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Autor |
Beitrag |
diro
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Erstellt: 09.11.04, 15:34 Betreff: Re: Was ist gemeinnützige Arbeit? |
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Gute Frage, aber für die Zulässigkeit von Arbeitsgelegenheiten leider unerheblich !
Laut § 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II sind Arbeitsgelegenheiten" im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten". Gemeinnützigkeit kommt als Erfordernis gar nicht vor !
Das ist vermutlich kein Versehen.
Der Bundesverband des Groß- und Außenhandels hat ja schon Interesse bekundet. Und Stoiber will ja für seine Klientel auf diesem Weg billiges Personal für Haus und Garten requirieren.
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