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unGEZogen

Beiträge: 63


New PostErstellt: 07.08.06, 15:28     Betreff:  Re: Aber die Kirche tut doch so viel Gutes ... ... ...

Kirchenaustritt http://www.kirchenaustritt.de/


In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei
einer staatlichen Behörde erklärt werden.


Öffentliche Petitionen - DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss -

Kirchensteuer: Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte,
Erhebung der Kirchensteuer

Eingereicht durch: Dr. Jan Helle


Mit der Petition wird gefordert, die Religionszugehörigkeit auf den Lohnsteuerkarten nicht mehr zu vermerken sowie grundsätzlich den Auftrag zur Erhebung der Kirchensteuer an die betreffenden Religionsgemeinschaften zurückzugeben.

Begründung:

Das System der Koppelung der Lohn- /Einkommenssteuerzahlung mit der Erhebung der Kirchensteuer für die beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften ist antiquiert, widerspricht dem Grundsatz der grundgesetzlich verankerten Trennung von Kirche und Staat und sollte der ethnischen Entwicklung der letzten 30 Jahre in Deutschland mit vermehrten Kirchenaustritten, dem hohen Anteil an nicht religionsgebundenen Steuerzahlern in den Neuen Bundesländern, und dem wachsendem Anteil an Neubürgern anderer Religionsgemeinschaften Rechnung tragen.
Religion ist Privatsache und sollte nicht anhand der Steuerdaten erkennbar sein.
Die Mitteilung einer konfessionellen Bindung sollte allein dem betreffenden Bürger obliegen in alleiniger Abwägung von individueller Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Interesse.
Z.B. Bewerbungen bei Religionsgemeinschaften mit der Auflage einer entsprechenden Religionszugehörigkeit, oder Ausschreibungen religiöser Träger mit Bevorzugung von Auftragnehmern mit gleicher Konfessionszugehörigkeit.

Unterstützen Sie die Petition online!



Nordrhein-Westfalen:

CDU-FDP-Regierung führt Kirchenaustrittsgebühren ein!

Am 21.03.06 hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von 30 Euro einzuführen. Eines der Motive dürfte dabei sein, den Mitgliederschwund der christlichen Kirchen zu stoppen. Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit. Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte ´unzulässige Erschwerung des Austritts` dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden. "Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird", so Rudolf Ladwig,
1. Vorsitzender des IBKA.

Der Düsseldorfer Landtag hat das Gesetz am 31.05.06 gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

Kirchenaustritt in NRW



"Caritas und Diakonie bekommen nur 1,8 Prozent ihrer Gelder von den Kirchen.
Die restlichen 44 Milliarden Euro berappt der Steuerzahler."



Das ist eine Riesensauerei
findet
unGEZogen



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