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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 13.07.07, 04:32     Betreff: Re: Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 EURO

Wie viel brauchen Sie pro Tag

für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke?


Reichen Ihnen 3,79 €?


Oder 0,83 € fürs Frühstück und je 1,48 € für Mittag- und Abendessen?
Das ist bei einem alleinstehenden Hartz IV-Bezieher im Regelsatz enthalten.
Diese Summe steht aber meist nicht zur Verfügung, weil viele notwendige
Ausgaben nicht anerkannt und auf Kosten der Ernährung gedeckt werden
müssen.

„3,79 € sind viel zu viel – 2,65 € müssen reichen.“

Das meinen alle Verbände der Unternehmer in Deutschland, vor allem die der
Banken und Konzerne. Sie fordern 30% weniger, also 0,57 € fürs Frühstück
und je 1,04 € für Mittag- bzw. Abendessen.
3,79 € halten sie für einen "Fehlanreiz", der die Motivation schwächt, Arbeit
aufzunehmen.

Null Euro für Essen und Trinken ist noch besser,

meint die Bertelsmann-Stiftung,

die Inhaberin des Bertelsmannkonzerns.
(RTL, Vox, Stern usw.)
(1)

Vorsitzender der Bertelsmann-Stiftung z.b. ist Reinhard Mohn. Die Familie
Mohn hatte 2004 ein Vermögen von 6,5 Mrd. Euro. (2) Unterstellen wir eine bescheidene
Rendite von 5%, kommen wir schon auf 890.411 € Einkommen pro
Tag! Die Leute, die Interesse haben, dass Erwerbslose hungern, klagen nicht
über Mangelernährung, nur über zu niedrige Renditen.

Angela Merkel, die christliche Bundeskanzlerin
und Edmund Stoiber, ihr Bruder im Geiste,
würden Erwerbslosen gerne die Essensrationen um 25% kürzen, fürchten sich
aber von der Wut der Erwerbslosen und Beschäftigten.

Der DGB-Bundesvorstand
fordert keine Erhöhung, hält also 3,79 Euro für ausreichend.


Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV)
fordert eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Hartz IV -Empfänger
von 345 € auf 415 € (70 € mehr).
Darunter 30 € mehr für Verkehrsmittel, je 10 € mehr für Nachrichtenübermittlung
und alkoholische Getränke/Tabakwaren sowie je 5 € mehr für "Verzehr
außer Haus" und Gesundheitspflege.
Das geht in die richtige Richtung.
Aber:
der DPWV akzeptiert die 3,79 € pro Tag für Ernährung, ebenso wie alle Parteien
und Gewerkschaftsgliederungen, die sich der Forderung dieses Wohlfahrtsverbandes
angeschlossen haben.

Mit 3,79 € am Tag für Ernährung können Erwerbslose nicht auskommen.
2004, vor Einführung von Hartz IV, waren im Regelsatz für Nahrung und
nicht-alkoholische Getränke 4,36 € täglich drin, also 15% mehr als heute.(3)

Die Grenzen verlaufen zwischen oben und unten,

nicht zwischen den Völkern.


Maßstab für die Regelsatzhöhe ist das Verbrauchsverhalten unterer Verbrauchergruppen.
Diese bestehen überwiegend aus Personen über 65 Jahre. Und
die geben
bei steigenden Preisen erheblich weniger für Ernährung aus als früher und
auch deutlich weniger als unter 65-jährige.
Untersuchungen zeigen, dass eine vollwertige Ernährung erst mit 50% mehr
Geld für Ernährung möglich ist. (4)

Deshalb:
Rücknahme der Kürzungen bei Ernährung!
Mindestens 6,50 € am Tag
für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke!
Mindestens 500 € Regelsatz!

Hungerniveau von Hartz IV fördert Hungerlöhne!
Die Dachorganisation aller Unternehmer in Deutschland, der DIHK, fordert,
dass 3 bis 4 € pro Stunde für Lohnabhängige "selbstverständlich und zumutbar"
werden sollen. (5) Zweck: mehr Profit. 3-4 € pro Stunde ergeben 400 bis
530 € netto mtl. für Vollzeitarbeit.
Im Verhältnis dazu können sich Hartz IV'ler noch paradiesisch ernähren. Deshalb
das Interesse der Unternehmen, vor allem natürlich von Deutsche Bank,
Siemens, Bertelsmann usw., den Hunger von Erwerbslosen zu fördern, damit
sie leichter Hungerlöhne durchsetzen können. Im Namen der Gerechtigkeit.

Deshalb:
Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 10 € brutto die Stunde
statt Hungerlöhne!


(1) Friedrich Breyer, Wolfgang Franz, Stefan Homburg, Reinhold Schnabel, Eberhard Wille, Reform der sozialen
Sicherung, Berlin 2004, 42

(2) isw Grafikdienst Nr. 11, Armut + Reichtum in Deutschland, München, September 2006, 18
(3) Roth/Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2006 ->Regelsatz
(4) W. Becker u.a., Vollwerternährung und Sozialhilfe, GesundhWes 57, 201-206
(5) Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Mehr Chancen am Arbeitsmarkt, Arbeitspapier, Berlin 2006, 1

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