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Stammheim, der Staat und die RAF

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Baba Yaga


New PostErstellt: 10.10.07, 14:38  Betreff: Re: Stammheim, der Staat und die RAF  drucken  weiterempfehlen

Es sollte niemand meinen, es habe sich in diesem Polizeistaat seit dem auch nur das Geringste geändert!
Schiller, Schäuble, Beckstein haben sogar noch einiges D´raufgesetzt, oder wie war das z.B. mit Kurnaz?

Verlogen und ausgesprochen dreist erscheinen mir daher immer die Merkel- und sonstigen Appelle deutscher Politnasen an andere Staaten, z.B. Cuba, Venezuela, Russland, China usw. doch bitte schön, die demokratischen Grundrechte gegenüber Gefangenen und in der Justiz einzuhalten!

Ach, ja, und große Unterschiede in der StaSi-Arbeit gibt´s bei uns im neuen Großdeutschland bestimmt auch nicht. Im Gegenteil, die StaSi konnte nicht auf Gentechnik und EDV zurückgreifen, mußte noch Akten anlegen und das "Abhören" ging auch mit Steinzeitmethoden.
Hier wie dort, ist sind "die Dienste" ein unkontrollierbarer Staat im Staat mit einer Menge karrieregeiler und stromlinienförmig angepaßter Staatsanwälte und AnklägerInnen.
Hier wie da reichen Verdächtigungen, oder konstruierte Vermutungskonstrukte, um Menschen als Terroristen hinter Gitter zu bringen und ggf. sogar zur Folter an die US-Freunde auszuliefern, oder "auf der Flucht zu erschießen"!

Baba Yaga

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 10.10.07, 12:30  Betreff:  Re: Stammheim, der Staat und die RAF  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/10-10/035.php



Stammheim, der Staat und die RAF (3)
Von Wolfgang Hänisch


In diesem Monat jährt sich zum 30. Mal die Nacht von Stammheim. Am Morgen des 18.10.1977 wurden die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen im Hochsicherheitsgefängnis von Stuttgart-Stammheim gefunden. Bis heute ist unklar, was damals genau geschah. Zum besseren Verständnis veröffentlichen wir historische Details, die offiziell keine Rolle spielen sollen. (jW)


Edgar H. Schein, Leiter der Sozialpsychologischen Abteilung des Walter Reed Army Institute of Research in Washington, DC legt 1961 seine »an Kriegsgefangenen im Koreakrieg gesammelten Erfahrungen für die erfolgreiche Anwendung von Verhaltensänderung und Gehirnwäsche« dem Federal Bureau of Prisoners vor. Auszug: »Verlegung der Gefangenen in Bereiche, die ausreichend isoliert sind, damit emotionale Beziehungen erfolgreich abgebrochen oder ernsthaft geschwächt werden können. Verbot von Gruppenaktivitäten, die nicht im Einklang mit den Zielen der Gehirnwäsche stehen. Bespitzelung von Gefangenen und Weitergabe von persönlichem Datenmaterial. Systematisch die Post vorenthalten. Den Kontakt zu all denen verhindern, die nicht mit den Behandlungsmethoden und der Kontrolle über die Gefangenen übereinstimmen. Techniken zur Charakterschwächung wie: Erniedrigung, Verunglimpfung, Schreien anwenden, um Gefühle der Schuld, Angst und Beeinflußbarkeit, in Verbindung mit Schlafentzug, strengem Knastregime und regelmäßig wiederkehrenden Verhören auszulösen.«

Anschließend macht Edgar H. Schein am Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Cambridge eine steile akademische Karriere. Er wird zu einem der »Päpste« der Unternehmensberatung auf den Gebieten der Unternehmenskultur und Organi­sations- und Prozeßentwicklung. Er berät internationale Großkonzerne wie Procter+Gamble, Exxon, Shell, BP, Motorola, Saab, Apple, Citibank etc.

Am 16.9.1975 wird vom Arzt Folker Stöwsand ein Gutachten über die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Irmgard Möller vorgelegt. Auszug: »Die Patientin befindet sich seit dem 8.7.1972, also seit mehr als drei Jahren, in ununterbrochener Isolationshaft. In den einzelnen Anstalten fanden sich folgende Haftbedingungen:

  1. Bühl. Dauer: 6 Monate. Die Zellen, die die Zelle der Patientin umgaben, waren nicht belegt. Es befand sich ein Lautsprecher in der Zelle, der lediglich laut-leise verstellbar war. Hofgang einzeln. Einzelbad. Einkauf nach Bestellzettel. 1mal Teilnahme am Gottesdienst, dabei von mehreren Beamten von den anderen Gefangenen isoliert. In den 6 Monaten zweimal Besuch von Mutter und Schwester, dabei immer Kriminalbeamte anwesend. Nach 4 Monaten zum ersten Mal Bücher erhalten.

  2. Nürnberg. Dauer: 6 Wochen. Zelle in der völlig geräumten obersten Etage, die Etage darunter war ebenfalls geräumt. Das Fenster war aus Milchglas und mit einem Spalt versehen. Es bestand Sprechverbot mit den Wärtern. Die Tür war nur zum Einzelhofgang geöffnet. Nachts wurde die Patientin ständig durch mehrfaches kurzes Lichtanschalten geweckt. Die Patientin hatte ein Radio ohne Lautsprecher, lediglich Kopfhörer. Besuch von Angehörigen zweimal. Besuch vom Anwalt einmal in mehreren Wochen. Nachts kein einziger akustischer Reiz, außer den Geräuschen der Sprechfunkgeräte und dem Bellen der Schäferhunde. Jedes dieser Geräusche verursachte ein Herzjagen. Die Patientin wurde dadurch in einen ständigen Angstzustand versetzt. In diese Zeit fällt der erste Hungerstreik (Januar 1973). Der Patientin wurde Trink- und Toilettenwasser abgestellt. Sie mußte den Hungerstreik nach einer Woche abbrechen.

  3. Rastatt. Dauer: 2 ½ Monate. Die Zelle ist sehr klein. Vor dem Fenster eine Eisensichtblende. Geräusche nur von der Straße her. Da hier eine stark befahrene Kreuzung liegt, starker Verkehrslärm. Nach der Auffassung der Patientin befanden sich in den Nachbarzellen ausgesuchte Häftlinge, die die Aufgabe hatten, bei der gleichzeitigen Essensausgabe Kontakt zu ihr aufzunehmen, um ihr Informationen zu entlocken. Unter den Bedingungen der Isolationshaft ist die Patientin weder haft- noch verhandlungsfähig.«

Gegen diese Haftbedingungen treten die betroffenen Gefangenen mehrmals in den Hungerstreik. In der JVA Wittlich ist Holger Meins seit dem 13.9.74 im Hungerstreik und wird seit 30.9.1974 zwangsernährt. Am 9.11.1974 stirbt Holger Meins. Am 10.11.74 sagt Rechtsanwältin Marie-Luise Becker auf einer Pressekonferenz: »Ich möchte noch auf folgende Tatsache hinweisen, nämlich daß Herr Meins zu keinem Zeitpunkt während der Zwangsernährung die ausreichende Menge an Kalorien erhalten hat, die garantieren könnte, daß er nicht langsam verhungert.Das heißt also klar, daß der Arzt, der die Zwangsernährung durchgeführt hat – ohne die Person auch nur anzusehen –, wissen mußte, daß er verhungert.«



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 10.10.07, 12:27  Betreff:  Re: Stammheim, der Staat und die RAF  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/10-09/048.php




Stammheim , der Staat und die RAF (2)
Von Wolfgang Hänisch


In diesem Monat jährt sich zum 30. Mal die Nacht von Stammheim. Am Morgen des 18.10.1977 wurden die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen im Hochsicherheitsgefängnis von Stuttgart-Stammheim gefunden. Bis heute ist unklar, was damals genau geschah. Zum besseren Verständnis veröffentlichen wir historische Details, die offiziell keine Rolle spielen sollen.
(jW)


Vor dem Kammergericht Berlin wird gegen Mitglieder der Bewegung 2. Juni – unter ihnen Fritz Teufel– wegen der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 und der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenckmann im November 1974 verhandelt. Die Angeklagten sitzen in geschlossenen Panzerglas-Kästen. Im Oktober 1980 fordern die Bundesanwälte in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen von lebenslänglich bis 15 Jahre Gefängnis, da die Fülle von Beweismitteln zweifelsfrei die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Verbrechen belege. Am 178. Verhandlungstag meldet sich Fritz Teufel zu Wort: »Ich habe mir überlegt, was der Vorsitzende Jens sagen wird, wenn ich sage:›Ich habe ein Alibi‹. Womöglich wird er sagen‚Ihre Witze waren auch schon mal besser.« Trotzdem nennt Teufel Zeugen, die bestätigen können, daß er im fraglichen Zeitraum gar nicht in Berlin, sondern von April 1974 bis Mai 1975 unter dem Namen Jörg Rasche in einem Essener Preßwerk als Maschinenarbeiter im Dreischichtbetrieb beschäftigt war und im Essener Stadtteil Frintrop eine Wohnung gemietet hatte. Fritz Teufel wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt 1984 in Stammheim gegen Peter-Jürgen Boock. Er wird u.a. beschuldigt, 1977 an den RAF-Anschlägen auf Jürgen Ponto und Hanns-Martin Schleyer beteiligt gewesen zu sein. Es geht dabei in der Verhandlung u.a. um die Frage, ob Boock zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten wegen Drogenabhängigkeit vermindert schuldfähig gewesen ist bzw. überhaupt in der Lage war, diese Taten zu begehen. Der Sachverständige Professor Rauch: »Ich habe Boock auch körperlich untersucht. Bei ihm war nichts zu finden. Die Untersuchung hat keinerlei Anhaltspunkte erbracht, dass er injiziert hat.« Die Gutachtertätigkeit von Professor Rauch reicht zurück bis ins Jahr 1945. Damals hatte er folgenden Fall zu begutachten: Ein Soldat, der bereits in den zwanziger und dreißiger Jahren wegen »hochgradigen Schwachsinns« als nicht zurechnungsfähig beurteilt und von den Nazis deswegen zwangssterilisiert worden war, war 1944 als Soldat eingezogen worden und seinem Unteroffizier als »schwachsinnig« aufgefallen. Der Soldat wurde zur Begutachtung in die psychiatrische Klinik in Heidelberg geschickt. Gutachter war Professor Rauch, damals Militärstabsarzt: Soldat und Unteroffizier betreten das Zimmer des Herrn Rauch, worauf dieser den Soldat anschreit: »Stehen Sie stramm! Machen Sie mir nichts vor! KV (= kriegsverwendungsfähig)!« Die Begutachtung hatte eine Minute gedauert, der Soldat wurde auf Grund dieser Beurteilung vom Divisionsgericht als Simulant betrachtet und wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode verurteilt.

Bei der Revisionsverhandlung vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart kommt der Sachverständige Professor Dr. Bschor zu folgender Beurteilung: Alle größeren Ober- und Unterarmvenen beider Arme sind »verödet«, auf der Haut sind unzählige Einstichnarben zu erkennen. Von mehreren tausend Injektionen ist die Rede. Nach Boocks Angaben hat er sich knapp zweitausendachthundertmal die Spritze gesetzt. Boock wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.



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bjk

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New PostErstellt: 10.10.07, 12:23  Betreff:  Stammheim, der Staat und die RAF  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2007/10-08/018.php


Stammheim, der Staat und die RAF (1)
Von Wolfgang Hänisch

In diesem Monat jährt sich zum 30. Mal die Nacht von Stammheim. Am Morgen des 18.10.1977 wurden die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen im Hochsicherheitsgefängnis von Stuttgart-Stammheim gefunden. Bis heute ist unklar, was damals genau geschah. Zum besseren Verständnis veröffentlichen wir in den kommenden Tagen das, was für die Vorgeschichte wichtig ist. (jW)


Die Geschichte der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 1977 beginnt am 2. Juni 1967 in einem Berliner Hinterhof.

dpa-Meldung: »Am Rand des Schah-Besuchs in Berlin kam es zu schweren Ausschreitungen vor der Berliner Oper. Linksradikale Demonstranten lieferten sich mit der Polizei eine regelrechte Straßenschlacht. Dabei soll es ein Todesopfer gegeben haben.«

Krumme Straße, Berlin-Charlottenburg: Greiftrupps der Polizei verfolgen einzelne Demonstranten, die es geschafft haben, dem Polizeikessel zu entkommen. Hartmut R. wird von mehreren Zivilbeamten in einen Hinterhof gezerrt. Benno Ohnesorg beobachtet die Szene und trennt sich an der Kreuzung Krumme Straße/Schillerstraße von seiner Frau, um zusammen mit anderen Demonstranten Hartmut R. zu Hilfe zu kommen. Im Hinterhof beginnen die Polizisten auf die Demonstranten einzuprügeln. Benno Ohnesorg wird von drei Polizisten traktiert, er hebt schützend die Hände. Karl-Heinz Kurras, Kriminalbeamter der Abteilung I der Politischen Polizei und bester Schütze seiner Einheit, zieht seine Pistole.

Ohnesorg schreit und fleht: »Bitte, bitte nicht schießen!«

Kurras schießt aus eineinhalb Metern Entfernung Ohnesorg in den Hinterkopf.

»Kurras, gleich nach hinten! Los, schnell weg!« kommandiert der Einsatzleiter und drängt zusammen mit anderen Polizisten die Fotografen ab. Ohnesorg stirbt noch im Krankenwagen. Eine Spurensicherung am Tatort findet nicht statt.

Bei der Obduktion des Toten am 3. Juni 1967 registriert der Pathologe Dr. Krauland Prellungen und Hämatome am ganzen Körper. Todesursache ist ein Gehirnsteckschuß. Krauland stellt zu seinem Erstaunen außerdem fest, daß ein sechs mal vier Zentimeter großes Knochenstück der Schädeldecke mit der Einschußstelle herausgesägt und die Kopfhaut darüber zugenäht worden war. Eine sofort angeordnete polizeiliche Suche nach dem Knochenstück bleib ergebnislos und Kurras im Polizeidienst. Am 21. November 1967 wird er von der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Moabit von der Anklage wegen »fahrlässiger Tötung« freigesprochen.

Aus der Urteilsbegründung: »Es hat sich sogar nicht ausschließen lassen, daß es sich bei dem Abdrücken der Pistole um ein ungesteuertes, nicht vom Willen des Angeklagten beherrschten Fehlverhalten gehandelt hat.« In einer Revisionsverhandlung des Bundesgerichtshofs wird Kurras erneut aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Gudrun Ensslin sagt auf einer SDS-ersammlung am Abend des 2. Juni 1967: »Das ist die Generation von Auschwitz, mit denen kann man nicht diskutieren.« Der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, der für den Einsatz am 2. Juni 1967 verantwortlich war, heißt Hans-Ulrich Werner. Er war 1936 zur Polizei gegangen und 1943 Hauptmann der Gendarmerie und Kompanieführer der Sondereinheit »Bürger«. Diese war maßgeblich an der Vertreibung und Massenvernichtung von Sowjetbürgern beteiligt. Ende 1944 bis Kriegsende war Werner 1. Stabsoffizier beim SS- und Polizeiführer Oberitalien-Mitte, verantwortlich für die Ausarbeitung der Operationen der Gendarmerie- und Polizeikommandos gegen die Zivilbevölkerung.

Am 4. April 1968 wird Martin Luther King, Führer der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, in Memphis, Tennessee, erschossen. Eine Woche später wird Rudi Dutschke, Leitfigur der Studentenbewegung, bei einem Attentat in Westberlin schwer verletzt. Er stirbt 1979 an den Spätfolgen der Verletzungen.

Am 15. Juli 1971 wird Petra Schelm im Zuge einer Großfahndung nach Mitgliedern der im Vorjahr entstandenen RAF von der Polizei erschossen. Insgesamt werden in Westdeutschland und Westberlin von 1971 bis 1980 zwölf Menschen von der Polizei erschossen, die wegen des Verdachts verfolgt wurden, Mitglieder oder Unterstützer »terroristischer Vereinigungen« zu sein.

Insgesamt werden in diesen Jahren 150 Menschen von Polizeikugeln tödlich getroffen. Eine Untersuchung von 59 Todesschüssen in den Jahren 1980–1984 und deren Behandlung durch die Justiz ergibt folgendes Bild: In 76 Prozent der Fälle wurde keine Anklage erhoben. Von den verbleibenden 24 Prozent, die gerichtlich überprüft wurden, endeten vier Fälle mit einem Freispruch, drei mit einer Geldstrafe und sieben mit einer Haftstrafe zur Bewährung – die längste ein Jahr. In keinem einzigen Fall mußte ein Polizist den Dienst quittieren.




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