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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 09.02.07, 06:38     Betreff:  USA und BRD wollen Menschen weiter nach Guantánàmo verschleppen, Kriege führen ...

... wer bisher noch immer glaubte, die Steinmeiers, die Jungs, die Schilys, die Schäubles, die Schröders und ihr Politanhang seien dem Wohl der bundesdeutschen Bevölkerung verpflichtet und würden dabei streng das BRD-Grundgesetz sowieso aber auch das Menschen-, das Völkerrecht beachten, dem sollten endlich alle Augen über die verbrecherische Skrupellosigkeit unserer machthabenden schwarzrotgrüngelben Politkaste aufgehen!

Diese Verbrecherbande holt vielmehr den Terror nach Europa, in die BRD, um hierzulande Grund- und Menschenrechte endgültig zu eliminieren!

bjk
ALG II-Unterschichtler




kopiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24610/1.html


UN-Abkommen gegen Verschleppungen verabschiedet

Florian Rötzer 08.02.2007

57 Staaten haben das Abkommen, das deutlich gegen die Praxis der USA gerichtet ist, bereits unterschrieben – u.a. die US-Regierung und Deutschland nicht



Am Dienstag haben 57 Länder – Deutschland ist nicht darunter - in Paris das Internationale Abkommen über den Schutz aller Menschen vor gewaltsamen Verschleppungen unterschrieben. Nach dem Abkommen wäre es absolut verboten, Verschleppungen der Art durchzuführen, wie sie seit 2001 von US-Geheimdiensten, teils unter Duldung oder Mitwirkung von anderen Regierungen, ausgeübt wurden. Für die USA wäre es eine gute Gelegenheit gewesen zu demonstrieren, dass man wieder willens ist, sich an Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien zu halten und das praktizierte Verschwindenlassen glaubwürdig in Zukunft einzustellen. Doch die US-Regierung will von dem Abkommen nichts wissen. Um sich zu schützen, nimmt man lieber in Kauf, als "rogue nation" verurteilt zu werden.


Louise Harbour, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, sagte, dass die Praxis des Verschwindenlassens von Menschen keineswegs ein Relikt aus vergangenen "schmutzigen Kriegen" sei, sondern überall weiterhin praktiziert werden: "Dieses Abkommen schließt eine Lücke bei den internationalen Menschenrechten, indem sie explizit Verschleppungen verbietet." Sie forderte nun die Weltgemeinschaft auf, das Abkommen schnell umzusetzen, so dass den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn es von 20 Staaten ratifiziert wurde. Das kann also noch dauern.

In dem Abkommen (International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance), das bereits im Dezember von der Vollversammlung angenommen wurde und das eine ähnliche Resolution der UN-Vollversammlung aus dem Jahr 1992 bindend machen will, verpflichten sich die Unterzeichner, die fundamentalen Menschenrechte und Freiheiten zu achten und zu befördern. Im Artikel 1 wird klar und deutlich gesagt, das Verschleppungen unter keinen Umständen und durch keinerlei Ausnahmen gerechtfertigt werden können:

    Zitat: Zitat
    Article 1

    1. No one shall be subjected to enforced disappearance.

    2. No exceptional circumstances whatsoever, whether a state of war or a threat of war, internal political instability or any other public emergency, may be invoked as a justification for enforced disappearance.
Geächtet ist nach dem Abkommen jede Form der "Festnahme, Inhaftierung, Entführung oder einer anderen Freiheitsberaubung" durch Mitarbeiter des Staates oder Personen, die im Auftrag, mit Unterstützung oder Duldung des Staates dies machen, wenn die Freiheitsberaubung nicht anerkannt, das Schicksal und der Aufenthaltsort nicht mitgeteilt werden, in der ein Verschleppter außerhalb des Rechtsschutzes gebracht wurde. Ebenso eindeutig sind Geheimgefängnisse oder geheime Inhaftierungen verboten.

Gefordert wird, dass solche Verschleppungen strafrechtlich verfolgt und alle Personen, die Verschleppungen anordnen, durchführen, unterstützen oder dulden, aber auch diejenigen, die nicht ausreichend versuchen, sie zu verhindern, bestraft werden müssen. Gefordert werden hohe Strafen. Überdies dürfen Personen nicht in Länder überführt oder ausgewiesen werden, in denen gewaltsame Entführungen ausgeführt werden. Geregelt ist auch, dass die Opfer von Verschleppungen Anspruch auf Entschädigung und Wiedergutmachung haben.

Ist das Abkommen einmal in Kraft getreten, wird eine Kontrollinstanz eingeführt, der einzelne Fälle gemeldet werden können. Sie kann mit dem Einverständnis der jeweiligen Regierung Besuche bei Gefangenen machen oder einen Fall der UN-Hauptversammlung vorlegen, wenn es in einem Land weit verbreitete Vorfälle gibt.

Alle Bestimmungen treffen natürlich auf die von der US-Regierung praktizierten Verschleppungen und Inhaftierungen zu. Guantanamo und andere Gefängnisse etwa in Afghanistan verstoßen gegen das Abkommen, überdies wäre die US-Regierung verpflichtet, Hunderten, wenn nicht Tausenden von willkürlich Verhafteten und Inhaftierten, auch wenn sie nicht misshandelt wurden, angemessene Haftentschädigung zu zahlen. Das träfe auch auf al-Masri und Kurnaz zu. Letzterer könnte womöglich nun auch gegen Mitglieder der deutschen Regierung klagen, die seine Verschleppung und jahrelange Inhaftierung geduldet oder sogar unterstützt haben. Allerdings hat die deutsche Regierung das Abkommen noch nicht einmal unterschrieben, was vor der Ratifizierung noch gar keine Konsequenzen hätte, abgesehen von einer gewissen moralischen Verpflichtung.

    Zitat: Zitat
    France, Albania, Algeria, Argentina, Austria, Brazil, Burkina Faso, Burundi, Congo, Croatia, Ghana, Guatemala, Haiti, Japan, Lithuania, Maldives, Moldavia, Morocco, Uganda, Senegal, Serbia, Sierra Leone, Macedonia, Chad, Tunisia, Vanuatu, Belgium, Bolivia, Bosnia Herzegovina, Cameroon, Cap Verde, Chilli, Comoros, Costa Rica, Cuba, Cyprus, Finland, Grenada, Honduras, India, Kenya, Lebanon, Luxembourg, Madagascar, Malta, Mexico, Monaco, Mongolia, Montenegro, Niger, Paraguay, Portugal, Samoa, Sweden, Uruguay, Mali, Azerbaijan: Unterzeichner des Abkommens
Obwohl zu erwarten, ist doch erstaunlich, dass die US-Regierung nicht die Gelegenheit nutzt, um auf den Zug aufzuspringen und sich ein neues Images zu geben, das gerade durch die Verschleppung, Abu Ghraib und Guantanamo weltweit ramponiert ist. Aber die US-Regierung lehnt das Abkommen ab, weil dessen Formulierungen nicht ihren Erwartungen entsprechen. Das dürfte aber wohl so aufgenommen werden, dass die angebliche Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat auch durch militärische Interventionen noch einmal unglaubwürdiger ist, wenn sich die US-Regierung das Recht vorbehalten will, weiterhin Verschleppungen auszuführen und Gefängnisse im rechtlichen Niemandsland betreiben zu wollen.

Auch der deutschen Regierung, insbesondere Außenminister Steinmeier, der unter Schröder das Kanzleramt leitete, wäre es anzuraten, das Abkommen zumindest schnell zu unterzeichnen, sonst würde auch hier der Verdacht genährt, dass er und andere Kollegen der rot-grünen Regierung Verschleppungen geduldet oder unterstützt haben. Im Auswärtigen Amt werden die Selbstverpflichtungen für den Schutz der Menschenrechte ausführlich beschworen. Dort hätte Steinmeier auch Rat für die Behandlung des Falls Kurnaz holen können, schließlich wird dort als erster Punkt bei den "Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik" gesagt: "Im Mittelpunkt der Menschenrechtspolitik steht die Sorge um den Menschen. Dabei macht Menschenrechtsschutz keinen Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, zwischen Angehörigen von Mehrheiten und Minderheiten."




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Link zum Thema: http://de.indymedia.org/2007/02/167939.shtml


[editiert: 10.02.07, 10:55 von bjk]


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