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Andre

Beiträge: 84

New PostErstellt: 01.09.10, 16:35     Betreff: Re: Frag den Bullen

    Zitat: tutnixzursache
    Ach ja, der gescheiterte Herr M.

    Süß!
Inwiefern ist d.E. "Herr M." (etwa bereits Angst, den Namen Karl Marx ganz auszusprechen? ... ) gescheitert?
Etwa, weil er vor knapp 200 Jahren die Krisen des Kapitalismus vorhegesehen hat, in denen er (wieder einmal) steckt?
Oder etwa, weil er als einer der ersten grossen Oekonomen erkannt und aufgeschrieben hat, dass der Kapitalismus auf Grund seines system-inhaerenten Profitstrebens prinzipiell nicht in der Lage ist, die Probleme der Menschheit zu loesen?
Oder vielleicht, weil seine Werke (vor allem "Das Kapital") in den letzten 3 Jahren eine Renaissance erleben, die es so noch nie gegeben hat?

    Zitat: tutnixzursache
    Art. 20 GG:
    .
    .
    .
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Oder müsstet "ihr" da auf euch selbst schiessen??

    Ich bin verwirrt....
Um deine Verwirrung zu loesen, biete ich an, den gesamten Artikel 20GG zu zitieren:
######
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
######

Genaueres darueber findest du unter anderem in Wikipedia unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
wo du unter anderem eine direkte Antwort auf deine Frage findest:
"Das Recht zum Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen."
...
"Liegen die Voraussetzungen des Widerstandsrechts objektiv vor, so sind beliebige Formen des Widerstands, sei es individuell oder kollektiv, möglich, auch wenn sie geltendes Recht verletzen. Etwaige dabei begangene Straftaten und andere Rechtsverletzungen werden durch das Widerstandsrecht gerechtfertigt. Der den Widerstand Leistende muss aber jeweils das mildeste Mittel einsetzen, wenn ihm dies möglich ist."
...

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