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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 02.10.04, 00:22     Betreff:  Re: Die PR-Lüge um die Ein- und Zwei- Euro-Jobs





Das Hexeneinmaleins der Bundesregierung


Seine »Sozialreformen« sind gar nicht so unsozial, sagt Bundeskanzler Gerhard Schröder, Sozialhilfeempfänger würden bessergestellt. Walter Spilka* aus Erfurt hat nachgerechnet und stellt fest: Im Prinzip stimmt’s, allerdings ...


Guten Tag! Ich bin alleinerziehender Sozialhilfeempfänger und möchte Sie einladen, sich anzusehen, wie sich »Hartz IV« auf meine Haushaltskasse auswirkt. Wenn Sie Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfeempfänger sind, werden Sie sehen, mit wieviel weniger Sie ab 2005 tatsächlich auskommen sollen, und wenn Sie arbeiten, werden Sie sehen, was Sie wirklich erwartet, wenn Sie langzeitarbeitslos werden und Ihre Wertgegenstände versetzt und Ihre Ersparnisse bis zur Freibetragsgrenze aufgebraucht haben.

*

Laut Sozialhilfebescheid vom 22.6.04 haben meine Tochter und ich zur Zeit einen Bedarf an laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 475,25 Euro (183 Euro für meine Tochter und 282 Euro für mich, dazu 10,25 Euro Familienfreibetrag) zuzüglich Warmmiete und Krankenversicherung. Ab 1.1.2005 werden wir laut dem Rundschreiben des Erfurter Sozialamts vom Juli 2004 einen durch den Sozialgeldanspruch meiner Tochter und meinen Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu deckenden Bedarf in Höhe von 530 Euro (199 Euro Sozialhilfe für meine Tochter und 331 Euro ALG-II für mich) haben.

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 knapp 55 Euro mehr pro Monat zur Verfügung stehen. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich das auf 657 Euro mehr.

*

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf Freistellung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren, die monatlich 16,15 Euro betragen.

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 55 Euro, sondern lediglich knapp 39 Euro mehr pro Monat zur Verfügung stehen. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich das auf gut 463 Euro mehr.

*

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf eine verbilligte, im Haushalt übertragbare Monatskarte zur Benutzung der Erfurter Verkehrsbetriebe; nicht nur die bisher vom Sozialamt getragene Hälfte von monatlich 16,25 Euro ist ab 1.1.05 von uns selbst zu tragen, sondern die Karte verteuert sich auch von 32,50 Euro auf 39 Euro.

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 39 Euro, sondern lediglich knapp 16 Euro mehr pro Monat zur Verfügung stehen. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich das auf gut 190 Euro mehr.

*

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf die Bekleidungspauschale in Höhe von 540 Euro (zweimal 120 Euro für meine Tochter und zweimal 150 Euro für mich) pro Jahr.

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht gut 190 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern knapp 350 Euro weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf gut 29 Euro weniger.

*

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf Weihnachtsgeld in Höhe von 124 Euro (62 Euro für meine Tochter und 62 Euro für mich).

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 350 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern knapp 474 Euro weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf gut 39 Euro weniger.

*

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf die jährliche Lernverbrauchsmittelpauschale für meine Tochter in Höhe von 41 Euro.

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 474 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern knapp 515 Euro weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf knapp 43 Euro weniger.


Einmalige Beihilfen ade

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf eine einmalige Beihilfe für die jährlich zu beschaffenden Schulübungsbücher für meine Tochter, die durchschnittlich zusammen 30 bis 40 Euro kosten.

Entsprechend werden uns ab 1.1.05 nicht knapp 515 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern etwa 550 Euro weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf etwa 46 Euro weniger.

*

Am 16.4.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe zur Anschaffung von Ersatz meiner Matratze in Höhe von 55 Euro.

Am 5.5.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe zur Anschaffung von Ersatz meines Waschmaschinenanschlußschlauchs in Höhe von 15,40 Euro.

Am 22.10.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe zur Anschaffung von Ersatz meines Kühlschranks in Höhe von 167 Euro.

Am 12.11.03 erhielt meine Tochter eine einmalige Beihilfe zur Anschaffung eines Fahrrads in Höhe von 65 Euro.

Am 27.12.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe zu Anschaffung eines Fernsehgeräts in Höhe von 50 Euro.

Am 5.1.04 erhielt ich zur Teilnahme an einer Trauerfeier eine einmalige Beihilfe in Höhe von 36 Euro. Im Januar 2004 mußte ich mir von der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt einen neuen Staubsauger kaufen im Wert von 29 Euro, und die dadurch am Monatsende entstandene Mittellosigkeit wurde vom Sozialamt aufgefangen.

Am 22.6.04 erhielt ich eine Kostenübernahmezusage zur Reparatur meines Küchenherds, die 147 Euro gekostet hat.

Und zur Zeit ist eine einmalige Beihilfe zur Reparatur des Fahrrads meiner Tochter in Höhe von 45 Euro fällig.

Wir haben entsprechend über 17 Monate verteilt 609 Euro an einmaligen Beihilfen erhalten; knapp 430 Euro aufs Jahr gerechnet und knapp 36 Euro pro Monat.


Rücklagen ansparen?

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf einmalige Beihilfen, sondern müssen von dem monatlichen Sozialgeld und Arbeitslosengeld II eine Rücklage ansparen, um solche notwendigen Ausgaben künftig decken zu können.

Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht 550 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern etwa 980 Euro weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf knapp 82 Euro weniger.

Nach dem Klassenwechsel muß meine Tochter – durch die vermehrte Schulstundenzahl bedingt – in der Schule zu Mittag essen. Das Mittagessen in der Schule, das pro Schultag 1,55 Euro kostet, entsprechend pro Jahr (etwa 200 Schultage) etwa 310 Euro und somit knapp 26 Euro pro Monat, reduziert natürlich die Haushaltskosten, aber es reduziert sie nicht in der Höhe des bezahlten Betrags, denn die Portionen in der Schule sind knapp bemessen und meine Tochter befindet sich im Wachstum – Teenager verspeisen teilweise gigantische Portionen.

Entsprechend sind die durch das Essen in der Schule entstehenden Mehrkosten in Höhe von etwa 13 Euro pro Monat ebenso wie die Zahnersatzversicherung in Höhe von acht Euro pro Monat (vier Euro für meine Tochter und vier Euro für mich) durch eine Regelsatzerhöhung zu decken.

*

Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf Regelsatzerhöhungen.

Entsprechend werden uns ab 1.1.05 nicht 980 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern etwa 1232 Euro weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf knapp 103 Euro weniger.

Und es werden keine 10,25 Euro mehr dazu kommen, denn laut dem Rundschreiben des Sozialamts besteht ab 2005 keinen Anspruch mehr auf den Familienfreibetrag.

Von den 475,25 Euro pro Monat werden ab 2005 nur noch etwa 372 Euro übrig bleiben. Das bedeutet eine Verringerung meiner Haushaltskasse um knapp 22 Prozent, aus der auch Strom und Warmwasserkosten und andere feste Kosten bezahlt werden müssen.

Nun ist es aber Zeit für eine Probe: Nach heutigem Sozialrecht kann SoziaIhilfeempfängern, die mit ihrem Geld notorisch nicht auskommen oder zumutbare Arbeit nicht aufnehmen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt von derzeit 282 Euro pro Monat (Thüringen) für längstens drei Monate auf etwa zwei Drittel gekürzt werden; dies soll ausreichen für das sogenannte Lebensnotwendigste – Strom, Warmwasser, Lebensmittel und Hygieneartikel. Für meinen Haushalt würde eine solche zeitlich streng begrenzte Kürzung bedeuten, daß ich lediglich noch 188 Euro erhielte, meine Tochter natürlich weiterhin 183 Euro erhielte, und dazu noch 10,25 Euro Familienfreibetrag kämen.

Es kämen gut 381 Euro zusammen; gegenüber den 372 Euro ab 2005 also knapp zehn Euro mehr. Was heute noch für meinen Haushalt als absolutes Existenzminimum gilt, wird ab 2005 um knapp zehn Euro unterschritten werden.

Unsere Strom- und Warmwasserkosten belaufen sich auf knapp 37 Euro monatlich und werden sich nicht weiter reduzieren lassen. Und unsere kürzlich bezogene Wohnung ist angeblich fünf Quadratmeter zu groß, obwohl es gar keine genau festgelegten Größen für zumutbare Wohnungen gibt und auch keine kleinere Wohnung zur Auswahl stand, so daß wir laut dem Sozialhilfebescheid vom 22.06.04 einen Warmmietanteil von monatlich 22,50 Euro von der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen müssen. Und auch diese Wohnung konnten wir nur beziehen, nachdem wir von der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zu bezahlende Versicherungen abgeschlossen hatten, die monatlich gut zehn Euro kosten.

Nach Abzug der festen Kosten verbleiben als verfügbares Geld noch knapp 406 Euro pro Monat in meiner Haushaltskasse, und genau dieses Geld verringert sich um die ausgerechneten knapp 103,40 Euro auf 303,40 Euro, also um gut 25 Prozent.


Fazit

Nun ist es endlich klar: Jeder, der länger als ein Jahr arbeitslos ist, wird ab 2005 als Arbeitsverweigerer identifiziert. Die als Besserstellung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger angepriesene Einführung des Arbeitslosengeldes II ist also tatsächlich eine massive Kürzung der Sozialbezüge unter das Lebensnotwendigste, und mit diesen stark gekürzten Beträgen sollen auch die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger auskommen.

Sollte Ihnen das alles genauso unwahrscheinlich erscheinen wie mir, möchte ich Ihnen vorschlagen, einmal den Leiter des Erfurter Sozialamts (0361/6552401) anzurufen. Er wird Ihnen bestätigen, daß diese Rechnung stimmt und das hier abgebildete Rundschreiben des Erfurter Sozialamts echt ist. Sie können auch mailen (sozial-wohnungswesen@ erfurt.de, faxen (0361/ 6552405) oder schreiben (Sozialamt, Karl-Marx-Platz 1–2, 99084 Erfurt).

Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Überlegen, ob Sie mit dem Sozialgeld/Arbeitslosengeld II wirklich auskommen würden, oder ob Sie all Ihre Wertgegenstände versetzen und Ihre Ersparnisse auch über die Freibetragsgrenze hinweg komplett verbrauchen würden, um der Not wenigstens noch eine Zeit lang die Schärfe zu nehmen. Denken Sie dabei auch daran, daß Sie im Gegensatz zu den heutigen Sozialhilfeempfängern auch ein Kraftfahrzeug haben dürften, und überlegen Sie sich, wie Sie es unterhalten würden.

* Der Name wurde von der Redaktion geändert


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Quelle: http://www.jungewelt.de/2004/10-02/004.php

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Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!


[editiert: 02.10.04, 00:22 von bjk]
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