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die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 29.10.09, 02:43  Betreff:  die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=dcaa97d4c6


OLG Düsseldorf geht gegen ‚scharf-links' vor

28.10.09




Verleumdungsklage nach Veröffentlichung der Prozessberichterstattung der Roten Hilfe im Prozess gegen Faruk Ereren

Die Redaktion ‚scharf-links' teilt hiermit mit, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen ‚scharf-links'- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich eingereicht hat.

Hintergrund ist, dass ‚scharf-links' regelmäßig die Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren veröffentlicht hat. In einem dieser Berichte beanstandet das OLG einen Satz in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei.

Bis zur Klärung der Angelegenheit haben wir den strittigen Artikel aus dem Netz genommen.

Da wir anwaltlichen Beistand benötigen, sind wir für Spenden, die uns helfen die Kosten zu bewältigen, dankbar.

Redaktion ‚scharf-links'

Spendenkonto:

E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX





Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 18.02.10, 16:49 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 21.11.09, 10:33  Betreff:  Re: die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!  drucken  weiterempfehlen



Aktueller Kommentar von Ullrich F. J. Mies unter:  http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/8/25371155.0.30115.html




Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk

Beiträge: 7353
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New PostErstellt: 14.01.10, 07:13  Betreff:  Online-Zeitung "scharf-links" und "Gefangenen-Info" brauchen unsere Unterstützung!  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8313&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=521e541655


Strafbefehl von 2800 Euro

gegen

den presserechtlichen Redakteur des Gefangenen Infos



Von Gefangeneninfo

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat gegen  den presserechtlichen Redakteur des Gefangenen Infos, Wolfgang Lettow, einen Strafbefehl  von 2800 Euro (40 Tagessätzen) erlassen. Dagegen ist natürlich Einspruch erhoben worden und demnächst wird dann  zu einem Verfahren vor dem dortigen Gericht kommen.

Zum Hintergrund: Im Düsseldorfer §129 b Verfahren gegen Faruk Ereren kriminalisiert der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates Berthold Klein bzw. die Präsidentin des OLG Düsseldorf die Medienöffentlichkeit.

Die betreffende Passage in dem abgedruckten Artikel "Blind in Beugehaft" aus der Ausgabe 348, die dem "Gefangenen Info" eine Anzeige einbrachte, lautet: "Besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates, für Nuri (Eryüksel) sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet". Nuri verbüßte insgesamt 17 Jahre in Deutschland und der Türkei in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während seiner Knastzeit in der Türkei wurde Nuri regelmäßig gefoltert, infolge dessen er erblindete. Da Nuri die Aussage im Düsseldorfer Prozess gegen Faruk Ereren verweigerte, war er im Sommer 4 Wochen in Beugehaft. Die Mitglieder dieses Staatsschutzsenats bestreiten jetzt schriftlich, dass der Richter Berthold Klein diese Aussage gemacht hat.

Auch die Herausgeberin der Onlinezeitung »scharf-links«, Edith Bartelmus-Scholich, erhielt einen Strafbefehl über 12000 Euro wegen der Veröffentlichung desselben Artikels. Edith hat dagegen Widerspruch eingelegt und der Prozess beginnt am 12.2.

Vergegenwärtigen wir uns kurz, wie diese Schauprozesse in Stuttgart und Düsseldorf ablaufen: Linke anatolische Menschen werden in der BRD auf Grund von Folteraussagen aus der Türkei verhaftet und verurteilt. Diese 6 Gefangenen hier sind durchweg 23 Stunden allein in ihrer Zelle, Briefe "verschwinden", es hagelt Besuchsverbote,  ProzessbeobachterInnen werden verprügelt und zu Geldstrafen verurteilt.

Alle diese Maßnahmen haben das Ziel, die Eingebunkerten lebendig im Knast zu begraben und die Menschen draußen einzuschüchtern.

Faruk bezeichnet diese "umfassendes Isolationsprogramm als "Weiße Folter" mit dem Ziel, uns zu zermürben."

Das alles haben Gefangenen Info und scharf-links thematisiert, die beiden Verfahren haben die Funktion, Menschen draußen einzuschüchtern und linke Medienöffentlichkeit mit hohen Geldstrafen zu belegen, zu kriminalisieren und sie schlussendlich mundtot zu machen.



weiterführende Links:
http://www.gefangenen.info/
http://political-prisoners.net/home.php?id=4〈=de&action=campaign




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson


[editiert: 14.01.10, 07:13 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 15.02.10, 04:57  Betreff: Solidarität mit Edith und Wolfgang  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2010/02/273322.shtml


Solidarität mit Edith und Wolfgang


karlkorsch 15.02.2010 02:18


Am Dienstag den 16.2.2010 um 11:00 Uhr findet vor dem Amtgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H216 ein Prozess gegen eine Online-Redakteurin statt, weil sie den Bericht von BeboachterInnen eines politischen Verfahrens in Düsseldorf dokumentierte.

Am kommenden Dienstag könnte sich entscheiden, ob die Online-Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich bis zu 6 Monaten in Haft muss, weil sie als presserechtlich Verantwortliche des Online-Magazins Scharf-Links auch unabhängigen ProzessbeobachterInnen von politischen Prozessen ein Forum gibt.

Dazu gehören die AktivistInnen einer Ortsgruppe der Roten Hilfe, die regelmäßig Öffentlichkeit im 129-B-Verfahren gegen den türkischen Migranten Faruk Ereren herstellen. Ihm werden legale Aktivitäten in der in der Türkei und Deutschland verbotenen Volksbefreiungsfront (DHKPC) vorgeworfen. Doch weil die Organisation auf der Terrorliste von EU und UN gelandet ist, sind alle Aktivitäten, die diese Organisation unterstützen könnten, sofort selber kriminell und terroristisch.

Justizkampf im Verfahren gegen Faruk Ereren

Das Verfahren hat wie fast alle Verfahren gegen türkische und kurdische Linke wenig mediale Öffentlichkeit in der Linken und gar keine in der liberalen Öffentlichkeit. Und doch ging der Prozess gegen Faruk Ereren bisher nicht reibungslos über die Bühne. Es gab engagierte ProzessbeobachterInnen, die es sich nicht nehmen ließen, den Gefangenen zu grüßen, auch wenn die Justizordnung es verbietet. Dafür ließ der verantwortliche Richter den Saal räumen und ein Dutzend ProzessbesucherInnen über eine Stunde in einen Raum des Gerichtsgebäudes einsperren. Daraufhin besuchte Ulla Jelpke in ihrer Eigenschaft als MdB der Linkspartei den Prozess und schrieb auch einen Brief an die verantwortliche NRW-Justizministerin, wo sie auf die repressive Prozessführung hinwies. Das heißt, die Verantwortlichen waren über den kleinen aber nicht wirkungslosen Prozess-Widerstand verärgert.


Das ist der Hintergrund für die folgende Repression

12000 Euro Strafe

Ohne jede Ankündigung erhielt die presserechtlich Verantwortliche von Scharf-Links Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl in Höhe von 12000 Euro. Ein in dem Online-Magazin veröffentlichter Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Verfahren gegen Faruk Ereren soll den verantwortlichen Richter beleidigt haben. Es gab weder das Ansinnen auf eine Gegendarstellung noch eine andere Reaktion auf den Beitrag, sondern gleich den Strafbefehl mit der immens hohen Summe, was den politischen Charakter des Verfahrens deutlich macht.

In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag beschrieben, in dem gegen den Zeugen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wurde. Er hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ dann die Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den ProzessbeobachterInnen für besondere Empörung, weil Eryüksel mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert wurde. Er hat mittlerweile auch als Spätfolge der Folter sein Augenlicht verloren.

Die ProzessbeobachterInnen schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Dort soll der Richter mit Verweis auf Eryüksels Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Erleuchtung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere ProzessbeobachterInnen, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte können sich an eine von ihnen als zynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern.

Weitere Verfahren stehen an

Das Verfahren in Koblenz ist ein Pilotprojekt. Hier wird entschieden, ob Edith in den Knast muss, denn die Strafe könnte sie gar nicht tragen. Zudem sind weitere Verfahren in Vorbereitung.

Auch gegen Wolfgang Lettow, der für das Gefangeneninfo presserechtlich verantwortlich ist, wird ermittelt. Die Publikation hat den Prozessbericht der Roten Hilfe ebenfalls veröffentlicht. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Es wird aber schon in der zweiten Märzhälfte damit gerechnet. Das Verfahren wird in Berlin stattfinden. Dann sollen auch die Hintergründe des Verfahrens gegen Faruk E. thematisiert werden. Genauere Infos werden folgen.

  http://www.political-prisoners.net 




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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New PostErstellt: 28.10.11, 19:32  Betreff:  die Online-Zeitung "scharf-links" braucht wieder unsere Unterstützung!  drucken  weiterempfehlen

gelesen in: http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=19357&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=8bcab26d1e


Die Freiheit, die sie meinen        27.10.11

Süddeutsche Zeitung mahnt ‚scharf-links' wegen satirischer Bildmontage ab

Von Redaktion ‚scharf-links'


"Wenn einer bei uns einen guten politischen Witz macht, dann sitzt halb Deutschland auf dem Sofa und nimmt übel." - Kurt Tucholsky
"Was darf die Satire?", in: "Berliner Tageblatt", Nr. 36, 27. Januar 1919


Die sich liberal verstehende Süddeutsche Zeitung hat exemplarisch unter Beweis gestellt, wie sie Presse- und Meinungsfreiheit definiert, wenn es um andere Medien geht.

Gestern erhielt die ‚scharf-links'-Redaktion eine Abmahnung der Süddeutschen Zeitung. Veranlassung war eine satirische Bildmontage in dem medienkritischen Artikel "Daniel Brösslers seltsame Schreibe" von Dieter Braeg, der am 19.10.2011 bei uns veröffentlicht wurde.

In diesem Artikel hatte Dieter Braeg anhand zahlreicher Textstellen den Kommentar "Im Spagat" von SZ-Redakteur Daniel Brössler scharf kritisiert. Brössler hatte sich in seinem Artikel an einer Linkspartei-Kritik versucht, die ohne logische Zusammenhänge um einen dumpfen Antikommunismus kreiste und unzulässig über weite Teile die unabhängige Tageszeitung "Junge Welt" mit der Partei DIE LINKE gleichsetzte. Wahrlich kein Elaborat auf dessen Veröffentlichung der Autor oder die Süddeutsche stolz sein können!

Bebildert war die Kritik an dieser journalistischen Mangelleistung mit einer satirischen Montage, die Brössler in dem Schlamm badend darstellt, mit dem er in seinen Artikeln DIE LINKE mit schöner Regelmäßigkeit bewirft.

Leider zeigte sich, dass Brössler und die Süddeutsche Zeitung weder für Kritik noch für Humor empfänglich sind. Auch die Meinungs- und Pressefreiheit ordnen sie ihren persönlichen Befindlichkeiten unter. Unkollegial ist zudem, dass sie im Kontakt mit einem anderen Medium gleich mit Rechtsmitteln bei kürzest möglicher Fristsetzung drohen.

Obwohl die ‚scharf-links'-Redaktion davon überzeugt ist, sich korrekt in einem von Meinungs- und Pressefreiheit abgedeckten Bereich bewegt zu haben, haben wir uns entschieden, die abgemahnte Bildmontage zu löschen und statt dessen ein Bild platziert, mit dem die Persönlichkeitsrechte von Daniel Brössler garantiert nicht verletzt werden, weil weder sein Gesicht noch sein Name kenntlich sind.

Die Süddeutsche kann jetzt zufrieden sein, dass sie sich als Medienkonzern gegen eine nichtkommerzielle Online-Zeitung durchgesetzt hat. Meinungs- und Pressefreiheit haben in der Bundesrepublik nämlich einen Preis - und der ist für selbstorganisierte kritische Medien oft zu hoch.

Wer möchte, dass sich das ein Stück weit ändert, kann ‚scharf-links' mit einer Spende unterstützen. Die Redaktion bedankt sich herzlich im Voraus.

Spendenkonto: E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX



siehe: Daniel Brösslers seltsame Schreibe - 19-10-11 21:21 ( http://www.scharf-links.de/45.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=19156&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=a3878c443e )




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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