Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten

PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN

Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!

 
Steuergerechtigkeit noch da?

Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Jessi Ka

Ort: Augsburg

New PostErstellt: 20.07.03, 10:51  Betreff: Re: Steuergerechtigkeit noch da?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Patros,

die Progression von 30% und mehr für die letzten 400,-€ erreiche ich ganz locker noch vor der Beitragsbemessungsgrenze.


Was die Besserstellung eines 400,-€ - Jobbers betrifft: hinsichtlich der Sozialversicherung bin ich mir sicher, dass diese mit der Pauschalzahlung des Arbeitgebers an die Knappschaft bereits abgegolten ist, dies ist m.E. auch hinsichtlich der Lohn- bzw. Einkommenssteuer so. Wenn Du nun schreibst, dass dem nicht so sei, werde ich mich auch diesbezüglich nocheinmal schlau machen. Ich lasse Dich das Ergebnis wissen.

Es bleibt also eine mindestens 20%ige Besserstellung, sind nur 80,-€, aber immerhin.


Was die Chefseite angeht, dazu nur drei kurze Anmerkungen:

1. Kosten heißen Kosten weil sie Geld kosten. Deren steuerliche Berücksichtigung ist sicherlich nicht falsch, kommte jedoch erst an zweiter oder dritter Stelle zum Tragen.

Ich weiß zwar nicht, warum Du Dich an diesem Teilaspekt meines Eingangsbeitrages so festbeißt, aber ich weiß dass mein Chef ein skrupelloser, brutaler, profitgieriger Ausbeuter ist und nein, ich werde trotzdem keiner Gewerkschaft beitreten.

2. Mein Gehalt muß mir mein Chef auch dann überweisen, wenn die Firma keinen Gewinn erwirtschaftet oder gar Verluste schreibt. Ich weiß um die Möglichkeit des Verlustvortrages, nur ist dann die Steuerersparnis für die Firma gleich null bzw. wird auf eine ungewisse Zukunft vertagt.

3. Reich wird man nur von dem Geld, welches man nicht ausgibt!


Wenn wir jetzt das Ausbeutungsverhältnis erschöpfend geklärt haben, können wir uns nun der für mich wirklich wichtigen Frage zuwenden:

Muß der geringfügig Beschäftigte tatsächlich seine 400,-€ versteuern oder nicht? Ich wäre ja fast geneigt, Deiner Behauptung zu glauben, aber es ist ja auch möglich, dass Du auch diesbezüglich irrst, nicht wahr?

Irrtümer haben ihren Wert, jedoch nur hier und da,
Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika.

(E.K.)


[editiert: 20.07.03, 10:52 von Jessi Ka]
nach oben
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 20.07.03, 19:10  Betreff:  hehe  drucken  weiterempfehlen

Hi Jessi,

warum biste denn so unwirsch zu patros? Haste hier Deinen Meister gefunden, hihi?

Also, patros hat doch sauber und detailliert argumentiert und Dich widerlegt, harhar

findet
bjk

Reife ist
schärfer zu trennen
und inniger zu verbinden


[editiert: 20.07.03, 19:10 von bjk]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Jessi Ka

Ort: Augsburg

New PostErstellt: 20.07.03, 20:11  Betreff: Re: Steuergerechtigkeit noch da?  drucken  weiterempfehlen

Sach mal Admin,

es ist ja nicht einfach, gleichzeitig Schiedsrichter zu sein und trotzdem als Torschütze mitspielen zu wollen.

Aber dass Du dann noch die Kicker-Noten verteilst geht dann doch 'ne Spur zu weit, ich glaube, hier im speziellen und wahrscheinlich auch im allgemeinen übernimmste Dich damit ein wenig.


Sauber widerlegt sind bisher nur die Sozialversicherungspflicht, welche definitiv entfällt und die 40,-€ die doch 80,-€ waren. Wer hat diesbezüglich wen widerlegt?




Irrtümer haben ihren Wert, jedoch nur hier und da,
Nicht jeder, der nach Indien fährt, entdeckt Amerika.

(E.K.)
nach oben
patros


New PostErstellt: 20.07.03, 23:25  Betreff: Re: Sauber widerlegt!  drucken  weiterempfehlen

Jessi, es stimmt ich hatte einen Rechenfehler gemacht und 20% aus 400€ in einem meiner Beiträge mit 40€, statt 80€ geschrieben.
Es war ein Flüchtigkeitsfehler, denn die zugrundeliegenden Prozentzahlen waren nicht strittig!

Aber freue Dich ruhig, über Deine "Widerlegung"!

Ansonsten hast Du nicht bei Deinen Darstellungen und Behauptungen bleiben können, wobei ich gar nicht darauf abhebe, daß Du zuerst 500€ , dann 485€ zusätzliche Kosten und Abgaben Deines Arbeigebers behauptetest, wenn er Dir Dein Gehalt um 400€ aufstockt.
Du schriebst von zusätzlichen Abgaben auf die "letzten 400€" Deines Gehaltes.

Um nun nicht bei gerundeten Zahlen zu bleiben, hier die Berechnung des genauen Prozentsatzes, den Dein Arbeitgeber auf Dein/en Gehalt/Lohn zu entrichtet hat, solange Deine Bezüge nicht die Beitragsbemessungsgrenzen bei RV und KV überschreiten, denn dann reduziert sich der Prozentsatz insgesamt um so mehr, als Dein Gehalt diese Grenzen überschreitet.

Also:
Krankenversicherung: 14,9%
Pflegeversicherung: 1,7%
Rentenversicherung: 19,5%
Arbeitslosenversicherung: 6,5%
___________________________________________

Summe: 42,50%

(das ist also geringfügig mehr, als die gerundeten 40% mit welchen wir beide argumentierten)

Dein Arbeitgeber zahlt also für 400€ Gehaltserhöhung
a) an Dich 400€
b) an die Vers.Kassen 21.25% aus 400€= 85€
_______________________________________________________

Die Gehaltserhöhung kostet Deinem Arbeitgeber insges.: 485€

Nach Deinen Angaben wären es dagegen:
500€ + 400€ = 900€

Bis jetzt hast Du nicht erklärt, wie Du auf die 500€, bzw. hinterher von Dir reduzierten 485€ Abgaben gekommen bist!
Diese Frage ist von meinem ersten Beitrag an Dich hier gerichtet gewesen!

So nun nochmals zum 400€-Job!
Nachfolgend kannst Du Dich an den von mir hierher übertragenen Informationstext selbst davon überzeugen, daß so ein Mini-Job nur dann steuerfrei behandelt wird, wenn Du keine anderen, steuerpflichtigen Einkünfte hast.
Diese Jobs sind nur für Studenten oder für Hausfrauen/Hausmänner interessant, denn die Einkünfte des Partners spielen keine Rolle bei der Einkommensbetrachtung, - es wird immer auf den Antragsteller selbst
Bezug genommen!

Also, erst Deine Frage:
"Muß der geringfügig Beschäftigte tatsächlich seine 400,-€ versteuern oder nicht? Ich wäre ja fast geneigt, Deiner Behauptung zu glauben, aber es ist ja auch möglich, dass Du auch diesbezüglich irrst, nicht wahr?"

Hier die Info:

Steuerfreiheit

Ob ein 400-€-Job steuerfrei oder aber steuerpflichtig ist, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen des Arbeitnehmers ab.

Ein 400-€-Job ist dann steuerfrei, wenn

der Arbeitgeber pauschale Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten hat (d. h. wenn der Nebenjob versicherungsfrei ist) und
der Arbeitnehmer keine in der Summe positiven Einkünfte erzielt hat.
Unter Einkünften sind die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes gemeint.

Einkünfte sind demnach z. B.

Arbeitslohn aus einem anderen Beschäftigungsverhältnis,
Zinseinnahmen ab € 1.601/jährlich,
Renten, insbesondere auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem gesetzlich festgelegten sog. Ertragsanteil,
Pensionen und Werksrenten ,
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewewrbebetrieb, Vermietung und Verpachtung,
Unterhaltszahlungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie vom Gesetzgeber als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Keine Einkünfte sind steuerfreie Einnahmen wie z.B.

Arbeitslosengeld,
Bafög auf Darlehensbasis § 3 EStG,
Erziehungsgeld,
Sozialhilfe etc.
Bei Eheleuten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, spielen die Einkünfte des anderen Ehegatten keine Rolle! Z. B. bei Frauen, die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gegeben, muss ein "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohnes für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis" beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Ich werde jetzt meine Beteiligung an diesem Thread beenden, denn es ist eigentlich alles ausdiskutiert und dargelegt.
Es liegt nun an Dir, das von mir Vorgetragene zu überprüfen, oder zu glauben!

Gute Nacht
patros

nach oben
W. Zimmermann


New PostErstellt: 21.07.03, 02:36  Betreff: . o.T.  drucken  weiterempfehlen



[editiert: 21.11.03, 02:37 von W. Zimmermann]
nach oben
Jessi Ka

Ort: Augsburg

New PostErstellt: 21.07.03, 16:55  Betreff: Re: Steuergerechtigkeit noch da?  drucken  weiterempfehlen

Da ich nicht zu den Menschen gehöre, welche die Fehler immer zuerst bei anderen suchen, bin ich tatsächlich ein wenig in der Zwickmühle, ob ich mich so mißverständlich ausgedrückt habe, oder ob ich bewußt fehlinterpretiert wurde.

Der entscheidende Satz, um den sich hier alles drehte lautete wörtlich:

Die letzten 400,-€ meines Gehalts kosten meinen Chef ca. 500,-€, bei mir kommen nichtmal 200,-€ an.

Ich schrieb also von ca. 500,-€, behauptete keineswegs, es seien genau 500,-€.

Auch kann ich aus diesem Satz nicht erkennen, wieso ich geschrieben haben sollte, dass meinen Chef die 400,-€ noch zusätzlich 500,-€ kosten würden.


Berufsgenossenschaft kostet Lohnsummenabhängig(!) ca. 1,2% vom Brutto (habe die letzte Abrechnung gesichtet), muß auch kein Unternehmer zahlen, wenn er niemanden beschäftigt, wird erst ab dem 1. Beschäftigten fällig.

Krankenkassenumlage U1=2,5%, U2=0,2%.
(Umlage 2 ist für Mutterschaftsaufwendungen und muß auch dann abgeführt werden, wenn ausschließlich männliche Arbeitnehmer beschäftigt werden.)

Addiere ich zu den von patros errechneten 21,25% noch die oben aufgeführten Beiträge hinzu, dann lande ich bei 25,15%, was bei 400,-€ Brutto 100,60 € sind. Summa summarum 500,60 €, die mein Arbeitgeber insgesamt für meine 400,- € Brutto aufzubringen hat.

....wird fortgesetzt!

Fortsetzung:

Auf die nicht bestehende Sozialversicherungspflicht habe ich gestern schon hingewiesen und heute morgen klingelte das Telefon und ratet mal, wer dran war: Richtig! Der Steuerberater! Als hätte er es geahnt! Natürlich habe ich ihn mit meiner Frage nach der Besteuerung der 400,-€-Jobs bestürmt.

Es ist tatsächlich so, dass mit der Zahlung der pauschalen Abgaben durch den Minijob-Arbeitgeber in Höhe von 25%, welche sich aus 11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung und 2% pauschale Lohnsteuer zusammensetzen, alle Steuern und Abgaben für den Arbeitnehmer entfallen. Dies gilt aber nur für der ersten 400,-€-Job, werden mehrere gleichzeitig ausgeübt, werden die anderen 400,-€-Jobs steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Nachzulesen ist dies u.a. auch hier


Liebe(r) patros,

ich habe das von Dir Vorgetragene nicht geglaubt, und mich lieber an die Überprüfung gemacht.

Es ist halt tatsächlich so, dass mein Arbeitgeber, statt 500,-€ für meine Lohnkosten aufzuwenden, genausogut 500,-€ an die ihm bekannt Firma xy zahlen könnte, welche mir dann für Mini-Job-"Beratungsleistungen" 400,-€ zahlen würde und die restlichen 100,-€ an die Bundesknappschaft überweist. Für beide Firmen ist dies ein Nullsummenspiel und mir würde dies 400,-€ statt 200,-€ Nettoeinkommen bescheren.


Ob mein Chef an meinen Überstunden verdient oder wie steuerwirksam die Kosten sind, sind in diesem Zusammenhang völlig vernachlässigenswerte Nebenaspekte.

Sicher muß mein Chef für 500,-€ Kosten auch 500,-€ Leistung von mir erhalten, wäre ich Chef, müßte ich selbiges auch verlangen, anderenfalls zahlte man drauf, und das kann sich kein Chef der Welt dauerhaft leisten.

Ob er diese 500,-€ nun in Form von Lohn- und Lohnnebenkosten zahlt oder an die Firma xy ist steuerlich gesehen absolut egal.

Wir können uns nun noch mit diversen Kleinigkeiten beschäftigen, so liegt meine Krankenkasse doch deutlich unter 14,9%, ebenso ist die Umlage 1 nur für Arbeiter, nicht jedoch für Angestellte zu entrichten. Das ändert allerdings nichts an dem Prinzip der von mir geschilderten Steuerungerechtigkeit, und, um auch mit patros meinen Frieden zu schließen, es ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit, dass für Nebenjobber 400,-€ steuerfrei gezahlt werden, Nachtzuschläge allerdings nicht steuerfrei sein sollen. Ich bin für Steuergerechtigkeit, und zwar für alle und nicht nur für Nachtarbeiter!


Gruß

Ka


[editiert: 21.07.03, 18:54 von Jessi Ka]
nach oben
bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 21.07.03, 23:35  Betreff: Re: Steuergerechtigkeit noch da?  drucken  weiterempfehlen

Na, dann ist ja alles in Butter, gelle?


Und keinen freut das mehr
als bjk

Reife ist
schärfer zu trennen
und inniger zu verbinden



Dateianlagen:

dog01.gif (12 kByte, 192 x 160 Pixel)
speichern

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2
Seite 2 von 2
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design
. . . zum Politikmagazin auf diesen Button klicken >> bjk's Politikmagazin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .