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PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN
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Autor |
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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 23.11.11, 21:54 Betreff: Urteile von Inge Viett und Thies Gleiss |
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Zitat: bjk
Das Verfahren gegen Thies Gleiss begann um 12 Uhr. Bis zur Stunde liegt mir jedoch noch kein Urteil vor. |
gelesen in: http://www.jungewelt.de/2011/11-24/041.php
Meinungsprozesse
Kriegsgegner vor Gericht: Thies Gleiss freigesprochen, Inge Viett zu Geldstrafe verurteilt. ( ... )
Der Staatsanwalt sah »keine günstige Sozialprognose« für die ehemalige Aktivistin der Stadtguerillagruppen Bewegung 2. Juni und Rote Armee Fraktion (RAF), die bereits eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hatte. In der linken Szene gelte sie als »Leitfigur«, sei wegen »Widerstandes gegen staatliche Organe« vorbelastet und verfüge über eine »verfestigte politische Überzeugung«. ( ... )
Vietts Rechtsanwalt Sven Richwin widersprach dem energisch und plädierte auf Freispruch. Bei gewissenhafter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen freie Meinungsäußerung trage die Anklageschrift eine Verurteilung nicht, so Richwin. Rund 30 Zuhörer applaudierten, als die Angeklagte eine politische Prozeßerklärung verlas (vorab veröffentlicht in jW). Sie will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. ( ... )
»An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht. Vielleicht sollten SPD und Grüne am ersten Verhandlungstag erst einmal ihr Verhältnis zum Krieg klären – und dann?« Gleiss erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen »Beleidigung anderer Personen«, gegen den er Einspruch einlegte. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 2500 Euro. Staatsanwalt und Gericht sahen eine Ehrverletzung der in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten als gegeben an. In der Berufungsverhandlung am Mittwoch folgte das Berliner Landgericht den Argumenten des Verteidigers, der sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention berief. ( ... ) Die Richterin begründete aber den Freispruch mit der Zulässigkeit einer Polemik, mit der der Angeklagte im Rahmen einer öffentlichen Debatte die Doppelmoral seiner politischen Gegner habe anprangern wollen.
den vollständigen Artikel lesen in: http://www.jungewelt.de/2011/11-24/041.php
... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen! von Yossi Wolfson
[editiert: 23.11.11, 21:55 von bjk]
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