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Weil Hilfebedürftige und Erwerbslose frieren müssen - Antrag und Reaktion

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Autor Beitrag
Baba Yaga
New PostErstellt: 30.12.05, 03:26  Betreff: Weil Hilfebedürftige und Erwerbslose frieren müssen - Antrag und Reaktion  drucken  weiterempfehlen

Arbeitskreis Erwerbslose
Weiden-Neustadt/WN-Tischenreuth
xxxxx xxxxxx
x. xxxxxxxxxxxxx
92XX XXXXXXXXX

An den Stadtrat der
Stadt Weiden

An den Kreistag
Neustadt/WN

An den Kreistat
Tirschenreuth
14.12.05

Betr.: Eingabe Art. 17 GG
Hier : Angemessene Heizungskostenpauschalen gem. § 22(1)SGBII:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schröpf,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrter Herr Landrat Wittmann,
sehr geehrter Herr Landrat Haberkorn,
sehr geehrte Damen und Herren der beiden Kreistage!

Gemäß § 6 (1)Ziff. 2 SGB II ist Ihre Kommune „Träger“ der Unterkunfts- und Heizungskosten nach § 22(1) SGBII.
Sowohl Mietkosten, als auch Heizungskosten sind daher von den Kommunen zu erbringen, soweit diese nicht als „unangemessen“ betrachtet werden.

Die Kommunen haben dazu Pauschalen entwickelt, welche den Maßstab und das Limit für die Übernahme von Miet- und Heizkosten bei der ALGII-Berechnung bilden.

Die notwendigen Heizungskosten haben sich durch drastische Erhöhungen der Öl- und Gaspreise im Laufe dieses Jahres für die Bezieher von ALGII und Sozialgeld so entwickelt, dass sie über die, durch die Kommunen vorgegebenen Pauschalen, nicht mehr gedeckt werden können.
Erwerbslose und Hilfebedürftige erhalten für ihren Lebensunterhalt nur Regelleistungen um das Existenzminimum zu bestreiten, sodass sie mit diesen Transferleistungen die Preis- und Kostensteigerungen bei den Energiepreisen nicht auffangen können.

Die Situation ist so, dass z.B. Alleinstehende, nach heutigem Preis von 0.70€/Ltr. Heizöl und einer Heizkosten-Pauschale von max. 40.00€/mtl., nur 1.90 Ltr. Heizöl täglich zur Verfügung haben.
Damit kann niemand seine „Unterkunft“ wärmen, geschweige denn heizen.

Die Lage ist in unserer Nord-Oberpfälzischen Region besonders unzumutbar, da bekanntlich die Kältezeiten hier, im Vergleich zu anderen Regionen, sehr lang sind und die Temperaturen sehr tief fallen.

Die Menschen müssen frieren!

Dies darf und kann nicht so bleiben!

Die festgesetzten, zu niedrigen Pauschalen, verstoßen also gegen die Verpflichtung der Kommunen aus dem SGBII § 22(1), weil sie nicht angemessen sind und nicht die entstehenden Heizungskosten annähernd decken.

Wir, die Mitglieder des Arbeitskreieses Erwerbslose,

ersuchen daher die verantwortlichen Träger der Heizkosten, die Pauschalen den neuen Energiepreisen anzupassen und schnellstens zu erhöhen, damit die Betroffenen und deren Familien schadensfrei und gesund bleiben.

Um eine baldige Änderung und Bescheid darüber wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxx xxxxxx

-------------------------------------------------

Die Presse veröffentlichte nun am 29.12.05 die Stellungnahme des Leiters des Sozialamtes Weiden und des Leiters der ARGE Fördern und Fordern Weiden - Neustadt/WN, früher Leiter des Sozialamtes des Landkreises Neustadt/WN;

Das sind zwar keine offiziellen Entscheidungen, denn die haben die Kreisfreie Stadt Weiden (Stadtrat und Bürgermeister), sowie die Landkreise Neustadt/WN und Tirschenreuth (Kreistage und Landräte) zu treffen, aber es ist doch sehr deutlich zu erkennen, wie Wohl und Würde der Menschen negiert werden, wenn die Betroffenen als "staatliche Last" begriffen werden.
Die Mentalität "williger Helfer" und damit die Gewissenlosigkeit der Bürokraten, wird im Interview mit der Zeitung wieder anschaulich und deutlich gemacht.

Hier nun der Zeitungsartikel vom 29.12.05 zur Eingabe vom 14.12.05:

29.12.2005 | Netzcode: 10811829

Aufschrei Erwerbsloser: kein Geld zum Heizen

Für Hartz-IV-Empfänger täglich nur 1,9 Liter Öl - Brandbrief des Arbeitskreises an Kommunen der Nordoberpfalz

Weiden. (wd)

Na, schön gefeiert? In einer kuschelig warmen Wohnung? Dann sind Sie sicherlich kein Hartz-IV-Empfänger, oder erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt. Für die gibt es allenfalls einmal im Jahr ein Geschenk, ein "Naturalien-Paket" zu Weihnachten: Doch womit heizen? Der Arbeitskreis Erwerbslose schreit auf, bittet in einem Brandbrief die Kommunen und Landkreise in der Nordoberpfalz, die Heizkostenpauschalen anzuheben. "Bei den geltenden Sätzen müssen die Menschen frieren".

Die Erwerbslosen rechnen vor: Einem alleinstehenden Hilfeempfänger stehen für seine bis 45 Quadratmeter große Wohnung nach dem derzeitigen Preis von 70 Cent pro Liter Heizöl und einer Heizkostenpauschale von maximal 40 Euro im Monat nur 1,90 Liter Heizöl täglich zur Verfügung. "Damit kann niemand seine Unterkunft wärmen, geschweige denn heizen."

Auch der NT rechnete nach - mit Hilfe der Experten in den Ölofen-Fachabteilungen der Weidener Baumärkte. Demnach wird für das Heizen von 45 Quadratmetern Wohnfläche ein 5,5-Kilowatt-Ofen benötigt. Dieser nimmt im Minimum stündlich 0,25 Liter Öl aus dem Tank. Um kräftig zu heizen, jagt der Ofen jedoch bis zu 0,69 Liter pro Stunde durch den Brenner. Auf kleinster Sparflamme reicht die tägliche Ration also für knapp acht Stunden. Bullert der Ofen, ist schon nach drei Stunden der Vorrat verbrannt. Die restlichen 21 Stunden wärmen dann nur noch mehrere Paar Socken, Norweger-Pullover, Mütze, Handschuhe oder die Decke.

Offiziell andere Zahlen

Die Klagen des Arbeitskreises Erwerbslose sind für Christian Hölzl nicht nachvollziehbar.
Der Leiter des Amtes für Soziales und Versicherungswesen bei der Stadt Weiden verweist ausdrücklich darauf, dass die Pauschale bereits vorab deutlich angehoben wurde, um den steigenden Energiepreisen gerecht zu werden. So gibt es für alleinstehende Hilfeempfänger anstatt 410 nun 470 Euro jährlich.
"Wir haben schon im August die Preissteigerung berücksichtigt und einen Ölpreis von 60 Cent pro Liter plus Mehrwertsteuer angenommen. "Natürlich wissen wir, dass ein Hilfeempfänger keine 5000 Liter auf einmal kaufen kann, um einen günstigeren Preis zu erhalten."

Als weitere Berechnungsgrundlage dienen die "Energiekennwerte", die Techem als "Hilfen für den Wohnungswirt" veröffentlicht. Für den Bereich Weiden ist demnach ein Heizölverbrauch von 15 Litern pro Quadratmeter anzusetzen. Alleinstehende erhalten die Hilfe für eine 45-Quadratmeter-Unterkunft, also 470 Euro. Drei bis vier-Personen-Haushalte bekommen 587 Euro (75 bis 90 Quadratmeter). Bei fünf Personen und mehr (105-Quadratmeter-Wohnung oder größer) gibt es 705 Euro.

Zurück zu den Alleinstehenden:

Winter ist für die Behörden von Oktober bis April.
Die Eisheiligen Mitte Mai werden nicht berücksichtigt.
Also gibt es die "Winterbeihilfe" von 470 Euro nicht für zwölf, sondern für sieben Monate. Dadurch erhöht sich die monatliche Heizkostenpauschale von 40 auf 67 Euro, weshalb täglich rund 2,23 Euro zur Verfügung stehen, womit täglich 3,19 Liter Heizöl finanziert werden könnten. "Die Angaben des Arbeitskreises stimmen daher nicht." Zudem kontert Hölzl die Berechnung, nach der selbst 3,19 Liter täglich nicht ausreichen (sparsamster Verbrauch 13,5 Stunden, maximale Heizleistung 4,6 Stunden): Hilfeempfänger seien gewohnt, damit auszukommen. Und: Es gebe kaum Klagen. In begründeten Einzelfällen (extrem strenger Winter, zugige Wohnung) könne ein kleiner Zuschuss "draufgesattelt" werden.

Ähnlich äußert sich
"Keiner muss frieren."
Bei vielen Alg-II-Empfängern würden die Heizkosten als Nebenkosten sowieso von der Arge direkt bezahlt. Bei den "Selbstversorgern", die Heizöl oder Kohlen in Eigenregie beschaffen, gebe es - "natürlich nur in nachgewiesenen Einzelfällen" - die Möglichkeit, bei den Heizhilfen nachzubessern.
Ausdrücklich verweist Thiele auf seine langjährigen Erfahrungen im Sozialamt: "Die Leute sind mit der Winterbeihilfe immer hingekommen." Der Arge selbst seien "die Hände gebunden": "Die Heizkostenpauschale legen die Kommunen als Träger fest."

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Die Temperaturen in der Nordoberpfalz liegen seit Wochen nachts zwischen - 2 und - 10 Grad Celsius, tagsüber steigen sie gerade mal bis zum Gefrierpunkt an.
Dabei haben wir heuer noch sehr viel Glück gehabt mit dem Wetter, so mild und so spät zeigte sich der Winter schon lange nicht mehr!


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Gute Nacht und eine warme Stube
Baba Yaga
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