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RAF - oder warum die herrschenden Politverbrecher noch immer außer sich sind

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 05.12.09, 09:01  Betreff: Re: RAF - oder warum die herrschenden Politverbrecher noch immer außer sich sind  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2009/12/267853.shtml


Geschichtsrevisionismus -Täter bleibt Täter

AutorIn des Beitrags 03.12.2009 15:35


Kürzlich hatte das Theaterstück "Buback" Premiere. Seit dem 30. Jahrestag des "deutschen Herbsts" sind die Menschen in diesem Land einem medialen Terror ausgesetzt, der revolutionären Widerstand und die Geschichte der Guerilla völlig demontieren und entsorgen will. Die Geschichte der RAF wird in die Nähe des Geheimdienstes gestellt, pathologisiert oder dämonisiert. Diejenigen, die diesem medialen Terror betreiben, wollen damit jegliche mobilisierende Kraft des revolutionären Widerstandes im Keim ersticken. In dieser Kampagne spielt Bubacks Sohn eine große Rolle: er tritt quasi in die Fußstapfen seines Vaters und ermittelt als Hobbybawist. Flankiert von den Medien werden die Exgefangene aus der RAF frontal mit neuen Verfahren und Verhaftungen bedroht. Dies ist auch ein Angriff auf unsere eigene Geschichte und zielt auf heutigen und zukünftigen Organisationsprozesse einer revolutionären Linken.

Für eine linke Geschichtsschreibung!
Geschichte wird gemacht es geht voran!
Solidarität mit den von Verfahren und Knast bedrohten GenossInnen!


Wer war Siegfried Buback?


Das Theaterstück „Buback“, das am 26.10.2009, Premiere in der Brotfabrik in Frankfurt am Main hatte, setzt sich mit den Bemühungen des Sohnes von Siegfried Buback auseinander, welcher vorgibt Klarheit über die Tötung seines Vaters schaffen zu wollen. Tatsächlich bedient er das Verfolgungs- und Racheinteresse der Bundesanwaltschaft, das darin besteht, neue Verfahren gegen ehemalige Gefangene aus der RAF führen zu können und/oder wie bei Verena Becker geschehen, sie wieder einzuknasten. Viele dieser Gefangene haben unter verschärften Haftbedingungen (teilweise jahrelange Isolationshaft) mehrere Jahrzehnte im Gefängnis gesessen!

Der Täter Siegfried Buback spielt in dieser Auseinandersetzung keine Rolle. Die Geschichte des Widerstands und des bewaffneten Kampfes in der BRD soll umgedreht werden.

Siegfried Buback war ein Täter. Als Generalbundesanwalt leitete er die oberste Strafverfolgungsbehörde der BRD, die Schaltstelle zwischen politischer Justiz und den Geheimdiensten.

Unter Bubacks Regie wurde Holger Meins am 9.11.1974 durch systematische Unterernährung und bewusste Manipulation des Transportzeitpunkts von Wittlich nach Stammheim gezielt getötet. Das Kalkül der Bundesanwaltschaft war, durch den Tod eines Gefangenen aus der RAF den kollektiven Hungerstreik der Gefangenen gegen die Vernichtungshaft zu brechen.

Es war der heutige Grünenpolitiker von Plottnitz, damals Anwalt, der aufgrund der offensichtlichen Aktenlage ein Verfahren wegen Mordes, bzw. Totschlags gegen Buback und andere anstrengte.

In der Verantwortung von Buback lag auch der Tod von Siegfried Hausner, der an der Besetzung der deutschen Botschaft in Stockholm 1975 beteiligt war und der ein maßgeblicher Zeuge für die Sprengung der Botschaft durch westdeutsche MEKEinheiten (Mobile Einsatzkommandos) hätte sein können. Siegfried Hausner wurde bei der Sprengung und Erstürmung durch das MEK schwer verletzt. Während er unter der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Bundesanwaltschaft und des BKA stand, wurde seine Auslieferung in die BRD und der lebensgefährliche Transport in das Gefängnis von Stuttgart-Stammheim durchgeführt, was seinen sicheren Tod bedeutete: Siegfried Hausner war halbverbrannt und hatte einen Schädelbruch. Ein schwedischer Mediziner bezeichnete die Verlegung als „reines Todesurteil“.

Unter Bubacks Regie wurde versucht, Ulrike Meinhof durch einen neurochirurgischen Eingriff zu kretinisieren, um sie anschließend im Stammheimer Prozess vorzuführen und den bewaffneten Widerstand als krank zu denunzieren. Als dies durch den öffentlichen Druck verhindert wurde, wurde eine endgültige Lösung gefunden: Am 9.5.1976 wurde Ulrike Meinhof tot in ihrer Zelle aufgefunden.

Die im SS-Sicherdienst und der Nazi-Zeit ausgebildeten oder in dieser Tradition stehende Repressionsstruktur des BKA, der BAW und der Staatsschutzsenate bei den Oberlandesgerichten hatte Kenntnis davon, wie Staatsterror ausgeübt wird.

Buback wurde nach seinem Jura-Examen 1941 NSDAP-Mitglied, ging danach zur Wehrmacht und wurde 1947 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. Im Jahr 1950 begann er zunächst als Assessor in Niedersachsen zu arbeiten, um 1952 zum Gerichtsassessor und ein Jahr später, 1953, zum Staatsanwalt erhoben zu werden. Schließlich folgte 1959 seine Berufung in die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In diese Zeit fällt die Spiegel-Affäre 1962 Hierbei ging es um das Grundrecht auf Pressefreiheit: Buback war hier federführend:
Nach Einholen eines Gutachtens beim Bundesverteidigungsministerium durch die Bundesanwaltschaft - die Ermittlungen leitete Siegfried Buback - erließ der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am 23. Oktober die gewünschten Haftbefehle und Durchsuchungsanordnungen für mehrere Spiegel-Redakteure.
1963 wurde er zunächst zum Oberstaatsanwalt, dann zum Bundesanwalt (1971) berufen und schließlich am 1.5.1974 zum Generalbundesanwalt ernannt. Buback kam es auf seine Effizienz als Staatsschützer an. Dabei baute er auf die Abschreckungskraft seiner konkreten Maßnahmen: Abhören, illegale Observation, finanzielle Erpressung der Klientel, Durchsuchungen, Schnüffelei, Verhaftungen; die Vernichtungsstrategie gegen die Gefangenen aus den bewaffneten Kämpfen mit Ausschaltung der Verteidigung und Manipulation der Medien.

BAW und BAW (Buback und Herold, damals Leiter des BKAs) arbeiteten intensiv zusammen bei der Beeinflussung der öffentlichen Meinung zur Vorbereitung auf bestimmte noch zu treffende Maßnahmen und Gesetze. Dies wurde vom damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback als „offensive Information“ bezeichnet: „es komme darauf an, wie, wann und welche Informationen weitergegeben würden...“ (FAZ vom 22.2.1975) Am 6.5.1975 forderte er in der Fernsehsendung „Kennzeichen D“ sogar, dass „...Journalisten sich darauf beschränken, Mittler zwischen Polizei, Staatsanwalt und Bevölkerung zu sein“.

Buback und Herold - eine Frontsoldatenkameradschaft; die Front war die RAF. Zur Verschmelzung der Arbeit der BAW und des BKA sagte Buback in einem Spiegel-Interview 1976: „Zwischen Herold und mir funktioniert die Zusammenarbeit reibungslos. Da brauchen wir keine Zuständigkeitsregelungen. Staatsschutz lebt davon, dass er von Leuten wahrgenommen wird, die sich dafür engagieren. Und Leute, die sich dafür engagieren, wie Herold und ich, die finden immer einen Weg.“
Unter Buback wurde die Lex raf eingeführt, die u.a. die Mehrfachverteidigung verbot. Im Verfahren gegen Gefangene aus der RAF 1975 in Stuttgart-Stammheim wurden alle drei Anwälte von Andreas Baader (Ströbele, Groenewold und Croissant) noch vor Prozessbeginn rausgeworfen; eine Verteidigung war damit verunmöglicht. Der Kriminalisierung von Verteidigern war Tür und Tor geöffnet.
Siegfried Buback war kein „begnadeter Ermittler“, wie sein Sohn zu suggerieren versucht. Er ging ehrlicher mit sich und seiner Arbeit um und brachte es 1975 auf den Punkt: „Ich habe den Krieg überstanden. Dies ist ein Krieg mit anderen Mitteln“. Er meinte seinen Vernichtungskrieg gegen die RAF und insbesondere gegen die Gefangenen aus der RAF.

Wenn heute der Sohn von Siegfried Buback mittels des Lügenbarons Boock wissen will, wer seinen Vater erschossen hat, dann muss er sich daran erinnern lassen, dass die Bundesanwaltschaft und gerade auch sein Vater den §129 a durchgesetzt haben. Dieser 1976 neu eingeführte politische Paragraf zielte auf die Kriminalisierung der linken Organisierungsprozesse: Er erlaubt das Ermitteln und Bestrafen, ohne konkrete Tatbeiträge nachweisen zu müssen.

Die politische Justiz und das BKA haben sich in einem Krieg begriffen; da ging es um Vernichtung und nicht um Aufklärung von Straftaten.

Siegfried Buback bleibt ein Täter, auch wenn er heute nur noch als „Opfer“ dargestellt wird. 




Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk

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New PostErstellt: 30.08.09, 11:05  Betreff:  RAF - oder warum die herrschenden Politverbrecher noch immer außer sich sind  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://ad-sinistram.blogspot.com/2009/08/hattest-du-nur-teitelbaum-ermordet.html


Hättest du nur Teitelbaum ermordet...

Samstag, 29. August 2009


Wenn er nur Goldstein geheißen hätte, oder Weizman oder Teitelbaum. Dann wäre der Fall schon lange abgeschlossen. Aber Buback! Einen Fall Buback kann man nicht einfach ad acta legen. Ein Buback hat Anrecht darauf, nie vergessen zu werden! Es darf nie wieder, nie wieder geschehen!

Hätte er sich nur Oury Jalloh genannt, wäre versehentlich in Polizeigewahrsam verbrannt, oder hätte er in Asylbewerberheimen geglüht oder damals in Mölln und Solingen gelitten. Heute wäre er vergessen, heute wäre er weit, ganz weit unter den Teppich deutscher Nachteilungsgeschichte geschoben. Aber Buback! So einen hymnischen Namen vergisst man nicht, da bleibt man ermittelnd immer am Ball.

Einen Ohnesorg kriminalisiert man, einen Dutschke macht man zum Extremisten. Die haben nur ihr Fett weggekriegt, weil sie frech die Straßen belagerten und einen Dreck auf die Staatsmacht gaben. Aber ein Buback, der faire Prozesse für Terroristen für eine Fahrlässigkeit der Demokratie hielt, der Linke kriminalisieren, abhören, isolieren, weiß foltern, verfolgen, aus ihren Arbeitsverhältnissen werfen ließ, an diesen Mann mit jenem Namen, der wie eine Maschinengewehrsalve klingt, wie ein Buback ...back ...back ...back, erinnert man sich noch heute liebevoll und voller Hochachtung.

Er trägt den richtigen Namen, denn er trägt einen jener Namen, denen in der bundesrepublikanischen Geschichte Heldenverehrung zuteil werden. Der harte Hund Buback hat mit allen Mitteln - wirklich mit allen Mitteln! - gegen den Terror der Anarchisten gefochten. Die anarchistischen Tendenzen der Studentenunruhen waren urplötzlich vereint mit den Bombern und Todesschützen - der Anarchist, dieser staatslose Versager, mordet eben immer, weil er keine Ordnung, keine Moral, keine Werte kennt. Buback hat stets penibel darauf geachtet, die RAF nicht beim Namen zu nennen, sie als anarchistische Bande zu bezeichnen. Wer soviel Eifer bei der Hatz auf anarchistisches Pack an den Tag legt, der hat auch die Aufklärung seiner Todesumstände verdient, dessen Staat - für den er ja lebte und arbeitete - will als kleines Dankeschön die Wahrheit ans Tageslicht fördern - und sei sie auch nicht wahr, Hauptsache sie wird wahr gemacht.

Dabei ist es nur die Betroffenheit einer ganz bestimmten Gruppe von Menschen, die diese Emsigkeit der ermittelnden Behörden befürworten. Leute, die Bubacks jeglicher Art brauchen, die sich glücklich schätzen können, harte Hunde dieser Art in ihren Personallisten gedruckt stehen zu haben, die beruhigten Gewissens schlafen können, weil das menschgewordene Maschinengewehr unentwegt feuert - ...back, ...back, ...back. Bubacks mähen feindliche Heerscharen nieder, zerschießen alles Linke, lassen ihrem persönlichen Hass auf solche, die von Umverteilung, Veränderung der Macht- und Besitzansprüche, von Lockerung staatlicher Allmacht träumen, freien beruflichen Lauf. Leb' dich nur aus, Buback, nähr' privat deinen Hass und therapier' dich hinter deinem Schreibtisch gesund!

Und die anderen, die keinen harmonischen Namen trugen, die nicht salvungsvoll ratterten, die eben Teitelbaum oder Weinreb oder Zuckermann hießen, die nunmehr auch schon seit Jahrzehnten unter der Erde liegen - sofern man dieses unterirdische Dasein nur metaphorisch aufgreift, denn bei vielen gab es nicht mal mehr einen Leichnam, den man hätte beerdigen können -, die liegen da ungesühnt. Andere wurden nur spärlich gesühnt, das Attentat auf einen Asylanten oder auf einen demonstrierenden Studenten ist tragisch, heuchelte die Justiz beizeiten, aber letztlich doch entschuldbar - man muß doch verzeihen können, der Staat ist ein Allerbarmer. Haftstrafen gibt es für solche Gewaltakte nicht, denn man hat dort nicht die Richtigen getötet, als dass es dafür Haftstrafen geben könnte. Das heißt, man hat eigentlich schon die Richtigen getötet, denn es mag zwar tragisch gewesen sein, für die Hinterbliebenen allemal, aber von Bedeutung waren deren Tode nicht. Ja, es hat da die Richtigen getroffen, denn deren Himmelfahrt ist verkraftbar. Aber wer ersetzt uns unseren harten Hund?

Todesschütze dieses vornehmen Herrn, es gelingt nicht, viel Sympathie für dich aufzubringen. Die "Betroffenheit" ob des Ablebens ist eine eingeschränkte, so wie damals viele eingeschränkt betroffen waren. Was kann man dafür, wenn das Mitleid, die Betroffenheit sich nicht einstellen will? Für Gefühle kann man nichts; für ungefühlte Gefühle sowieso nicht. Aber das bedeutet nicht, unbekannter Todesschütze, dass man dir dankbar sein müßte. Der Mord bleibt immer Mord, auch wenn jemand ermordet wird, um den zu trauern unsittlich erscheint. Du hast einfach nur den Falschen ermordet, Todesschütze. Der Mord ist in diesem Land nicht verpönt. Gut, verboten ist er offiziell schon, aber er ist nicht moralisch verwerflich. Wie sonst kann eine Bande von Volksvertretern Berufsmörder engagieren, die den Mittleren Osten reinigen? Nein, Mord ist nicht verpönt, man muß nur richtig, angebracht, vorallem aber die Richtigen töten. Hättest du nochmal einige Jahre mit deinen Mordgelüsten hinter dem Berg gehalten, geduldig gewartet, dann in Kriegen mit deutscher Beteiligung tausendfach gemeuchelt: du hättest einen Orden erhalten. Vielleicht bist du auch schon sehr alt, immerhin bist du ja unbekannt, möglich ist es also. Wenn dem so ist: warum hast du nicht in Auschwitz angeheuert? Man hätte dich dort gebraucht. Sicher, nach dem Krieg hätte das Bürgertum seine "Betroffenheit" gezeigt und dir den Prozess bereitet. Aber lange Haftstrafen bekommen KZ-Wärter nur im Kino oder im Roman - im echten Leben war tausendfacher Mord für fünf Jahre Knast zu haben. Damit wärst du besser gefahren als mit der lebenslangen Haft und der Sicherheitsverwahrung, die du für das Attentat auf den Generalbundesanwalt erhalten würdest - oder wirst, vielleicht fassen dich die Häscher der ewigen Gerechtigkeit ja doch noch.

Todesschütze, hier erhältst du keine Moralpredigt. Fassen sie dich, dann bekommst du sowieso Predigten, die sich gewaschen haben. Die bürgerliche Presse wird dich in ihrem moralischem Geifer baden. Und fassen sie dich nicht, dann wirst du selbst damit klarkommen müssen. Und man darf sich sicher sein: du leidest darunter. Wenn man als Kind einen Regenwurm zerstückelte, ganz genussvoll das Leiden in die Länge zog, ihm zusah wie er langsam einging, dann denkt man als Erwachsener immer noch daran. Dieses kleine, nichtige, für uns Menschen bedeutungslose Leben brennt sich in unsere Erinnerungen ein. Zuweilen leidet man an der Bösartigkeit, die man damals zur Schau gestellt hatte. Wie muß es da sein, wenn man einen Menschen tötet? Aber wie gesagt, keine Moralpredigt! Du sollst nur erfahren, wie du hättest töten dürfen. Warum bist du denn seinerzeit nicht zur Polizei gegangen, hast nicht im Namen deines Arbeitgebers Linke gequält und ab und an - versehentlich natürlich - gefoltert? Und auf der RAF-Jagd, den Stadtguerillero im Namen des Staates mimend, hättest du sogar töten dürfen, ganz legitim, mit dem Segen der Gesellschaft. Aber nein, du tötetest jemanden, der von Bedeutung war, jemanden, dem die Züge des degenerierten Rechtsstaates ins Gesicht gefurcht waren. Jallohs hättest du morden dürfen, Ohnesorgs ganz ohne Sorge, Teitelbaums sowieso, auch Zaids dürftest du derzeit töten - aber doch nicht dieses Sturmgeschütz bürgerlicher Lebensart.

Du hast dich unproduktiv verhalten, nicht ökonomisch. Tausendfacher Mörder hättest du sein dürfen, dafür mit Orden und Auszeichnungen überhäuft werden können. Wäre das nicht profitabler gewesen? Was für ein Mehrwert! Aber du hast nur einen Mann erschossen! Mehrwert ausgeschlossen! Er mäht dich immer noch nieder, hörst du es nicht? ...back, ...back, ...back. Sein Tod hat ein gut geöltes Maschinengewehr hinterlassen. Das war der ganze Segen des kopflosen Mordens. Er hat den Staatsapparat noch rigider gemacht, noch unerträglicher, Maschinengewehre zum Standardrepertoire werden lassen. Das wissen auch die Häscher, sie wissen, dass Bubacks Tod nicht umsonst war, er hat Repressionsmaßnahmen gegen die Bevölkerung erleichtert, quasi legitimiert. Aber das erzählen sie uns nicht, denn Buback war jemand aus ihrer Mitte, man muß ihn auf Gedeih und Verderb sühnen. Wenn du, Todesschütze, einen Teitelbaum ermordet hättest, heute würde kein Hahn mehr nach dir krähen. Was hat Teitelbaum auch schon für dieses Land geleistet?

Der Tod der Weizmans und Teitelbaums hat den deutschen Staat ja eher behindert, weil nach dem Kriege keiner mehr einen repressiven, hierarchischen Staat haben wollte. Das Unterdrückungspotenzial mußte man sich in langen Jahren erst wieder erkämpfen. Teitelbaum hat nichts geleistet, er hat den Staat nur zurückgeworfen, ihn liberaler, friedliebender, weniger repressiv gemacht. Mensch, Teitelbaums Tod war fast ein anarchistischer Akt, weil er einen schwachen Staat begünstigte. Aber Buback! Der hat was getan! Und den ermordest du! An Teitelbaum hättest du dich halten sollen, dann wärst du nach kurzer Sühne wieder mit offenen Armen in die Gesellschaft integriert worden. Der Teitelbaum hat es doch verdient, stirbt einfach so an Arbeit, die ihn hätte befreien sollen, ermuntert dabei noch seine Mitgefangenen, einfach mitzusterben und tat dem neuen Deutschland damit Böses - "nie wieder!" haben sie dann alle geschrieen. Und die Riege um Buback hat das auch laut gegrölt: Nie wieder! Nie wieder ein Staat, in dem linke Positionen auch nur den Hauch einer Chance haben können!

Geschrieben von Roberto J. De Lapuente 




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