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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 23.04.09, 16:04     Betreff: Re: Wie die Herrschenden sich auf Bürgerrevolten vorbereiten

... auch der nachfolgende jW-Beitrag paßt zum Threadthema


kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2009/04-23/021.php


Brandstifter als Feuerwehr

»Systemische Bedeutung« haben bankrotte Banken allein für die Finanzakteure. Für die Realökonomie sind sie eine große Gefahr und müssen deshalb in eine geordnete Insolvenz geführt werden

Von Werner Rügemer


Die bisherigen Rettungsmaßnahmen für bankrotte Banken bedeuten noch mehr Staatsverschuldung, noch weitere Abwertung der konkreten Arbeit, noch mehr diktatorische Regimes und noch mehr Kriege. Die Alternative liegt in der konsequenten Ausrichtung des Finanzsystems an Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerungsmehrheit.

Der Neoliberalismus ist durch die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht am Ende, im Gegenteil: Er zeigt sein wahres Gesicht und festigt seine Macht. Seine fundamentalistische Kritik am Staat bedeutete keineswegs eine allgemeine Staatskritik, sondern die Kritik am demokratischen, sozialen und Rechtsstaat. In Wirklichkeit hat gerade die neoliberal ausgerichtete Ökonomie wie keine andere auf staatlich abgesichertes Unrecht und auf die Gewinngarantie des autoritären Staates gesetzt. Dies gilt auch und insbesondere dort, wo scheinbar das Gegenteil gepredigt und umgesetzt wurde wie bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen und öffentlicher Dienstleistungen.

Deshalb stellen die historisch beispiellosen Bankenrettungsmaßnahmen keine Veränderung, sondern eine Bestätigung der neoliberalen Doktrin dar: Der Staat garantiert die Existenz und die Gewinne der Banken, gerade dann, wenn sie bankrott sind. Damit übernimmt er die Maximen der Krisenverursacher ohne wesentliche Korrekturen noch direkter als zuvor.

Die Maßnahmen des G-20-Gipfels am 2. April 2009 bekräftigen dies: Die Bankenrettungen mit Bad Banks und staatlichen Direkthilfen werden fortgesetzt, Weltbank und Internationaler Währungsfonds sollen zur übergreifenden Regulationsinstanz werden, arme und Schwellenländer sollen noch mehr Kredite zur Ankurbelung des internationalen Handels bekommen. Finanzakteure wie Hedgefonds sollen »registriert«, Steueroasen sollen »angeprangert« und zur Zusammenarbeit gebracht, Einkommen und Boni der Banker sollen »beschränkt« werden.

Die krisenverursachenden Finanzpraktiken bleiben somit unangetastet: ausufernde Interbankentransaktionen ohne Förderung der Realökonomie, Verbriefung (Weiterverkauf) von Krediten, Handel mit Kreditderivaten, außerbilan­zielle Zweckgesellschaften, Fonds (Hedgefonds, Private Equity u. ä.) mit geringem Eigenkapital. Die Anprangerung von Steuerhinterziehung zugunsten von vermögenden Individuen über Liechtenstein, Cayman Islands usw. lenkt zielgenau von der Tatsache ab, daß die Steueroasen wesentlich Finanzoasen sind: Sie sind, viel wichtiger, auch die deregulierten Standorte der aggressivsten Finanzakteure. Hier residieren juristisch auch weiter die Zentralen der Hedgefonds und Zehntausende Zweckgesellschaften von Banken und Konzernen. Allein die Deutsche Bank unterhält etwa 800 Zweckgesellschaften auf den Cayman Islands, in Jersey und Delaware.

An all dem wie auch an den Praktiken der systemischen Beihelfer – Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Wirtschaftskanzleien – wird nichts Wesentliches geändert. Die verstärkte Kreditvergabe an arme Länder würde ihre Abhängigkeit verschärfen. Weltbank und Internationaler Währungsfonds als neue Aufpasser: Brandstifter spielen Feuerwehr.


»Schuldlose« bedienen sich selbst

Während dieselben Regierungen überall in der Welt Schuldige finden, insbesondere Terroristen, und Kriege zur Etablierung neoliberaler Ökonomien führen, etwa im Irak und in Afghanistan, finden sie für die Finanz- und Wirtschaftskrise nirgendwo irgendeinen Schuldigen. Der deutsche Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier erklärte am 14. Januar 2009 im Bundestag: »Wer nach Schuld fragt, liegt falsch. Wir müssen in die Zukunft blicken.«

Auch die angeblich christlichen Großkirchen, sonst immer auf der Jagd nach Sündern, können hier absolut keine Schuldigen erkennen und erteilen freigiebig Absolution. So entschuldigte sich Bischof Wolfgang Huber, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche, bei Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann: Die spontane Kritik an dessen Renditeziel von jährlich 25 Prozent als »Götzendienst« sei nicht so gemeint gewesen. Es dürften auch keine einzelnen Menschen kritisiert werden. »Wir« müßten vielmehr »darüber diskutieren«, was wir »künftig« vermeiden müssen, »um nicht in vergleichbar zerstörerische Mechanismen zu geraten«, meinte der reumütige Kirchenchef in der Welt am Sonntag vom 18.Januar 2009.

Die undemokratische und unchristliche Botschaft ist dieselbe: Die Schuldfrage darf bei Banken nicht gestellt werden. Kein Blick zurück auf die »zerstörerischen Maßnahmen« und ihre Verantwortlichen. Augen zu und durch, nach der Maxime »Hinterlasse verbrannte Erde und ab in die bessere Zukunft«.

Mit dem »Finanzmarkt-Stabilisierungsgesetz« vom Oktober 2008 wurde eine neue Institution geschaffen: Der »Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung« (SoFFin), der die 480-Milliarden-Blanko-Ermächtigung für staatliche Hilfen an bankrotte Banken übertragen bekam, ist aus dem Bundestag ausgegliedert.

Das parlamentarische Kontrollgremium tagt geheim, die neun Mitglieder haben kein umfassendes Akteneinsichtsrecht und unterliegen der Verschwiegenheit. Den Geheimbericht über die Verschuldung der Hypo Real Estate (HRE), die bisher 120 Milliarden Euro staatlicher Hilfen bekam, erhielten die Parlamentarier nur in geschwärzter Fassung. »Die Steuerzahler bekommen also für die Milliarden, die sie aufgebracht haben, nicht einmal ein Auskunftsrecht, geschweige denn ein Mitspracherecht darüber, was die Banken mit den Milliarden anstellen«, stellt der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger Joseph Stiglitz bezogen auf die USA fest, wo es genauso zugeht. 1

Der 480-Milliarden-Blankoscheck für den SoFFin ist zudem aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert. Am Ende überträgt der SoFFin die Schulden auf den Bundeshaushalt. Das ist das Muster der Treuhandanstalt, die von 1990 bis 1994 im Geheimen das betriebliche Vermögen der ehemaligen DDR privatisierte und am Ende die Schulden von 270 Milliarden Mark auf den Bundeshaushalt übertrug.


Kriminelle Finanzpraktiken

Die Banken sollen gerettet werden, weil sie angeblich »systemische Bedeutung« haben. Sonst würde die Volkswirtschaft zusammenbrechen, heißt es. Doch diese Darstellung ist sogar nach Ansicht etablierter Ökonomen wie Willem Buiter (London School of Economics) und Luigi Zingales (University of Chicago) ein »billiges Schauermärchen«. Damit werden die unwissend gehaltenen Gewerkschaften und die Bevölkerung erpreßt.

Etwa 90 Prozent aller Finanzgeschäfte in der neoliberalen Praxis sind reine Interbankengeschäfte, Wetten (Credit Default Swaps, Collateralized Debt Obligations, Cross Border Leasing, verbriefte Hypotheken- und Konsumkredite, Auktionsanleihen, Aktienoptionen...) und Versicherungen zwischen Banken und anderen Finanzakteuren (Hedgefonds, Private Equity Fonds, Versicherungs- und Industriekonzerne). Der größte Versicherungskonzern der Welt, die American International Group (AIG), versicherte gegen Prämien eine Unmenge solcher Geschäfte, die damit abgesichert schienen, und machte aus den Versicherungen in einem Schneeballsystem wiederum handelbare Finanzprodukte.

Solche Finanzpraktiken, fälschlich als »Investitionen« bezeichnet, schaffen kurzfristig einige zehntausend Arbeitsplätze im Finanzsektor, zerstören aber Millionen Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor und in der Realökonomie. Die Zerstörung würde weitergehen, wenn diese Praktiken mit Staatshilfe gestützt werden. Die »systemische Bedeutung« gilt also nur hinsichtlich solcher Finanzakteure selbst, während zur Gesundung der Realökonomie dieser toxische Riesenwasserkopf nicht gerettet, sondern abgeschnitten werden muß. Um die Realökonomie zu retten und weiterzuentwickeln, muß die bisherige Art der Bankenrettung verhindert werden!

Auch wenn die für Finanzkriminalität nur sehr randständig greifenden bürgerlichen Gesetze zugrunde gelegt werden, hatten die krisenverursachenden Finanzpraktiken eine systemische kriminelle Dimension. Gegenüber der geltenden Finanzaufsicht wurden die meisten Interbankentransaktionen mehrfach verschleiert: durch Auslagerung aus der Bilanz, durch »Zweckgesellschaften« (Conduits, Special Purpose Entities u.ä.), deren juristische Sitze zudem in eine vollständig deregulierte Finanzoase verlegt wurden. 2

Wegen Falschberatung der Kunden haben eine Reihe führender Banken auf Druck der New Yorker Staatsanwaltschaft seit 2003 wiederholt erhebliche Strafzahlungen leisten müssen. Sie kamen durch Vergleiche öffentlichen Gerichtsverhandlungen zuvor. Zuletzt zahlten sie wegen Falschberatung beim Verkauf des Finanzprodukts »Auktionsanleihen«: die Deutsche Bank 15 Millionen Dollar, Merrill Lynch 125 Millionen, Goldman Sachs 22,5 Millionen. Citigroup, United Bank of Switzerland (UBS) und First Union/Wachovia zahlten entrichteten ähnliche Beträge.

Der mit 180 Milliarden US-Dollar bisher größte Empfänger von Staatshilfen überhaupt, AIG, ebenfalls als »systemrelevant« angesehen, steht auch an der Spitze der Finanzkriminellen. Die Spezialität von AIG war die Versicherung von Bankkrediten und Anleihen, zuletzt in einer Gesamtsumme von 62 Billionen Dollar. AIG bildete allerdings keine Rückstellungen für das Eintreten der Versicherungsfälle. Das ist Betrug. Er führte allerdings bisher nicht zu Anklage und Verurteilung.

Kreditinstitute wie die Deutsche Bank nahmen das AIG-Angebot gerne an – und lassen sich die Ausfälle jetzt vom Staat bezahlen. So flossen von den bisherigen Staatshilfen an AIG sofort 93 Milliarden an die gößten Krisenverursacher: Goldman Sachs 12,9 Milliarden, Société Générale 11,9 Milliarden, Deutsche Bank 11,8 Mil­liarden. Weitere Empfänger sind in Deutschland die DZ Bank, die Dresdner Bank, die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW).

Eine aktive Rolle beim Betrug spielten die Ratingagenturen Moody’s, Standard & Poors und Fitch. Sie haben z. B. von AIG »abgesicherte« Finanzprodukte mit einer hohen Bonitätseinstufung versehen und damit die Schneeball-Interbankengeschäfte angeheizt. »Trifft eine Agentur eine solche Aussage ohne Überprüfung, dann ist das einfach Betrug. (…) Darin spiegelt sich eine Betrugskultur von unglaublichen Ausmaßen wider3 Auch hier zeigt sich: Die »Systemrelevanz« bezieht sich nur auf die außerökonomischen, kriminell durchsetzten Spekulationsprodukte der Banken und anderer Konzerne untereinander.


»Enteignung« als Bad Banking

Selbst wenn der gegenwärtige Staat Miteigentümer oder Haupteigentümer einer Bank wird und wenn von »Enteignung« die Rede ist, bleiben die bisherigen Finanzpraktiken unangetastet. Bestenfalls werden (halbherzige) Auflagen beim Einkommen der Spitzenmanager gemacht. Dies gilt in den USA und in Großbritannien, aber auch in Deutschland, so bei der Commerzbank (Staat mit 25 Prozent als Hauptaktionär) und bei der Hypo Real Estate.

Wenn sich dann US-Präsident Barack Obama, der englische Premierminister Gordon Brown und der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück über die »Unverschämtheit« der staatlich geretteten Pleitebanker ereifern, weil sie sich dennoch hohe Boni auszahlen, handelt es sich um Demagogie. Das erkannten am 24. März 2009 sogar kapitalfreundliche Kommentatoren der Financial Times Deutschland: »Was sind die 165 Millionen Dollar an Bonuszahlungen an die Manager von AIG, während die Legitimität der staatlichen Hilfen von 93 Milliarden Dollar, die sofort an die Gläubiger wie Goldman Sachs und Deutsche Bank fließen, kaum diskutiert« wird?

Selbst dann, wenn die Regierung eine Bank förmlich »enteignet«, kommt sie den Wünschen der Banker nach. Dies gilt auch für den größten Fall in Deutschland, die HRE. Zunächst: Der Bankrotteursgehilfe Steinbrück hat es von Anfang an vermieden, die Verbindlichkeiten der HRE zu prüfen. Am 29. September 2008 stellte er die ersten 30 Milliarden Euro an Staatshilfen bereit, insbesondere auf Druck der Deutschen Bank. Dieser Zeitpunkt war nicht zufällig. Vielmehr lief einen Tag zuvor die Haftung des früheren Mutterkonzerns, der HypoVereinsbank (HVB), aus. Die HRE war 2003 aus der HVB bereits als eine »Bad Bank« ausgegründet worden, damit die italienische Bank UniCredit die HVB kaufen konnte, ohne die von der HVB angehäuften Risiken, z. B. durch spekulative und betrügerische Ost-Immobilien, zu übernehmen.

Seitdem gab die Bundesregierung für die HRE insgesamt etwa 120 Milliarden Euro staatlicher Hilfen – bisher. Dann ließ sie von der US-Kanzlei Fresh­fields Bruckhaus Deringer das »Enteignungsgesetz« entwerfen, das auf die HRE gemünzt ist. 4 Die Wahl dieser Berater, die weltweit und in Deutschland führend bei neoliberalen Privatisierungen und Finanzprodukten sind (Public Private Partnership, Cross Border Leasing ...), garantiert, daß die »Enteignung« nur eine Übergangspannenhilfe auf Kosten des Staates darstellt. Die zweite am Gesetzentwurf beteiligte Kanzlei, Hengeler Müller, ist die Hauskanzlei der Deutschen Bank: Zufällig ist die Deutsche Bank einer der Hauptgläubiger der HRE, und inzwischen bestimmt sie mit ihrem Personal den neuen Vorstand und den Aufsichtsrat der HRE. Und Hengeler Müller ist auch die Kanzlei des HRE-Großaktionärs Flowers.

So soll die bisher in Gang gesetzte Bankenrettung die Krise der Reichen auf Kosten der Armen lösen: noch direktere Bankenherrschaft, Einkommenssenkung bei den Lohn- und Transfer­einkommen (Hartz IV). Die zusätzliche Staatsverschuldung würde – in Verbindung mit der gleichzeitig beschlossenen staatlichen »Schuldenbremse« – als »Sachzwang« die bisherige Privatisierungsspirale weiter hochschrauben.


Bankeninsolvenzen als Schutz

Sowohl nach geltendem Recht als auch nach der Markttheorie ist die Insolvenz der Banken zwingend, sie ist möglich und sie ist systemgerecht. Insolvenzverschleppung ist in allen kapitalistischen Staaten eine Straftat, das wäre sie auch in einem nachhaltig angelegten Sozialismus.

Insolvenzabwicklung bedeutet nicht, daß ein Unternehmen »plattgemacht« wird. Vielmehr bedeutet sie die genaue Prüfung der Verbindlichkeiten. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen begründen. Der Staat kann prüfen, welche Verpflichtungen er im öffentlichen Interesse erfüllen soll. Gesunde Teile können an andere Unternehmen verkauft oder auch vom Staat weitergeführt werden. Das passiert gegenwärtig in den USA mit kleinen Banken, dort werden etwa die Konten und Depots der Kunden und die seriös vergebenen Kredite auf andere Banken übertragen bzw. an sie verkauft. Das US-Insolvenzrecht erlaubt z.B. mit dem »Chapter 11«, daß die Arbeitsplätze und Vermögenswerte jahrelang erhalten bleiben. In bestimmten Fällen kann der Einlagensicherungsfonds der Banken herangezogen werden oder könnte der Staat direkt eingreifen.

Eine Bankeninsolvenz hätte auch den positiven Effekt, daß Unternehmen und Staat ihre Kreditverpflichtungen günstig loswürden. Bei einer Insolvenz verlieren natürlich die Eigentümer, die Aktionäre, was aber dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip entspricht. Das Insolvenz­recht kann zudem vom Gesetzgeber den neuen Bedingungen angepaßt werden.

Statt eine unbegrenzte Menge staatlicher Gelder in die Black Box einer bankrotten Bank zu werfen, in der Hoffnung, daß am Ende wie durch ein Wunder Arbeitsplätze herauspurzeln, könnte der Staat mit ungleich geringeren, aber direkten Hilfen kontrollierbare Effekte erreichen, indem er nämlich Garantien und Kredite direkt an Häuslebauer, Handwerker, Unternehmen vergibt. »Man stelle sich vor, was man mit Geldern in Höhe von 700 Milliarden Dollar (das ist der Umfang des ersten Bankenrettungspakets der US-Regierung – W. R.) anfangen könnte. Bei einem maßvollen Leverage-Faktor von 10:1 ließen sich neue Darlehen in Höhe von sieben Billionen vergeben – eine Summe, die den Kapitalbedarf der Unternehmen satt abdeckt.« 5

Eine Good Bank zeichnet sich somit gerade nicht durch verschleierte Interbankenspekulationen aus. Eine Good Bank, also ein Finanzsystem im volkswirtschaftlichen und öffentlichen Interesse, muß die ökonomischen Bedürfnisse der Bevölkerungsmehrheit fördern, durch billige Real- und Mikrokredite, vergeben auf der Grundlage überprüfter Rückzahlungspläne. Kriterien dafür sind Arbeitsplätze, sinnvolle Produkte, gute Arbeit, sicheres und auskömmliches Einkommen, ein funktionierendes Gesundheits- und Rentensystem.

Das kann doch jeder und jede leicht verstehen? Und dem wird doch jeder und jede ohne weiteres zustimmen, oder etwa nicht?



1 Joseph Stiglitz: A Bank Bail out that works, The Nation vom 23.3.2009

2 Genauer ist dies z. B. exemplarisch anhand des »strukturierten Finanzprodukts« Cross Border Leasing analysiert worden: Werner Rügemer, Cross Border Leasing, Münster, 2. Auflage 2005

3 James Galbraith: Es wird höchste Zeit, die Banker für die Allgemeinheit arbeiten zu lassen, Spiegel online vom 23.3.2009

4 Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (FMStErgG), April 2009

5 Stiglitz, a.a.O. – Leverage-Faktor: Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank oder des Staates zur Menge der Kredite, die auf der Basis dieses Faktors vergeben werden können

Werner Rügemer ist Vorsitzender von Business Crime Control e.V. Seine aktuellen Bücher: Privatisierung in Deutschland. Eine Bilanz, 4. Auflage, Verlag Westfälisches Dampfboot, und: Heuschrecken im öffentlichen Raum. Public Private Partnership – Anatomie eines globalen Finanzinstruments, transcript Verlag (alle Titel auch im jW-Shop erhältlich)


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