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Soli-Demo mit den heute im mg-Prozeß verurteilten Axel, Florian und Oliver

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 17.10.09, 01:39  Betreff: Re: Soli-Demo mit den heute im mg-Prozeß verurteilten Axel, Florian und Oliver  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2009/10/263536.shtml


Urteil im Berliner mg-Prozess: 3 - 3,5 Jahre

Antijuristen und -juristinnen 16.10.2009 17:00


Axel, Florian und Oliver, die drei Angeklagten im Berliner mg-Prozess, wurden am Freitag zu Haftstrafen in Höhe von drei bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt. Jedem Prozessbeobachter ist spätestens mit der Urteilsverkündung klar geworden: Das war ein politischer Prozess.
Die Nervosität war dem Vorsitzenden Richter Josef Hoch anzumerken. Gleich zu Beginn unterlief ihm ein peinlicher Versprecher: H. und R. würden zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, F. zu drei Monaten. Dann korrigierte er sich: zu drei Jahren. Aus Richter Hoch, der schon andere Linke, darunter einen Kurden und Egon Krenz, verurteilt hatte, sprach der blanke Hass. Hass gegen die radikale Linke, gegen die Anwälte und gegen die berichterstattende, liberale Presse.

Die militante gruppe (mg) sei eine der aktivsten und gefährlichsten Gruppen. Ausführlich malt Josef Hoch ein Schreckensbild der mg an die Wand, dass die versammelte Pressemeute Angst kriegen soll: Die militante gruppe wolle in klassenfeindlichen Kreisen Unruhe stiften und den Kommunismus einführen. Laut Selbstauskunft wolle die mg sogar „alle Verhältnisse umwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist”, zitierte Hoch stotternd mg bzw. K.M.

Die Verteidigung hätte die eindeutige Beweislage nicht akzeptiert und beispielsweise daktyloskopische Spuren in Zweifel gezogen. Dies ist die Retourkutsche Hochs auf das andauernde und hartnäckige Insistieren der Rechtsanwälte bei so vielen offenen Fragen.

Die Presse habe - laut Hoch - durch eine tendenziöse Berichterstattung vermittelt, mit dem Prozess sollen Antimilitaristen verurteilt werden. Aber antimilitaristische Ziele der Angeklagten erschließen sich für ihn nicht. Ein Bezug auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz scheine ihm ganz abwegig. Eine solche Presseschelte ist ungewöhnlich für ein Richter, aber das gilt nun mal nicht bei einem Sondergericht wie es der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts nun mal ist.

Hoch sieht keine Probleme in den beschränkten Aussagegenehmigungen von Zeugen des BKA, LKA und des VS. Außerdem bescheinigte er dem BKA in freundlichem Ton, dass seine Beteiligung an der Militanzdebatte unter anderem mit dem Beitrag von „Die zwei aus der Muppetshow” nicht zu beanstanden war. Lediglich der Umgang damit, „die fehlende Dokumentation in den Akten” habe „ein denkbar schlechtes Licht auf die Ermittler” geworfen. Nur dem Insistieren der Verteidigung ist zu verdanken, dass dies öffentlich bekannt wurde. Dass der Verfassungsschutz (VS) das Verfahren gesteuert habe nannte Hoch eine „Verschwörungstheorie”.

Weiteres aus Hochs Urteilsbegründung: Die Angeklagten seien spätestens ab 2005 bzw. 2006 Mitglieder der mg gewesen. Ob sie an irgendeiner Tat der militanten gruppe vor Juli 2007 beteiligt waren, könne er nicht sagen. Die im Juni 2009 erschienene 161. Ausgabe der Zeitschrift radikal habe einen durchsichtigen Zweck verfolgt: Die Entlastung der Angeklagten. Dem Inhalt wolle der Senat keinen Glauben schenken. Die Schockstarre der mg nach der Festnahme der drei Angeklagten im Sommer 2007 sei ein wichtiges Indiz für die Mitgliedschaft der drei in der militanten gruppe. Außerdem bezog er sich auf DNA-Spuren, ein Minihandbuch für Militante, aufgefundene Broschüren, CDs und Fotos.

Das Urteil soll auch abschreckende Wirkung haben, schloß Josef Hoch die Urteilsbegründung. Linksextremistische Brandstiftung sei „fast alltäglich geworden”. Deshalb sei von Rechtswegen ein so hohes Urteil zur Abschreckung geboten.

Vor dem Gericht gab es eine Kundgebung mit antimilitaristischen Redebeiträgen unter anderem zum Rüstungskonzern MAN. Unverhältnismäßige Vorkontrollen gingen der Kundgebung voraus. Die Musik von draußen war im Hochsicherheitssaal 700 gut zu vernehmen.

Die drei Verurteilten sind nach wie vor in Freiheit. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird - und das wird noch bis 2010 dauern - müssen sie ihre Haft in Berlin-Tegel antreten.
 
http://einstellung.so36.net



Ergänzungen

Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen
Einstellungsbündnis 16.10.2009 - 17:17

Presseerklärung: Urteilsverkündung im Berliner mg-Prozess

"Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen"

Vor über einem Jahr begann der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver als vermeintliche Mitglieder der "miltanten gruppe". Alle drei waren gemeinsam mit Andrej im Sommer 2007 festgenommen worden. Die Ermittlungen gegen Andrej laufen weiter.

Heute wurden Axel, Oliver und Florian für eine versuchte Brandstiftung als vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe zu 3,5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt. Sie verlassen den Gerichtssaal nach über 60 Verhandlungstagen ohne jegliche Einlassungen und sollen für ihren entschlossenen Widerstand gegen die deutsche Kriegspolitik bestraft werden.
Das Bündnis zur Einstellung der 129 (a)-Verfahren hat seit den Verhaftungen 2007 die Entwicklungen und den Prozess politisch begleitet. Dabei stand für uns neben der Thematisierung von Überwachung und Verfolgung von politischen Aktivisten seit Prozessbeginn vor allem das Thema Antimilitarismus im Vordergrund.

Wir wollen an dieser Stelle deshalb auch nicht auf die diesem Urteil zugrunde liegenden abenteuerlichen Indizienketten von BAW und Gericht eingehen. Auch nicht auf die Schikanen gegenüber den Besucher_innen. Nur soviel: aus unserer Sicht der Schritt der Anwälte, auf die Schlussplädoyers zu verzichten, folgerichtig und konsequent.

Trotz der aufgebauten Drohkulisse eines Sondergerichtes hat antimilitaristischer Widerstand in Deutschland während dieses Prozesses mehr Präsenz bekommen. In den vergangenen Jahren hat der Widerstand gegen Militäreinsätze und die zivil-militärische Zusammenarbeit zugenommen. Der Protest gegen den Krieg wird wieder deutlich entschlossener und geschlossener geführt, ohne dass friedliche Proteste und militanter Widerstand gegeneinander ausgespielt werden konnten. Das haben wir auch an der Solidarität gemerkt, die aus ganz unterschiedlichen politischen Spektren kam.

Dennoch ist es innerhalb des Prozesses nicht gelungen, die Frage nach legitimem Widerstand gegen Militäreinsätze zu stellen. Nur wenige Medien haben die politischen Beweisanträge thematisiert und in Verbindung gestellt mit dem, was tagtäglich in diesem Land und international passiert. Weder die Kriegseinsätze der Bundeswehr noch ihre Präsenz in Schulen, an Universitäten und auf den Straßen ­ wie 2007 in Heiligendamm ­ scheinen in den Zusammenhang zu den zunehmenden Protesten gestellt zu werden. In anderen Ländern wie zum Beispiel Irland gab es Freisprüche nach Sabotageakten gegen Kriegsgerät, explizit mit der Begründung, dass sie dazu beigetragen haben, Schlimmeres zu verhindern. Diese Debatte steht weiterhin aus. Wir freuen uns jedoch schon jetzt, dass die antimilitaristischen Kämpfe weitergehen werden.


Redebeitrag der ARAB auf der Kundgebung
ARAB 16.10.2009 - 21:10

Redebeitrag der Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin [arab] auf der Tag X-Kundgebung um 11:00 vor dem Berliner Kammergericht.

Heute endet mit der Urteilsverkündung des Berliner Kammergerichts einer der aufwändigsten und läng­sten politischen Prozesse der deutschen Klassenjustiz der letzten Jahre. Die in Teilen der Lin­ken geführten Diskussionen, ob die Beweise bzw. Indizien von BKA, Bundesanwaltschaft und dem fleißig mitarbeitenden Bundesamt für Verfassungsschutz für den Nachweis aus­rei­chen, dass Florian, Axel und Olli zum einen bei Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Ha­vel die Selbstentzündung aktiv befördert haben und zum anderen Mitglieder in der seit 2001 militant agierenden „militanten gruppe“ (mg) sind, finden wir nur mäßig spannend, wenn es um die Frage gehen soll, wie wir als radikale Linke uns zu den drei Angeklagten, den rest­lichen Betroffenen, gegen die im Kontext der mg ermittelt wird oder der mg überhaupt zu ver­halten haben.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die staatlichen Repressionsorgane nicht begeistert da­rü­ber sind, wenn Menschen aktiv Widerstand gegen das kapitalistische Ausbeutungssystem, ge­gen Sozialamtsterror und imperialistische Kriege, leisten und sich dabei sogar entschlossen au­ßerhalb der vom Staat vorgegebenen Bereiche zur „Partizipation am demokratischen Mei­nungs­bildungsprozess“ bewegen, weil sie diese kapitalistische Gesellschaft und mit ihr die Or­ganisation dieses Wirtschaftssystems durch den bürgerlichen, demokratischen Staat von Grund auf ablehnen. Unser Ziel, die revolutionäre Überwindung dieser Gesellschaft, ist es, das dem bürgerlichen Staat ein Dorn im Auge ist und auch der Grund ist für die Einrichtung von Spitzel-, Re­pressions- und Aufstandsbekämpfungsdiensten wie dem Verfassungsschutz, dem Staats­schutz, der kasernierten Bereitschaftspolizei, den Landeskriminalämtern mit ihren nach po­li­ti­schen Feinden differenzierten, verdeckt operierenden Spezialeinheiten und der Bundeswehr, die Falle von „Notständen“ schon heute im Inneren der BRD gegen Aufständische, also z.B. strei­kende Arbeiter_innen eingesetzt werden kann. Das Ausmaß der Repression im mg-Prozess erklärt sich also größtenteils nicht aus dem angeblich begangenen Rechtsbruch, sondern maßgeblich aus der grundsätzlichen Ablehnung der kapitalistischen Ge­sell­schaft der Aktivist_innen. Umso unverständlicher ist uns das Schweigen und Nicht-Verhalten wei­ter Teiler der Linken zum mg-Prozess, der einen der schärfsten Angriffe des Staates auf re­vo­lu­tionäre Politik der letzten Jahre darstellt.

Die Erkenntnis, dass die Revolution und die Machtübernahme der ausgebeuteten Massen nicht friedlich ablaufen kann, ist nicht neu. Genauso wenig wie die Idee der bewaffneten oder mi­litanten Propaganda eine neue ist. Trotzdem scheint ihr Ziel, die Vermittlung von re­vo­lu­tio­nären Inhalten auf eine antagonistische Art, bei vielen in Vergessenheit geraten zu sein.

Einer der thematischen Schwerpunkte der mg war die Ver­schär­fung des faktischen Zwangs zur Lohnarbeit, also die Reformierung des Arbeitsmarkts durch die Agenda 2010 und Hartz IV als staatliche Organisierung der kapitalistischen Aus­beu­tung von lebenden Kapital, sprich des Proletariats.

Wir befinden uns in einer Zeit der kapitalistischen Krise, die sich momentan wie eine Welle aufbäumt und deren Brechen sich immer deutlicher ankündigt, während bisher mit Pro­pa­gan­da, Konjunktur- und Kurzarbeitsprogrammen versucht wurde, das unvermeidbare hi­naus­zu­schie­ben. Während die aktuelle Krise aus ökonomischer Sicht die bisher heftigste des ka­pitalistischen Systems überhaupt ist, sind revolutionäre Kräfte in Deutschland im Vergleich schlechter aufgestellt als z.B. vor der Weltwirtschaftskrise 1929. Angesichts der ge­samt­ge­sell­schaft­lichen Relevanz der sich ankündigenden Versuche des Kapitals, durch eine verschärfte Aus­beutung der Massen aus der Krise herauszukommen und einen neuen A­kku­mu­la­tions­zy­klus zu beginnen, ist es also umso relevanter, als Revolutionäre Aktivist_innen zusammen das gemeinsame Ziel in den Fokus zu nehmen, statt weiter bei einem autistischen Da­hin­wur­sch­teln, das sich viel zu oft nur an die eigene „Szene“ richtet, hängen zu bleiben. Denn mit etwas geringerem als der sozialen Revolution ist nun mal keine Perspektive auf eine menschen­wür­dige Gesellschaft denkbar. Mit ähnlichen Intentionen hat die „militante gruppe“ (mg) in der radikal 161 ihre Auflösung bekannt gegeben, um auf einer höheren Ebene weiterzumachen, konkret einen widerstandsebenenübergreifenden re­vo­lu­tionären Aufbauprozess in Angriff zu nehmen.

Denn die Realität beweist uns nicht nur Tag für Tag die Notwendigkeit von Politikformen, die sich bewusst auch außerhalb der von den Herrschenden vorgegebenen Bahnen bewegen, son­dern vor allem die Notwendigkeit, die verschiedenen Ebenen revolutionärer Politik, illegale be­waffnete oder militante Politik genauso wie die überwiegend legale und von Zeit zu Zeit halb­legale Bewegungspolitik und die zumeist legale Basisarbeit, miteinander in Verbindung zu setzen, sich also ebenenübergreifend aufeinander zu beziehen. Eine gesellschaftlich ver­an­ker­te Basisarbeit verkommt zum Selbstzweck und systemerhaltenden karitativen Dienst­lei­stungs­betrieb, solange nicht eine revolutionäre Perspektive sichtbarer Teil des politischen Le­bens im Stadtteilladen oder ähnlichem ist. Genauso wie sich jede militante oder bewaffnete Ak­tion als selbstdarstellerische und möglicherweise sogar schädliche abgehobene Aktion ent­puppt, wenn ihr nicht eine peinlich genaue Analyse vorausgeht, wie das Ziel, nämlich die Pro­pa­gie­rung der sozialen Revolution, erreicht werden kann; wenn die Aktion also nicht genau­es­tens auf ihre Vermittelbarkeit und Angemessenheit im Kontext der laufenden gesellschaftlichen Kämpfe geprüft wird.

Egal zu welchem Urteil die deutsche Klassenjustiz gekommen ist, für uns gilt es weiterhin, in ge­sellschaftliche Widersprüche und die sich daraus ergebenden Kämpfe mit sozial­re­volu­tio­nären Inhalten zu intervenieren. Die Mittel hierfür haben wir selbst nach ihrer Eignung aus­zu­wäh­len und uns nicht vom bürgerlichen Staat diktieren zu lassen. Gleichwohl gilt es natürlich, den Umfang der möglicherweise folgenden Repression abzuschätzen und Angriffe der Re­press­ions­organe soweit möglich abzuwehren, indem zum Beispiel für die Betroffenen Solidarität or­ganisiert wird, um das Ziel der Staatsschutzorgane – nämlich Vereinzelung der Ak­ti­vist_­innen, Angst in deren Umfeld, Einschüchterung bei allen Symphatisanten und Ver­ur­tei­lung und Kriminalisierung der Aktionen in der gesamten Gesellschaft – in weite Ferne rücken zu lassen!

Betroffen sind einige – gemeint sind wir alle!
Solidarität aufbauen – Kapitalismus zerschlagen!
Für einen revolutionären Aufbauprozess!
Für den Kommunismus!

Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin, Oktober 2009  http://www.arab.antifa.de





Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk

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New PostErstellt: 17.10.09, 01:36  Betreff:  Soli-Demo mit den heute im mg-Prozeß verurteilten Axel, Florian und Oliver  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

kopiert aus Ergänzungen von: http://de.indymedia.org/2009/10/263526.shtml

Demo 19 Uhr Kotti

antifa 16.10.2009 - 15:22

Kommt alle um 19 Uhr zur Demo in Berlin am Kottbusser Tor, um gegen die Gerichtsurteile von 3,5 und 3 Jahren gegen Axel, Oliver und Florian auf die Straße zu gehen und zu zeigen was wir von der staatlichen Repression halten!

Route der Demo: Kottbusser Tor, Adalbertstr, Oranienstr., Heinrichplatz, Mariannenstr., Naunynstr., Manteuffelstr., Waldemarstr., Lausitzerstr., Wienerstr., Ohlauerstr., Bürknerstr., Böckhstr., Graefestr., Kottbusser Damm, Mariannenstr, Oranienplatz

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Fotoimpressionen vom Kotti gegen 19:20 Uhr


Leider konnte ich nur kurz an der Soli-Demo teilnehmen, nämlich nur solange, bis es so gegen 19:30 Uhr vom U-Bahnhof Kottbusser Tor losging. Beim Demostart waren bereits mehrere hundert DemonstrantInnen zusammengekommen. Sicher werden sich später auf der Strecke noch mehrere hundert Leute eingereiht haben, denn viele wollten den üblichen entwürdigenden Grabschkontrollen von Team Green auf dem Kotti entgehen. Anbei schon mal ein paar Fotos von der Demo, kurz bevor sie startete. Vom eigentlichen Demo-Ablauf müssen andere berichten.

Sämtliche Fotos dürfen übrigens gerne bei Angabe der Quelle und/oder des Knipsers für nichtkommerzielle Zwecke heruntergeladen, gespeichert und/oder weiterverbreitet werden.

Bernd Kudanek alias bjk



01 -
Fronttranspi

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04 -
die Kampfmilizen an der Demospitze sind schon mal in Stellung gegangen

05 -

06 -
die Demo ist in die Adalbertstraße gestartet, den Abschluß bildet die als Schlägertruppe berüchtigte 24er Einsatz-Hundertschaft



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