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RolfStern
New PostErstellt: 01.04.10, 11:28     Betreff: Re: Frag den Bullen

    Zitat: Hopkins
    Hier stoßen wir ein Themenfeld an, über dass es sich mehr als erklecklich diskutieren lässt. Die Intention der Polizeibeamten ist es jedenfalls nicht, die Festnahme als solche vor kritischen Augen zu verbergen. Es verhält sich vielmehr so, dass, auch als Amtsträger, der Beamte ein Recht am eigenen Bild hat. Dabei geht es nicht um die Übersichtsaufnahme als solche sondern das gezielte fotografieren von Gesichtern. Leider wurde die Erfahrung gemacht, dass diese Porträtaufnahmen wenig später als, ich darf sagen Fahndungsfotos im Internet, insbesondere einschlägigen Foren kursierten. [...] Wenn daher der Staat ein wie auch immer geartetes, berechtigtes Interesse an der Identität des Bürgers hat, gilt dies nicht im Umkehrschluss genauso für den Bürger. Es lässt sich also nach dem Grundgesetz kein Anspruch auf eine Vermummungsfreiheit ableiten, nur weil der Staat anonymisiert auftritt. Hier sitzt der Staat einfach am längeren Hebel, sorry.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Allerdings verstehe ich in Ihren Ausführungen einen Zusammenhang nicht. Sie weisen bei der Dokumentation polizeilicher Maßnahmen auf das Recht am eigenen Bild hin. Ich kann dies, auch mit Ihrer Begründung durchaus verstehen. Doch müsste in einem wirklichen Demokratiediskurs aus dieser Argumentation nicht unweigerlich auch – im Gegensatz zu Ihren Ausführungen – die Dimension des Bürgers einbezogen werden. Denn das Recht auf das eigne Bild wird doch in unsrer Gesellschaft zunehmend durch mittlerweile fast lückenlose Kameraüberwachung unterminiert. Und gerade diese immer weiterreichende bild- und tontechnische Totalüberwachung wird ja auch nicht unwesentlich gerade von der Polizei mit vorangetrieben – siehe die Dokumentationsteams der Polizei bei Demos, welche mittlerweile doch dazu übergegangen sind, Demos komplett per Videokameras zu dokumentieren. Hier könnte jetzt auch der Diskurs über das Vermummungsverbot einsetzten, so von wegen auch ich als Demoteilnehmer habe – quasi erst mal a priori – das Recht auf mein eigens Bild und der Staat – also in diesem Fall die Polizei – kann dieses Recht erst im Fall von begangenen Straftaten als nichtig betrachten.
Also was ich eigentlich damit sagen will ist folgendes: Wenn die Polizei glaubt, mittels moderner Technik eine bessere Überwachung – und dann wohl in dieser Logik auch eine bessere Sicherheitsgewährleitung – erzielen zu können, müsste dann nicht im Sinne einer rechtsstaatlichen Demokratie der Einsatz dieser Technik zur Dokumentation polizeilicher Maßnahmen auf größeren Respekt stoßen. Denn mit allen Einschränkungen ist der Grundsatz eines Rechtsstaates doch, dass sich Staat (also hier die staatliche Exekutive in Form der Polizei – oder des einzelnen Polizisten) den gleichen Rechten und Pflichten unterliegt wie der Bürger. Sicherlich ist dies in der Praxis nicht immer möglich, doch sollte eine Demokratie zumindest eine angemessene Vergleichbarkeit gewährleisten. Diese würde dann aber bedeuten, entweder die technische Dokumentation hier sowohl von der Demonstration als auch den begleitenden polizeilichen Maßnahmen zu gewährleisten oder eben diese Dokumentation auf beiden Seiten starken Einschränkungen unterziehen. Ich denke, wenn die Polizei – durchaus nachvollziehbar – auf den Einsatz dieser technischen Dokumentationsmöglichkeiten besteht, ist es aus demokratietheoretischen Gesichtspunkten nicht wirklich überzeugend, bei der Verhinderung der Dokumentation polizeilicher Arbeit auf das Recht am eigenen Bild zu verweisen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

RolfStern
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