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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 12.07.07, 17:00     Betreff:  Re: Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO

kopiert aus: http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2984&Itemid=44


Hartz4-Plattform erwartet Erfolg

für Klage gegen 345 EURO-Regelsatz beim Bundessozialgericht


von LZ Saarland , 11.07.2007


Eingereichte Klage setzt auf richterliche Bewertung der „tatsächlich konkret markt-verfügbaren" Kostensituation anstelle des „abstrakten Regelsatzes" und baut auf der analogen Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft auf

Wiesbaden (sk)
- Brigitte Vallenthin, die Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch, dass Ihre beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Hartz IV-Existenznöten leidende Menschen in Deutschland zu einem Erfolg führen wird.

Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 EURO-Regelsatz für ausreichend befunden, was jedoch lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt" festgelegten Regelsatzes geschah, da der Kläger in anderem Klage-Zusammenhang nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz allgemein für unzureichend erklärt hatte. Die von Vallenthin eingereichte Klage ist jedoch im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren" Kostensituation beantragt.

Für die Beweismittel hat die Hartz4-Plattform umfangreiche Recherchen angestellt und dem Gericht für sämtliche 10 Abteilungen des Regelsatzes Einkaufsnachweise aus den aktuell niedrigst verfügbaren Einkaufsquellen vorgelegt. Dabei stellt sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist.

Am schwerwiegendsten ist die Unterversorgung im Bereich „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, alkoholische Getränke". Anstelle der im Regelsatz als „bedarfsorientiert" festgelegten 132,71 EURO ermittelte die Arbeitslosen-Initiative nach Discounter-Preisen und sehr bescheidenen Mahlzeiten einen Mindestbedarf von 260,47 EURO, d.h. einen Mehrbedarf von 128,46 EURO im Monat. Dabei werden kleine Freuden wie 1 Flasche Wein pro Monat oder 1 Flasche Bier pro Woche mit 0,17 EURO bzw. 0,07 EURO am untersten Tagessatz-Limit budgetiert.

An zweiter Stelle folgt die Regelsatz-Abteilung „Nachrichtenübermittlung einschließlich Telefon/Handy, Fax, Internet". In diesem Bereich liegen, vor allem auch wegen der geringen Mobilitätsmöglichkeiten, häufig die einzigen sozialen und kulturellen Kontakte von Hartz IV-Betroffenen. Sodass sie nur mit einer ausreichenden Ausstattung überhaupt noch an Gesellschaft und Leben teilhaben können. Der Mehrbedarf gegenüber den 22,37 EURO des Regelsatzes liegt hier bei 54,82 EURO.

Es folgt an dritter Stelle der Bereich „Verkehr einschließlich Zubehör und Reparatur von Auto/Fahrrad, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel". Hier sieht der Regelsatz 19,20 EURO vor. Selbst eine vergünstigte „Sozial-Monatskarte" für die Busse in Wiesbaden kostet bereits 43,90 EURO und übersteigt damit bereits den Regelsatz um 24,70 EURO. Der gesamte Mehrbedarf in diesem Bereich beträgt 37,20 EURO.

Ein besonders dramatisches soziales, kulturelles, bildungsorientiertes wie auch gesundheitliches Ausgrenzungspotenzial birgt auch der an vierter Stelle folgende Bereich „Freizeit, Sport, Unterhaltung, Kultur", der als absurder Gemischtwarenladen ebenfalls die Bereiche „Gartenpflege und Schnittblumen" sowie „Zeitungen, Zeitschriften und Bücher" einschließt. Hierfür sieht der Regelsatz 39,48 EURO vor, benötigt werden aber mindestens 66,99 EURO, also ein Mehrbedarf von
27,51 EURO.

Die Missachtung der Menschenwürde von Hartz IV-Berechtigten durch die Politik wird überdeutlich in den gänzlich fehlenden Regelsatzleistungen für „Familienfeste und kirchliche Feiertage". Dem Null-EURO-Ansatz der Gesetzgebung stellt die Klage von Brigitte Vallenthin einen Mindestbedarf von monatlich 25,43 EURO gegenüber. Diese basieren auf bescheidenen Budget-Ansätzen wie einem Weihnachtsbaum für 25 EURO und häuslicher Festtags-Gästebewirtung von 50 EURO unter der Annahme von 6 Gästen oder einem Osterstrauß und Ostereiern für 20 EURO.


siehe auch: http://linkszeitung.de/content/view/127694/1/



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 12.07.07, 17:04 von bjk]
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