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Gute Gewalt

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Autor Beitrag
soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 22.01.06, 01:51  Betreff: Re: Gute Gewalt  drucken  weiterempfehlen

Ich kann dir, Pejder, nur raten, die von mir angestoßenene Diskussion "Hi Torsten" in "Anarchisten versus Demokraten" (oder so ähnlich) durchzulesen. Da hat sich Torsten ziemlich eindeutig erklärt.

Und hat sich schon geklärt, habe deinen Text auch dort gesehen.


[editiert: 22.01.06, 01:59 von soyfer]
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Pejder
New PostErstellt: 22.01.06, 00:19  Betreff: Re: Gute Gewalt gibt es nicht  drucken  weiterempfehlen

Spuck mal aus, was Du hier hineingepustet hast!!!

Sortiere es ohne Hast,

Hinterfrage Deine Standpunkte ODER vergess die Schreibfaulheit und erklaere mal ausfuehrlich, was Du eigentlich sagen willst

Gewiss in dieser Gesellschaft benoetigen wir eine Gewaltdebatte: Was ist Gewalt, Was ist keine Gewalt, wird aber sogar von Demonstranten als Gewalt bezeichnet: Welche dieser Nicht-Gewalt-Gewalt ist ein muss fuer jeden Menschen, und waqs darf auf keinen Fall unterstuetzt werden, insbesondere aber welche Motivation darf Gewaltlose Gewalt ausloesen???

Ich erinnere mich an die Anfang 70ger, als Schroeder in Hannover bei Demonstrationen gegen Fahrpreiserhoehung der Strassenbahn, die Tueren der von uns Blockierten Strassenbahnen immer und immerwieder geoeffnet hat im kalten Winter: Das ist fuer mich unerlaubte gewaltlose Gewalt!!!

  1. Gute Gewalt gibt es nicht.
  2. Als gerechtfertigte Gewalt kann immer nur Gegengewalt in Frage kommen!
  3. Wer bestimmt nach Deiner Wertvorstellung, wie Mord definiert wird???
  4. Bist Du etwa ein Nationaler Wirrkopf, der NS-Gewalt als Gute Gewalt darstellen will??? Lebensraumerweiterung als berechtigte gute Gewalt???

Matthias Herdegen hat 2003 den Artikel 1 Grundgesetz Neukommentiert und die Menschenwuerde den Sachzwaengen unterworfen!!! Gluecklicherweise hat sich voriges Jahr der BundesverfassungsGerichtsPraesident Papier zu Wort gemeldet und klar gestellt, dass die Kommentierung Herdegens, welche Folter erlaubt, unter der derzeizigen Besetzung des Bundesverfassungsgerichte nicht zur Anwendung kommt!!! Bei Leuten wie Dir im Justizgescvhehen muss mann sich fragen, wie lange die Garantie Papiers noch gilt???!!! Und wann wir wirklich anfangen muessen zu sagen "Die Menschenwuerde war Unantastbar!"

Herdegen ist ein angehoeriger der "neuen Rechten" um Hans-Helmut Knuetter, auch ehemals Professor an der rechtsunterwanderten UNI Bonn!!! Knuetter musste seinen Lehrstuhl aufgeben als er in einer Rede Saal- und Strassenschlachten durch Jung-Nationale befuerwortet hat.

Wenn Dein Beispiel ueber Rechte eines Moerders mit dem Vorstoss Herdegens zu tun hat gegen Rechtsbrecher zur Rettung anderen Lebens Folter anwenden zu duerfen, dann darfst Du Dich mal ganz schnell verziehen, den ich mag die "Neuen Rechten" um Herdegen, Wolfschlag, Braeuninger, Knuetter und wie diese Banditen auch immer heissen noch weniger als die aggressiven NPDler - und die kann ich schon nicht ausstehen.

Wenn Du also keine genaueren moralisch legimitierbaren Gruende fuer Deinen Vorstoss gegen Moerder vorbringen willst, nachdem Du zuvor definierst, was Du unter Moerder verstehst, dann verzieh Dich, denn solcher Schmarrn, wie Deine heisse Luft, verdient dieses Forum nicht als Strafe, sich Dir zur Verfuegung gestellt zu haben.

Pejder
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Torsten

Beiträge: 163
Ort: Dresden


New PostErstellt: 23.11.05, 19:49  Betreff: Gute Gewalt  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Viele sind der Meinung, das Gute könne und dürfe nie mit Gewalt errungen werden. Die Begründung lautet, Gewalt sei etwas Schlechtes, was man Keinem antun dürfe, das würden nur böse Menschen tun.

Das ist absurd. Zunächst einmal muß man dazu untersuchen, welche Formen der Gewalt vorhanden sind. Sie läßt sich beispielsweise in physische, psychische und soziale Gewalt untergliedern. Sie beinhaltet jede Form von Zwangsmaßnahmen, die ein bestimmtes erwünschtes Verhalten erzeugt oder ein unerwünschtes unterdrückt. Angefangen bei Ge- und Verboten, die wir bei der Kindererziehung mit Zuwendungsentzug untermauern bis hin zur Anwendung körperlicher Gewalt bei der Durchsetzung des Freiheitsentzugs von Straftätern gehört sie nicht nur zur alltäglichen Organisation der Gesellschaft, sie ist sogar notwendig, um die Gesellschaft vor Entwicklung oder Fortsetzung schädigenden Verhaltens zu schützen. Kaum Jemand wird bestreiten, daß sie - zumindest in Extremsituationen - die einzige Handlungsoption zum guten Zweck darstellt.

Die Frage ist also nicht, ob für einen guten Zweck Gewalt angewendet werden darf, sondern was dieser gute Zweck ist. Er wurde bereits genannt: Die Abwendung von Schaden für Personen und / oder die Gesellschaft. Bei einem Mörder, bei dem Wiederholungsgefahr besteht, wird kaum Jemand daran zweifeln, welches Gut hier höher ist: seine psychische und soziale Unversehrtheit, also Freiheit, oder die physische Unversehrtheit seiner möglichen Opfer.

Also ist unsinnig, Gewaltanwendung generell abzulehnen oder als etwas Schlechtes zu betrachten. Nach Abwägung des höherwertigen Gutes und bei nachweisbarer Unwirksamkeit anderer Mittel kann Gewaltanwendung also nicht nur gut, sondern ihre Unterlassung auch schlecht sein. Gefühlsduselei und Gutmenschentum sind keine geeigneten Maßstäbe, um objektiv notwendige Maßnahmen zu beurteilen. Da der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist, sollte er die Vernunft auch zur Grundlage seines Handelns machen.



Friede sei mit Euch

Torsten
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