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Autor |
Beitrag |
tutauchnixzursache
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Erstellt: 01.09.10, 16:53 Betreff: Re: Frag den Bullen |
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also wenn du schon aus wiki zitierst, dann aber bitte vollständig:
Zitat: wikipedia
Es reicht bereits der Versuch aus, diese Ordnung zu beseitigen. Aus vereinzelten Verletzungen der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen kann indessen kein Widerstandsrecht hergeleitet werden. Das Widerstandsrecht besteht auch nicht gegen einzelne, Art. 20 verletzende Maßnahmen staatlicher Organe.[3] Vielmehr muss es sich um einen Angriff auf die grundlegende Ordnung als solche handeln, um deren Verteidigung und Wiederherstellung es geht, woraus sich der die Ordnung konservierende Charakter eines Widerstandsrechts herleitet.[4] Das Widerstandsrecht setzt außerdem voraus, dass alle anderen legalen Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio), eine andere Abhilfe somit objektiv nicht möglich ist.[5] |
also dann erklär dochmal bitte, ob und wie aus deiner sicht die tatbestandrechtlichen voraussetzungen des widerstandrechtes gegeben sind. also ich persönlich habe noch nicht erlebt, dass der staat versucht die freiheitlich-demokratisch grundordnung zu beseitigen. kannst du mir gesetze oder maßnahmen nennen, die das bewirken?
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