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New PostErstellt: 26.12.09, 23:27     Betreff:  ... aber die Kirche tut doch so viel Gutes

kopiert aus: http://www.neues-deutschland.de/artikel/161766.im-zweifel-fuer-die-kirche.html



Von Ingolf Bossenz

Im Zweifel für die Kirche?


Der Sonntagsstreit und andere Streiflichter eines Kulturkampfes


Pünktlich zum Beginn der Weihnachtszeit konnten die beiden christlichen Großkirchen einen wichtigen juristischen Sieg verbuchen. Am 1. Dezember gab das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin gegen die Ladenöffnungsmöglichkeiten in Berlin speziell an allen vier Adventssonntagen statt und verwarf diese Praxis als nicht verfassungsgemäß.

Auch die Gewerkschaften begrüßten das Urteil und in den Medien wurde es überwiegend positiv kommentiert. Ein Riegel gegen hemmungslosen Konsumismus, gegen immer rigorosere Ausbeutung der im Handel Beschäftigten – was wäre an einer solchen »vernünftigen« Entscheidung der Karlsruher Richter auszusetzen?

Indes: Den klagenden Kirchen ging es mitnichten um den Schutz der Verkäuferinnen und Verkäufer. Das wäre auch kaum zu erwarten angesichts der restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen, die hierzulande erheblich zu den für sonstige Arbeitnehmer anwendbaren Bestimmungen differieren. Es ging um die Kirchen selbst. Und um deren Betroffenheit von der Berliner Regelung, die das Gericht ausdrücklich anerkannte. Doch worin eigentlich liegt diese Betroffenheit? Eine Beeinträchtigung religiöser Veranstaltungen ist nicht erkennbar. Die hauptsächliche Zeit für Gottesdienste ist der Vormittag und die Geschäfte öffneten an den Sonntagen erst ab 13 Uhr.

Laut dem erstaunlichen Fazit des Bundesverfassungsgerichts liegt die Betroffenheit der Kirchen darin, »dass sich durch die in Rede stehenden Ladenöffnungszeiten generell der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, aber auch der Besinnung verändert, weil diese Tage auch in ihrer Ganzheit als Tage der Ruhe und der seelischen Erhebung religiöse Bedeutung für die Beschwerdeführer haben«. Das Gericht zitiert zur Untermauerung seiner Argumentation sogar die entsprechende Bibelstelle »... am siebten Tage sollst Du ruhen, ...«.

Es ging den Kirchen also – und das ist alles andere als erstaunlich – darum, die eigene Sicht der Sonntage »in ihrer Ganzheit« juristisch als gesellschaftlich gültige Deutungshoheit legitimieren zu lassen. Was vollauf gelang. Zudem mit einem weitgehend positiven Echo, das allerdings diese religionspolitischen Implikationen so gut wie völlig ausblendete.

Der Rechtswissenschaftler Gerhard Czermak erläuterte gegenüber ND, was »ärgerlich an dem Urteil ist«. Dessen Lektüre, so der ehemalige Verwaltungsrichter und Verfasser eines bislang singulären Lexikons zu Religion und Weltanschauung*, verstärke wieder einmal »den Eindruck, es gelte immer noch der Grundsatz ›in dubio pro ecclesia‹ (im Zweifel für die Kirche)«. Die Entscheidung lasse an einzelnen Stellen »klar erkennen, dass die Förderung speziell christlicher Tradition dem Gericht nicht fern liegt«. Dem Sonn- und Feiertagsschutz werde eine religiöse Teilkomponente zuerkannt. Czermaks Resümee: »Vergessen wird die alte Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts, dass alle Verfassungsbegriffe im nur weltlich legitimierten Staat nur säkular verstanden werden dürfen, auch wenn der Staat auf Religion und Weltanschauung – gleichberechtigt – Rücksicht nimmt.«

Im Zweifel für die Kirche? Am 24. September wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Deutschland ab, nachdem dies ein Jahr zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht getan hatte. Bekanntlich ist es auch hierzulande üblich, Säuglinge per Taufe zu Mitgliedern der Kirchen zu machen. Wer die Zwangsmitgliedschaft im fortgeschrittenen Alter aufkündigen möchte, muss seinen Wunsch nicht etwa gegenüber dem zuständigen Pfarrer, sondern gegenüber einer staatlichen Stelle – in der Regel ist dies das Standesamt – erklären. Abgesehen von der Merkwürdigkeit, dass die Kirchen die einzigen Vereine sind, deren Verlassen dem Staat anzuzeigen ist, kostet diese Praxis in den meisten Bundesländern die Austrittswilligen auch noch Geld – bis zu 50 Euro (Baden-Württemberg). Der Staat erschwert also einerseits die Aufkündigung der Kirchenzugehörigkeit. Andererseits verdient er an denen, die sich davon nicht abschrecken lassen. Manus manum lavat.

Solche über Jahrhunderte bewährte deutsche Tradition der einander waschenden Hände von »Thron und Altar« wurde erst jüngst auf hoher politischer Ebene bekräftigt. Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, und Hermann Gröhe, neuer CDU-Generalsekretär, würdigten bei einem Treffen die Zusammenarbeit zwischen Politik und Kirche. Das »vertrauensvolle Miteinander« zwischen Bischofskonferenz und CDU werde fortgesetzt, hieß es aus der CDU-Pressestelle. Demnach begrüßten Zollitsch und Gröhe, dass den Kirchen im Koalitionsvertrag »eine unverzichtbare Rolle bei der Vermittlung der unserem Gemeinwesen zugrunde liegenden Werte« zugesprochen worden sei.

Diese Festschreibung »einer unverzichtbaren Rolle« der Kirchen im Koalitionsvertrag ist besonders pikant, als ja einer der beiden Koalitionspartner die FDP ist. Ausgerechnet diese Partei war nämlich einst – lang ist’s her: 1974 – auffällig geworden durch ein von ihrem Bundesparteitag verabschiedetes Thesenpapier »Freie Kirche im freien Staat«, das mit Blick vor allem auf die Stellung der beiden Großkirchen unter anderem folgende Essentials enthielt:

– Der Körperschaftsstatus der Kirchen ist durch ein neues Verbandsrecht abzulösen;

– Kirchenmitgliedschaft ist rein intern zu regeln;

– die Kirchensteuer ist durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen;

– das Neutralitätsprinzip des Staates ist auch im Landesrecht und bei religiösen Symbolen zu beachten;

– Kirchenverträge und Konkordate sind aufzuheben und gegebenenfalls durch Gesetze oder Einzelvereinbarungen zu ersetzen;

– Staatsleistungen und finanzielle Sondervorteile sind aufzuheben;

– Militärseelsorge ist die alleinige Sache der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften;

– in den öffentlichen Gremien ist die Vertretung der Kirchen und anderer gesellschaftlicher Gruppen auf die jeweilige Funktion der Verbände zu überprüfen.

Nachdem das FDP-Papier seinerzeit von Kirchen und Konservativen massiv angefeindet und diffamiert worden war, verschwand es in der Schublade. Seine Forderungen bleiben hochaktuell. Allerdings ist es kaum wahrscheinlich, dass heute eine etablierte Partei einen Vorstoß von vergleichbarer Konsequenz wagt. Schon gar nicht die endlich wieder an der Macht teilhabenden Freidemokraten.

Nimmt man das Karlsruher Sonntags-Urteil und die versprochene Einbindung in die Politik der schwarz-gelben Koalition, beschert das Jahr 2009 den christlichen Großkirchen einen versöhnlichen Ausklang. Zunächst sah das gar nicht so aus. Ein veritabler Kulturkampf tobte um das für die an Berliner Schulen Lernenden obligatorische Fach »Ethik«. Er endete zum Showdown in einem Volksentscheid. Dabei sprach sich im April eine klare Mehrheit der wahlberechtigten Hauptstädter für die Beibehaltung dieser Regelung der rot-roten Koalition aus. Religionsunterricht bleibt also freiwilliges Zusatzfach. Ungeachtet der düsteren Propaganda der Kirchen und ihnen nahestehender Kreise. Sah sich doch der Erzbischof von Berlin, Georg Kardinal Sterzinsky, durch einen »neutralen« Werteunterricht an die NS-Zeit erinnert und für den damaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, war eine solche Regelung ein »gefährliches und verantwortungsloses Vorgehen«.

Der Unmut der Kirchenoberen ist verständlich: Ein ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhender Religionsunterricht erschwert unweigerlich den Zugriff auf die besonders wichtige Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Im Oktober veranstaltete die EKD in Erfurt eine Tagung zum Thema Kindergottesdienst mit rund 3000 Teilnehmern. Angesichts einer zunehmenden Unkenntnis von elementaren Grundkenntnissen zum christlichen Glauben müsse deren Vermittlung schon im Kindergartenalter beginnen, explizierte dort der stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende Christoph Kähler. Schließlich, sei ergänzt, geht es um die Kirchensteuerzahler von morgen.

Ungeachtet der hier zweifellos fließenden Grenzen zur »Indoktrination« haben Kirchen natürlich wie jeder Verein und jede Gruppe in einem demokratischen Gemeinwesen das selbstverständliche Recht, sich im Rahmen von Verfassung und Gesetzen um die Vermittlung der ihnen wichtigen Überzeugungen zu bemühen. Problematisch wird die Sache indes, wenn diese Sichten als allgemein verbindliche Normen einer zunehmend kirchendistanzierten Gesellschaft oktroyiert werden sollen. Während in der Bonner Republik 1950 noch über 96 Prozent der Bevölkerung formal einer der beiden großen Kirchen angehörten, waren es 1970 immer noch knapp 94 Prozent. 1987 gehörten bereits 15,5 Prozent der Bevölkerung keiner der beiden großen Kirchen mehr an. Diese Gruppe wuchs mit dem Anschluss der DDR auf 22,4 Prozent. 2008 haben die Austritte aus beiden Kirchen bundesweit deutlich zugenommen: 160 000 Menschen verließen die evangelische Kirche, 30 000 mehr als 2007. Die katholische Kirche verzeichnete rund 120 000 Austritte gegenüber 93 000 im Jahr davor. Heute sind noch etwa 30 Prozent der BRD-Bewohner formal römisch-katholisch und ebenso viele evangelisch. Allerdings lehnen laut Umfragen selbst die formellen Mitglieder der großen Kirchen in beträchtlichem Maße zentrale Glaubenspositionen ihrer jeweiligen Konfession ab. Und am Heiligabend 2009, üblicherweise die Hoch-Zeit der Kirchenfrequentierung, planen laut Forsa-Umfrage nur 41 Prozent der 14- bis 64-Jährigen einen Gottesdienstbesuch.

Angesichts dieses Schwundes ist die Aufforderung des Erfurter katholischen Bischofs Joachim Wanke an die Entscheidungsträger der Europäischen Union, diese sollten sich wieder stärker auf christliche Werte besinnen, nachvollziehbar. Schließlich, so Wanke, helfe »das Licht des größeren Gotteshorizontes ..., das Wichtige vom weniger Wichtigen zu unterscheiden«.

Trafen diese Unterscheidung auch die Behörden im erzkatholischen Irland, als sie gemeinsam mit der Kirchenleitung jahrzehntelang einen der schlimmsten klerikalen Skandale vertuschten? Katholische Priester hatten Hunderte Kinder, die sich in ihrer »Obhut« befanden, sexuell missbraucht. Die dieses Jahr im Auftrag der Dubliner Regierung veröffentlichte Untersuchung ist ein Blick in Abgründe. Abgründe, die umso schauerlicher sind, als sie von jenen aufgerissen wurden, die als inkarnierte Bannerträger einer Moral gelten, die der Papst – wenn er denn die Macht hätte – gern allen Menschen aufdrückte.

Irland, USA, Australien, Österreich, Polen, auch Deutschland ... Wären die jetzt bekannten Dimensionen sexuellen Missbrauchs einer sogenannten Sekte angelastet worden – der Verein wäre vermutlich längst verboten. Aber die katholische Kirche bleibt natürlich weiter ein unverzichtbarer Hort höchster Sittlichkeit.

Bemerkenswerterweise forderte die Sekten- und Scientology-Beauftragte des Hamburger Senats, Ursula Caberta, jetzt ein Gesetz für »religiösen Verbraucherschutz«. Indes geht es bei dieser Initiative nicht um die gewiss nicht zu unterschätzenden Risiken und Nebenwirkungen der etablierten Religionen, sondern vor allem um esoterische Gruppen und sogenannte okkulte Praktiken. Die Kirchen dürften ein solches Gesetz begeistert begrüßen, sind es doch in Sonderheit die von ihnen selbst ernannten und bezahlten Sektenbeauftragten, die der Öffentlichkeit die potenzielle Gefährlichkeit der sich auf dem schillernden Markt der spirituellen Angebote tummelnden Konkurrenten suggerieren. Treffend formulierte der Religionswissenschaftler Hubertus Mynarek, dass »der Kampf gegen die neuen religiösen Bewegungen schon wieder eine Vitalitätsspritze für die erstarrte Kirche« sei.**

Noch wichtiger ist und bleibt aber unfraglich die Vitalitätsspritze von jährlich bis zu 14 Milliarden Euro an Subventionen, Renten und Steuerbefreiungen, die Bund, Länder und Kommunen den Großkirchen injizieren.

Dass es namentlich der katholischen Amtskirche trotz aller wohlklingenden interreligiösen Bekundungen ihrer Prälaten letztlich um die politische Durchsetzung einer christlichen Dominanzkultur im säkularen Staatswesen geht, machte erst kürzlich der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, deutlich. Marx hielt eine Rede im Bayerischen Landtag, eigentlich ein Ort der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – was in Bayern traditionell schon dadurch in Frage gestellt ist, als am Versammlungsort des Landesparlaments ein Kruzifix auf das Wirken einer »höheren«, christlich konnotierten Gewalt an dieser legislativen Lokalität verweist. Nicht nur, dass der Münchner Erzbischof die Volksvertreter mit der kryptischen Konsequenz konfrontierte, wo der Unterschied zwischen Schöpfer und Geschöpf aus dem Blick gerate, sei »die Demokratie am Ende«. Marx wandte sich zudem entschieden gegen eine Gleichbehandlung aller Religionen durch den Staat. Die Unterschiede müssten danach bemessen werden, wie viel die jeweilige religiöse Gruppe zum Erhalt des Gemeinwesens beitrage. Klar, dass der Gottesmann eine solche Idee nicht ohne die feste Überzeugung initiierte, dass sein eigener Verein bei einem derartigen Religionslotto selbstredend die Kreuze an die richtigen Stellen setzt (siehe das Kreuz im Landtag). Schließlich, so Marx, müsse in Rechnung gestellt werden, dass die Ideen der Menschenrechte und der Demokratie nicht zufällig im christlichen Kulturkreis entwickelt worden seien. Zwar räumte der Erzbischof ein, dass dies auch gegen kirchliche Widerstände geschehen sei. Die Wahrheit ist: Es geschah nicht a u c h, sondern m a ß g e b l i c h gegen lange und erbitterte klerikale Gegenwehr.

Die Behauptung, Demokratie und Menschenrechte seien genuin christliche Werte, ist für den Leipziger Philosophieprofessor Christoph Türcke schlicht »Geschichtsklitterung«. Denn »jedes einzelne Menschenrecht« sei »dem Christentum abgerungen worden«. Und auch der österreichische Autor Robert Misik wiederholt nur eine jedem halbwegs objektiven Betrachter geläufige Evidenz, wenn er konstatiert, Menschenrechte, Demokratie und weltanschaulicher Pluralismus hätten sich »in Europa und im Westen nicht deshalb durchgesetzt, weil es hier eine ›demokratischere‹ Religion gibt, sondern weil der Machtanspruch der Religionen erfolgreich zurückgedrängt wurde«.*** Wobei korrekterweise von einem Machtanspruch der Kirche(n) die Rede sein muss. Denn dieser ist es, der Religiosität und das Bedürfnis danach seit Jahrhunderten unter institutionalisierte Kuratel stellt. Im Insistieren auf der Kernkompetenz der Glaubensvermittlung zeigten sich Luther, Calvin und andere Reformatoren nicht weniger rigide als der von ihnen bekämpfte Papst.

Angesichts sinkender Mitgliederzahlen der christlichen Kirchen wird indes meist vergessen, dass sich deren Machtfülle vor allem aus ganz konkreter Wirtschaftskraft speist. Nach einschlägigen Berechnungen verfügen die beiden Großkirchen in Deutschland über ein Gesamtvermögen von rund 500 Milliarden Euro und erzielen zusammen mit ihren Unternehmen einen Gesamtumsatz von mehr als 125 Milliarden Euro jährlich. Mag es auch mit dem Ökumenischen Probleme geben – das Ökonomische ist ein starkes Bindemittel zwischen den großen Glaubenskonzernen. Auf das Sonntagsgeschäft können sie locker verzichten. Zumindest auf das profane.

*Gerhard Czermak: Religion und Weltanschauung. Ein Lexikon für Praxis und Wissenschaft. Alibri Verlag, 404 S., 39 €.

**Hubertus Mynarek: Die neue Inquisition. Sektenjagd in Deutschland. Verlag Das Weiße Pferd, 489 S., 18 €.

***Robert Misik: Gott behüte! Warum wir die Religion aus der Politik raushalten müssen. Verlag Carl Ueberreuter, 192 S., 19,95 €.




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von Yossi Wolfson
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