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Beamtenbeleidigungen und die Folgen

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Autor Beitrag
Baba Yaga
New PostErstellt: 07.03.04, 12:58  Betreff: Re: Beamtenbeleidigungen und die Folgen  drucken  weiterempfehlen

Hallo, bjk!

Schön daß du den neuesten "Knastbericht" von Meyer hier eingestellt hast!
Ich kann die Beschreibungen der "Haftbedingungen" aus eigener Erfahrung nur bestätigen, aber das was in diesem veröffentlichten Brief zu lesen ist, ist nur ein kleiner Teil der Wahrheit hinter Gittern, insbesondere wenn es bei den Gefangenen um politisch motivierte Straftaten geht!

Meyer hat seit 1996 eine Haftstrafe bis 2010 abzusitzen und eine Entlassung ist dann auch noch nicht sicher, da er als besonders "gefährlich" eingestuft wurde.
Er hat einen Banküberfall inszeniert, um sich Geld für seine weitere politische Tätigkeit zu verschaffen.
Das Strafmaß dafür war vergleichsweise sehr hoch, da es sich bei ihm um einen Red-Skin/Anarchisten handelt, vor welchem die deutsche Justiz den Staat zu schützen sich verpflichtet sieht.
Entsprechend ist auch der Strafvollzug mit Isolierhaft, teilweisem Korrespondenzverbot, Sprech- und Kommunikationsverboten innerhalb der Gefängnissociety (kenne ich übrigens auch, wenn gleich nur für die sehr kurze Zeit meiner Inhaftierungen), Besuchsverboten und erniedrigenden Zellen- und Körperdurchsuchungen, sowie Arbeitszwangsverpflichtung!

Ich notiere das hier, damit nicht irgend ein besonderer Schlaukopf meint, er müsse uns Aufklärung zuteil werden lassen!

Man kann politisch stehen wo man will, solange Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Würde des Anderen zu den Grundprinzipien und Leitlinien des Denkens und Handelns gehören, muß man sowohl den Strafvollzug, insbesondere gegenüber politischen Straftätern und Abschiebeflüchtlingen (!!!!), wie die politisch-abhängige Justiz in Deutschland auf´s schärfste verurteilen!

Deshalb schließe ich mich der Empörung an und stelle hier ein weiteres aktuelles Beispiel vom Dezember 2003 aus der Feder Meyers ein:

02 Strafvollzug:
Weihnachtsbotschaft eines Knastchefs - und wie ein
Gefangener sie erlebt


From: Thomas Meyer-Falk. thomas_m_f at so36.net

Das nahe Weihnachtsfest öffnet auch die verstocktesten Herzen; als ich
vor wenigen Tagen auf dem Weg von der Zelle in den Gefängnishof war, las ich an exponierter Stelle auf einem mit Sternchen und bunten
Applikationen umrandeten Papier die "Weihnachtsbotschaft" des HERRN! Und zwar des Herrn Thomas Müller, seines Zeichens Leiter der
Justizvollzugsanstalt Bruchsal.
Zuerst dachte ich, ich würde halluzinieren oder dies wäre ein Scherz ['versteckte Kamera']. Er lies uns Gefangene wissen, ich zitiere:

"Auch wenn Sie sicherlich genügend Anlässe sehen, mit dem Vollzugssystem und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unzufrieden zu sein, möchte ich Ihnen trotzdem dafür danken, dass das zu ende gehende Jahr weitestgehend ruhig und frei von besonderen Vorkommnissen verlaufen ist.
Ich weiß, dass für Sie, die Männer, die die Weihnachtsfeiertage hier in der Anstalt verbringen müssen, gerade diese Tage eine besondere Belastung darstellen. Gleichwohl möchte ich Ihnen ruhige und friedvolle Feiertage und für das neue Jahr Glück und Gesundheit wünschen.
gez.
MÜLLER."


Der Volksmund sagt: "Reden ist Silber - Schweigen ist Gold."
Daran hätte sich der Herr Müller erinnern und orientieren sollen, denn dieser Schrieb wird von vielen Gefangenen als zynisch wahrgenommen und erlebt.

Dabei ist der Mann nicht einmal fern von jeglicher Einsicht, wie sein
erster Satz zeigt.
Wie wahr, wie wahr, viele Insassen sind unzufrieden, wütend, verbittert. Etwas mehr Introspektion [Selbstbeobachtung] wäre jedoch sicher nicht verkehrt, denn wenn man sich so die Anordnungen des Hr. Müller und seiner untergeordneten Bediensteten betrachtet, sollte er weniger uns Dank abstatten, als in seiner Heimatkirche niederknien auf der Sünderbank und 50 Ave Maria und 100 VaterUnser beten und dem HERRN
über ihm danken.

Reines Glück, daß 2003 ohne Aufstände verlief.
"Weitestgehend ruhig und frei von besonderen Vorkommnissen"??
Nun ja, da war ein Gefangener, der wegen einer Erkrankung starb, da war Herr B., der sich hier in seiner Zelle erhängte...
Vielleicht ist sowas schon "normal"!?

Der ehemalige Staatsanwalt MÜLLER wünscht uns MÄNNERN "Glück und
Gesundheit" für das neue Jahr;
angesichts der Zustände hier können wir Insassen das Glück mit Sicherheit sehr gut gebrauchen! Er sollte den Gefangenen aber lieber Freiheit wünschen, ein gesellschaftliches System, welches nicht mehr Kriminalität produziert, eine Gesellschaft, die keine Knäste mehr benützt!
So aber haben wir uns bescheiden mit Glück und Gesundheit zufrieden zu geben...

Diese Weihnachtsbotschaft aus dem "Olymp der Knastleitung", gewissermaßen von "Zeus" selbst verfaßt, ist meiner Ansicht nach an
Zynismus schwerlich zu überbieten.
Außenstehende mögen dies anders sehen und denken: "Das ist doch eine nette Geste!".
Solch eine Vorstellung würde den Charakter einer Haftanstalt mit seiner totalen Kontrolle, Überwachung und Macht verkennen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA - Z. 3117, Schönbornstraße 32, D- 76 646
Bruchsal
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 07.03.04, 06:16  Betreff:  Beamtenbeleidigungen und die Folgen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2004/03/76374.shtml




Strafsache wegen Kanzler Schröder

von Thomas Meyer-Falk - 06.03.2004 17:03


Strafsache wegen Kanzler Schröder - Neuigkeiten im Verfahren gegen Thomas Meyer-Falk

Vergangenes Jahr berichtete ich über den widerspenstigen Amtsrichter MÜLLER vom Amtsgericht Karlsruhe und wie dieser erst durch das Landgericht Karlsruhe dazu gebracht werden konnte, mir in "meiner" Strafsache Akteneinsicht zu gewähren ( http://www.de.indymedia.org/2003/11/64769.shtml).

In jener Strafsache geht es um den Vorwurf, dass ich Bundeskanzler SCHRÖDER 1999 als Speichellecker BUSH's bezeichnet sowie andere Politiker beleidigt, bzw. bedroht haben soll. Obwohl die Akten schon seit 1999 bei Gericht vor sich hindümpeln, hat Richter MÜLLER nun scheinbar die Arbeitswut gepackt und er rief meinen Verteidiger an und regte an, ich möge doch endlich ein Geständnis ablegen.

Meine "Vorteile" laut Richter MÜLLER wären: Ich würde mir das mehrmalige Vorführen zu mindestens vier Verhandlungstagen "ersparen" (z.Zt. sitze ich in Bruchsal in Isolationshaft) und man wäre bereit, das 2000 in anderer Sache gegen mich ergangene Urteil (2 Jahre 3 Monate wegen Beleidigung von Richtern und Gefängnisjuristen) "lediglich" um 12 Monate auf 3 Jahre 3 Monate aufzustocken!

Mein Verteidiger informierte mich pflichtgemäß von diesem "Sonderangebot", denn im Falle der Weigerung dieses anzunehmen, könnte der Richter MÜLLER bis zu insgesamt 4 Jahre verhängen, aber ich nehme es - selbstverständlich - nicht an, sondern mache weiterhin von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ob ein Vorsitzender Richter ohne Absprache mit den Schöffen ein solches "Angebot" machen darf, sei dahingestellt.

Richter MÜLLER (Amtsgericht, Abt. C1, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe; Telefax 0721/9266647) beweist jedenfalls, wie schon 2003, seine "Kreativität" im Umgang mit der Menschenrechtskonvention und den Grundregeln des Strafprozessrechts. So will er die richterliche Vernehmung von Zeugen (Kanzler SCHRÖDER, die Ministerpräsidenten STOIBER und TEUFEL, Landesinnenminister BECKSTEIN) durch schriftliche Stellungnahmen dieser Personen ersetzen, obwohl mein Verteidiger und ich dieser Verfahrensweise explizit und mehrfach widersprochen haben.

Das einschlägige Prozessrecht sieht vor, dass im Falle des Fehlens der Zustimmung des Angeklagten und seines Verteidigers, solche Stellungnahmen nicht in den Prozess eingeführt werden dürfen und Art. 6, Abs. 3 Europ. Menschenrechtskonvention gestattet dem Angeklagten als Minimalrecht u.a.: "Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen".
Folglich sieht § 50 Strafprozessordnung vor, dass Politiker zwar nicht zu Prozessen als Zeugen erscheinen brauchen, sie jedoch zumindest von einem Richter am Ort ihres Amtssitzes, bei z.B. SCHRÖDER also: Berlin, zu vernehmen sind. Der Verteidiger oder die Verteidigerin eines Angeklagten hat hierbei ein Anwesenheits- und Fragerecht. Dieses Fragerecht will der Richter unterlaufen.

Die beharrliche Weigerung des Richters MÜLLER, die Minimalrechte des Angeklagten, d.h. meiner Person zu achten, könnte auf politischen Druck hindeuten, wobei es sich hierbei lediglich um eine Vermutung meinerseits handelt.
Erklärte doch 2003 der zurückgetretene baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich GOLL in einem Fernsehinterview ("Nachtcafe", SWR-Fernsehen), er sei Ende 2002 aus dem Amt geschieden, da der psychische Druck zu groß gewesen, er von Gefangenen bedroht worden sei und er Tag und Nacht eine Pistole bei sich führe. Wenige Monate zuvor war GOLL als Zeuge vom Amtsgericht Stuttgart vernommen worden, wo er seine "Pistolen-Geschichte" schon einmal zum Besten gegeben hatte.

Ich bin zwar Red-Skin und Anarchist, sitze aber seit Jahren in strenger Einzelhaft, alle Sozialkontakte werden überwacht, kontrolliert, notiert; da mutet es schon - zurückhaltend formuliert - skurril an, wenn ein ehemaliger Justizminister derartiges von sich gibt. Und deshalb ist es sicherlich nicht völlig abseitig, darüber zu spekulieren, ob auf Richter MÜLLER politischer Druck ausgeübt wird, das Verfahren endlich über die Bühne zu bringen.
Die neue baden-württembergische Justizministerin Corinna WERWICK-HERTNECK würde sich solch einen Verdacht vielleicht verbitten, und in den Akten lassen sich wohl kaum Belege dafür finden. Aber gilt wirklich: Was nicht sein darf, das nicht sein kann?

Über den politischen Charakter der bundesdeutschen Justiz wurde schon viel geschrieben, selbst ehemalige Staatsanwälte (wie z.B. Heribert PRANTL, heute: Leiter des Ressorts Innenpolitik der "Süddeutschen Zeitung") beklagen die politische Einflussnahme durch die Vorgesetzten und das Ministerium, vor allem, wenn in ein Verfahren in irgendeiner Weise Politprominenz involviert ist.

Ich erwarte jedenfalls von diesem Richter MÜLLER kein faires Verfahren, wie ich überhaupt von der (bundesdeutschen) Justiz in toto derartiges nicht erwarte, denn dieses politische System ist nicht auf Gleichberechtigung der Menschen ausgerichtet. Es etabliert und zementiert vielmehr Ungleichheit und Ungerechtigkeit als elementare Faktoren der kapitalistischen Gesellschaft.
Die Widerstandsmöglichkeiten hiergegen in einem Gefängnis, zumal in Isolationshaft sind denkbar gering, aber sie existieren. Eine Alternative ist z.B., sich dem Diktat der Zwangsarbeit (Art. 12 Grundgesetz, § 41 Strafvollzugsgesetz) zu verweigern. Ich selbst bekam das "Angebot", in einer anderen Isolierzelle täglich alleine Akkordarbeit zu verrichten; da ich dies ablehnte - denn ich lehne Zwangsarbeit aus Prinzip ab - reagierte die JVA mit Fernseherbesitz-Verbot, Fernstudium-Verbot und Taschengeld-Verbot. Den Briefverkehr können sie jedoch nicht verbieten und so haben wir Gefangene die Möglichkeit, Öffentlichkeit zu erzeugen, auch wenn die Briefe zuvor von der Justiz zensiert, d.h. überwacht wurden.

Widerstand ist möglich - überall!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA - Z. 3117, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal,


Homepage:: http://www.freedom-for-thomas.de






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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!


[editiert: 07.03.04, 06:16 von bjk]
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