Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten

PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN

Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!

 
RotGrün's verbrecherischer Umverteilungscoup von Unten nach Oben

Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2, 3, 4, 5, 6
Autor Beitrag
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 23.07.05, 08:44  Betreff:  Re: RotGrün's verbrecherischer Umverteilungscoup von Unten nach Oben  drucken  weiterempfehlen



kopiert aus: http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/07/19/titel/767428.html


Berliner Arbeitslose bleiben wochenlang ohne Geld

Bundesagentur für Arbeit: Job-Center konnten 12 000 Bescheide für die Verlängerung von ALG II noch nicht bearbeiten


Berlin
- Zahlreiche Berliner müssen offenbar wochenlang ohne das ihnen zustehende Arbeitslosengeld II von den Job-Centern auskommen. Mehrere Arbeitslose schilderten der Berliner Morgenpost übereinstimmend, sie seien ohne Scheck oder Barzahlung weggeschickt worden. "Ich habe zum 1. Juni zum letzten Mal Geld bekommen", sagt Ralph P. aus Mitte. "Ich lebe von Freunden, die mir mal etwas zustecken." Auch aus Marzahn wird ein ähnlicher Fall geschildert. Arbeitslose versichern, daß ihnen noch weitere ähnliche Vorgänge bekannt seien.

Hintergrund der Schwierigkeiten ist die Verlängerung der Arbeitslosengeld-II-Bescheide nach Auslaufen der ersten Bewilligungsphase am 30. Juni. Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit räumt ein, daß die Job-Center insgesamt 12 000 Bescheide für die Verlängerung noch nicht bearbeiten konnten. Die zweite Antragswelle der 260 000 Berliner Empfängerhaushalte traf die Job-Center in einer Phase der Umstrukturierung und der Umzüge. Betroffene berichten von verlorenen Unterlagen und liegengebliebenen Bescheiden.

Nach Aussage der Job-Center und der Regionaldirektion dürfte es aber nicht vorkommen, daß Bedürftige ohne Geld weggeschickt werden. Alle Job-Center seien mit Kassenautomaten ausgestattet worden, um Kunden Abschlagszahlungen geben zu können. Nach Schilderung von Arbeitslosen ist aber offenbar ein massives Auftreten notwendig, um Geld zu bekommen. Viele klagen, die Mitarbeiter würden den "Kunden" nicht sagen, welche Ansprüche sie hätten. Generell sei die Betreuung nach der Hartz-IV-Reform viel schlechter geworden.



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 03.07.05, 20:42  Betreff: Re: RotGrün's verbrecherischer Umverteilungscoup von Unten nach Oben  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Baba Yaga
    [...]
    Werde mich mal über die angegebene Tel.Nr. mit dem Berliner Berater kurzschließen, denn es kann nicht schaden, eine Vernetzung herzustellen (...zumal unter Genossen )
mach das! Sowie ich voraussichtlich ab Mitte Juli wieder etwas mehr Luft habe, tu ich das auch

Gruß
bjk



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 02.07.05, 09:47  Betreff: Re: HartzIV muß weg - wir arbeiten daran  drucken  weiterempfehlen

AK ELViS ErwerbsLosenVersammlung in Schöneberg

Presseerklärung vom 1. Juli 2005 / Sozial-Info 14/2005:
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg überfordert
Erster politisch motivierter Racheakt des Jobcenters





Neues aus dem Jobcenter Tempelhof-Schöneberg - der Arbeitskreis ELVIS teilt mit:



1. Nicht erfolgte Folgebescheide stürzen ALG-2-Empfänger ins

In den letzten Beratungen kamen zunehmend ALG-2-Empfänger in die Beratung, die sich über die noch immer nicht ausgestellten Fortsetzungsbescheide, obwohl die Folgeanträge bereits im Mai an das Jobcenter geschickt wurden.

Aufgrund der offenkundig gewordenen Fälle rechnen wir allein in Tempelhof-Schöneberg mit einer hohen dreistelligen Zahl von Betroffenen, die ohne Geld dastehen. Damit wiederholen sich die skandalösen Vorgänge vom Januar 2005.

Seitens des Jobcenters war – trotz Anschreibens an die Leiterin, Frau Ingrid Wagener – keine Stellungnahme zu erhalten und auch keine Hilfe für die Betroffenen.

Wir raten Betroffenen am Montag sofort zum Sozialgericht zu gehen und einen Antrag auf Einstweilige Anordnung zu stellen. Über Anwälte prüfen wir gegenwärtig die Möglichkeit von Strafanzeigen gegen die Leiterin des Jobcenters und entsprechende Mitarbeiter (so sie uns bekannt sind).



2. Erster politisch motivierter Racheakt des Jobcenters

Ein besonders exemplarischer Fall ereignete sich jetzt in Tempelhof-Schöneberg. Schon lange ist dem hiesigen Amt die erfolgreiche Arbeit des AK ELViS ein Dorn im Auge – schließlich erfolgt dort eine kompetente Hilfe und die Unterstützung beim Umgang mit dem Jobcenter. Einer der Berater ist ALG-2-Bezieher. Jetzt wurde dem ehrenamtlichen Mitarbeiter mit einem Federstrich die Lebensgrundlage entzogen: Man bearbeitet trotz Eingangs am 12.05.2005 (Postrückschein mit Unterschrift) bis heute den Antrag nicht. Selbst auf Nachfrage geht die Leiterin des Jobcenters auf Tauchstation und hüllt sich in Schweigen. Wovon der Betroffenen seine Lebensunterhalt bestreiten und wie die Miete bezahlt werden soll, ist dem Jobcenter offensichtlich egal.

Dem Betroffenen wurde bereits schon einmal auf Veranlassung und mit Duldung von Frau Ingrid Wagener, damals noch im Sozialamt Leiterin der Hilfen zur Arbeit, Übel mitgespielt und die Hilfe widerrechtlich eingestellt. Per Anwalt und Gericht wurde die Weitererzahlung erwirkt. Schon damals waren offene Schwulenfeindlichkeit und eine wertekonservative Haltung der Leiterin, die Ablehnung des linken politischen Standortes des Betroffenen offenkundig. Und genau das wiederholt sich jetzt!



3. Eingliederungsvereinbarung ohne vorheriges Profiling

Vermehrt kommen Betroffene in unsere Beratung, die zu einem Gespräch eingeladen und dort zur Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung genötigt werden. Leider gehen viele unvorbereitet dorthin und sind so leicht über den Tisch zu ziehen.

Wir weisen deshalb nochmals darauf hin, das zunächst ein Profiling und ein Gespräch dazu stattfinden müssen. Danach sprechen beide beteiligten Seiten über den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung und erst danach steht die Unterzeichnung an. Vor Unterzeichnung sollten die Betroffenen aber darauf dringen, 1-4 Wochen Zeit zur Überprüfung der Vereinbarung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zu erhalten.



4. Zunehmend anonyme „Einladungen“ aus dem Jobcenter

Wir erleben fast nur noch nicht mehr unterschriebene Einladungen, wie zum Beispiel solche, die vorgeben mit dem Betroffenen über die berufliche Situation unterhalten zu wollen. Es wird nur noch eine Org-Einheit und eine Telefonnummer für die bundesweite Hotline (bei der man meist in Hamburg, München oder sonst wo landet, aber nicht in Berlin). Ein konkreter Bearbeiter oder Ansprechpartner – Fehlanzeige. Damit wird eine Form der „entpersonalisierten Bürokratie“ (Max Weber) praktiziert, in der keiner mehr haftbar gemacht werden. Wir lassen derzeit prüfen, ob derartige Anschreiben überhaupt zulässig sind und den Regularien eines Verwaltungsaktes entsprechen.

Falls Sie sich eine solche anonyme „Versammlung“ mal ansehen wollen, laden wir Sie herzlich am 11. Juli um 11 Uhr in den Raum 3148 des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92 (U Ullsteinstr.) ein.



V.i.S.d.P. Bernd M. Büttner, Die Linkspartei.PDS – Tempelhof-Schöneberg, Telefonische Nachfragen: 0173-4899055



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Baba Yaga


New PostErstellt: 25.06.05, 18:54  Betreff: HartzIV muß weg - wir arbeiten daran - der 2. Prozeß zu 1€Jobs  drucken  weiterempfehlen

Nachfolgend ein Zeitungsbericht zu einer weiteren Klage in Sachen 1€Jobs:

Wie ich bereits ankündigte, geht es auch hier darum, daß das Arbeitsgericht Weiden von der Klägerin O. aufgefordert wird, eine Entscheidung zu treffen, ob die von ihr zwangsweise verrichteten Tätigkeiten in einem Altenheim "zusätzliche" und im "Öffentlichen Interesse" liegende "Arbeitsgelegenheiten" sind.

Wie sich die Gegenseite versuchte herauszumanövrieren, zeigt der nachfolgende Bericht ganz deutlich.
Was er nicht zeigt, ist die Aufforderung des Richters, an den "Träger" des 1€Jobs und den Heiminhaber, bis zum 14.7.05 einen, mit der Klägerin vereinbarten "Praktikumsvertrag" vorzulegen.
Die Ausreden der Gegenseite lauteten nämlich, sie sei in ein "Neues Sozial Projekt" ingegriert gewesen (170 Seiten soll es umfassen ;-)), - ohne daß sie das wußte!:-))

Auch der Richter meinte, dazu hätte es aber einer vertraglichen Basis bedurft, nach den vorliegenden Unterlagen, sei sie als 1-€-Jobberin in eine "Arbeitsgelegenheit" verwiesen worden.

Ich denke die Sache läuft gut für uns!:-))

Hier nun der Artikel:

24.06.2005 | Netzcode: 10732858
Besondere Ein-Euro-Jobs

Altenpflegehelferin klagt vor Arbeitsgericht Weiden

Weiden. (wd)

Das Zauberwort hieß "Ko-Finanzierung" - aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit weiteren Geldern der Arbeitsgemeinschaft Fördern und Fordern Tirschenreuth kreierte der Verein "denk!statt" eine "Sonderform" der Ein-Euro-Jobs. Sie qualifiziert Langzeitarbeitslose für den Wiedereinstieg (Eingliederungsquote bisher rund 50 Prozent) in das Berufsleben, u. a. durch Praktika im Seniorenheim Theresa in Mitterteich. Doch nun ist's wie verhext: Verein und Heim sehen sich mit der Klage vor dem Arbeitsgericht Weiden konfrontiert.

Inge O. und mit ihr Anwalt Wolfgang Lubig von der DGB-Rechtsstelle machen einen Missbrauch der "Arbeitsgelegenheit" geltend.
Inge O. sei nicht zusätzlich beschäftigt worden, wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht, weshalb ihr als reguläre Mitarbeiterin auch entsprechender Lohn zustehe.
Anders sehen die "denk!statt"-Geschäftsführer Johann Reichenberger und Markus Drexler sowie deren Anwalt Tobias Konze die Lage. Der Einsatz der "Praktikantin" entspreche dem Bescheid des bayerischen Sozialministeriums ("unser Antrag umfasst 170 Seiten") sowie dem der ARGE Tirschenreuth. Die im Münchener Bescheid geforderte schriftliche Vereinbarung mit der Ein-Euro-Jobberin über den "berufspraktischen Einsatzplan" konnten sie aber nicht vorlegen.

Interpretierbar fand Wolfgang Lubig auch die Stellungnahme der Heimaufsicht Tirschenreuth, dass Inge O. zwar "zusätzlich mitgelaufen" sei, aber deshalb auch nicht in einer bestimmten Listen hätte geführt werden dürfen. Lubig verwies u. a. darauf, dass die Klägerin regulär Dienst tat, z. B. Windeln wechseln musste. "Entweder es wurde nicht ausreichend oft gewechselt, dann war es notwendig, aber nicht zusätzlich, oder das Windeln wechseln war zusätzlich, aber dann fragt man sich, was das bringen soll!"
Für die Beklagten war dieses Tätigkeit für die Qualifizierung nötig. "Wie soll sie's lernen, wenn's nicht macht?"

Arbeitsrichter Dietmar Striegan bekannte, dass ihm die Phantasie fehle, um den Parteien eine Einigung vorzuschlagen. Der Gütetermin scheiterte. Fortsetzung: 29. September.

"Arbeitsgelegenheit" - für Richter und Anwälte
Kläger und Beklagte stochern im Nebel. Zu viel ist ungeklärt bei den Ein-Euro-Jobs. Gut gemeint - schlecht gemacht. Motto: Erst die Erfahrung macht klug. Die Arbeitsgemeinschaften Fördern und Fordern, für die "Arbeitsgelegenheiten" zuständig, lässt der Gesetzgeber ebenso alleine wie die "Maßnahmeträger". Diese sehen sich zunehmend dem Vorwurf des Missbrauchs ausgesetzt.
Ein-Euro-Jobs sind teure "Arbeitsgelegenheit" für Richter und Juristen.

"Rechtssicherheit bringt erst ein Endurteil", betont Rechtsanwalt Tobias Konze, der die Beklagten in einem Sonderfall vertritt, der zwar vom Bayerischen Sozialministerium abgesegnet aber dennoch umstritten ist.
"Arbeitsgelegenheiten" sind per Gesetz auf sechs Monate und 30 Stunden pro Woche beschränkt. Doch der Bescheid für Klägerin Inge O. lautet auf zwölf Monate und eine Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden. Und ihr "Job" ist plötzlich eine Qualifizierungsmaßnahme. (wd)



Gruß
Baba Yaga


[editiert: 25.06.05, 18:58 von Baba Yaga]
nach oben
Baba Yaga


New PostErstellt: 25.06.05, 18:37  Betreff: HartzIV muß weg - wir arbeiten daran  drucken  weiterempfehlen

Pressegespräch mit unserem ver.di-Bezirksleiters nach dem "Gütetermin" vor dem Arbeitsgericht Weiden, in welchem eine, als Altenpflegehelferin eingesetzte 1-€-Jobberin unseres Arbeitskreises Erwerbslose klagt:

25.06.2005 | Netzcode: 10733148
Große Grauzone

Gewerkschaft ver.di fordert Kontrolle bei Ein-Euro-Jobs
Weiden. (wd)
Keine Kontrolle.
Die Grauzone um die Ein-Euro-Jobs wächst ins Grenzenlose. Auch deshalb legt Manfred Haberzeth, Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft ver.di, dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Weiden am 12. Juli einen "Fragenkatalog" vor, um die Schnittstelle zwischen "Arbeitsgelegenheiten" (Ein-Euro-Jobs) und regulären Arbeitsverhältnissen zu verdeutlichen. Der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern sei künftig mit den Personalvertretungen abzustimmen.

Der Gewerkschaftsbund will einen Beirat installieren, um der ARGE Fördern und Fordern beizustehen, bzw. "das Element Fördern zu beleben". In den Beirat gehörten auch Vertreter des Mittelstand und die Kammern. "Damit die sehen, was bisher abgeht: Wettbewerbsverzerrung pur."

Haberzeth beobachtet "mit großer Sorge" in der mittleren und nördlichen Oberpfalz, dass nicht gesetzeskonforme Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse vernichten. "Arbeitsgelegenheiten" bieten vor allem in kommunalen und soziale Einrichtungen an. Gleichzeitig wachse gerade die Arbeitslosigkeit der dort bisher Tätigen. "Wir haben in Weiden über 200 beschäftigungslose Krankenpflege-, Altenpflegekräfte und -hilfskräfte." Ein-Euro-Jobber würden benutzt, um reguläres Personal, bzw. Überstunden abzubauen. "Teilmärkte in der Arbeitsvermittlung brechen total weg." Sein Vorwurf: Das Budget der ARGE werde von Gemeinden und caritativen Verbänden als "Ersatzbudget" geplündert. "Deshalb bleiben wir dran."

Seine Erkenntnis nach einem halben Jahr Hartz IV: Das Gesetz richte sich nicht nur gegen Langzeitarbeitslose, sondern vor allem gegen jene, die Arbeit haben, "damit diese Angst um ihren Arbeitsplatz haben, jede Bedingung akzeptieren". So gebe es in Weiden eine Firma, die den "sittenwidrigen Stundenlohn von 1,97 Euro" zahle.

"Nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges" seien die inzwischen vier vorliegenden Klagen von ein Euro-Jobbern, betonten Wolfgang Lubig von der DGB-Rechtsstelle und Luise Nomayo, die übrigens die einzige offizielle Hartz IV-Beraterin in Suddeutschland ist, beim Pressegespräch am Freitag. Die Gerichtsverfahren würden auch Klarheit schaffen und helfen, den Missbrauch zu unterbinden. "Wir haben nicht geglaubt, welche Ausmaße der annimmt."

nach oben
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 10.06.05, 19:51  Betreff:  Re: RotGrün's verbrecherischer Umverteilungscoup von Unten nach Oben  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.verdi-bayern.de/news.php3?si=42a9d01459fda

weil's unsere Forumshexe nicht tut




Was nun? – Was ist zu tun?

Beurteilung der sozial- und wirtschaftspolitischen Ausgangslage vor der nächsten Bundestagswahl

Arbeitskreis Erwerbslose ver.di Weiden diskutiert


Am 31.05.05 traf sich unser AK Erwerbslose ver.di Weiden zu seiner mitglieder-öffentlichen Arbeitssitzung. Dabei standen als aktuelle Hauptthemen die neuen Arbeitslosenzahlen und die angekündigten vorgezogenen Bundestagswahlen zur Diskussion.

Keine Überraschung boten die bekannt gewordenen Zahlen aus der Erwerbslosen/Beschäftigten Statistik für den Monat Mai 2005. Von keinem der Anwesenden war erwartet worden, dass sich aufgrund der politischen Situation und der volkswirtschaftlichen Sozial- und Finanzdaten eine objektive Veränderung zum Positiven für Beschäftigte und Bezieher von Transferleistungen ergeben würde.

Trau keiner Statistik……!

Während in den regionalen Zeitungen zu lesen war, dass angeblich saisonbedingt die Arbeitslosenzahlen um 0.8% zurückgingen, ergibt sich bei genauem Hinsehen eine Zunahme der Erwerbslosen gegenüber dem Vormonat April um 202 Personen.

Der Zuwachs von Arbeitslosigkeit im Mai übersteigt um 202 Personen die Abnahme durch tatsächliche Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Die so euphorisch gefeierte Verminderung der Arbeitslosigkeit um 0.8% im Geschäftsbereich Weiden ist allein auf statistische „Bereinigungen“ zurückzuführen.

So wurde die Zahl der „Arbeitsgelegenheiten“ (1€Jobber 238) ebenso erhöht, wie die Anzahl von Sozialgeldempfängern (53), von Ausbildungsmaßnahmen (194), Abgängen durch 58iger-Regelung u. Überweisung an Träger von Sozialkassen (258), Rentenempfängern (17), Todesfälle, Abwanderung und die Nicht-Erneuerung von Meldungen (322), die somit aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden!

Fazit:

Die Erwerbslosigkeit ist im Mai effektiv um weitere 202 Personen im Geschäftsbereich der Agentur Weiden angestiegen.

Wen wundert’s?

Es fehlen Arbeitsplätze – das kann auch die Statistik nicht verdecken!


Der Erwerbslosen-Arbeitskreis ver.di Weiden kennt Vergleichszahlen aus anderen, westlichen EU-Staaten, die beispielhaft zeigen, dass eine andere Regierungs- und Wirtschaftspolitik zu besseren sozialen und beschäftigungsrelevanten Ergebnissen führen kann.

Deutschland
Staatsquote 48,5%,
Spitzensteuersatz 42%
Arbeitslosigkeit: 11%

Österreich
Staatsquote 51.5% (2% höher als in Deutschland)
Spitzensteuersatz 50% (8% höher als in Deutschland)
BIP pro Kopf 5% höher als in Deutschland
Arbeitslosigkeit: 5% (6% geringer als in Deutschland)

Schweden
Staatsquote 58.5% (10% höher als in Deutschland)
Spitzensteuersatz 57% (15% höher als in Deutschland)
BIP pro Kopf 12% höher als in Deutschland
Arbeitslosigkeit: 6,5% (4.5% geringer als in Deutschland)

Dänemark
Staatsquote 55.5% (8% höher als in Deutschland)
Spitzensteuersatz 59% (17% höher als in Deutschland)
BIP pro Kopf 15% höher als in Deutschland
Arbeitslosigkeit: 5,5% (5.5% geringer als in Deutschland)


Der Erwerbslosenarbeitskreis ver.di Weiden weiß, eine andere Politik ist möglich, so wie das die Wähler gegen die EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden erkannten und wie die Engländer abgestimmt hätten, wäre es bei ihnen zu einem Referendum gekommen.

Wir begrüßen Neuwahlen im September!


Von den etablierten Parteien erwarten wir keine Verbesserungen für Arbeitnehmer und Erwerbslose - Agenda 2010 und Steuergeschenke für Hochverdiener machen Arme ärmer und Reiche reicher. Arbeitsplätze konnten seit 20 Jahren nicht mehr entstehen und sind mit HartzIV und Hungerlöhnen von 6.00€ - 9.00€/Std. auch in Zukunft nicht erwartbar.

Was wir brauchen, ist eine andere Politik und deren Kontrolle!


(Luise Nomayo, AK Erwerbslose ver.di Weiden, 08.06.2005)




nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 06.06.05, 05:58  Betreff:  Re: RotGrün's verbrecherischer Umverteilungscoup von Unten nach Oben  drucken  weiterempfehlen




Presseinformation: Gesetz zur Steuerehrlichkeit: Keine Kontenabfrage bei Arbeitslosengeld II-Beziehenden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) weist darauf hin, dass Behörden bei Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen keine Kontendaten abrufen dürfen. Dies wird durch den „Anwendungserlass“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMdF) vom 10.3.2005 eindeutig geregelt. Bei Beziehern/innen von Sozialhilfe wird der Abruf von Kontendaten jedoch möglich sein.

(herunterladen als Pdf-Datei, 38kb)

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 23.3. mehrere Anträge auf vorläufigen Stopp
der automatischen Kontenabfrage ab, durch die Finanzämter und andere Behörden auf Kontenstammdaten von Bürgern zugreifen können. Diese Entscheidung wurde nur durch den Anwendungserlass des BMdF möglich, da dieser viele Mängel des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit nachbessert. Darin wurde u.a. festgestellt, dass Abfragen im Rahmen des Arbeitslosengeld II-Leistungssystems nicht möglich sind.

Nach den ersten Erfahrungen mit der Verwaltungspraxis beim neuen Arbeitslosengeld II äußerte sich der Geschäftsführer der BAG-SHI, Frank Jäger erleichtert über den Anwendungserlass. Fraglich sei aber, ob die dort ausgeführten Schutzregelungen von den Sachbearbeitern/innen beachtet würden. Teilweise würden heute bereits bei Antragstellung – ohne jegliche Hinweise auf Falschangaben oder andere Besonderheiten – die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge rückwirkend für bis zu sechs Monate verlangt. Dies ist rechtswidrig, da die meisten Daten auf Kontoauszügen für den Antrag auf Leistungen nicht relevant sind. Angesichts dieser verbreiteten Praxis sei eine missbräuchliche Anwendung der automatischen Kontenabfrage sehr wahrscheinlich, auch wenn dabei keine Kontobewegungen aufgeführt würden.

Im Rahmen der Sozialhilfe ist er Abruf von Kontendaten allerdings vorgesehen. Dabei stehen Sozialhilfe-Bezieher/innen seit langem unter dem gleichen Druck, ihre Kontoauszüge offen zu legen.

Das einzig positive an der neuen Regelung ist nach Ansicht von Frank Jäger, dass beim Kontenabruf keine Mitteilung an die Bank erfolgt. „Wir haben häufig mit Betroffenen zu tun, die grundlos dazu genötigt werden, Fragebögen von Vermietern, Arbeitgebern oder Banken ausfüllen zu lassen, obwohl der Behörde bereits ausreichende Unterlagen vorliegen“ beklagt er. Dass sich Menschen als Leistungsbezieher/innen „outen“ müssen, könne zu erheblichen Nachteilen führen. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass eine Wohnung doch an jemand anderen vermietet wird, oder der Arbeitsplatz verloren geht. Insgesamt seien die im Gesetz und im Anwendungserlass aufgeführten Voraussetzungen für einen Kontenabruf und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes besonders für die derzeitige Verwaltungspraxis an Sozialämtern nicht geeignet.

Ein weiteres Problem ist die Überschneidung der Kompetenzen der Landkreise und Kommunen, die einerseits für Sozialhilfe, andererseits auch für Arbeitslosengeld II zuständig sind. Die unterschiedlichen Leistungen werden hier häufig unter der Obhut der gleichen Behörden verwaltet. Ob eine unterschiedliche Handhabung der Kontenabfrage bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gelingt, muss die Verwaltungspraxis erst zeigen.

Carsten Senger

Kampagne „Vorsicht!Arbeitslosengeld II“: http://www.alg-2.info

BAG-SHI: http://www.bag-shi.de


Rückfragen am 25.3.2005 unter (0611) 5 32 41 76 oder an

Anwendungserlass des Bundesministeriums für Finanzen

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_54/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/ 30154.html

dort insbesondere Punk 3.2

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen





[editiert: 06.06.05, 05:59 von bjk]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Ralf.


New PostErstellt: 24.05.05, 19:04  Betreff: Re: RotGrün's verbrecherischer Umverteilungscoup von Unten nach Oben  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: bjk
    Hamburger Verein will mit einer Sammelklage die Rechtmäßigkeit von Arbeitslosengeld II anfechten[/b]
Interview mit Dieter Nolte, Contra e.V., zu Kapitalismusdebatte (und der angestrebten Sammelklage) Autor: Limminski, Jürgen, Länge: 06:52 Minuten.

Das Interview liegt zur Zeit nur als Audio-on-Demand-(MP3)-Datei vor.

Der Hamburger Verein: Contra e.V.

nach oben
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 24.05.05, 13:39  Betreff:  Arbeitslose frag.., äh, schlagen zurück  drucken  weiterempfehlen

Habe einen wirklich interessanten Eintrag bei www.widerspruch-und-klage.de erhalten:


1. Beschwerde gegen die Eingliederungsvereinbarung:
Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung
Job-Center Neuwied
Heddesdorferstr. 33
56564 Neuwied



Nummer-BG: 54708GB0004020
19.04.2005


Beschwerde zur Eingliederungsvereinbarung



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Eingliederungsvereinbarung vom 23.03.05 , lege ich das Rechtsmittel der Beschwerde ein.



Begründung:

1. Es ist fraglich inwieweit ist die, vom Gesetzgeber geforderte Nachrangigkeitsprüfung für Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II in meinem konkreten fall angewendet worden. Ich bitte um Einsicht in entsprechende Unterlagen.

Die Schaffung der beiden Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II steht dabei ganz am Ende einer Aufzählung, die mit Eingliederungsleistungen des SGB III beginnt, wozu - was nicht vergessen werden sollte - an erster Stelle die Berufsberatung und Vermittlung in reguläre Arbeitsstellen nach dem Dritten Kapitel des SGB III gehört (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit den entsprechenden Verweisen). Diese Vermittlungsbemühung kann gerade von Seiten der Behörde nicht eingestellt werden, nur weil jemand schon länger arbeitslos ist. Beachtet man eine zentrale Begründung des gesamten Gesetzgebungsvorhabens, ein einheitliches Angebot für alle Arbeitssuchenden zu schaffen und allen den Zugang zu den Angeboten des SGB III zu verschaffen,11 dann lässt sich hieraus für die Ermessensausübung durchaus eine Vorrangregelung für die Wahl einer Leistung nach SGB III ableiten, die auch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260 f. SGB III umfasst.

Vorrangig, weil mit dem Ziel der Beschäftigung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, auch des 2. Arbeitsmarktes ( Teilzeit), wäre im konkreten Anwendungsfall die Notwendigkeit der Eingliederungsvereinbarung zu prüfen.

Weiterhin zu prüfen, ist ob durch die Eingliederungsvereinbarung reguläre Arbeitsstellen( auch Teilzeitstelle) verdrängt werden, was erst recht nicht den Maßgaben der Gesetzgebung entspricht. Entsprechende Unterlagen über die konkreten Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Verbandsgemeinde Niederbreitbach der letzten 10 Jahre bitte ich ebenfalls einzusehen.

Aufgrund meiner Vorbildung als Heilpraktiker wäre zu prüfen gewesen, ob durch eine kurzzeitige Bildungsmaßnahme im Bereich der Altenpflege nicht vorrangige Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben wären. Entsprechende Vorgespräche mit dem Verein katholischer Männer und Frauen in Neuwied, der mit Ihnen zusammenarbeitet, sind von mir mehrfach geführt worden, sowie auch Bewerbungsbemühungen im Bereich der Altenpflege. Die Unterlagen können Sie dort einsehen.

Weiterhin:
Da nachweislich in dem zugeteilten Bereich in der Verbandsgemeinde, resp. Verkehrsverein. E.V., Arbeitskräfte auf 400 Euro Basis beschäftigt werden, ist eben eine Beschäftigung auf dieser Basis vorrangig zu prüfen gewesen.
Diese Prüfung ist aber nicht erfolgt.
Ich halte daher die Eingliederungvereinbarung für nicht haltbar im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II .

2. Die Eingliederungsvereinbarung stellt einen vertragsrechtlich nicht zulässigen Zwang zur sanktionsbewehrten Selbstunterwerfung dar und verletzt daher meine verfassungsmäßigen Grundrechte ( Artikel 2 GG, Artikel 12 GG ) in vorsätzlicher Weise und ist daher als ungültig zu erklären. Schadenersatzforderungen, die sich aus Tätigkeit im Rahmen des 1 Euro Jobs bei der Verbandsgemeinde ergeben ( Diese Tätigkeit führe ich bis zum Widerruf weiter aus), werden von mir gerichtlich geltend gemacht.


Mit freundlichen Grüßen

J.Cappallo


Bitte bestätigen Sie den Eingang des Schreibens.


2. Ersatz der Wiedereingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt mit den gleichen Inhalten.

3. Widerspruch

Gegen Bescheid gemäß § 15 Abs.1 Satz 6 SGB II ( Ersatz der Wiedereingliederungsvereinbarung) vom 2.05.2005

Ihr Zeichen: 623I

Sehr geehrter Herr Grüschow,


Gegen den Ersatz der Wiedereingliederungsvereinbarung lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein.

Begründung:
Die Behauptung, es sei keine Wiedereingliederungsvereinbarung mit Ihnen zustande gekommen, entspricht nicht den Tatsachen.
Mir liegt eine von Ihnen am 23.03.05 unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung vor, auf deren Basis ich die von Ihnen vermittelte Arbeitsgelegenheit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Niederbreitbach seit dem 01.04.2005 ausführe.
Eine Beschwerde, auf deren Basis diese Eingliederungsvereinbarung ersetzt werden soll, ist kein rechtlich hinreichender Grund zum Widerruf der Vereinbarung, zumal die, durch Verwaltungsakt erlassene Wiedereingliederungsvereinbarung inhaltlich die Selben Bestimmungen und Modalitäten enthält.
Daher bleibt die ursprünglich getroffene Wiedereingliederungsvereinbarung inklusive
meiner Vorbehaltsformulierung gültig.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Cappallo


4. Ablehnung des Widerspruchs.

Der Bescheid ist hier im Original abgebildet !!!!


http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?threadid=1338&sid=eeb9f8b8b93359ab9c64147a96edcbdd



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 24.05.05, 13:33  Betreff:  Arbeitslose schlag.., äh, fragen zurück!  drucken  weiterempfehlen



kopiert aus: http://www.arbeitslosen-hilfe-forum-deutschland.org/forum/attachment.php?attachmentid=1246


Fragebogen für Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft SGB II

Um zu gewährleisten, dass Sie tatsächlich in der Lage sind , Arbeitslose zu vermitteln, beantworten Sie folgenden Fragen, denn erst nach der Auswertung kann ich feststellen, ob Sie der geeigneten Fallmanger für meine Vermittlung sind: I. Allgemeine Fragen 1) Wie lange arbeiten Sie schon in der Bundesagentur für Arbeit ?

___________________________________

2) Wie hoch waren Ihre Vermittlungserfolge in dieser Zeit

___________________________________

3) Sie wurden zum 01.01.2005 Mitarbeiter/in der Arbeitsgemeinschaft SGB II. Geschah dieses freiwillig oder wurden Sie einfach dorthin versetzt?

Freiwillig versetzt

Wenn Sie sich freiwillig beworben haben, was waren Ihre Motive:

____________________________________

a) Lag diese Dienststelle näher an Ihrem Zuhause

Ja Nein

b) Hatten Sie Angst davor, dass Sie ansonsten wahllos irgendwo hin versetzt werden, also auch in Bereiche zu denen Sie keine Lust hatten und wollten Sie dieses mit Ihrer Bewerbung umgehen?

Ja Nein

c)Oder wollten Sie etwas neues ausprobieren

Ja Nein

4) In der Zwischenzeit hatten Sie die Gelegenheit einige Monate in diesem Bereich zu arbeiten. Wie hoch waren Ihre Vermittlungserfolge in diesen Monate?

____________________________________

Wievielen Menschen konnten Sie in dieser Zeit durch Ihre aktive Vermittlung in Arbeit bringen?

____________________________________

In welcher Anzahl haben Sie Bildungsgutscheine vergeben?

____________________________________

Wie viele Eingliederungsvereinbarungen haben Sie abgeschlossen und in welcher Anzahl haben Sie die Unterschriften ersetzt durch Sperre?

____________________________________

Wieviele Menschen haben Sie in Massnahmen nach §16 Abs.3 vermittelt und mit welcher Motivation haben Sie diese Menschen in Arbeit vermittelt?

____________________________________

II. Privates Umfeld Um nun feststellen zu können, ob Sie für mich tatsächlich der/die richtige Fallmangerin sind, bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten: 1)Sind Sie ledig , verheiratet oder geschieden?

Ledig Verheiratet Geschieden

Wenn Sie ledig sind? Warum haben Sie nicht geheiratet ?

______________________________________

2)Leben Sie in einer Beziehung bzw. sind sie verheiratet? Wie lange schon?

______________________________________

3)Ist diese Beziehung/ Ehe harmonisch oder kommt es oft zum Streit?

______________________________________

4)Wenn es zu Streitereien kommt, wie reagieren Sie Ihren Stress ab ? Fressen Sie Ärger in sich hinein oder lassen Sie den Stress an Ihren Kunden im Anschluss aus?

______________________________________ 5)Welche Hobbys betreiben Sie und warum haben Sie sich genau für diese entschieden?

______________________________________ 6)Nun bitte ich Sie auch noch einige Fragen zu Ihrem Bekannten- / Freundeskreis zu beantworten: Wie groß ist dieser ?

______________________________________

Wie lange kennen Sie diese Menschen schon im Durchschnitt ?

______________________________________

Welchen Vereinen gehören Sie an und wie aktiv sind Sie in diesem Verein?

______________________________________

Sind Sie ehrenamtlich tätig ? Wenn ja bei welcher Organisation und warum haben Sie sich genau für diese entschieden?

______________________________________

III.Gesundheit Nun habe ich aber noch einige Fragen zu Ihrer Gesundheit, denn als arbeitslose Person möchte ich ja wissen, ob mein Fallmanger/Fallmangerin ständig fehlt oder ob ich diese oft erreichen kann. 1)Wie oft waren Sie in den vergangen 10 Jahre krank?

_______________________________________

2) Welche Krankheiten hatten Sie , wenn Sie wegen Krankheit gefehlt haben und vermutete der Arzt das diese im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen

_______________________________________

3) Wie oft waren Sie schon seit dem 01.01.05 krank und hat da der Arzt sich geäußert, ob diese im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht.

_______________________________________

4) Stehen Sie seitdem Sie in der ARGE arbeiten mehr unter Stress

_______________________________________ Ich bitte Sie mir diese Fragen innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu beantworten, denn wenn die Bundesagentur für Arbeit einen Fragebogen entwickelt, der mich bis auf das Intimste ausfragen soll, habe ich m. E.n.aus Art. 3 I das Recht, mein gegenüber auch zu befragen, um entscheiden zu können, ob Sie als Fallmanger/in überhaupt in der Lage sind eine erfolgreiche Vermittlung zu betreiben.



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2, 3, 4, 5, 6
Seite 2 von 6
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design
. . . zum Politikmagazin auf diesen Button klicken >> bjk's Politikmagazin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .