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Autor Beitrag
Mensch
New PostErstellt: 02.04.10, 12:23     Betreff: Re: Frag den Bullen

Also aus §22 KUG:
    Zitat:
    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Das liest sich für mich so, dass Aufnahmen JEDER Art erstmal prinzipiell gestattet sind. Lediglich die spätere Veröffentlichung ist ggf. illegal.
Ich hab allerdings dazu jetzt keinen Kommentar genutzt, kann also sein, dass die Rechtssprechung das anders sieht, immerhin ist es da ja schlechte Angewohnheit geworden Gesetze zu interpretieren statt sie anzuwenden.

Des Weiteren, wo bleibt mein Recht auf Anonymität während einer Demonstration, wenn die Polizei von Anfang bis Ende grundlos filmt?
Nur der totalitäre Staat will alle seine Gegner kennen.

Da fällt mir direkt eine Frage ein.
Was passiert mit all den vielen tausend Stunden Videomaterial von Demonstrationen?
Wird das ein Kinofilm oder können wir das in 50 Jahren als Dokumentation ansehen?
Falls sie jetzt behaupten wollen, dass wird gelöscht, glauben sie da selbst dran? Oder ist es wahrscheinlicher das der Staatsschutz alles auswertet und ggf. (Bewegungs)Profile von Aktivisten erstellt?
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