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Autor Beitrag
Baba Yaga
New PostErstellt: 05.03.04, 22:53     Betreff: Zur Diskussion aus dem Ohnesinn-Forum: Irrtum der Linken

Lensman, Stammuser des Ohnesinn-Forums und Gelegenheits-User dieses Forums stellt folgenden Beitrag zur Diskussion:


Erstellt: heute, 21:36 Betreff: Der Irrtum der Linken
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Immer wieder ist aus linken Kreisen zu hören, Staat und vor allem Polizei seien rechts angehaucht. Ein Irtum, wie ich im Folgenden aufzeigen werde.

Ausgangspunkt meiner Betrachtungen sollen die geplanten Aktionen der Rechten gegen den Bau einer Synagoge in Bochum sein, finanziert unter anderem aus staatlichen Mitteln.

Hinter verschlossenen Türen wird innnerhalb der Polizei offen genannt, daß die Rechten hier in Deutschland weniger dürfen als die Linken. Das hat, was m. E. auch nachzuvollziehen ist, historische Gründe. Ob das rechtsstaatlich in Ordnung ist, ist ein anderes Kapitel. Auf jeden Fall ist es politisch gewollt.

Nun zum Aufzug: nachdem sich auch in Kreisen der Polizeipräsidenten herumgesprochen hat, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit höher anzusiedeln ist als ordnungspolitische Gründe fährt man beim Verbot der Aufzüge (am 13. und 20. März) eine andere Argumentation: das Motto des Aufzuges sei volksverhetzend. Wenn man sieht, mit welchen ebenso platten wie dämlichen Sprüchen sowohl die Linke als auch die Rechte Leute einfängt, ist dieses Argument sicher nicht von der Hand zu weisen. Ob es Bestand haben wird, entscheidet das BVerfG.

Nun zur linken Gegenveranstaltung: bereits im Motto wird angekündigt, die rechte Demo stören bzw. verhindern zu wollen. Auch werden Teilnehmer aufgerufen, eine Menschenkette um den Hbf zu bilden und die Rechten am Erreichen des Veranstaltungsortes zu hindern.

Nun hat das BVerfG in mehreren Entscheidungen aber folgendes entschieden: wird eine Versammlung angemeldet, die zum Ziel hat, eine andere angemeldete Versammlung zu stören oder zu verhindern, gilt sie als nicht genehmigungsfähig. Auch stehen sich trotzdem versammelnde Personen nicht unter dem Versammlungs-, sondern unter Polizeirecht, was deutlich schärfere Sanktionen zuläßt.

Weiterhin entschied das BVerfG, daß Versammlungsteilnehmer bereits bei der Anreise unter das Versammlungsrecht fallen.

Nichtsdestotrotz wurden alle Gegenveranstaltungen genehmigt. Ungeachtet der Tatsache, daß ich mit den Rechten nichts anfangen kann, sie mir sogar zuwider sind, halte ich das für außerordentlich bedenklich. Es ist immer falsch, anders Denkende mit Mitteln zu bekämpfen, die man, werden sie gegen einen selbst angewandt, zu scharfen Protesten führen würden. Wer desweiteren nicht in der Lage ist, solche Hohlbirnen argumentativ anzugehen, hat m. E. schon verloren.

Einige Schwachköpfe werden diesen Beitrag vermutlich wieder zum Anlaß nehmen, mich selbst in die rechte Ecke zu stellen. Mir ist es schnuppe, den jeder, der es wissen will, weiß es besser. Ich werde auf diesen Unsinn nicht weiter eingehen.


Lensman
der auch hinter verschlossenen Türen zuhört

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Ich denke, der Beitrag hat Diskussionsbedarf, auch wenn verschiedene Aspekte der Angelegenheit wiedergekäut werden sollen.
Allein die Anfügung zur Unterschrift erscheint mir brisant und erörterungsträchtig!

Gute Nacht
Baba Yaga
(hoffentlich morgen wieder fit for fight )
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