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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 25.07.04, 18:58     Betreff:  Re: Arbeits-Los




Alle Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen, denen ab Januar 2005 der abgrundtiefe Absturz in die politisch gewollte Armutsfalle dank ALG II droht, können ihren bisherigen in der Regel deutlich höheren Leistungsbezug ganz legal noch um ein halbes Jahr verlängern. - Und zwar, wenn sie bei ihrem Arbeitsamt einen Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III stellen.

Resigniert werden einige vielleicht einwenden, sie hätten doch weder die finanziellen Mittel noch die notwendigen Fähigkeiten bzw. fachlichen Voraussetzungen, eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft erfolgreich auszuüben. Nun, das Arbeitsamt verlangt weder eine Erfolgsgarantie noch eine Dauerhaftigkeit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Im Falle des Scheiterns noch innerhalb des ersten halben Jahres meldet man sich rechtzeitig wieder arbeitslos und ist in den "alten neuen" Stand zurückversetzt, das heißt, mensch erhält bei erneuter Arbeitslosen-Meldung bis spätestens am 30.06.05 ab dem 01.07.05 erneuten Leistungsbezug, nämlich auf jeden Fall das ALG II, dessen Beginn mensch so erfolgreich um ein halbes Jahr verzögert hat. Meines Wissens - aber hierüber muß ich mich erst noch genauer informieren - hat jede/r Selbstständige, der wann und warum auch immer aufgeben muß, auch immer Anspruch auf staatliche Fürsorge, zur Zeit nennt sich das ja noch Sozialhilfe (=Fürsorge) und ab 01.01.05 heißt das neue zusammengelegte Sozialgeld dann ALG II (= diskriminierende Fürsorge nunmehr für Millionen), ein staatliches Schandgeld, das zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben ist!

Doch zurück zum oben genannten Überbrückungsgeld-Antrag, kreatives Selbstbewußtsein ist eigentlich die einzige Voraussetzung hierfür. Vielleicht entdeckt der eine oder die andere bei sich darüberhinaus sogar bisher ungeahnte Fähigkeiten, die eine neue berufliche Chance durchaus realistisch werden lassen. Zumindest hat mensch sich aber für ein zusätzliches halbes Jahr den "alten" höheren Leistungsbezug zuzüglich der bisher vom Arbeitsamt gezahlten Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gesichert. Wer über 58 Jahre alt ist, kann sogar überlegen, ob es sich lohnt, in der Selbstständigkeit überhaupt noch Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Auskunft hierüber sollte mensch bei seinem Rentenversicherungsträger einholen. In der Krankenversicherung sollte mensch dann auch den einfachsten Tarif wählen, also keinesfalls etwa einen mit Krankentagegeld. Denn wie überall ist es besonders hier wichtig, vorher stets das Kleingedruckte zu lesen!

Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, gibt es viele, - sogar viele, die keinen Kapitaleinsatz erfordern. Mensch kann Freie/r Journalist/in, Verkaufsberater/in, Job-Trainer/in für alle möglichen Tätigkeiten, Hausverwalter/in und vieles mehr ausüben wollen, die keinerlei Startgeld und auch keine von irgendeiner Stelle geprüfte Qualifikation erfordern. Der kreativen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Das Arbeitsamt will nur wissen, ob und welche "Geschäftsidee" die geplante Selbstständigkeit begründet. Wichtig dabei ist, stets die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber zu verneinen! Denn dann wäre Scheinselbstständigkeit gegeben und das Überbrückungsgeld kann verweigert werden. Das "eigene Auftreten am Markt", also die Unabhängigkeit in örtliche, zeitliche als auch inhaltlich-fachliche Weisung sowie in der Preisgestaltung müssen unbedingt betont und diesbezügliche Fragen auf dem Antragsformular entsprechend werden! Jede/r Selbstständige weiß aber, die Preise wie auch alles andere werden ihm/ihr in der Regel diktiert - - - doch psssst! Übrigens eigene Mitarbeiter sind z.B. gerade bei Freiberuflern nicht zwingend, ebensowenig wie besondere Geschäftsräume außerhalb der eigenen Wohnung.

Außer der Geschäftsidee ist auch eine Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Diese fachkundige Stelle kann die IHK, die Innung oder Handwerkskammer, ein Fachverband, ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ähnliches sein. Wen mensch letztlich wählt, sollte mensch vor allem danach entscheiden, ob und wieviel Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Zu empfehlen sind auch sogenannte Informationsveranstaltungen des Arbeitsamtes bezüglich Existenzgründung. Nicht zu empfehlen sind Geschäftsideen, die nennenswerten Kapitaleinsatz erfordern. Denn dann ist das Risiko des Scheiterns ggfs. auch noch sehr teuer, oft auch leider so teuer, daß man der verhängnisvollen dauerhaften Schuldenfalle aus eigener Kraft nicht mehr entrinnen kann.

Übrigens ganz wichtig ist, die Selbstständigkeit ab dem 31.12.2004 beginnen zu lassen, denn ab dem 1. Januar ist es zu spät, um den Vorteil des "alten" Leistungsbezuges noch nutzen zu können! Der Gesetzgeber hat hinterhältigerweise zum 01.01.05 alle diesbezüglichen Sozialgesetze außer Kraft gesetzt. Nämlich neben dem § 57 und anderen auch den § 428 SGB III, der alle über 58jährigen Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen vom "Arbeitsmarkt" bei AlHi-Bezügen bis zum kürzungsfreien Renteneintritt "freigestellt" hatte. Der Staat hat sich auch hier kraft seiner Macht schändlich und mißbräuchlich aus der sozialen Verantwortung und den geschlossenenen Verträgen hinausgestohlen!

Dieser Beitrag richtet sich also auch insbesondere an alle über 58jährigen, die ihre in langen Arbeitsjahren regulär!!! erworbenen Leistungsansprüche mit Hilfe des vorgestellten Procedere noch ein halbes Jahr länger vor den Sozialräubern "retten" können. Doch noch einmal und ganz wichtig, der Beginn der Selbstständigkeit muß unbedingt der 31.12.2004 sein!


Widerstand gegen

die
rotgrünschwarzgelben Sozialräuber

ist allererste Bürgerpflicht!



bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!
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