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Baba Yaga
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Erstellt: 10.10.05, 14:32 Betreff: Ab 01.10.05 gibt´s andere Anrechenbarkeitsgrenzen bei Einkommen von ALGII-lerInnen
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Seit dem 1.10.05 wurde ein nichtanrechenbarer Sockelbetrag von mtl. 100.-€ beim Zuverdienst eingeführt.
Den gibt´s aber nicht extra zu den anderen Zuverdienst-Freibeträgen, es verschiebt sich nur die Splitterung und es wurden die Prozentsätze für die nichtanzurechnenden Teilbeträge herabgesetzt, sodaß eigentlich insgesamt eine Versschlechterung für ALGII BezieherInnen mit Zusatzeinkommen die Folge ist.
Die 100.-€, welche im unteren Bereich ohne Anrechnung bleiben, holt sich die ARGE im späteren, gestaffelten Anrechnungsbereich wieder herein.
Wahrscheinlich ist es sogar so, daß von staatswegen "gerne" auf die Anrechnung der ersten 100.-€ verzichtet werden konnte, da solch niedrige Beträge bisher meistens ohnehin als Bargeschenke und Trinkgelder bar ausbezahlt wurden und die meisten ALGII-lerInnen diese Kleinsummen nicht meldeten. Da gab´s dafür ohnehin keine Nachweise. Bei höheren Einnahmen, muß davon ausgegangen werden, daß es "Verdienste" sind, welche als Betriebsausgaben in den Bilanzen belegt sind, sodaß das dann angegeben werden muß.
Was uns da nun wieder als "entgegenkommende" und "soziale" Gesetzeskorrektur verkauft wird, ist eher das Gegenteil. Durch die Absenkung der Prozentsätze nichtanrechenbarer Teilbeträge, verkleinert sich das auszuzahlende ALGII bei den Millionen von LeistungsbezieherInnen.
Baba Yaga
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