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Problem Polizei - Schläger mit Lizenz und von Justiz gedeckt?

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 30.09.07, 10:18  Betreff:  Problem Polizei - Schläger mit Lizenz und von Justiz gedeckt?  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2007/09/195594.shtml



Zu Unrecht verurteilter Demonstrant

roter helfer 30.09.2007 09:16



Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 25.09.2007 über einen zu Unrecht wegen Vermummung verurteilten Demonstranten. Zufällig fand er ein Bild seiner Festnahme im Internet, das zeigte, dass er gar nicht vermummt war und das auch die sonstigen Aussagen der Polizeizeugen nicht der Wahrheit entsprachen. Mit dem Bild in der Berufungsverhandlung konfrontiert, änderten die Polizisten ganz plötzlich ihre Aussagen. Das Verfahren gegen den Demonstranten wurde eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde seine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt und Falschaussage gegen die Polizisten.

Es wäre klasse, wenn der betroffene Demonstrant sich mit der Redaktion der Rote-Hilfe-Zeitung in Verbindung setzt!

Er wisse Bescheid mit Angeklagten wie Felix K., sagte Richter Bortels, er habe schließlich auch schon Ulrich Schmücker verurteilen dürfen. Das war vor 34 Jahren; der später von seinen eigenen Komplizen ermordete Student Ulrich Schmücker wurde damals wegen Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Amtsrichter Bortels war beisitzender Richter in diesem Prozess; es war ganz offensichtlich ein prägendes Erlebnis.

Felix war empört und seine Mutter war es auch. Sie hatte gesehen, in welchem Zustand ihr Sohn nach Hause gekommen war, das verschwollene Gesicht, die Abschürfungen von der Stiefelsohle auf dem Hals. Gemeinsam durchforsteten sie das Internet nach Fotos von der Demonstration. Es war ein Zufallsfund,ein kaum glaublicher Glückstreffer: Da war tatsächlich ein Foto.

Drei Polizisten mit heruntergelassenem Visier, dazwischen ein schwarz gekleideter junger Mann, halb auf den Knien, von zwei Seiten im Polizeigriff festgehalten. Es war Felix, da gab es keinen Zweifel. Die Haartracht war unverwechselbar, aber von Vermummung war nichts zu sehen. Es war exakt der Moment des ersten Zugriffs.

Die Berufungsverhandlung vor dem Berliner Landgericht fand am 2. Mai 2006 statt. Als erster Zeuge wurde der Polizist K. vernommen, der aussagte, was er schon in der ersten Verhandlung ausgesagt hatte, bis ihm der Vorsitzende Richter Peter Marhofer das Foto vorlegte. Wo denn da nun die Vermummung sei, fragte er.

Der Beamte kapitulierte sofort: Das sei dann wohl doch ein Irrtum gewesen mit der Vermummung. Auch die Aussage des Kollegen A., er habe nichts gesehen, weil er mit dem Rücken zu den anderen gestanden habe, war widerlegt: Auf dem Foto steht der Polizeimeister A. direkt hinter Felix mit dem Gesicht zu ihm. "Die Kammer hat die Beweisaufnahme in dieser Situation abgebrochen", schrieb Marhofer in die Urteilsbegründung, "weil es ausgeschlossen erschien, noch zu einer Überzeugungsbildung im Sinne der Anklageschrift zu gelangen." Der Angeklagte war "wegen erwiesener Unschuld freizusprechen".

Verfahren eingestellt

Aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Von Rechts wegen hätte der Staatsanwalt nun gegen die drei Polizeibeamten ermitteln müssen - wegen Falschaussage und wegen Körperverletzung im Amt. Als nichts dergleichen geschah, erstattete Felix K. Strafanzeige. Ein weiteres Jahr ging ins Land, dann stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Vielleicht sei Felix K. ja doch vermummt gewesen, argumentiert der Staatsanwalt Anselmann. Andere seien ja auch vermummt gewesen, warum also nicht auch er?

Das Foto sei aus einer Perspektive aufgenommen, "die zu Missverständnissen herausfordert". Und die Aussage des Beamten K.? Der sei "offensichtlich durch das Foto verwirrt" gewesen. Mangels Wortprotokoll "bleibt daher im Dunkel, was genau der Beschuldigte K. gesagt hat. Es liegt nur das vor, was das Landgericht Berlin als Inhalt seiner Aussage verstanden haben will".

Der ehemalige Vorsitzende Richter Peter Marhofer ist inzwischen Referatsleiter beim Berliner Innensenator. Es wird ihn interessieren, was der Staatsanwalt Anselmann von seinen dienstlichen Fähigkeiten als Richter hält.

Felix hat gerade sein Fachabitur im Sozialwesen gemacht, Gesamtnote 2,1.

(Süddeutsche Zeitung vom 25.9.2007)
http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die_rote_hilfe_zeitung



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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