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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 13.02.06, 16:49     Betreff:  Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet




per Rundmail erhalten:


die einführung von gerichtsgebühren auch für verfahren vor sozialgerichten
wurde ja schon einmal vor 1 1/2 jahren als versuchsballon gestartet. jetzt
ist die erweiterte vorlage wieder auf dem tisch. es ist zum (an)kotzen! doch
lest selbst und vergesst bitte das weiterleiten NICHT!

wütende grüße




DGB lehnt Fusion von Gerichten ab

Engelen-Kefer kritisiert Pläne für neue Gebühren

Sigrid Averesch


BERLIN. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Justizminister der Länder
aufgefordert, auf die geplante Zusammenlegung von Sozial- und
Verwaltungsgerichten zu verzichten. "Die Eigenständigkeit der Gerichte muss
erhalten bleiben", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula
Engelen-Kefer der Berliner Zeitung. "Die Zusammenlegung ist der falsche
Weg." Die Gewerkschafterin warnte, dass dadurch die Qualität der
Rechtsprechung gefährdet sei. "Wenn nicht die bestmöglich spezialisierte
Rechtsprechung gewährleistet wird, geht das zu Lasten der Rechtsuchenden."
Engelen-Kefer verwies darauf, dass es bei den Prozessen vor den
Sozialgerichten beispielsweise um die Leistungen aus Renten- oder
Krankenversicherungen gehe. "Das ist eine komplizierte rechtliche Materie,
die eine langjährige Erfahrung erfordert", unterstrich die
DGB-Vizevorsitzende.
Über die Gesetzentwürfe zur Fusion von Gerichten beriet gestern der
Bundesrat. Danach soll es den Ländern künftig möglich sein, die Sozial- und
Verwaltungsgerichte zu einem Gericht zu verschmelzen und dabei die
Finanzgerichte miteinzubeziehen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig,
der Bundesrat und Bundestag mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen müssen. Der
Gesetzentwurf war in der vergangenen Legislaturperiode beraten worden,
konnte aber wegen der Neuwahl nicht beschlossen werden.
Darüber hinaus beschloss der Bundesrat die Einführung von Gerichtsgebühren
bei Sozialgerichten. Bisher sind diese Prozesse gebührenfrei. Künftig sollen
für einen Prozess vor dem Sozialgericht 150 Euro an Gebühren anfallen, vor
den Landessozialgerichten 225 Euro und vor dem Bundessozialgericht 300 Euro.
Die Länder erhoffen sich davon einen Rückgang der Verfahren vor den
Sozialgerichten und Einsparungen. Engelen-Kefer kritisierte die Einführung
der Gebühren. Es sei "nicht gerechtfertigt, Gebühren für Versicherte zu
erheben, die Rechte aus der sozialen Pflichtversicherung geltend machen".
Viele Kläger - dazu gehören alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher - könnten die
Gebühren nicht aus eigenen Mitteln zahlen und müssten Prozesskostenhilfe
beantragen, die auch der Staat trage.
Dagegen werden die Justizminister offenbar nicht mehr ihre Pläne zur
Beschränkung der Berufung verfolgen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) ist die geplante Abschaffung einer zweiten Tatsacheninstanz
"vom Tisch".



Berliner Zeitung 11.12. S. 6



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier
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