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Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 12.07.07, 17:00  Betreff:  Re: Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2984&Itemid=44


Hartz4-Plattform erwartet Erfolg

für Klage gegen 345 EURO-Regelsatz beim Bundessozialgericht


von LZ Saarland , 11.07.2007


Eingereichte Klage setzt auf richterliche Bewertung der „tatsächlich konkret markt-verfügbaren" Kostensituation anstelle des „abstrakten Regelsatzes" und baut auf der analogen Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft auf

Wiesbaden (sk)
- Brigitte Vallenthin, die Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch, dass Ihre beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Hartz IV-Existenznöten leidende Menschen in Deutschland zu einem Erfolg führen wird.

Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 EURO-Regelsatz für ausreichend befunden, was jedoch lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt" festgelegten Regelsatzes geschah, da der Kläger in anderem Klage-Zusammenhang nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz allgemein für unzureichend erklärt hatte. Die von Vallenthin eingereichte Klage ist jedoch im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren" Kostensituation beantragt.

Für die Beweismittel hat die Hartz4-Plattform umfangreiche Recherchen angestellt und dem Gericht für sämtliche 10 Abteilungen des Regelsatzes Einkaufsnachweise aus den aktuell niedrigst verfügbaren Einkaufsquellen vorgelegt. Dabei stellt sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist.

Am schwerwiegendsten ist die Unterversorgung im Bereich „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, alkoholische Getränke". Anstelle der im Regelsatz als „bedarfsorientiert" festgelegten 132,71 EURO ermittelte die Arbeitslosen-Initiative nach Discounter-Preisen und sehr bescheidenen Mahlzeiten einen Mindestbedarf von 260,47 EURO, d.h. einen Mehrbedarf von 128,46 EURO im Monat. Dabei werden kleine Freuden wie 1 Flasche Wein pro Monat oder 1 Flasche Bier pro Woche mit 0,17 EURO bzw. 0,07 EURO am untersten Tagessatz-Limit budgetiert.

An zweiter Stelle folgt die Regelsatz-Abteilung „Nachrichtenübermittlung einschließlich Telefon/Handy, Fax, Internet". In diesem Bereich liegen, vor allem auch wegen der geringen Mobilitätsmöglichkeiten, häufig die einzigen sozialen und kulturellen Kontakte von Hartz IV-Betroffenen. Sodass sie nur mit einer ausreichenden Ausstattung überhaupt noch an Gesellschaft und Leben teilhaben können. Der Mehrbedarf gegenüber den 22,37 EURO des Regelsatzes liegt hier bei 54,82 EURO.

Es folgt an dritter Stelle der Bereich „Verkehr einschließlich Zubehör und Reparatur von Auto/Fahrrad, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel". Hier sieht der Regelsatz 19,20 EURO vor. Selbst eine vergünstigte „Sozial-Monatskarte" für die Busse in Wiesbaden kostet bereits 43,90 EURO und übersteigt damit bereits den Regelsatz um 24,70 EURO. Der gesamte Mehrbedarf in diesem Bereich beträgt 37,20 EURO.

Ein besonders dramatisches soziales, kulturelles, bildungsorientiertes wie auch gesundheitliches Ausgrenzungspotenzial birgt auch der an vierter Stelle folgende Bereich „Freizeit, Sport, Unterhaltung, Kultur", der als absurder Gemischtwarenladen ebenfalls die Bereiche „Gartenpflege und Schnittblumen" sowie „Zeitungen, Zeitschriften und Bücher" einschließt. Hierfür sieht der Regelsatz 39,48 EURO vor, benötigt werden aber mindestens 66,99 EURO, also ein Mehrbedarf von
27,51 EURO.

Die Missachtung der Menschenwürde von Hartz IV-Berechtigten durch die Politik wird überdeutlich in den gänzlich fehlenden Regelsatzleistungen für „Familienfeste und kirchliche Feiertage". Dem Null-EURO-Ansatz der Gesetzgebung stellt die Klage von Brigitte Vallenthin einen Mindestbedarf von monatlich 25,43 EURO gegenüber. Diese basieren auf bescheidenen Budget-Ansätzen wie einem Weihnachtsbaum für 25 EURO und häuslicher Festtags-Gästebewirtung von 50 EURO unter der Annahme von 6 Gästen oder einem Osterstrauß und Ostereiern für 20 EURO.


siehe auch: http://linkszeitung.de/content/view/127694/1/



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 12.07.07, 17:04 von bjk]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 12.07.07, 16:55  Betreff:  Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

PRESSEERKLÄRUNG:


Überwältigende Reaktion auf Musterklage gegen Hartz IV-345 €-Regelsatz


Hartz4-Plattform ruft auf zum bundesweiten „Sternmarsch“ auf dem Rechtsweg

und

appelliert an aktive Unterstützung durch Kirchen und Wohlfahrtsverbände



Nach der überwältigenden, unerwarteten, positiven Resonanz auf die am 10. Juli von ihrer Vorsitzenden Brigitte Vallenthin eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz IV-345 €-Regelsatzes um fast 100% ruft die Hartz4-Plattform e.V. jetzt zum bundesweiten „Sternmarsch“ auf dem Rechtsweg auf. Der Wiesbadener Arbeitslosenverein appelliert gleichzeitig an die beiden christlichen Kirchen und an die Wohlfahrtsverbände – die seit Jahren eine Erhöhung des Regelsatzes fordern -, sich unterstützend und fördernd hinter die Musterklage für eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes zu stellen. Damit verbindet die Initiative zugleich die Bitte an diese bedeutenden gesellschaftlichen Organisationen, ihr Engagement mit Spenden auf dem für Millionen von Ausgrenzung aus der Gesellschaft Betroffene so wichtigen und hoffnungsvollen Weg zu unterstützen.

Die Wiesbadener Hartz4-Plattform e.V. hatte sich bereits um die Jahreswende einen Namen damit gemacht, dass ihre Sprecherin Brigitte Vallenthin gegen die bloße PR-Strategie von SPD-Chef Kurt Beck und für einen zukunftsfähigen Job des ehemaligen Arbeitslosen und Mitglieds ihres Vereins Henrico Frank erfolgreich gekämpft hatte. Den hat er übrigens - dank begleitender Zusatzausbildung durch seinen Arbeitgeber - heute noch. Wohingegen die von Beck angebotenen Knochenjobs ihn vermutlich schneller wieder in Hartz IV zurück befördert hätten, als der Rauch der aufgeheizten PR-Kampagne verflogen wäre.

Damit der aktuelle Kampf der Hartz4-Plattform e.V. um den für ein nach dem Grundgesetz menschenwürdiges Leben in körperlicher Gesundheit sowie ohne soziale und kulturelle Ausgrenzung ausreichenden Regelsatz nicht an finanziellen Hürden scheitert, wird der Verein auf finanzielle Hilfe aus Spenden angewiesen sein. Zwar sind die beiden ersten Instanzen (Sozialgericht und Landessozialgericht) ohne Anwaltszwang und gebührenfrei. Doch schon in der Vorbereitungsphase auf das Bundessozialgericht in Kassel entstehen erhebliche kosten, die mit Hartz IV-Mitteln nicht geschultert werden können. Und spätestens für Kassel werden Anwalts-, Fahrt und weitere Kosten nicht mehr ohne großzügige Spender bewältigt werden können.

Die Hartz4-Plattform e.V. – www.hartz4-plattform.de - ruft deshalb zu Spenden auf:

Kontoinhaber/Stichwort: „Hartz4-Plattform/345-Klage“
Konto-Nr.: 0011557500
BLZ: 510 800 60
Dresdner Bank Wiesbaden

für den Vorstand
Ralf Lütgens
Josef Weckmann
Hartz4-Plattform e.V.


keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Initiative für Information und Unterstützung von Betroffenen




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