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PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN

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Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 04.09.07, 18:33  Betreff:  Solidarität mit Brigitte Vallenthin ist angesagt !  drucken  weiterempfehlen

per Rundmail erhalten:


Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG:

OFFENER BRIEF:

Sorge um Gesundheit der Hartz4-Plattform-Sprecherin
_________________________________________________________________________________
Gerichtsvollzieher-Räumung am 19. September trotz Mietzahlung und Krankheit ?


Wir richten unsere letzte Hoffnung auf Sie !



Auf den großen alten Herrn der CDU, den unermüdlichen Mahner für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und unabhängige Rechtsstaatlichkeit in Deutschland,
Dr. Heiner Geißler,

auf die in der Linken engagierte Kämpferin für gerechte Lebenschancen der Hartz IV-Betroffenen,
Katja Kipping,

auf den CDU-Sozialexperten im Wiesbadener Stadtparlament und Sozialausschuss sowie Referatsleiter im Hessisschen Sozialministerium und nachhaltigen Verfechter der Abschaffung von Missständen im Sozialamt der Landeshauptstadt ,
Hans-Achim Michna,

auf den SPD-Landtagskandidaten, der als ehemaliger katholischer Stadtdekan ein Hoffnungsträger für mehr soziale Gerechtigkeit in Hessen ist,
Ernst-Ewald Roth.

Zusammen mit ihrer Ärztin machen wir uns große Sorgen um den mittlerweile lebensbedrohlichen, gesundheitlichen Zusammenbruch von Brigitte Vallenthin, unserer Hartz4-Plattform-Vereinsvorsitzenden. Wir verstehen, dass manchen Politikern ihr kompromissloses Engagement für die Benachteiligten durch Hartz IV nicht immer gefällt. Ist das aber ein Grund dafür, dass ihr vor Gericht ihre Rechte verwehrt werden und sie nun sogar am 19. September vom Gerichtsvollzieher aus ihrer Wohnung, in die sie durch Hartz IV erst vor einem Jahr zwangsumgezogen war, geräumt werden soll – obwohl sämtliche Mieten gezahlt sind ?

Wollen Sie zulassen, dass in der Exekutiv-Praxis des demokratischen Deutschland der Rechtsstaat in sein Gegenteil verkehrt
und die Freiheit kritischer Meinungsäußerung bestraft wird – von der Bundeskanzlerin in China zu Recht angeprangert ?

Das für uns rechtsstaatlich Unvorstellbare ist Brigitte Vallenthins in ihrem Mietrechtsstreit widerfahren:
- In der “ersten Instanz“ hätte sie bereits die Beweise für die Rückweisung der Räumungsklage – also ausreichend gezahlte Miete - vorlegen können.
Jedoch: Der Richter hat das nicht zugelassen und gegen sie geurteilt.
- In der “zweiten Instanz“ hatte sie gehofft, Ihre Beweise endlich zu den Gerichtsakten geben zu können.
Jedoch: vier Anwälte haben sich geweigert bzw. die Berufungsbegründungsfristen verstreichen lassen.
- Ein erneuter Versuch, gegen das im Widerspruch zur Beweislage ergangene Urteil der ersten Instanz zu ihrem Recht zu kommen : “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“.
Jedoch: Der Anwalt kündigt dies dem Gericht zwar an, lässt aber auch diese Frist verstreichen.
- Jetzt ist der “Antrag auf Vollstreckungsschutz“ anhängig.
Wird das eine Chance sein ? Oder wird sie – ohne ihr letztes verbliebenes Hab und Gut mit Ihrem Hund in die
Notunterkunft abgeschoben, wie Sozialamt und Obdachlosenbehörde ankündigen ?

Wir wünschen uns für unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Vallenthin - die unerschrocken und erfolgreich für die Rechte vieler Hartz IV-Betroffener gekämpft hat, die alleine nicht die Kraft dazu hatten -, dass sie jetzt, wo sie selbst die gesundheitlichen Kräfte verlassen haben, erst einmal Zeit und Gelegenheit bekommt, in Ruhe zu gesunden. Und wir hoffen, dass ein mutiger Politiker sich für sie und die Erlangung ihrer gesetzlich verbrieften Rechte einsetzt.

Für Ihr Zuhören, Ihr Verständnis und Ihre Hilfe:
Danke im Voraus !
Und freundliche Grüße

Ralf Lütgens, stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Brigitte Wolters, Vorstand
Josef Weckmann, Vorstand
Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

Wiesbaden, 3. September 2007

Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
grüßen Sie herzlich

für den Vorstand
Ralf Lütgens
Josef Weckmann
Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

fon 0611-58018-91,
fax 0611-58018-93
eMail
Internet: www.hartz4-plattform.de



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 05.09.07, 11:26  Betreff:  „Urteil im Sinne der Politik – gegen die Grundrechte des Volkes“  drucken  weiterempfehlen

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

gerne übermitteln wir Ihnen unsere aktuelle

PRESSEERKLÄRUNG:

„Urteil im Sinne der Politik – gegen die Grundrechte des Volkes“

____________________________________________________________
Hartz4-Plattform ist erschüttert über 345 €-Klageabweisung des Wiesbadener Sozialgerichts ohne abschließende Prüfung der Beweisdokumente / Berufung beim Landessozialgericht und Hauptsache-Klage angekündigt



Nach Zugang des abweisenden Beschlusses für die Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um 330,45 € vom Wiesbadener Sozialgericht, erklärte Brigitte Vallenthin, Klägerin und Hartz4-Plattform-Sprecherin, sie werde das Urteil mittels Beschwerde beim Hessischen Landessozialgericht anfechten. „Ich empfinde den Sozialgerichtsbeschluss als Urteil im Sinne der Politik – gegen die Grundrechte des Volkes“, so Vallenthin. Gleichzeitig werde – über das laufende Eilverfahren hinaus - eine Klage im Hauptsacheverfahren angestrengt. „Mit dieser Musterklage tragen wir zugleich Verantwortung für Millionen Betroffene und sind in der moralischen Pflicht, alle verfügbaren Rechtsmittel auszuschöpfen“, erklärte Ralf Lütgens, stellvertretender Hartz4-Plattform-Sprecher.

Die jetzt vorliegende schriftliche Entscheidung „nach Aktenlage“ ignoriert das umfangreiche Beweismaterial vollständig. Dass hier kurzer Prozess gemacht wurde, anstatt in mündlicher Verhandlung „abschließend zu prüfen“ und sich mit den tagtäglichen, bitteren existenziellen Hartz IV-Problemen ernsthaft auseinander zu setzen, verwundert die Hartz4-Plattform nicht sonderlich. Denn für Brigitte Vallenthin sind die Beteiligten keine Unbekannten. Sozialgerichtspressesprecher Dr. Schreiber, der mit heutiger Presseerklärung die tatsächlichen, realen Marktpreise als unzureichenden Beweis für die Verfassungswidrigkeit des 345 €-Regelsatzes erklärte, ist für Vallenthin kein Unbekannter. Bereits im Winter 2005 hatte er nämlich Vallenthins Untersagung des Grundgesetzverstoßes durch sog. „Hausbesuche“ als bloße „ausgeprägte Abwehrhaltung“ gegenüber dem Sozialamts-Außendienst abgetan – aber bereits einen Monat später die Zurückweisung seiner Rechtsauffassung vom HLSG einkassieren müssen, weil die Landessozialrichter Brigitte Vallenthin Recht gaben und das von ihr geforderte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bestätigten. Und auch mit dem jetzt für die 345 €-Musterklage zuständigen Richter Dr. Poske, hat Vallenthin bereits im Zusammenhang mit einer Heizkosten-Klage wenig einfühlsames Verständnis für den alltäglichen Hartz IV-Überlebenskampf und seine menschenunwürdigen Realitäten erfahren. Damals musste sie 13 Tage Stromabschaltung erleiden, ehe sie zu ihrem Recht kam.

„Ich fühle mich – zusammen mit einem sehr großen Teil der Menschen in unserem Lande - mit juristischen Worthülsen abgespeist und hinsichtlich einer unerträglichen, unmenschlichen alltäglichen Hartz IV-Not nicht ernst genommen“, stellt Vallenthin fest. „Es ist abermals festzustellen, dass weder die Politik noch die Gerichte tatsächlich wissen, wovon sie bei Hartz IV reden – selbst wenn sie sich auf Erfahrungen berufen, die sie ganz sicher niemals am eigenen Leibe gemacht haben.“ Die Hartz4-Plattform empfindet es in diesem Zusammenhang als zynisch, wenn das Gericht seine Entscheidungsbegründung mit folgenden Sätzen abschließt: „Angesichts der offenkundigen Schwierigkeiten, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein auch unter Einbeziehung eines soziokulturellen Existenzminimums sachgerecht zu bestimmen, könnten Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Angemessenheit und der Gewichtung einzelner Größen jedoch keine entscheidende Rolle spielen. Der Bestimmung der Regelleistung lägen ausreichende Erfahrungen zu Grunde, und der dem Gesetzgeber zuzubilligende Einschätzungsspielraum sei nicht in unvertretbarer Weise überschritten.“ „Es wäre interessant, wenn hier mal Ross und Reiter für die angeblich „ausreichenden Erfahrungswerte“ genannt würden“, empört sich Brigitte Vallenthin über die lapidare Begründung. „Der vom Gericht zitierte „methodische Ansatz des Gesetzes“ kann es mit Sicherheit nicht sein, denn die Werte Einkaufs- und Verbrauchs-Stichprobe (EVS) waren von Anfang an zu niedrig. Auch gäbe es keine „offenkundigen Schwierigkeiten“, wenn Politik und Gerichte sich einfach mal in die Niederungen des realen Lebens begäben, beispielsweise zum Lebensmittel-Discounter und schauen würden, was das angeblich ausreichende Hartz IV-Budget tatsächlich hergibt – statt die Menschen mit einer statistisch-mathematischen EVS abzuspeisen“, findet Hartz4-Plattform-Vorstand Josef Weckmann. Und erfügt hinzu: „Dies umso mehr, als auch die Politik einzuknicken beginnt und darüber nachdenkt, die unhaltbaren EVS-Richtwerte durch andere zu ersetzen. Erst wenn uns nachgewiesen wird, dass Menschenwürde mit weniger als einer Tasse Kaffee, 2 Scheiben Brot und 25 g Butter möglich ist – wie bei unserem Musterfrühstück veranschlagt – würden gerichtliche und politische Erklärung für das Ausreichen des 345 €-Regelsatzes in die Nähe der Glaubwürdigkeit rücken“, fügt Brigitte Vallenthin hinzu und fährt fort: „Es ist mittlerweile unerträglich, dass hochdotierte Beamte und auf einem satten Diätenpolster sitzende Bundestagsabgeordnete oder Bundesminister aus existenzieller Sorglosigkeit heraus sich erlauben von oben herab die Größe der Brosamen zu bestimmen, die Millionen Menschen unter ihren überquellenden Tischen aufsammeln sollen. Solange die Betroffenen niemals gehört werden und aus der EVS-Stichprobe ausdrückich heraus genommen werden, entbehrt diese jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, eine zuverlässige Aussage über deren angebliche Bedarfe zu machen.“

Die Hartz4-Plattform hat im derzeitigen Stadium des Verfahrens den Eindruck, als hätte die Prozessgegnerin, die Landeshauptstadt Wiesbaden, fast mehr Einsicht in die tatsächlichen Hartz IV-Alltagsprobleme. Sie erklärt nämlich in ihrem dem Prozess zugrunde liegenden Widerspruchsbescheid: „Die aufgestellten Kosten sind im Einzelnen nachvollziehbar.“ Ungeachtet dieser Erkenntnis kommt die Sozialverwaltung ebenfalls zu dem aktuell politisch gewollten Schluss: Sie „ reichen jedoch nicht zur Begründung eines über den Regelsatz hinausgehenden Bedarfes aus.“ „Da stellt sich“, so Vallenthin, „die einfache Frage: Welches Beweises bedarf es noch, wenn der nicht ausreichend sein soll, dass in der Kostenwirklichkeit und bei bescheidenen Mahlzeiten das Geld für’s Essen nicht weiter als einen halben Monat reicht?“

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
Grüßen herzlich aus Wiesbaden

Ralf Lütgens, stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Josef Weckmann, Vorstand

Wiesbaden, 5. September 2007

Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
grüßen Sie herzlich

für den Vorstand
Ralf Lütgens
Josef Weckmann
Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

fon 0611-58018-91,
fax 0611-58018-93
eMail
Internet: www.hartz4-plattform.de



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 05.09.07, 11:26 von bjk]
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