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Das CDU/CSU-Steuermodell genau betrachtet

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Baba Yaga


New PostErstellt: 31.08.05, 01:13  Betreff: Das CDU/CSU-Steuermodell genau betrachtet  drucken  weiterempfehlen

Das Ehegattensplitting soll abgesschafft werden!

Wen trift´s, wer zahlt dann eigentlich mehr ESt?

Natürlich alle Familien, deren zu versteuerndes Einkommen nicht 180 000.- € beträgt, die also unter dem Spitzensteursatz von derzeit 42 %liegen.
Genau betrachtet erwischt es wieder das Heer der Arbeitnehmer.
Es macht eben schon einen Unterschied, ob ein Ehepaar 50 000.- € zusammen zu versteuern hat und dafür 9 186 € heute bezahlt, oder ob nach den CDU/CSU-Plänen dann 14 282 € zu löhnen sein wird.

Der Kinderfreibetrag soll in Höhe von jährlich 8 000 € wieder eingeführt werden.
Wie sozial!!!!
Um einen Freibetrag in dieser Höhe voll abziehen zu können müßte bei Familien/Alleinerziehende das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen mit einem Kind über 24 000 € liegen.
Zwischen 16 000 und 24 000 € würde sich der Freibetrag nur gestaffelt ausschöpfen lassen.
Die EST für diese 24 000 € zu versteuerndes Einkommen - ohne Ehegatten-Splitting - beträgt 4 278 € (Progression 17.83 %)
Nach Abzug von 8 000 € läge das zu versteuernde Einkommen bei 16 000 €, die Steuer beträgt dann 1 957 € (Progression von 12.23%).
Die Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag von 8 000 € und nach Wegfall des Ehegatten-Splittings wäre dann 2 321 € (mtl. 193.40).

Bei einem zu versteuernden Familieneinkommen von 100 000 € wäre -ohne Ehegattensplitting - ESt in Höhe von 37 768 € (Progression 37.7 %) zu entrichten.
Nach Abzug des Kinderfreibetrages in Höhe von 8 000 € läge das zu versteuernde Einkommen bei 92 000 €, die Steuer beträgt dann 34 018 €.
Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag von 8 000 € und nach Wegfall des Ehegattensplittings wäre dann 3 750 € (mtl. 312.50 €)

An dem Einkommensvergleich wird die geplante Ungleichbehandlung Geringverdienender zu Besserverdienenden deutlich!

Nach den heutigen Steuertabellen und unter Beibehaltung der Splitting-Regelung und natürlich ohne Freibetrag von 8 000 €, stünde die Familie mit 24 000 € zu versteuerndes Einkommen um 89 € besser da, als mit der von CDU/CSU geplanten Steuerreform und 8 000 €-Freibetrag!

Auch die Familie mit 100 000 € Einkommen stünde nach den heutigen Regelungen besser da, - wesentlich besser sogar.
Sie hätte gegenüber der Merkel-Kirchhof-Variante (34 018 € - 28 564 €) 5 454 € weniger ESt zu bezahlen.

Eines ist also klar:

- Bei den ganz hohen Einkommensbeziehern (mehr als 190 000 €) ändert sich durch Wegfall des Splittings nichts.
Der Kinderfreibetrag wirkt sich bei ihnen aber voll aus, sodaß sie von den 8 000 € ganze 42% (Spitzensteuersatz) profitieren.
Sie zahlen nach dem Merkel-Reformkonzept tatsächlich 3 360 € weniger ESt im Jahr.

  • Mittlere Einkommen verlieren mit Merkel-Reform das meiste Geld, in unserem Beispiel zahlen sie trotz Freibetrag 5 454 € mehr Steuern.

  • Kleine Einkommen werden auch nach dem Merkel-Modell nicht versschont und zur Kasse gebeten, trotz 8 000 € Kinderfreibetrag.
Im Beispielfall hat die Familie 89 € weniger in der Tasche als jetzt.

Jetzt dürfte klar sein, wer wieder einmal die "Geschenke" an Groß- und Spitzenverdiener zu bezahlen hat!
Ist das bisherige Steuersystem ein Musterbeispiel für Schröpfen kleiner und mittlerer Einkommen, wollen Merkel und Berater die Fetten und Reichen noch effizienter mästen!

So gesehen könnte die geplante, schwarze ESt-Gesetzgebung dann doch nicht so "unfinanzierbar" sein, wie verschiedene mediale Hofberichterstatter der jetzigen Regierung immer schreien,
wobei die "Umschichtung" von unten nach oben mit Begriffslügen wie "Verwaltungsvereinfachung", "Bierdeckel-Gesschwindigkeit", Kinderfreibetrag, Steuergerechtigkeit durch Splittingabsschaffung verborgen bleibt.

Gute Nacht
Baba Yaga


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