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Protest gegen Erweiterung des AKW Temelin

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Autor Beitrag
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 03.03.09, 10:10  Betreff:  Protest gegen Erweiterung des AKW Temelin  drucken  weiterempfehlen

- Wer sich dem Protest anschließen möchte, kann gerne das nachfolgende Schreiben kopieren und braucht nur den eigenen Namen und Adresse einzusetzen.

WICHTIG wg. TERMIN !!!

Bis zum Montag, den 9. März 2009, und spätestens bis 24 Uhr muß das Protestschreiben beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz * Rosenkavalierplatz 2 * 81925 München eingegangen sein.

...............................................................................................................


Luise Nomayo                                02.03.09
Zum Eicherlgarten7
92711 Parkstein
(oder eigene Adresse)


An das
Landratsamt Neustadt/WN
Sachgebiet Umweltschutz
Altes Schloss
92660 Neustadt/WN

Betr.: Einwendung;
Hier : Erweiterung des Kraftwerkes um zwei große Reaktorblöcke mit Druckwasserreaktoren;


Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Bekanntmachung des bayerischen Umweltministeriums wurde die Bevölkerung in unserer Region darüber informiert, dass der Betreiber des Kernkraftwerkes Temelin, CEZ, eine Erweiterung des Kraftwerkes um zwei große Reaktorblöcke mit Druckwasserreaktoren beantragt hat.

Aufgrund mehrerer Vorkommnisse in besagtem Kernkraftwerk ist die Bevölkerung in unserer Region bereits beunruhigt und befürchtet, durch die Erweiterung des Kraftwerkes, eine weitere deutliche Erhöhung der davon ausgehenden Gefahren.

Ich beantrage, keine Genehmigung für eine Erweiterung des Kernkraftwerkes Temelin zu erteilen und bitten darüber hinaus, eine Stillegung auch der bestehenden Kernkraftwerke in der tschechischen Republik ins Auge zu fassen.

Begründung:

I.    Entgegen der Behauptungen der Betreiber von Kernkraftwerken in Europa trägt die Nutzung der Kernenergie nicht zur Reduktion von klima-schädlichen „Treibhausgasen“ bei, sondern blockiert eine Umstellung der Energiewirtschaft, mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Nutzung fossiler Energieträger:
1)
Bei den bisher genutzten und auch hier geplanten Reaktortypen handelt es sich um so genannte Grundlastkraftwerke, die nicht an den wechselnden Bedarf der Verbraucher angepasst werden können. Daher binden diese Kraftwerke hohe Kapazitäten flexibler fossiler Kraftwerke, die den Unterschied zwischen Angebot und Bedarf an elektrischer Energie ausgleichen müssen. Dadurch blockieren Kernkraftwerke den Ausbau regenerativer Energieträger, die ihrerseits einen „Puffer“ zwischen Energieangebot und Bedarf benötigen würden.
2)
Durch eine Entscheidung für den Ausbau der Kernenergie werden gigantische Kapitalmengen über Zeiträume von mehreren Jahrzehnten gebunden und Fakten geschaffen, die innerhalb der gleichen Zeiträume nur unter hohen Abschreibungen wieder rückgängig gemacht werden könnten. Das Ende der Laufzeit heute neu zu errichtender Kernkraftwerke wird mit dem prognostizierten Ende der, der derzeit bekannten wirtschaftlich gewinnbaren Uranvorräte zusammenfallen. Da Alternativen durch eine solche Weichenstellung blockiert werden, führt der Weg geradewegs in die Sackgasse.
3)
Eine Entscheidung für zentrale Großkraftwerke ist gleichzeitig eine Entscheidung gegen eine bessere Energieausnutzung, z.B. durch Verwertung anfallender Abwärme, die immerhin zwei Drittel der in Wärmekraftwerken umgesetzten Energiemenge ausmachen. Bei Reaktortypen, wie hier in Temelin beantragt, ist eine Wärme-Kraft-Kopplung zur Beheizung von Wohnhäusern technisch nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen. Da die Kraftwerksblöcke mit hohen Verfügbarkeiten „rund um die Uhr“ laufen sollen, ist auch während deren Stillstandes und Substitution durch fossile Kraftwerke eine Abwärmenutzung nicht möglich.
4)
In der Gesamtbetrachtung ist schon die von Störungen freie Nutzung der Kernenergie nicht frei von Emissionen an Treibhausgasen, wenn man den Energieaufwand für die Erstellung aller notwendigen Anlagen und für die Bearbeitung aller benötigten Materialien (Erz, Uran, Abfälle) berücksichtigt, der nur zu einem verschwindend kleinen Anteil durch elektrischen Strom (und somit selbst durch Kernenergie) gedeckt werden kann. Berücksichtigt man darüber hinaus die Verhinderung von Abwärmenutzung auch während der Stillstandszeiten der Kernenergieanlagen, so ergibt sich unter dem Strich keinerlei Reduktion von Treibhausgasen gegenüber einer konsequenten Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung aus herkömmlichen Energieträgern.


II.
   Die Behauptung, dass von dem „Normalbetrieb“ von Kernkraftwerken keinerlei Risiko für die Gesundheit der umliegenden Bevölkerung ausginge, ist nachweislich unzutreffend:

1)
In Deutschland wurde in einer groß angelegten wissenschaftlichen Untersuchung ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Nähe des Wohnortes zu einem Kernkraftwerk nachgewiesen und behördlich bestätigt.
2)
Dass die nachgewiesene Korrelation zwischen Kernenergienutzung und Krebserkrankungen nichts mit den von diesen Kraftwerken ausgehenden Emissionen zu tun habe, ist hingegen eine unbewiesene Schutzbehauptung, die sich auf die bereits seit Jahrzehnten umstrittenen offiziellen Berechnungsgrundlagen beruft, wonach die resultierende Strahlenbelastung für die Bevölkerung vernachlässigbar sei. Aufgrund des nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen der Nähe zu Kernkraftwerken und dem erhöhten Auftreten von Krebserkrankungen muss hingegen davon ausgegangen werden, dass die seit Jahrzehnten bestehende, wissenschaftliche Kritik an den offiziellen Berechnungsgrundlagen berechtigt war und ist.
Diese Kritik bezieht sich zum Beispiel auf eine Ausbreitungsrechnung, die Wetterlagen und Windrichtungen über das ganze Jahr mittelt und so die Immissionen eines Kraftwerks gleichmäßig verteilt, während tatsächlich die Emissionen erfahrungsgemäß äußerst diskontinuierlich sind (zum Teil wird die Jahresmenge innerhalb weniger Tage emittiert) und sich daher auf deutlich kleinere Flächen konzentrieren können. Wenn zudem der Betreiber den Standort ständiger Messeinrichtungen kennt, hat er die Möglichkeit die Emission in geeigneter Weise zeitlich zu steuern, - entsprechende Verzögerungselemente für die Abgabe radioaktiver Stoffe sind bei den Planungen vorgesehen.
3)
Auch bei der Berechnung von Transferfaktoren für den Übergang von Radioisotopen vom Boden in Pflanzen und in die weitere Nahrungskette finden sich in der wissenschaftlichen Literatur Angaben, die sich zum Teil um mehrere Größenordnungen unterscheiden. Das ist namentlich deshalb der Fall, weil es auch von der chemischen Form abhängt, in der die radioaktiven Stoffe vorliegen. Gleiches gilt für die Resorption und Speicherung von Radioisotopen, die z.B. im Falle des radioaktiven Iodes bei Iodmangel deutlich erhöht ist, oder z.B. es gilt im Falle der Elemente Eisen, Cobalt, Zink, von denen Ungeborene in den letzten Wochen vor derGeburt einen Vorrat für ein halbes Jahr anlegen.
4)
Auch die übliche generelle Bewertung von Strahlenarten mit RBW-Faktoren kann bei der Berechnung von Äquivalentdosen zu einer erheblichen Unterschätzung der Wirkung radioaktiver Aerosole führen. Üblicherweise wird so genannte „locker ionisierende“ Strahlung mit einem Zwanzigstel der Gefährlichkeit von Alphastrahlung bewertet. Der Grund ist, dass die effektive Zellkerndosisleistung durch ein Alphateilchen deutlich größer ist, als die, die durch ein Beta- oder Gammateilchen verursacht wird. Bei der Inhalation radioaktiver Aerosole aus kerntechnischen Anlagen können derart hohe Dosisleistungen punktuell in der unmittelbaren Umgebung des „hot spot“ auch durch Mehrfachtreffer mit locker ionisierender Strahlung erreicht werden. Völlig unklar ist, ob möglicherweise in einem Zellkerndosisleistungsbereich, zwischen dem Niveau eines Einfachtreffers mit Betateilchen und einem Treffer mit Alphastrahlung, sogar ein höheres krebsauslösendes Potenzial erzielt wird, - immerhin wird nach Treffern mit Alphastrahlung bereits ein nennenswerter Teil der getroffenen Zellen völlig vernichtet, bevor er zu Krebszellen mutieren kann. In der Natur gibt es zu solchen Aerosolen keine vergleichbaren Gegenstücke, weil dort derart hohe Aktivitätskonzentrationen nirgendwo vorkommen.
5)
Der Normalbetrieb eines Kernkraftwerkes schließt den „Normalbetrieb“ aller Anlagen mit ein, die zum Betrieb dieser Kraftwerke erforderlich sind, also z.B. auch die Gewinnung und Verarbeitung von Uranerz. Vergleicht man den Tagebau von Kohle mit dem Urantagebau, so ist festzustellen, dass in beiden Fällen pro gewonnener Kilowattstunde elektrischer Energie eine vergleichbare Menge an Abraum zu bewegen ist, mithin also die Kosten des Uranbergbaus mit denen des Kohlebergbaus vergleichbar sein sollten. Im Unterschied zu der im Folgenden praktisch unmittelbar einsetzbaren Kohle, schließt sich beim Uranerz der chemische Aufschluss, die aufwändige Anreicherung und die hochpräzise Fertigung von Brennelementen an. Dennoch ist ein Energieäquivalent aus Uran derzeit auf dem Weltmarkt deutlich billiger als aus Kohle, - daran zu erkennen, dass derzeit im Bereich der Kernenergie die Kosten für den Brennstoff nach Angaben von CEZ gerade mal 10% der Energiekosten ausmachen, während es im Bereich der Kohle ca. 70% sind.
Obwohl also der Urantagebau aufgrund der Radioaktivität des Erzes und des Abraums einen deutlich höheren Aufwand für Sicherheit und Umweltschutz erfordern würde, als der Kohletagebau, ist es derzeit weltweit genau umgekehrt, - Umweltzerstörung und das Leid tausender Betroffener werden rücksichtslos in Kauf genommen.
Wer Kernenergie nutzt macht sich an diesen Vorgängen nicht nur mitschuldig, er sollte auch erwägen, dass sich dieser Zustand möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten nicht aufrecht erhalten lässt und Uran daher schon in naher Zukunft ein Vielfaches des heutigen Weltmarktpreises kosten könnte.
6)
Pro Kilowattstunde erzeugter Elektrizität werden beim „Normalbetrieb“ eines Druckwasserreaktors westlicher Bauart, mehr als 1000 Bq radioaktiver Stoffe in die Umgebung abgeleitet. Hinzu kommen ca. 9000 Bq radioaktive Stoffe, die durch den Uranbergbau freigesetzt werden und 8 Billionen Bq an radioaktivem Abfall, die pro Kilowattstunde erzeugter Elektrizität im Reaktor entstehen.
Dieser, auf jede Kilowattstunde entfallende Abfall, hat auch nach Jahrzehnten Abklingzeit noch eine Radioaktivität von mehreren hundert Millionen Bq und muss für mindestens 170 Millionen Jahre sicher von der Biosphäre getrennt gelagert werden.
In Deutschland entspricht der Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenschutzverordnung dem Umgang mit krebserregenden Chemikalien gemäß Gefahrstoffverordnung, - daher können die in der Strahlenschutzverordnung für Strahlenarbeiter festgelegten Grenzwerte und die daraus abgeleiteten zulässigen
Konzentrationen radioaktiver Stoffe in der Luft von Arbeitsplätzen mit den TRK-Werten (technische Richtkonzentrationen) krebserregender Chemikalien verglichen werden, so dass die Gefährlichkeit bestimmter Radionuklide quantitativ zur Gefährlichkeit bestimmter krebserregender Chemikalien in Relation gesetzt werden kann.
Demnach entspricht die, durch den Normalbetrieb von Kernkraftwerken pro Kilowattstunde elektrischer Energie in die Umwelt freigesetzte Radioaktivität, der Gefährlichkeit von 400g krebserregendem Benzol, das zu ca. 5% in Benzin enthalten ist. Die Umweltauswirkungen eines Kernkraftwerkes sind also vergleichbar mit einem Benzin-betriebenen Stromaggregat, dessen Tank leckt und pro Liter verbranntem Benzin etwa 26 Liter Benzin in die Umgebung versickern ließe.

III.    Ein Schadensereignis wie im Kernkraftwerk Tschernobyl oder mit noch gravierenderen Auswirkungen kann im Kernkraftwerk Temelin nicht ausgeschlossen werden:
1)
Aufgrund der extremen Energiedichte der betriebenen und der geplanten Reaktortypen beträgt bereits die Nachwärmeleistungsdichte unmittelbar nach der Schnellabschaltung des Druckwasserreaktors im Reaktordruckbehälter das Dreifache der Leistungsdichte des Reaktorbehälters von Block IV des Kernkraftwerks Tschernobyl bei Vollast.
Nach einem so genannten 2F-Bruch in einem Kaltstrang des Primärkreises dauert es, bei ansonsten voll funktionsfähigen Systemen und nach erfolgreicher Schnellabschaltung, ca. 12s bis das „Core“ völlig trocken liegt. Sollte nun die Notkühlung versagen, so ist bereits nach weiteren 40s eine Oberflächentemperatur von über 700°C der Zirkaloy-Hüllrohre erreicht, ab der in Gegenwart von Wasserdampf explosives Wasserstoffgas gebildet wird.
Nach weiteren ca. 10s beginnt das „Balooning“, ein Aufblähen der Brennstäbe aufgrund des Innendruckes der Spaltgase und der nun einsetzenden Superplastizität der Zirkaloy-Legierung. Wäre der Versuch, eines der zahlreichen Notkühlsysteme zuzuschalten, jetzt erst erfolgreich, so würde er nur noch eine Dampf-/Knallgasexplosion wie in Tschernobyl auslösen.
Nach weiteren ca. 3 min. schmilzt das Core vollständig nieder.
Die Reaktion der Kernschmelze mit dem Beton der Bodenplatte erzeugt weiteres Knallgas. Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes hat die Schmelze keine Schwierigkeiten, die letzten Barrieren zu überwinden, bis zum Kontakt mit erhöhter Feuchtigkeit, der die finale Dampf-/Knallgasexplosion auslöst.
Es bleiben also nach einem solchen Leitungsbruch nur wenige Sekunden, in der alle Systeme einwandfrei funktionieren müssen, um ein Ereignis wie in Tschernobyl oder schlimmer abwenden zu können, - ein Nachbessern mit nachgelagerten Schutzeinrichtungen ist in einem solchen Fall nicht mehr möglich.
Aber selbst bei einwandfreier Funktion aller Sicherheitseinrichtungen, also der Druckzuspeisung aus dem „Akkumulator“ 12s nach dem Druckabfall und Einsetzen der länger währenden Notkühlung nach ca. 40s, kann ein Ansteigen der Temperatur auf bis zu 1200°C und ein Temperaturniveau von über 800°C für mehr als 2 Minuten nicht ausgeschlossen werden, - mit all den dadurch unkalkulierbaren Folgen.
2)
Die Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Temelin entsprechen heute nicht mehr dem Stand der Technik. Dieser Stand der Technik wird derzeit durch Reaktortypen repräsentiert, die dem EPRTM entsprechen, der bereits an mehreren Stellen in Planung bzw. im Bau ist. Dieser Reaktortyp wurde gerade aus dem Grunde konzipiert, weil in den bisher gebräuchlichen Druckwasserreaktoren Kernschmelzunfälle weder ausgeschlossen, noch zu bewältigen sind.
Aber auch das Konzept des EPRTM garantiert nicht die Unmöglichkeit eines Kernschmelzunfalles.
Ob seine Beherrschung durch dieses Konzept gewährleistet ist, bleibt zu bezweifeln: Das vorgesehene Kühlen einer über 2000°C heißen Schmelze mit Wasser, wie in diesem Konzept vorgesehen, lässt jedenfalls Gegenteiliges erwarten.
Ein Containment der Reaktoren mit einem nur 8mm dicken Blech zur hermetischen Abschirmung, bleibt als Auslegungsmerkmal weit hinter den 38mm - 60mm zurück, die in deutschen Druckwasserreaktoren bereits seit den Achtziger Jahren gängig sind.
3)
Ebenso ist eine Auslegung für gerade 0,49 MPa Druck und 150°C Temperatur für die Beherrschung eines Kernschmelzunfalles mit kleineren Dampf- oder Knallgasexplosionen in keiner Weise ausreichend.
Die Auslegung des Reaktordruckbehälters auf 17,6 MPa liegt gerade mal 12% über dem vorgesehen Betriebsdruck des Normalbetriebes. Berücksichtigt man im Lauf der Betriebsjahre eine nicht zu vermeidende Materialbeeinträchtigung durch Versprödung infolge der immensen Neutronenstrahlung, so ist zu konstatieren, dass eine „Reserve“ für Druck-relevante Ereignisse so gut wie nicht vorhanden ist.
4)
Die Behauptung, dass eine Anlage, wie die hier vorhandene, einem Flugzeugabsturz standhalten könnte, ist spätestens seit dem 11.09.2001 widerlegt. Selbst wenn sowohl die Betonhülle eines Reaktorgebäudes, wie auch die Betonfassungen der übrigen sicherheitsrelevanten Gebäude (z.B. Turbinenhaus), der rein mechanischen Einwirkung einer Boeing 747 - 400TM standhalten könnten, was ernsthaft zu bezweifeln ist, so würden sie keinesfalls der Brandlast von ca. 200t Kerosin standhalten können.
Ein flugfreies Gebiet von 1500m Höhe und 2000m Radius um das Kernkraftwerk entspricht angesichts der Geschwindigkeit von Flugzeugen einer praktisch nicht existenten Schutzzone.
5)
Aufgrund des vorhandenen Risikos gegenüber der Bevölkerung, in einem weiten Umkreis um den Standort des Kernkraftwerks, ist es untragbar, dass es keinerlei Katastrophenvorsorge, Evakuierungspläne etc. gibt. Noch unverantwortlicher ist es, wenn das bestehende Risiko noch um weitere vergrößert werden soll.
6)
Der Betrieb und die Erweiterung von Kernkraftwerken in der tschechischen Republik, steht im Gegensatz zur Aussenpolitik des Staates, der aufgrund zahlreicher, vermuteter Bedrohungen, sowohl durch Staaten, als auch durch fanatischen Terror, eine engere Zusammenarbeit mit den USA und der NATO sucht. Kernkraftwerke auf tschechischem Boden bieten solchen vermuteten Feinden ein ultimativ wirkungsvolles Angriffsziel.

Eine Zustimmung zur beantragten und beschriebenen Erweiterung des Kernkraftwerkes Temelin, muß wegen der vorgetragenen Risiken für Bevölkerung und aus Gründen des Schutzes unserer Lebensgrundlagen und des Umweltschutzes abgelehnt werden. Dem bestehenden Kraftwerk sollte die Betriebserlaubnis entzogen werden.

Ich ersuche das Bayr. Ministerium für Umweltschutz und Reaktorsicherheit, die vorgetragenen Einwendungen gegen die Erweiterung des Kernkraftwerkes Temelin zu unterstützen:

Hochachtungsvoll

Luise Nomayo,
Sprecherin von WISP
(Weidener Initiative für Soziale Politik) http://wisp.carookee.com

(oder eigene Unterschrift)




Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 03.03.09, 10:42 von bjk]
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