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Autor |
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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 13.02.06, 16:49 Betreff: Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet |
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per Rundmail erhalten:
die einführung von gerichtsgebühren auch für verfahren vor sozialgerichten wurde ja schon einmal vor 1 1/2 jahren als versuchsballon gestartet. jetzt ist die erweiterte vorlage wieder auf dem tisch. es ist zum (an)kotzen! doch lest selbst und vergesst bitte das weiterleiten NICHT!
wütende grüße
DGB lehnt Fusion von Gerichten ab
Engelen-Kefer kritisiert Pläne für neue Gebühren
Sigrid Averesch
BERLIN. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Justizminister der Länder aufgefordert, auf die geplante Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten zu verzichten. "Die Eigenständigkeit der Gerichte muss erhalten bleiben", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer der Berliner Zeitung. "Die Zusammenlegung ist der falsche Weg." Die Gewerkschafterin warnte, dass dadurch die Qualität der Rechtsprechung gefährdet sei. "Wenn nicht die bestmöglich spezialisierte Rechtsprechung gewährleistet wird, geht das zu Lasten der Rechtsuchenden." Engelen-Kefer verwies darauf, dass es bei den Prozessen vor den Sozialgerichten beispielsweise um die Leistungen aus Renten- oder Krankenversicherungen gehe. "Das ist eine komplizierte rechtliche Materie, die eine langjährige Erfahrung erfordert", unterstrich die DGB-Vizevorsitzende. Über die Gesetzentwürfe zur Fusion von Gerichten beriet gestern der Bundesrat. Danach soll es den Ländern künftig möglich sein, die Sozial- und Verwaltungsgerichte zu einem Gericht zu verschmelzen und dabei die Finanzgerichte miteinzubeziehen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig, der Bundesrat und Bundestag mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen müssen. Der Gesetzentwurf war in der vergangenen Legislaturperiode beraten worden, konnte aber wegen der Neuwahl nicht beschlossen werden. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat die Einführung von Gerichtsgebühren bei Sozialgerichten. Bisher sind diese Prozesse gebührenfrei. Künftig sollen für einen Prozess vor dem Sozialgericht 150 Euro an Gebühren anfallen, vor den Landessozialgerichten 225 Euro und vor dem Bundessozialgericht 300 Euro. Die Länder erhoffen sich davon einen Rückgang der Verfahren vor den Sozialgerichten und Einsparungen. Engelen-Kefer kritisierte die Einführung der Gebühren. Es sei "nicht gerechtfertigt, Gebühren für Versicherte zu erheben, die Rechte aus der sozialen Pflichtversicherung geltend machen". Viele Kläger - dazu gehören alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher - könnten die Gebühren nicht aus eigenen Mitteln zahlen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen, die auch der Staat trage. Dagegen werden die Justizminister offenbar nicht mehr ihre Pläne zur Beschränkung der Berufung verfolgen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist die geplante Abschaffung einer zweiten Tatsacheninstanz "vom Tisch".
Berliner Zeitung 11.12. S. 6
Mensch bleiben muß der Mensch ... von Tegtmeier
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