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So, die EU-Mitgliedschaft der Türkei ist vorerst erledigt

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Autor Beitrag
Hadubrandt34

Ort: Holstein

New PostErstellt: 27.08.03, 16:23  Betreff: So, die EU-Mitgliedschaft der Türkei ist vorerst erledigt  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Denn Metin Kaplan darf nicht abgeschoben werden, weil er in der Türkei kein rechtstaatliches Verfahren zu erwarten habe.

Soso.

Aber wie ich auch im CDU-Forum fragte: Wenn der jetzt noch einen Teil seienr Strafe absitzen muß und dann freikommt.....seinen Asylantenstatus hat er ja immerhin aufgrund seiner Straftaten verloren....da er nicht abgeschoben werden darf, kann er dann frei in Deutschland rumlaufen?

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Min Moderspraak, wo klingst du schoin!
Wo büst du mi vertruut!
Wöör ook min Hart as Stahl un Steen
Du drevst den Stolt herut.
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Hadubrandt34

Ort: Holstein

New PostErstellt: 27.08.03, 16:25  Betreff: Lensman  drucken  weiterempfehlen

Hab Deinen Beitrag erst gerade gelesen.....

Er läuft nun frei herum....da macht sich unser Rechtssystem ja bald selbst lächerlich.

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Hadubrandt34

Ort: Holstein

New PostErstellt: 27.08.03, 16:38  Betreff: Re: So, die EU-Mitgliedschaft der Türkei ist vorerst erledigt  drucken  weiterempfehlen

Auf der einen Seite ein Verbrecher, auf der anderen Seite ein Staat, in dem ihm nach Erkenntnissen des Gerichts Folter drohen würde.

Wenn dem so ist, so ist es nur natürlich ,daß man einem von Folter bedrohten Menschen Schutz gewährt.

Aber einen Verbrecher frei herumlaufen lassen?

Hätte er eigentlich Asyl bekommen, wenn er nicht zum Mord aufgerufen hätte?

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Hadubrandt34

Ort: Holstein

New PostErstellt: 27.08.03, 16:38  Betreff: . o.T.  drucken  weiterempfehlen



[editiert: 27.08.03, 16:38 von Hadubrandt34]
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stromerhannes


New PostErstellt: 27.08.03, 16:42  Betreff: Re: hadu,  drucken  weiterempfehlen

das muss so sein:

gegen den amtsleiter der hamburger ausländerbehörde haben der hamburger arbeitskreis asyl sowie der sozialalternative wohlfahrtsverband strafanzeige erstattet: wegen des verdachtes auf kindesentziehung !

der hatte nach recht und gesetzt verfügt, eine 14-jährige, die seit drei jahren hier geduldet bei der mutter lebt(aussetzung der abschiebung/duldung), wieder nach ghana zu schicken. ins dortige waisenhaus, in dem das kind vorher immer lebte.

beide verbände haben mit der mutter die staatsanwaltschaft eingeschaltet.

ist das noch normal ??? wer bezahlt diese verbände ? wissen die, was uns steuerzahler so ein verfahren kostet ?
nicht gegen die mutter, aber gegen beide vereine müsste ein staatsanwalt einschreiten: § 164, falsche verdächtigung ! und die geldstrafen müssten so hoch ausfallen, dass die familie bis ins rentenalter davon unterhalten werden kann. jetzt, wo doch das solidarsystem pleite ist und wir alle sparen müssen...

mir tut nur das kind leid!

stromerhannes


[editiert: 27.08.03, 16:50 von stromerhannes]
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