kommt die Kriegsallianz wieder in Bonn zusammen, um ihre weitere Besatzung zu beraten. Kommt zur Demonstration am 3. Dezember nach Bonn. Alle Infos zu diesen Protesten findet ihr auf der Internetseite: Berliner Bündnis gegen die Kriegskonferenz in Bonn ( http://nowar.blogsport.de/ ).


Verbrecherisch ist die Beteiligung Deutschlands an imperialistischen Angriffskriegen und keineswegs der dagegen gerichtete Widerstand! Denn: Kriegsgerät, das in Deutschland zerstört wird, kann nirgendwo anders auf der Welt mehr als Instrument für Mord und Unterdrückung genutzt werden!




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson


[editiert: 21.11.11, 17:37 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 21.11.11, 17:41  Betreff: Re: Üben weisungsgebundene Staatsanwälte Gesinnungsjustiz gegen Inge Viett und Thies Gleiss?  drucken  weiterempfehlen

gelesen in: http://nowar.blogsport.de/2011/11/17/solidaritaet-mit-inge-viett-und-thies-gleiss/#more-19




Solidarität mit Inge Viett und Thies Gleiss


Die Staats­an­walt­schaft Ber­lin hat wegen der Äu­ße­rung »Wenn Deutsch­land Krieg führt und als An­ti­kriegs­ak­ti­on Bun­des­wehr­aus­rüs­tung ab­ge­fa­ckelt wird, dann ist das eine le­gi­ti­me Ak­ti­on« im Rah­men eines Bei­tra­ges auf der Ro­sa-​Lu­xem­burg-​Kon­fe­renz 2011, An­kla­ge gegen Inge Viett wegen Bil­li­gung von Straf­ta­ten er­ho­ben, was nach Pa­ra­graph 140 StGB mit bis zu drei Jah­ren Haft be­straft wer­den kann. Am 23. No­vem­ber 2011 fin­det vor dem Amts­ge­richt Tier­gar­ten der Pro­zess statt. Am glei­chen Tag wird auch der Pro­zess gegen den stell­ver­tre­ten­den Lan­des­spre­cher der Links­par­tei Nord­rhein-​West­fa­len, Thies Gleiss statt­fin­den, der wegen sei­ner tref­fen­den Be­zeich­nung der Bun­des­wehr als »Mör­der­sol­da­ten« vor Ge­richt ge­zerrt wird.

Kund­ge­bung vor dem Ge­richts­ge­bäu­de
23.​11.​2011 | Amts­ge­richt | 8:30 Uhr | Wils­na­cker Stra­ße 4

Pro­zess gegen Inge Viett
23.​11.​2011 | Amts­ge­richt | 9 Uhr | Raum B136 | Wils­na­cker Stra­ße 4

Wäh­rend der mitt­ler­wei­le zehn Jahre an­dau­ern­de Na­to-​Krieg gegen Af­gha­nis­tan, der für die af­gha­ni­sche Be­völ­ke­rung nichts als Leid, Tod und Zer­stö­rung ge­bracht hat, von der deut­schen Jus­tiz nicht als Ver­bre­chen ge­wer­tet wird, ist der an­ti­mi­li­ta­ris­ti­sche Wi­der­stand immer wie­der eine Ziel­schei­be für die Re­pres­si­ons­or­ga­ne. In die­sem Staat gilt es nicht als Straf­tat an­de­re Län­der zu über­fal­len und aus­zu­plün­dern. Die bloße Aus­sa­ge, dass mi­li­tan­ter Wi­der­stand gegen die Kriegs­ma­schi­ne­rie le­gi­tim ist, wird da­ge­gen von der Jus­tiz als »Stö­rung des öf­fent­li­chen Frie­dens« ge­wer­tet.

Die »Si­che­rung des öf­fent­li­chen Frie­dens« be­fes­tigt ein Wirt­schafts-​ und Ge­sell­schafts­sys­tem, das nicht in der Lage ist welt­weit die grund­le­gends­ten Be­dürf­nis­se zu be­frie­di­gen. Ob­wohl längst die Mög­lich­keit be­steht die ge­sam­te Welt­be­völ­ke­rung zu er­näh­ren, wer­den welt­weit exis­ten­ti­el­le Be­dürf­nis­se nicht ge­deckt. Die­ser Frie­de, den Staats­an­wäl­te und Rich­ter ver­tei­di­gen, be­deu­tet Krieg, Armut, Hun­ger und Un­ter­drü­ckung. Jede Ak­ti­on, die auf die Über­win­dung die­ses »Frie­dens« aus­ge­rich­tet ist und den Kampf für eine so­zia­lis­ti­sche Ge­sell­schaft vor­an­bringt, ist not­wen­dig und ge­recht­fer­tigt, un­ab­hän­gig davon wie die herr­schen­de Klas­sen­jus­tiz dazu steht.

Wir las­sen uns weder ein­schüch­tern noch kri­mi­na­li­sie­ren!
Zei­gen wir un­se­re So­li­da­ri­tät mit Inge Viett und Thies Gleiss!
Kommt zu den Pro­zes­sen!

Wei­ter In­for­ma­tio­nen unter: http://www.perspektive.nostate.net/ 




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von Yossi Wolfson
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bjk

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New PostErstellt: 23.11.11, 14:51  Betreff:  Solidaritäts-Kundgebung für Inge Viett und Thies Gleiss - aktuell: Urteil Viett  drucken  weiterempfehlen

Skandalurteil: Inge Viett soll 1.200 € Geldstrafe zahlen!


Dieses Urteil wurde heute im Amtsgericht Tiergarten gefällt. Die erklärte Anti-Kriegsaktivistin Inge Viett soll nun 1.200 Euro Geldstrafe zahlen! Die Urteilsbegründung lautet, sie habe öffentlich Sympathie für Brandanschläge auf Kriegsmaterial der bundesdeutschen Angriffsarmee bekundet. Eine solche Gesinnung "störe den öffentlichen Frieden" und sei deshalb nach Meinung des Gerichts nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie soll damals gesagt haben: "Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken." Ein Schelm, wer nun bei diesem Urteil bloßen Rachedurst der herrschenden Klasse und ihrer entsprechend willfährigen politischen Gesinnungsjustiz vermutet.

Inge Viett und ihr Verteidiger, Sven Richwin, forderten Freispruch, der Staatsanwalt wollte drei Monate Haft ohne Bewährung, heraus kam die 1.200 € Geldstrafe. Leider konnte ich nur an der Kundgebung vor dem Amtsgericht (siehe Fotoimpressionen unten) teilnehmen aber nicht mehr den eigentlichen Gerichtstermin wahrnehmen. Deshalb ist mir noch nicht bekannt, ob die Verteidigung oder die Anklage Revision einlegen werden.

Die Tageszeitung "junge Welt" ( http://www.jungewelt.de/ ) hat auf Seite 3 die Prozeßerklärung von Inge Viett abgedruckt, die sie heute vor Gericht abgeben wollte. Darin heißt es unter anderem:

"Der Staatsanwalt behauptet ja tatsächlich, ich hätte mit meinem Vortrag auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz den öffentlichen Frieden gestört. ( ... ) Wer stört eigentlich wirklich den öffentlichen Frieden hier im Land, in Europa und weltweit? Und welcher Frieden ist gemeint? Das Verstummen und sich Abfinden mit der Politik einer profitgetriebenen Klasse, die schon wieder, wie auch in der Vergangenheit, Raubkriege und eine Militärpolitik in vielen Teilen der Welt betreibt, sich Ressourcen und Macht für eine maßlose Ökonomie der Verschwendung und Zerstörung zu sichern? Das Abfinden mit einer Angriffsarmee, die sich immer noch Bundeswehr nennt, aber längst eine Kriegsarmee ist, die in heimtückischer Weise die gesellschaftlichen Institutionen okkupiert, um eine kriegsunwillige Bevölkerung zu manipulieren und fügsam zu machen?
Sollen wir ganz friedlich zusehen, wie sich die Vertreter des Militarismus vor allem an die Schwächsten heranmachen, die noch kein reales Weltbild haben, an die Kinder, an die Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und an die Arbeitslosen und Perspektivlosen? Sollen wir hinnehmen, daß sie den Krieg als Abenteuer auf Spielplätzen inszenieren, daß sie das Mörderhandwerk der Soldaten als normalen Beruf verkaufen, und ihre Kriegspolitik als alternativlose "Sicherheitspolitik" in die Universitäten tragen? Dient das etwa dem Frieden?
Ich habe mal ins Strafgesetzbuch geschaut, was denn der hier in der Anklage aufgeführte Paragraph 306 ( http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306.html ) für Straftaten erfaßt, die zu billigen und belohnen ich mich strafbar gemacht haben soll. ( ... ) Ich habe den Eindruck, der Paragraph 306 trifft eher auf das zu, was die Bundeswehr in Afghanistan treibt, wenn sie, wie in Kundus, Tanklastwagen bombardiert und dabei über 100 Menschen umbringt, oder wenn sie Dörfer und Zivilfahrzeuge in Brand schießt, weil sie dort sogenannte Terroristen vermutet. Oder wenn sie Zivilisten zusammenschießt, die gegen ihre Besatzung demonstrieren, wie im Mai 2011 in Talokan ( ... )
Das Gesetz ist also ein politisches Instrument dort wo es um einen politischen Sachverhalt wie in diesem Prozeß geht. Hier geht es um die Meinungsfreiheit, um die Pressefreiheit, um das Recht auf öffentliche Debatten über Strategien zur Abschaffung des Kapitalismus, um das Recht auf öffentliche fundamentale Systemkritik, um das Recht, gegen diese Zustände Widerstandsmöglichkeiten zu diskutieren und zu organisieren.
Der Staatsanwalt vertritt hier auch nicht das Recht, sondern den Staat, der mich als politische Aktivistin gegen das kapitalistische System und seine immer wiederkehrenden Kriege mundtot machen will. ( ... )

Debatten wie auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz über mögliche Strategien zur Überwindung des Kapitalismus und um Wege zum Kommunismus werden seit Jahrhunderten auf der ganzen Welt geführt. Nur der brutale und strohdumme Antikommunismus in Deutschland wird darüber hysterisch. ( ... )

Ich schließe meine Erklärung hier vor Gericht mit dem Aufruf des Revolutionärs Georg Büchner:
Friede den Hütten! Krieg den Palästen!"


Das Verfahren gegen Thies Gleiss begann um 12 Uhr. Bis zur Stunde liegt mir jedoch noch kein Urteil vor.



17 Fotoimpressionen



Sämtliche Demo-Fotos dürfen bei namentlicher Nennung des Knipsers und Angabe der Quelle für nichtkommerzielle Zwecke gerne heruntergeladen, gespeichert und weiterverbreitet werden.


01 -
vor dem Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Straße 4, gegen 8:20 Uhr

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05 -

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Denn sie sagen, was Sache ist!

07 -
Inge Viett und Ulla Jelpke (MdB Die Linke)

08 -
jW-Slogan: Sie lügen wie gedruckt und wir drucken, wie sie lügen.

09 -
Löwe seine Jungen gegen eine Schlange verteidigend
Das 1895 von Albert Wolff ( http://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Wolff_%28Bildhauer%29 ), einem Meisterschüler von Christian Daniel Rauch ( http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Daniel_Rauch ), errichtete Denkmal symbolisiert den Kampf der Gerechtigkeit gegen die Falschheit. Die ca. 2,50 m hohe Bronzeskulptur stand ursprünglich vor dem Hauptportal des Kriminalgerichts in der Turmstraße. Seit 1962 steht sie auf einem Waschbetonsockel vor dem Neubau des Amtsgerichts Tiergarten in der Wilsnacker Straße 3-5.
Noch mehr Infos zum AG Tiergarten unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/geschichte_ag.html

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[editiert: 23.11.11, 17:39 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 23.11.11, 21:54  Betreff:  Urteile von Inge Viett und Thies Gleiss  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: bjk
     
    Das Verfahren gegen Thies Gleiss begann um 12 Uhr. Bis zur Stunde liegt mir jedoch noch kein Urteil vor.


gelesen in: http://www.jungewelt.de/2011/11-24/041.php


Meinungsprozesse

Kriegsgegner vor Gericht:
Thies Gleiss
freigesprochen, Inge Viett zu Geldstrafe verurteilt.
( ... )


Der Staatsanwalt sah »keine günstige Sozialprognose« für die ehemalige Aktivistin der Stadtguerillagruppen Bewegung 2. Juni und Rote Armee Fraktion (RAF), die bereits eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hatte. In der linken Szene gelte sie als »Leitfigur«, sei wegen »Widerstandes gegen staatliche Organe« vorbelastet und verfüge über eine »verfestigte politische Überzeugung«. ( ... )

Vietts Rechtsanwalt Sven Richwin widersprach dem energisch und plädierte auf Freispruch. Bei gewissenhafter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen freie Meinungsäußerung trage die Anklageschrift eine Verurteilung nicht, so Richwin. Rund 30 Zuhörer applaudierten, als die Angeklagte eine politische Prozeßerklärung verlas (vorab veröffentlicht in jW). Sie will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. ( ... )

»An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht. Vielleicht sollten SPD und Grüne am ersten Verhandlungstag erst einmal ihr Verhältnis zum Krieg klären – und dann?« Gleiss erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen »Beleidigung anderer Personen«, gegen den er Einspruch einlegte. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 2500 Euro. Staatsanwalt und Gericht sahen eine Ehrverletzung der in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten als gegeben an. In der Berufungsverhandlung am Mittwoch folgte das Berliner Landgericht den Argumenten des Verteidigers, der sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention berief. ( ... ) Die Richterin begründete aber den Freispruch mit der Zulässigkeit einer Polemik, mit der der Angeklagte im Rahmen einer öffentlichen Debatte die Doppelmoral seiner politischen Gegner habe anprangern wollen.

den vollständigen Artikel lesen in: http://www.jungewelt.de/2011/11-24/041.php





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[editiert: 23.11.11, 21:55 von bjk]
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New PostErstellt: 25.11.11, 10:01  Betreff:  Rechter Terror - Krokodilstränen im Bundestag  drucken  weiterempfehlen

gelesen in: http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=12295&Itemid=1


Bundestagsdebatte zum rechten Terror

Das ganz breite Bündnis der Weißwäscher


von Martin Suchanek - www.arbeitermacht  


Einstimmig hat der Bundestag am 22. November einen Entschließungsantrag aller Bundestagsfraktionen zu „der vereinbarten Debatte Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden" angenommen (Link zur pdf-Datei mit dem Antrag: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/ 36618004_kw47_vorschau/index.html).

So wird des komplette Versagen der gegenwärtigen wie früherer Regierungen, aus jahrzehntelang tolerierter, wenn nicht provozierter Verstrickung des Verfassungsschutzes in den braunen Sumpf noch eine „Sternstunde des Parlamentarismus". Dabei ist die gemeinsame Entschließung nur ein weiteres Dokument der Heuchelei.

Immer schon für die Opfer?

Plötzlich trauern alle. Den Opfern wird ihr Mitgefühl ausgesprochen und „zügige" und „umfassende" Aufklärung versprochen. Zügig? Nach über zehn Jahren?! Und natürlich sind die Abgeordneten auch betroffen:

„Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt."

Betroffen mögen sie ja sein. Doch verkommt das Ganze zur kompletten Heuchelei angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik selbst nach dem Zweiten Weltkrieg unter Einbindung nationalsozialistischer Funktionäre in allen Staatsämtern „wieder aufgebaut" wurde, dass die deutschen Geheimdienste immer fest auf Kontinuität zum NS-Staat setzen.

Auch wenn die Nazi-Morde - jedenfalls für die breite Öffentlichkeit - neu ans Tageslicht gekommen sind, so sind Morde, Anschläge, Angriffe durch Nazis auf MigrantInnen, auf Linke, auf Antifas, selbst auf GewerkschafterInnen und die Linkspartei keine Ausnahme, sondern brutaler Alltag.

Statt sich mit dieser Realität zu beschäftigen, verklären die ParlamentarierInnen Deutschland lieber:

„Wir stehen ein für ein Deutschland, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen - ein Land, in dem Freiheit und Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind."

Allein, dieses Deutschland gibt es nicht. Wie sicher soll sich denn ein Flüchtling fühlen, der kurz vor seine Abschiebung in Hunger, Elend, Folter oder gar den Tod steht? Und wer steht für diese Abschiebungen denn ein? Sind das nicht jene PolitikerInnen, jener Staat, die nun für „Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit" einstehen?

Wie sicher sollen sich jugendliche AntifaschistInnen fühlen, die in den letzten Jahren nicht nur von Nazis angegriffen, verletzt oder gar ermordet wurden? Wie sicher sollen sich MigrantInnen fühlen, die von Rassisten wie Sarazin diffamiert werden, deren reaktionäre Thesen den brauen Sumpf erst recht zu Taten ermutigen?

Wie sicher sollen sich beispielsweise Muslime fühlen, die nicht nur von Nazis, sondern auch von Staat und bürgerlicher Gesellschaft unter einen Generalverdacht als „islamistische Terroristen" gestellt werden. Und wer stellt sie überhaupt unter diesen? Braune Banden oder doch „respektvolle und weltoffene" RepräsentantInnen „unseres" Staates, „unserer" Demokratie?

Der Staats soll's richten

Hinter der ganzen Schönrederei der ParlamenterierInnen verbirgt sich im Grund nur, dass es den meisten der Abgeordneten nicht in erster Linie um die Opfer der Nazis, sondern um das „Ansehen" des Landes, den guten Ruf Deutschlands geht, dem die Nazi-Jungs und -Mädels schaden.

Angesichts der Verstrickung von V-Leuten des Verfassungsschutzes in die Nazi-Mordserie, kommen freilich auch die ParlamenterInnen nicht umhin, hier „Aufklärung" zu verlangen.

„Die jetzt bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen belegen auf traurige Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene dringend überprüft werden müssen."

Viel schwammiger und doppeldeutiger geht's nicht. Die Linkspartei mag wider besseren Wissens in diesen Satz ihre Forderung nach Abschaffung der Geheimdienste hineininterpretieren. Die „SicherheitspolitikerInnen" der Union samt zahlreicher Adlaten in anderen Parteien werden das als Argumentationsgrundlage für mehr Zentralisierung und Ausbau des Verfassungsschutzes, von staatlicher Überwachung und Aushebelung von Bürgerrechten betrachten.

Daran lässt bei allem demokratischen Getue letztlich auch die Entschließung des Bundestages keinen Zweifel:

„Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen."

Wer ist „wir"? Sicher könnten die Partei DIE LINKE und einzelne Abgeordnete von Grünen und SPD sowie GewerkschafterInnen, die im Parlament sitzen, noch mit einem gewissen Recht für sich beanspruchen, Mobilisierungen gegen Nazi-Aufmärsche und RassistInnen unterstützt zu haben. Es ist daher auch kein Zufall, dass die Partei DIE LINKE mehr als alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien zur Zielschiebe von Nazi-Angriffen wurde. Eine Tabelle der Bundestagsfraktion belegt z.B., dass seit Anfang 2010 jeden Monat mehrere Büros und Mitglieder der LINKEN Ziel von rechten Anschlägen wurden.

Auch GewerkschafterInnen wurden in den letzten Jahren immer wieder - gerade im Osten - von Nazis angegriffen.

Auch wenn wir mit der politischen Strategie und Taktik dieser Organisationen im Kampf gegen die Nazis nicht übereinstimmen, so ist es ganz klar, dass auch sie wirklich ins Visier der Rechten gekommen sind - z.T. wegen ihres anti-faschistischen Engagements, zum Teil, weil es sich um Organisationen handelt, die aus der Tradition der Arbeiterbewegung, dem Todfeind des Faschismus kommen.

Am anderen Extrem des parlamentarischen Spektrums wiederum sind CDU/CSU durch ihr anti-faschistisches Engagement bisher wenig aufgefallen. Statt dessen wurden sie nicht müde, die Gefahr des „islamistischen Terrorismus" oder gar des „Linksterrorismus" an die Wand zu malen, wenn in Berlin ein paar Autos brannten, die, wie sich nun herausgestellt hat, gar nicht von Linken angezündet worden waren.

Doch was ergibt sich für die ParlamentarierInnen neben einer „fassenden Fehleranalyse", die noch zu machen wäre. Die Möglichkeit eines NPD-Verbot soll „überprüft" werden. Und sonst?

„Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. Wir werden prüfen, wo dem Hindernisse entgegenstehen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen politischen Extremismus und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Hier zeigt sich auch, worauf die „Konsequenzen" für die Arbeit der Sicherheitsbehörden hinauslaufen. Sie - die „staatliche Gewalt" - soll weiter ihre Pflicht tun, nur besser.

Antifaschismus von „demokratischen Gruppen" ist dabei immerhin ausdrücklich erlaubt, ja die finanziellen Mittel dafür sollen nicht einmal beschnitten werden - solange deren Aktivitäten brav zivilgesellschaftlich, gewaltfrei und frei von „politischem Extremismus" von links bleiben.

Dass CDU/CSU und FDP, dass die offen staatstragende Opposition aus SPD und GRÜNEN solche Erklärungen einbringen und unterstützen, wird niemand verwundern. Doch auch die Linkspartei hat dem nicht nur zugestimmt, sie durfte den Antrag sogar mit einbringen. Und sie will damit, wie Gregor Gysi in seiner Rede vor dem Bundestag deutlich machte, bei solchen Anlässen aus der Ecke des parlamentarischen Schmuddelkindes kommen. Nachdem Gysi in seiner Rede auch manche Kritik an anderen Parteien vorgebracht hat, schloss er seine Rede am 22. November mit folgenden Worten:

"Herr Präsident, meine Damen und Herren, zu begrüßen ist trotzdem -  das ist mein letzter Satz  - die erste gemeinsame Erklärung hoffentlich aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Bedeutung besteht darin, dass wir trotz unterschiedlichster Auffassung in vielen Fragen den Rechtsterroristen in Deutschland sagen: Ihr scheitert an uns gemeinsam  von der CSU bis zur Linken." (http://www.linksfraktion.de/reden/rechtsterroristen-scheitern-uns-gemeinsam-csu-linken/)

Dieser Schluss dokumentiert die politische Blindheit und Alternativlosigkeit der Linkspartei in Sachen Antifaschismus und Antirassismus. Während die rechten Morde und die Verstrickung der Verfassungsschutzes wieder einmal beweisen, dass weder Staat, Geheimdienst noch die bürgerlichen Parteien wie die CSU etwas zum Kampf gegen den Faschismus taugen, freut sich Gysi über einen gemeinsamen Antrag, der zu nichts verpflichtet, dessen ganze politische Bedeutung darin besteht, dass die Verantwortung der bürgerlichen Parteien und ihres Systems für den Aufstieg der Nazis verharmlost werden.

Mehr noch, die Linkspartei erschwert mit ihrer Zustimmung die Entwicklung eines wirklich effektiven Widerstandes gegen die FaschistInnen. Dieser liegt niemals in inhaltlich leeren, gemeinsamen Erklärungen mit allen möglichen ParlamentarierInnen. Vielmehr geht es um den Aufbau einer Arbeitereinheitsfront, eines breiten, von den Organisationen der Lohnabhängigen wie Gewerkschaften, Sozialdemokraten, Linkspartei, von Anti-KapitalistInnen, von Jugendlichen, MigrantInnen, militanten Antifas samt ihrer Gruppierungen getragenen Aktionsbündnisses, das sich zum Ziel setzt, die faschistischen Organisationen, ihre Vorfeldstrukturen offen zu bekämpfen und zu zerschlagen.

http://www.arbeitermacht.de/infomail/591/bundestag.htm 




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