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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 12.07.07, 16:55     Betreff:  Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO

PRESSEERKLÄRUNG:


Überwältigende Reaktion auf Musterklage gegen Hartz IV-345 €-Regelsatz


Hartz4-Plattform ruft auf zum bundesweiten „Sternmarsch“ auf dem Rechtsweg

und

appelliert an aktive Unterstützung durch Kirchen und Wohlfahrtsverbände



Nach der überwältigenden, unerwarteten, positiven Resonanz auf die am 10. Juli von ihrer Vorsitzenden Brigitte Vallenthin eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz IV-345 €-Regelsatzes um fast 100% ruft die Hartz4-Plattform e.V. jetzt zum bundesweiten „Sternmarsch“ auf dem Rechtsweg auf. Der Wiesbadener Arbeitslosenverein appelliert gleichzeitig an die beiden christlichen Kirchen und an die Wohlfahrtsverbände – die seit Jahren eine Erhöhung des Regelsatzes fordern -, sich unterstützend und fördernd hinter die Musterklage für eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes zu stellen. Damit verbindet die Initiative zugleich die Bitte an diese bedeutenden gesellschaftlichen Organisationen, ihr Engagement mit Spenden auf dem für Millionen von Ausgrenzung aus der Gesellschaft Betroffene so wichtigen und hoffnungsvollen Weg zu unterstützen.

Die Wiesbadener Hartz4-Plattform e.V. hatte sich bereits um die Jahreswende einen Namen damit gemacht, dass ihre Sprecherin Brigitte Vallenthin gegen die bloße PR-Strategie von SPD-Chef Kurt Beck und für einen zukunftsfähigen Job des ehemaligen Arbeitslosen und Mitglieds ihres Vereins Henrico Frank erfolgreich gekämpft hatte. Den hat er übrigens - dank begleitender Zusatzausbildung durch seinen Arbeitgeber - heute noch. Wohingegen die von Beck angebotenen Knochenjobs ihn vermutlich schneller wieder in Hartz IV zurück befördert hätten, als der Rauch der aufgeheizten PR-Kampagne verflogen wäre.

Damit der aktuelle Kampf der Hartz4-Plattform e.V. um den für ein nach dem Grundgesetz menschenwürdiges Leben in körperlicher Gesundheit sowie ohne soziale und kulturelle Ausgrenzung ausreichenden Regelsatz nicht an finanziellen Hürden scheitert, wird der Verein auf finanzielle Hilfe aus Spenden angewiesen sein. Zwar sind die beiden ersten Instanzen (Sozialgericht und Landessozialgericht) ohne Anwaltszwang und gebührenfrei. Doch schon in der Vorbereitungsphase auf das Bundessozialgericht in Kassel entstehen erhebliche kosten, die mit Hartz IV-Mitteln nicht geschultert werden können. Und spätestens für Kassel werden Anwalts-, Fahrt und weitere Kosten nicht mehr ohne großzügige Spender bewältigt werden können.

Die Hartz4-Plattform e.V. – www.hartz4-plattform.de - ruft deshalb zu Spenden auf:

Kontoinhaber/Stichwort: „Hartz4-Plattform/345-Klage“
Konto-Nr.: 0011557500
BLZ: 510 800 60
Dresdner Bank Wiesbaden

für den Vorstand
Ralf Lütgens
Josef Weckmann
Hartz4-Plattform e.V.


keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Initiative für Information und Unterstützung von Betroffenen




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