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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 14.08.07, 05:58     Betreff: Re: Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO

7. August 2007


PRESSEERKLÄRUNG:

Aktueller Stand der Musterklage gegen den 345 €-Hartz IV-Regelsatz
__________________________________________________________
Hartz4-Plattform-Grundsatzklage von beklagter Stadt Wiesbaden pauschal zurückgewiesen


„Wir sind enttäuscht, dass die Stadt Wiesbaden fast vier Wochen gebraucht hat, um mit erschütternd geringem Ernst und Verantwortungsbewusstsein gegenüber mindestens 7,5 Millionen Hartz IV-Betroffene auf meine Klage für eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um 329,22 € zu reagieren“, erklärt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform-Vorsitzende und selber Klägerin dieser Grundsatz-Musterklage.

Die Stadt Wiesbaden erklärt den am 10. Juli beim Sozialgericht Wiesbaden eingereichten Antrag auf einstweilige Anordnung lapidar für „unbegründet“ ohne ihrerseits die detaillierten tatsächlichen marktverfügbaren Kosten zu widerlegen und der Klägerin zu erklären, wie sie - nach Abzug der monatlichen Fixkosten von 174,56 € im Monat leben soll. Ebenso unsubstantiiert – wie es im Juristendeutsch heißt – ist die Ablehnung der nach dem Gesetz durchaus möglichen Regelsatzerhöhung. Es „wäre für eine über den Regelsätzen liegende Bedarfsfestellung zunächst zu prüfen, ob dieser erhöhte Bedarf aufgrund der individuellen Lebensführung durch geringere Bedarfe in anderen Bereichen kompensiert werden kann. (...) Es ist zumutbar, (...) in einzelnen Bereichen in gewissem Umfang und für einen begrenzten Zeitraum Einschränkungen in anderen Bereichen hinzunehmen,“ heißt es in der Stellungnahme des beklagten Leistungsträgers, der Optionskommune Wiesbaden. „Wir haben den Eindruck“, so Ralf Lütgens, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitslosen-Vereins, „als habe sich die Prozessgegnerin, die Stadt Wiesbaden nicht einmal die Mühe gemacht, die Klagebegründungen im Detail zu lesen. Sonst hätte sie unschwer erkennen müssen, dass bei einer Unterdeckung in allen Regelsatz-Abteilungen ein Ausgleich nachweislich ausgeschlossen ist. Wir empfinden es deshalb als entwürdigend, wenn sie fortfährt: „Diese Vorgehensweise entspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, (...) die Eigenverantwortung des Leistungsempfängers zu stärken“, so Lütgens.

„Wenn die beklagte Stadt Wiesbaden mir abschließend vorhält: „Der Mehrbedarf, den die Antragstellerin geltend macht, resultiert alleine aus ihren persönlichen Vorstellungen über eine angemessene Lebensführung“, so irrt sie. Als jemand, der sich 20 Jahre für den Biolandbau und biologische Lebensmittel engagiert hat und lange als Ernährungsberaterin tätig war, habe ich wahrlich andere „persönliche Vorstellungen“ von gesunder und „angemessener Lebensführung“ als mit Discounterpreisen das gesundheitliche Risiko von Gammelfleisch und Pestizid-Gemüse einzugehen.“

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
grüßen Sie herzlich

für den Vorstand
Ralf Lütgens
Josef Weckmann
Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

fon 0611-58018-91,
fax 0611-58018-93
eMail
Internet: www.hartz4-plattform.de



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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