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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 13.02.06, 09:19     Betreff: Re: Präanarchie?

Vieles, was ich sagte, steht gar nicht im Kontrast zu dir. Es ist manchmal eine Erläuterung dessen, was du sagtest.

So der Bereich 3. "Anarchie und Weltbild". Hier widerspreche ich deiner These gar nicht, dass meine Erklärungen von zwei religösen Theoriewurzeln her kommen, ich sage nur, warum das so ist und warum dennoch eine so verstandene Anarchie nicht eine Sichtweise auf das Zusammenleben der Menschen ist, die notwendig einer europäischen Weltsicht entspringt.
Und zu 5. "Anarchie und Armee" habe ich meine Sicht geschildert, ohne deine irgendwie in Frage zu stellen, weil ich zwar vermute, deine Mengendarstellung zu verstehen und in dem Fall würde ich das ähnlich sehen, mir aber nicht sicher bin, dass ich es verstanden habe. Daher, wenn ich dich richtig vertstanden habe, kannst du das an meinem Text erkennen und es ist geklärt. Wenn wir hier unterschiedliche Sichtweisen haben, siehst du es auch und du kannst mir hier widersprechen.
Letztlich bestehen auch in 2. "Der Weg zum Kettensprengen" keine gravierenden Differenzen, nur der Punkt, ob die "hierarchielose Gemeinschaft" schon Anarchie sein kann oder nicht wird unterschiedlich aufgefasst. Daher habe ich die Gründe dargelegt, warum ich das nicht so ehen kann.
4. Ist auch nur eine belanglose Frage, wird es eine Gesellschaft nach der Anarchie geben. Denn noch sind wir von der Freiheit so weit entfernt, dass die Problematik für die Zeit NACH der Freiheit für mich fernab jeder Überlegungsnotwendigkeit ist.

Einzig zu 1. stehen wir (vielleicht nicht) auf grundsätzlich unterschiedlichen Standpunkten in der Frege, ist "Faustrecht" eine (pervertierte) Form der Freiheit.
Ich weiß, du hast nur von Semantik gesprochen. Aber dennoch diese "weitgesteckte Semantik" als Begründung herangezogen, das Faustrecht als "eine pervertierte Form von Freiheit" zu bezeichnen mit der Schlussfolgerung, dass es sich hierbei um "keine herrschaftslose Freiheit handelt". Da du es aber als Form der Freiheit bezeichnet hast, so muss es sich um eine Herrschaft-in-sich-tragende Freiheit sein.
Dies habe ich - natürlich meine Interpretation - mit meiner Aussage in Verbindung gebracht, Anarchie könne sich letztlich nicht über Herrschaftslosigkeit, sondern müsse sich über Freiheit definieren. Ich habe das als deine Antwort aufgefasst, dass ich damit - in deinen Augen - die Herrschaft-in-sich-tragende Freiheit zumindest übersehen hätte. Ich habe dir nun geantwortet, dass Freiheit Herrschaft ausschließt.
Also, um es in der Megnenlehre auszudrücken: du sagst (so habe ich dich verstanden) das Faustrecht sei eine Schnittmenge von Freiheit und Herrschaft. Ich sage, Herrschaft und Freiheit haben keine Schnittmenge, auch das Faustrecht nicht.
Danach kommt ein Gedankensprung von mir, das gebe ich gerne zu. Ich habe ohne große Erklärung einfach stillschweigende die Behauptung vorausgesetzt, dass der Grund, warum du Faustrecht als Freiheit interpretierst, die Abwesenheit von Verboten ist. Verbote ist Gesetz, umgangssprachlich oft allgemein als Recht bezeichnet. Nun sprichst du dezidiert von Faust"recht", bezeichnest also einen Gesetzlosen Zustand (das Faustrecht) als Rechtszustand. Um deiner Rechtsdefinition - die nun überhaupt nicht kenne - nicht zu nahe zu treten, habe ich lediglich von Gesetz gesprochen.
Aus dem Umstand also, dass das Faustrecht auf dem Fehlen von Verboten, sprich Gesetzen, basiert, und der Tatsache, dass man heute das Fehlen von Verboten als Freiheit empfindet, habe ich geschlossen, dass du dieses Fehlen von Verboten als Definition der Freiheit nimmst.
Kurz, du bildest drei Mengen: Herrschaft, Freiheit und Gesetz. Diese drei Mengen ergeben bei dir (mögliche) Schnittmengen z.B. Herrschaft mit Freiheit (Faustrecht). Und darauf hast du mich hinweisen wollen:
Wenn ich sage, Anarchie definiert sich über Freiheit und nicht Herrschaftslosigkeit, so ist dein Einwand, dann beziehe ich in meine Definition alle Formen der Freiheit mit ein, die Herrschaft beinhalten.

Was ich darlegen wollte, Freiheit bildet keine Schnittmenge mit Herrschaft, weil du beim Faustrecht versuchst, Freiheit mit Verbotslosigkeit (das Faustrecht) gleichzusetzen.
Wir bilden hier, nach meiner Einschätzung, umterschiedliche Mengen (oder geben ihnen andere Namen). Alle Freiheit ist zwar AUCH Verbotslosigkeit, aber nicht jede Verbotslosigkeit ist Freiheit.

Wie gesagt, da habe ich viel interpretiert und dich möglicherweise missverstanden. Aber sollte das der Fall sein, so ist der Schaden begrenzt, denn dann gibt es möglicherweise nicht einmal ernsthafte Differenzen. Aber so, wie ich das verstanden habe, musste ich auf diesen an sich Nebengedanken bei dir genaustens eingehen.


[editiert: 13.02.06, 22:38 von soyfer]
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