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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 26.06.05, 22:07 Betreff: Re: Das Vaterland im Irak verteidigen! |
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kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2005/06-27/018.php
Abgeschrieben Bundeswehr- und Bundeswehr-Reservistenverband zur Gewissensfrage
Mit purem Entsetzen hat der »Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.« am vergangenen Freitag auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in Sachen Gewissensfreiheit in der Bundeswehr reagiert. Wir dokumentieren die Erklärung »Das Prinzip von Befehl und Gehorsam darf nicht von individueller Gewissensentscheidung unterlaufen werden« im vollen Wortlaut:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Thema »Nichtbefolgen eines Befehls aus Gewissensgründen« hat unabhängig von der Einzelfallbetrachtung grundsätzliche Bedeutung für das fundamental wichtige Funktionsprinzip von Befehl und Gehorsam.
Wie der Präsident des Reservistenverbandes, Ernst-Reinhard Beck, MdB, bereits gegenüber der Neuen Ruhr Zeitung feststellte, könne nicht jeder Soldat mit seinem Gewissen darüber entscheiden, ob die Politik der Regierung, von einer breiten Mehrheit im Bundestag gedeckt, falsch ist. Eine Individualentscheidung könne nicht den Primat der Politik untergraben.
Ohne einer Analyse der Urteilsbegründung vorzugreifen, bleibt festzustellen, daß jeder Vorgesetzte bei seiner Befehlsgebung an Recht und Gesetz gebunden ist und die Gehorsamspflicht im Grundsatz nicht in das Gewissensermessen des individuellen Befehlsempfängers gestellt sein kann.
Dieses Prinzip wird zum Beispiel von mehr als 600 Reservistinnen und Reservisten, die im freiwilligen Auslandseinsatz die Bundeswehr seit Jahren unterstützen, nicht hinterfragt.
* Der Reservistenverband vertritt über 136 000 Mitglieder. Weitere Informationen: www.reservistenverband.de
Die in Dortmund erscheinende Westfälische Rundschau berichtete am Samstag unter dem Titel »Gewissensfreiheit hat Grenzen« über ein Gespräch mit dem Chef des Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz.
Der Chef des Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, hat eine Einschränkung der Gewissensfreiheit für Berufssoldaten gefordert – als Konsequenz aus dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts. »Es muß eine Klarstellung geben«, sagte Gertz zur WR. (...) Natürlich besitze jeder Soldat das Grundrecht auf Gewissensfreiheit, sagte Gertz. Diese müsse aber dort Grenzen finden, wo die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr betroffen sei. Genauso gelte für Soldaten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit sei in Kasernen begrenzt, so hinsichtlich politischer Äußerungen. (...)
Verbandschef Gertz zeigte sich vom Urteil überrascht: »Ich bin etwas irritiert.« Unklar sei, ob sich das Gericht auch mit den Grenzen der Gewissensfreiheit für Soldaten auseinandergesetzt habe. »Ich denke, man muß dabei unterscheiden zwischen Wehrpflichtigen und Zeit- sowie Berufssoldaten.« Für den Berufssoldaten gelte eine deutlich stärkere Pflichtenbindung. Er habe sein Dienstverhältnis freiwillig begründet, erhalte jeden Monat sein Gehalt. Befehlsverweigerungen aus Gewissensgründen stellten die Treuepflicht in Frage. »Jeder Soldat muß sich dann prüfen, ob er den Dienst in der Bundeswehr noch fortsetzen kann, ob er sich den richtigen Arbeitsplatz ausgesucht hat.«
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