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Beiträge: 7353


New PostErstellt: 10.10.07, 12:27     Betreff:  Re: Stammheim, der Staat und die RAF

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/10-09/048.php




Stammheim , der Staat und die RAF (2)
Von Wolfgang Hänisch


In diesem Monat jährt sich zum 30. Mal die Nacht von Stammheim. Am Morgen des 18.10.1977 wurden die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen im Hochsicherheitsgefängnis von Stuttgart-Stammheim gefunden. Bis heute ist unklar, was damals genau geschah. Zum besseren Verständnis veröffentlichen wir historische Details, die offiziell keine Rolle spielen sollen.
(jW)


Vor dem Kammergericht Berlin wird gegen Mitglieder der Bewegung 2. Juni – unter ihnen Fritz Teufel– wegen der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 und der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenckmann im November 1974 verhandelt. Die Angeklagten sitzen in geschlossenen Panzerglas-Kästen. Im Oktober 1980 fordern die Bundesanwälte in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen von lebenslänglich bis 15 Jahre Gefängnis, da die Fülle von Beweismitteln zweifelsfrei die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Verbrechen belege. Am 178. Verhandlungstag meldet sich Fritz Teufel zu Wort: »Ich habe mir überlegt, was der Vorsitzende Jens sagen wird, wenn ich sage:›Ich habe ein Alibi‹. Womöglich wird er sagen‚Ihre Witze waren auch schon mal besser.« Trotzdem nennt Teufel Zeugen, die bestätigen können, daß er im fraglichen Zeitraum gar nicht in Berlin, sondern von April 1974 bis Mai 1975 unter dem Namen Jörg Rasche in einem Essener Preßwerk als Maschinenarbeiter im Dreischichtbetrieb beschäftigt war und im Essener Stadtteil Frintrop eine Wohnung gemietet hatte. Fritz Teufel wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt 1984 in Stammheim gegen Peter-Jürgen Boock. Er wird u.a. beschuldigt, 1977 an den RAF-Anschlägen auf Jürgen Ponto und Hanns-Martin Schleyer beteiligt gewesen zu sein. Es geht dabei in der Verhandlung u.a. um die Frage, ob Boock zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten wegen Drogenabhängigkeit vermindert schuldfähig gewesen ist bzw. überhaupt in der Lage war, diese Taten zu begehen. Der Sachverständige Professor Rauch: »Ich habe Boock auch körperlich untersucht. Bei ihm war nichts zu finden. Die Untersuchung hat keinerlei Anhaltspunkte erbracht, dass er injiziert hat.« Die Gutachtertätigkeit von Professor Rauch reicht zurück bis ins Jahr 1945. Damals hatte er folgenden Fall zu begutachten: Ein Soldat, der bereits in den zwanziger und dreißiger Jahren wegen »hochgradigen Schwachsinns« als nicht zurechnungsfähig beurteilt und von den Nazis deswegen zwangssterilisiert worden war, war 1944 als Soldat eingezogen worden und seinem Unteroffizier als »schwachsinnig« aufgefallen. Der Soldat wurde zur Begutachtung in die psychiatrische Klinik in Heidelberg geschickt. Gutachter war Professor Rauch, damals Militärstabsarzt: Soldat und Unteroffizier betreten das Zimmer des Herrn Rauch, worauf dieser den Soldat anschreit: »Stehen Sie stramm! Machen Sie mir nichts vor! KV (= kriegsverwendungsfähig)!« Die Begutachtung hatte eine Minute gedauert, der Soldat wurde auf Grund dieser Beurteilung vom Divisionsgericht als Simulant betrachtet und wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode verurteilt.

Bei der Revisionsverhandlung vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart kommt der Sachverständige Professor Dr. Bschor zu folgender Beurteilung: Alle größeren Ober- und Unterarmvenen beider Arme sind »verödet«, auf der Haut sind unzählige Einstichnarben zu erkennen. Von mehreren tausend Injektionen ist die Rede. Nach Boocks Angaben hat er sich knapp zweitausendachthundertmal die Spritze gesetzt. Boock wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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